mini|Demonstration vor dem Landesgericht Wiener Neustadt (März 2010) Als Wiener Neustädter Tierschützerprozess oder Tierschutzcausa wird ein von März 2010 bis Mai 2011 geführter Strafprozess gegen mehrere Tierschutzaktivisten vor dem Landesgericht Wiener Neustadt bezeichnet. Die Anklage beruhte auf dem Vorwurf, die Tierschützer hätten eine kriminelle Organisation nach Beim hier verlinkten RIS-Dokument handelt es sich um die zum Tatzeitpunkt relevante Fassung des § 278a StGB. des Österreichischen Strafgesetzbuchs gebildet, die für mehr als 200 Straftaten über einen Zeitraum von zwölf Jahren verantwortlich gewesen sei. Die Ermittlungen seit 2007, die Verhaftungen 2008 und die Verfahrensführung verursachten österreichweit anhaltende Proteste. Am 2. Mai 2011 wurden die Angeklagten in erster Instanz in sämtlichen Anklagepunkten, auch dem der Bildung einer kriminellen Organisation, freigesprochen.Der Standard: Freisprüche für alle Angeklagten, 2. Mai 2011 Nach teilweiser Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen dieses UrteilDer Standard: Tierschützerprozess: Demonstrationen als Drohung und Nötigung, 7./8. Juli 2012 wurde auch in der letzten verbleibenden Teilanklage am 27. Mai 2014 der Freispruch in allen Punkten bestätigt.Der Standard: Finale im Tierschutzprozess
Zudem wurde im Zuge des Verfahrens grundsätzliche Kritik am § 278a StGB laut.z. B. , ,
Folge war eine StGB-Reform im Juli 2013, um den Anwendungsbereich des StGBBeim hier verlinkten RIS-Dokument handelt es sich um die reformierte Fassung des § 278a StGB. auf den Kernbereich der organisierten Kriminalität einzuschränkenKriminelle Organisation (§ 278a StGB). Eine dogmatische Evaluierung des Tatbestandes im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz. Universität Wien, 2011.Studie der Uni Wien empfiehlt Präzisierung des § 278a StGB. Karl für Einschränkung auf Kernbereich organisierter Kriminalität. Parlament Österreich, Pressemitteilung vom 29. August 2012. und die Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen zu verhindern.Mafia-Paragraf: Änderung beschlossen. Austria Presse Agentur, abgerufen am 1. Mai 2023.
Ermittlungsverfahren Vorgeschichte Hintergrund des Verfahrens ist eine Anti-Pelz-Kampagne des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), deren Ziel die österreichische Bekleidungskette Kleider Bauer war. Die Strategie der Tierschützer bestand insbesondere in regelmäßigen Demonstrationen vor den Filialen der Firma. Am 17. November 2006 fand ein erstes Treffen des Kleider-Bauer-Geschäftsführers Peter Graf mit Beamten der Bundespolizeidirektion Wien statt, dessen Gegenstand mögliche Vorgehensweisen gegen bestimmtes Verhalten der Demonstranten waren, wozu auch „Belästigungen von Kunden“ zählten. Das Landespolizeikommando Wien wurde angewiesen, solche Vorfälle zu dokumentieren und gegebenenfalls einzuschreiten.Aktenvermerk von Hofrat Dr. Rudolf Müllebner vom 24. November 2006, auf albertsteinhauser.at: Pressemappe (PDF; 779 kB), S. 6–8.
Am 1. Dezember 2006 um 2:30 morgens kam es zu einer ersten Sachbeschädigung, bei der zwei maskierte Männer fast alle Schaufenster einer Kleider-Bauer-Filiale in Wien einschlugen und den Haupteingang der Filiale mit „Pelz ist Mord“ beschrifteten.Anti-Pelz-Attacke gegen Kleider-Bauer, vienna.at vom 1. Dezember 2006 Über die Weihnachtsfeiertage 2006 wurde Buttersäure in eine Filiale in Wien-Liesing eingeleitet, am 10. Jänner 2007 wurde der stark übelriechende Stoff durch das Türschloss in eine Grazer Filiale eingebracht.oe24.at: Buttersäure-Anschlag auf Kleidergeschäft, 10. Jänner 2007 Die Täter sind bislang nicht ermittelt.
Ebenfalls im Dezember desselben Jahres wurden angemeldete Demonstrationen der Basisgruppe Tierrechte (BAT) aufgelöst. In den offiziellen Begründungen hieß es, die Veranstaltungen stellen eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ dar. bei der Basisgruppe Tierrechte. (Mit dem Browser nach 16. Dezember 2006 suchen) (PDF; 117 kB) der Gruppe zu den Vorfällen. Nach einer Beschwerde fanden kurz darauf wieder Demonstrationen statt.(Pack & Mackinger 2011) S. 26.
