mini|hochkant=0.7|Stadtwappen mini|hochkant=1.5|Das Stadtgebiet von Senftenberg
In dieser Liste sind die Denkmäler, Brunnen und Skulpturen in Senftenberg aufgeführt. Senftenberg ist die Kreisstadt des südbrandenburgische Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Als Denkmal und Skulptur im Sinne dieser Liste gelten Denkmale, Kunstwerke, Statuen, Standbilder, Ehrenmale, Gedenktafeln, Skulpturen, Plastiken sowie Sgraffiti, die sich im öffentlich zugänglichen Raum befinden. Die Liste enthält jedoch keine Gebäude, die als Denkmal eingestuft sind. Einige dieser Denkmale wurden von ihrem ursprünglichen Aufstellungsort entfernt, umgestellt, umgestaltet oder sogar zerstört. Nicht mehr vorhandene Denkmale sind gesondert aufgeführt. Die Denkmale der Ortsteile Sedlitz, Großkoschen mit Kleinkoschen, Niemtsch, Peickwitz und Hosena sind nicht in dieser Liste aufgeführt. Stolpersteine sind in der Liste der Stolpersteine in Senftenberg erfasst.
Ein Großteil der Denkmale ist durch die Senftenberger Künstler Günther Wendt und Ernst Sauer gestaltet worden.
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Hinweise zu den Angaben in den Tabellen In der Spalte Beschreibung und Anmerkungen zur Geschichte sind der Name (falls bekannt) des Denkmals, eine kurze Beschreibung, gegebenenfalls das Material und Angaben zu Umsetzungen und Veränderungen angegeben. Als Standort ist der gegenwärtige Aufstellungsort angegeben und soweit möglich die Straßenangabe. Bezugspunkte (z. B. markante Gebäude) werden hier ebenfalls genannt. Die Spalte ist sortierbar. In der Spalte Künstler ist der Künstler genannt, der das Denkmal schuf. Bei Maschinen sowie bei Werken ohne große schöpferische Leistung (z. B. Findlinge) wird kein Künstler genannt, stattdessen ist ein Querstrich „–“ angegeben. In den Spalten Datum der Aufstellung beziehungsweise Datum der Entfernung sind die Zeitpunkte genannt, wann das Denkmal ursprünglich aufgestellt oder endgültig entfernt wurde. Das Zeichen „≈“ vor dem Datum gibt an, dass es sich um einen Näherungswert handelt. Die Spalte ist sortierbar. Sind der Künstler, das Datum der Aufstellung sowie bei den ehemaligen Denkmalen das Datum der Entfernung nicht bekannt, ist das Wort „unbekannt“ eingetragen. Die Spalte ist sortierbar.
Denkmale