Laudenau ist ein Ortsteil der Gemeinde Reichelsheim im südhessischen Odenwaldkreis.

Geographie Das offene Dorf bei getrennter doppelseitiger Tallage, Laudenau, liegt im Granitgebiet des Odenwaldes, am Ende des oberen Gersprenztals. Es liegt ca. 14,5 km nordwestlich von Erbach und 3,5 km südöstlich der Kerngemeinde Reichelsheims. Durch den Ort fließt der Laudenauer Bach, der bei Klein-Gumpen in den Mergbach mündet, einem der Quellbäche der Gersprenz. Der Ortsteil Laudenau wird begrenzt durch die 329,5 Hektar umfassenden Gemarkung Laudenau. In der Gemarkung liegt der Siedlungsplatz Dengers Mühle.

An den Ortsteil Laudenau grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, der Ortsteil Winterkasten der Stadt Lindenfels, die Gemeinde Fränkisch-Crumbach, die Reichelsheimer Ortsteile Eberbach, der Hauptort und Gumpen. Durch den Ort verläuft die Kreisstraße 77, die Bundesstraße 38/47 in der Kerngemeinde mit der Landesstraße 3399 in Winterkaste verbindet.

Geschichte Ersterwähnung Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortes stammt von 1012. In erhaltenen Urkunden wurde Laudenau unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Lutenhaha (1012) Ludenowe (1347) Ludena (1398–1400) Ludenaw (1433) Ludenau (1443) Laudenaw uff der Eberbach (1561) Laudenau unter den Bäumen (17. Jahrhundert) Laudenau (1748)

Verwaltungsgeschichte und Gerichtszugehörigkeit Laudenau gehörte als Kondominat den Grafen von Erbach und den Herren von Gemmingen.

In der Grafschaft Erbach gehörte Laudenau zum Amt Reichenberg der Grafschaft Erbach. Das Patrimonialgericht Laudenau hatten allerdings die Freiherren von Gemmingen inne. Die Mediatisierung 1806 unterstellte die Grafschaft dem Großherzogtum Hessen. 1826 trat die Familie Gemmingen ihre Rechte an dem Patrimonialgericht an den Staat ab.Bekanntmachung, die Abtretung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit der Freifrau von Gemmingen in den Ortschaften Laudenau, Kleingumpen und Winterkasten an den Staat betreffend vom 9. Februar 1827. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 2. März 1827, s. 33. Laudenau gehörte nun zum Landratsbezirk Erbach, ab 1852 zum Kreis Lindenfels, ab 1874 zum Kreis Bensheim, der seit 1939 nach dem Zusammenschluss mit dem damaligen Landkreis Heppenheim den Namen Landkreis Bergstraße trägt.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Nach einer Bürgerbefragung im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die bis dahin selbständige Gemeinde Laudenau zum 1. Juli 1971 freiwillig der Gemeinde Reichelsheim an und kam so zum Landkreis Erbach, der im Jahr darauf den Namen Odenwaldkreis erhielt. Für Laudenau sowie für die meisten im Zuge der Gebietsreform nach Reichelsheim eingegliederten Gemeinden wurde ein Ortsbezirk gebildet. Gerichte

1826 trat die Familie von Gemmingen ihre Rechte an dem Patrimonialgericht an den Staat ab. Nach Auflösung des Patrimonialgerichts 1827 nahm die erstinstanzliche Rechtsprechung „provisorisch“ zunächst für ein Jahr das Landgericht LichtenbergBekanntmachung, die Abtretung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit der Freifrau von Gemmingen in den Ortschaften Laudenau, Kleingumpen und Winterkasten an den Staat betreffend vom 9. Februar 1827. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 2. März 1827, s. 33., dann ab 1828 das Landgericht Michelstadt wahrReus, [ohne Seitenzählung] Abschnitt: Landgericht Lichtenberg., ab 1853 das Landgericht FürthBekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (223f)., ab 1879 das Amtsgericht Fürth§§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f., ab 1904 das Amtsgericht Reichelsheim und nach dessen Auflösung 1968 das Amtsgericht Michelstadt.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Laudenau angehört(e):

vor 1718: Heiliges Römisches Reich, Kondominat zwischen den Grafen von Erbach und den Herren von Gemmingen, Amt Reichenberg ab 1718: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Erbach-Erbach, Anteil an der Grafschaft Erbach / Herren von Gemmingen, Amt Reichenberg ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande),Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Reichenberg (Standesherrschaft Erbach / Herren von Gemmingen) ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung. (Souveränitätslande), Provinz Starkenburg, Amt Reichenberg ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Reichenberg (Patrimonialgericht Laudenau) ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk Erbach1927: Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lichtenberg) und Verwaltung. ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Erbach ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels ab 1867: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1871: Deutsches Reich,Infolge des Deutsch-Französischen Krieges. Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen,Infolge des Ersten Weltkriegs. Provinz Starkenburg, Kreis Erbach ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis ErbachIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Erbach, Gemeinde ReichelsheimAm 1. Juli 1971 als Ortsbezirk zur Gemeinde Reichelsheim. ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Odenwaldkreis, Gemeinde Reichelsheim

Bevölkerung Einwohnerentwicklung 1961: 226 evangelische (= 89,3 %), 24 katholische (= 9,49 %) Einwohner

Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Laudenau 318 Einwohner. Darunter waren 21 (6,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 42 Einwohner unter 18 Jahren, 342 zwischen 18 und 49, 141 zwischen 87 und 64 und 45 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 141 Haushalten. Davon waren 42 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 45 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 24 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 102 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Politik Ortsbeirat Für Laudenau besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Laudenau) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher, nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gebildet. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat Rohrbach 85,84 %. Dabei wurden gewählt: drei Mitglieder der SPD und zwei Mitglieder der Gemeinschaftsliste „CDU und Reichenbacher Wählergemeinschaft“ (CDU-RWG). Der Ortsbeirat wählte Wolfgang Bersch (SPD) zum Ortsvorsteher.

Weblinks

Ortsteil Laudenau. In: Webauftritt der Gemeinde Reichelsheim.

Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise

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