Gründung einer Sonderkommission In der Nacht vom 3. auf den 4. April 2007 wurden zwei Autos der Inhaberfamilie von Kleider Bauer mit Farbe übergossen, die Reifen wurden aufgestochen.
Geschäftsführer Peter Graf kontaktierte tags darauf das Innenministerium, von Peter Graf am 29. Juli 2010 bei tierschutzprozess.at woraufhin am 5. April ein Treffen mit leitenden Beamten des Innenministeriums und der Bundespolizeidirektion Wien stattfand, bei dem die Einrichtung einer Sonderkommission SoKo Bekleidung beschlossen wurde.Der Standard: Kleider Bauer wünschte eine Soko und bekam sie, 5. Jänner 2011 Ziel der Ermittlungen wurden die Demonstranten der Anti-Pelz-Kampagne. Aus internen Dokumenten der Polizei geht hervor, dass es keine Indizien für eine Täterschaft der Demonstranten gab.E-Mail des SOKO-Leiters Erich Zwettler, zitiert in NEWS 36/2008, S. 34. Während der Sitzung hielten Polizisten fest, dass „bisher kein klarer Zusammenhang zwischen den Demos und den Sachbeschädigungen hergestellt werden konnte. (…) [E]in Beweis oder ganz starke Indizien konnten bisher (…) nicht ermittelt werden.“Resumeeprotokoll (PDF; 427 kB) der Besprechung am 5. April 2007, auf peterpilz.at In dem Resümeeprotokoll der Gründungssitzung wird auch die Anordnung von Erik Buxbaum zum „Ausschöpfen sämtlicher administrativen Möglichkeiten in Hinblick auf die Untersagung der Demonstrationen“ festgehalten. Der damalige Polizeipräsident Peter Stiedl sagte dies mit dem Verweis auf die bisherigen Untersagungsbemühungen zu. Im Anschluss wurden erneut Kundgebungen untersagt. Auch diese Verbote hatten nur kurze Zeit Bestand. Mitte Dezember notierte der Soko-Leiter Erich Zwettler dazu: „Die Untersagung von Kundgebungen wird von den Experten für Versammlungsrecht derzeit für nicht möglich erachtet“.Zwischenbericht (PDF; 446 kB) der AG-Kleider 18. Dezember 2007 bei peterpilz.at Die Soko reagierte auf diese Erkenntnis, indem sie den Demonstrationen „mindestens zwei WEGA-Beamte, am besten mit Dienstfahrzeug ausgestattet, zur Prävention und bei Bedarf zur Repression“ beistellte mit der Absicht, die Tierschützer „in der Öffentlichkeit in das Licht ‚besonders gefährlicher Demonstranten‘“ zu rücken.(Pack & Mackinger 2011) S. 27. Bezieht sich auf: „Stellungnahme der operativen Soko-Leitung vom 23. Januar 2008“
Neben den vehementen Bemühungen der Grafs, die Demonstrationen vor ihren Geschäften zu verunmöglichen, vermutet einer der Angeklagten, dass die Grafs bei den Behörden auch „offene Türen einrannten“. Angeklagte verwiesen darauf, dass etwa das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) bereits seit 2006 bei wirtschaftsnahen Veranstaltungen durch das Vorstellen von „Präventivmaßnahmen“ ein Bedrohungsszenario durch die Tierrechtsbewegung herbeigeredet habe, und stellten die Entwicklungen in einen Kontext internationaler Repressionen gegen die Tierrechtsbewegung.(Pack & Mackinger 2011) S. 35 ff.
Ermittlungen und Verhaftungen Die Sonderkommission wurde aus mindestens 32 Beamten verschiedener Abteilungen der Polizei sowie des Verfassungsschutzes und der Terrorismusbekämpfung gebildet und ermittelte seit 10. April 2007 wegen Sachbeschädigung gegen die Verdächtigten. Es kam im Laufe der Ermittlungen zu umfassenden Observationen in Form von Lauschangriffen, Peilsendern, Online-Überwachungen, Beschattungen und verdeckten Ermittlungen gegen eine große Anzahl von Personen. Acht Monate nach Beginn der Ermittlungen der SoKo berichtete diese am 18. Dezember 2007 dem Generaldirektor der Polizei, bis auf eine DNA-Spur auf einem Pflasterstein keine Ermittlungsergebnisse vorweisen zu können. Trotz des Ausbleibens von Ermittlungsergebnissen beantragte die Sonderkommission im Jänner 2008 Videoüberwachungen und brachte hierbei erstmals den Verdacht vor, dass die Tierschützer eine kriminelle Vereinigung gebildet hätten., 14. Juli 2008, mit Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen und Antragsbegründungen
Am 21. Mai 2008 wurden im Zuge einer österreichweiten Razzia durch die Polizei neun Aktivisten und eine Aktivistin unterschiedlicher Tierrechtsorganisationen, darunter VGT-Obmann Martin Balluch und weitere VGT-Mitglieder, festgenommen und bis zu 105 Tage in Untersuchungshaft genommen.Abweisung der Grundrechtsbeschwerde durch das OGH Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts Bei den 23 Hausdurchsuchungen wurden umfangreiche Beschlagnahmungen vorgenommen, darunter auch der Großteil der Infrastruktur des VGT inklusive Spenderdatenbanken, Buchhaltung und die Konto-Zugangsdaten.Die Presse: Razzia gegen Tierschützer. VGT-Obmann in Hungerstreik.Die Presse: . „Konspirative Zellstrukturen“. Die Verhaftung war Anlass für massive Kritik innerhalb und von außerhalb Österreichs, da die Betroffenen keine Akteneinsicht erhielten und lange Zeit unklar blieb, was genau ihnen vorgeworfen wurde.
Die Polizei konnte keine Delikte konkreten Verdächtigen zuordnen und ließ zentrale Vorwürfe – wie einen Brandanschlag in einer Jagdhütte, der tatsächlich ein bereits aufgeklärter Unfall gewesen war – wieder fallen, behielt die Personen aber weiterhin in Untersuchungshaft. Ebenso fallen gelassen wurde die Anschuldigung gegen Christian Moser, Sprengstoff gehortet zu haben, da sich die verdächtige Substanz als Sojamilch herausstellte., Profil, 28. Oktober 2010 Martin Balluch erhielt nach eigenen Angaben zur Begründung für seine Untersuchungshaft einen 1500-seitigen Auszug der Ermittlungsakte, in dem sein Name dreimal im Zusammenhang mit Zeitungsinterviews oder von ihm verfassten Artikeln erwähnt worden war.derStandard.at: Menschenrechte für Affen- und Tierschützer. 3. September 2008. Mehrere Gefangene traten aus Protest gegen dieses Vorgehen in einen Hungerstreik.DIE ZEIT Nr. 29, 10. Juli 2008. Die Inhaftierung sorgte österreichweit und international für Proteste. Nach mehr als drei Monaten ordnete die Oberstaatsanwaltschaft Wien schließlich die Freilassung der Tierschützer an, da die Dauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß unverhältnismäßig zu werden drohte.Die Presse: , 2. September 2008
Seit 2009 wird auch gegen eine Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenats ermittelt, die Strafbescheide gegen einige Tierschützer wegen Jagdstörung und Falschparkens in Höhe von 200 Euro aufgehoben hatte. Als sich Martin Balluch kurze Zeit später in einem Onlineforum lobend über die Richterin äußerte und meinte, Jagdstörungen könnten nun „mit richterlicher Rückendeckung“ ablaufen, gab dies für die Ermittler Anlass zu der Annahme, er habe die Richterin zum Amtsmissbrauch zugunsten der beschuldigten Tierschützer angestiftet. Laut Albert Steinhauser wurde auch das Telefon der Richterin abgehört., Albert Steinhauser auf albersteinhauser.at, 19. Oktober 2010Weiter Tierschutzermittlungen gegen UVS-Richterin, Der Standard, 11. Mai 2011Tierschützer: Anklage nun auch gegen Richterin?, Die Presse vom 20. Juli 2012.
Verdeckte Ermittlungen Im November 2010 wurde bekannt, dass die Polizei ab 2007Chronologie: Ermittlungen seit bald 4 Jahren, Der Standard, 27. Februar 2011 auch eine verdeckte Ermittlerin in den VGT eingeschleust hatte, die während ihrer 16 Monate dauernden Ermittlungen in engem persönlichem Kontakt mit mehreren Angeklagten stand.Insiderblick auf SOKO-Tierschutz Agentin „Danielle Durand“ Vienna.at, 29. November 2010 Die verdeckte Ermittlerin unter dem Decknamen Danielle Durand wurde bis zum Nachweis ihrer Existenz durch die Angeklagten – auch vor Gericht – von ihren Vorgesetzten geleugnet. Berichte über ihre Tätigkeiten wurden dem Verfahrensakt vorenthalten. Peter Pilz, ein Politiker der Partei Die Grünen, und die Verteidigung meldeten Zweifel über die Rechtmäßigkeit ihres Einsatzes an.