Beedenkirchen ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographie Beedenkirchen liegt nördlich des Hauptortes Reichenbach im Vorderen Odenwald in einer breiten Talmulde des Wurzelbachs, der bei Hoxhohl in die Modau mündet. Direkt südlich der Ortslage liegt die Wasserscheide zur Lauter mit einem 330 Meter hohen Übergang nach Reichenbach. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Beedenkirchen mit einer Fläche von 495 Hektar, davon sind 105 Hektar Wald. In der Gemarkung liegen die folgenden aktuellen bzw. historischen Siedlungsplätze: Hof Almen Wüstung Atzenrode Siedlung Felsberg Wüstung Hergottsbergs-Kapelle Hof Kuralpe Siedlung Wurzelbach Der Weiler Wurzelbach liegt am Nordrand der Gemarkung. Die höchste Erhebung ist ganz im Westen der 514 Meter hohe bewaldete Felsberg mit ehemaligem Hotel und einem afrikanischen Restaurant. Im äußersten Nordwesten, am Staffeler Kreuz, zählt auch die Gaststätte Kuralpe zu Beedenkirchen. Ein ortsbildprägendes Gebäude ist die Evangelische Kirche Beedenkirchen, die zwischen 1624 und 1669 gebaut, aber erst 1712 fertiggestellt wurde. Sie gilt als älteste Kirche im Lautertal.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Süden Reichenbach, im Westen Balkhausen, im Nordwesten Stettbach und Staffel, im Norden Schmal-Beerbach und Allertshofen, im Osten Brandau und im Südosten Lautern.
Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Beedenkirchen wurde 1012 im Lorscher Codex als Betenkiricha erstmals urkundlich erwähnt, als Kaiser Heinrich II. den Forstbann im Odenwald dem Kloster Lorsch schenkte. Ein weiteres Mal findet Beedenkirchen im Lorscher Codex Erwähnung, als der Lorscher Abt Humbert 1037 durch seinen Nachfolger Brüning aus dem Kloster Fulda abgelöst wurde. Hier wird Abt Humbert als nicht rechtmäßiger Abt beschrieben, der dem Kloster Schaden zufügte und unter anderem Beedenkirchen als Lehen an seine Verwandtschaft vergab. Beedenkirchen wurde dann von seinem Nachfolger zurückerworben. Im Jahre 1071 findet sich im Lorscher Codex mit sieben Huben und sieben Hofstätten eine Größenangabe zu Beedenkirchen. In dieser Urkunde erlaubte Kaiser Heinrich IV. während seines Aufenthaltes im Kloster Lorsch die Wiedererrichtung der Abtei Altenmünster, ursprüngliche Mutterkirche des Klosters Lorsch, und bestätigt dessen Besitzungen.
Der Blütezeit des Klosters Lorsch folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung des Klosters Lorsch zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Bischof Siegfried III. zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt. Durch die Freiheiten des Reichsklosters waren die Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwere Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Diese Streitigkeiten konnten erst Anfang des 14. Jahrhunderts durch einen Vertrag beigelegt werden, in dem die Besitzungen des Klosters zwischen Kurmainz und Kurpfalz aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden.
Über den weiteren Verlauf der Hoheitsrechte in Beedenkirchen finden sich im Hessischen Ortsnamensbuch von 1937 folgende Angaben: Im Jahre 1420 verkaufte Johann von Löwenstein seinen Anteil an Beedenkirchen an Pfalzgraf Ludwig und ebenso verkaufen Hadamar zu Laber und seine Ehefrau Walburgis (geb. Schenk zu Erbach) ihre Hälfte an Beedenkirchen sowie den halben Teil ihrer Gülten und Grundzinsen an den Pfalzgrafen. Schenk Konrad von Erbach tritt dann aber als Käufer ein.
Im Jahr 1571 stand das Dorf dem Grafen von Erbach zu. Die „Hohe Obrigkeit“ stand indessen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zu. Ungeld, Türken- und Reichssteuer wurden von Hessen und Erbach gemeinsam erhoben.
Im Jahr 1714 erlangte Hessen-Darmstadt durch den Kauf des Amtes Seeheim-Tannenberg von der Grafschaft Erbach die volle Souveränität über Beedenkirchen.
Die Gerichtsbarkeit über Beedenkirchen übte ursprünglich die Zent Heppenheim aus. Durch den Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) wurde aus dem hessischen Gebiet um Zwingenberg (Zwingenberg, Auerbach, Hochstätten, Beedenkirchen, Schwanheim, Großhausen, Langwaden und Groß-Rohrheim) die selbständige „Zent Zwingenberg“ gebildet. Aus dem Jahr 1609 ist bekannt, dass die Zivilgerichtsbarkeit „Erbachisch“ die Zent Zwingenberg aber „Hessisch“ ist.
Im Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) hatte auch Beedenkirchen hohe Verluste zu beklagen. Im Jahr 1621 wurden nur noch sieben Einwohner gezählt. Das Gebiet zwischen Rhein und Bergstraße blieb 10 Jahre von den Spaniern besetzt, bis sich diese 1631 vor den anrückenden schwedischen Truppen zurückzogen. Der Schrecken dieses Krieges war aber noch lange nicht vorbei. Nach der Niederlage der Evangelischen bei Nördlingen am 6. September 1634 zogen sich die schwedischen Truppen 1635 von der Bergstraße zurück. Letztlich veranlasste der katholische Sieg bei Nördlingen Frankreich, an der Seite der nun geschwächten Schweden in den Krieg einzugreifen. Mit dem sogenannten „Schwedisch-Französischen Krieg“ begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“.
Die Geldnot nach diesem Krieg veranlasste die Grafschaft Erbach, das Amt Seeheim und Tannberg, zu dem auch Beedenkirchen gehörte, 1714 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zu verkaufen.Zum Verkauf des Amtes Seeheim:
Vom 19. Jahrhundert bis heute Napoleonische Zeit Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachten Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, von 1803 neu geordnet.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit war für Beedenkirchen das Amt Seeheim Tannenberg zuständig. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zent Zwingenberg und das mit ihr verbundene Zentgericht endgültig seine Funktion eingebüßt. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.
Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum erhoben. 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
Verwaltung und Rechtsprechung Im Jahr 1812 wurde Beedenkirchen dem Amt Lichtenberg zugeteilt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Ämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst, deren Aufgaben in der Verwaltung Landratsbezirken übertragen und für die bis dahin von ihnen übernommenen Aufgaben der Rechtsprechung Landgerichte eingerichtet. Dabei kam Beedenkirchen zum Landratsbezirk Reinheim und zum Landgericht Zwingenberg. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Beedenkirchen auch für Wurzelbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 wurden keine (staatlichen) Schultheißen mehr eingesetzt, sondern ein Ortsvorstand gewählt, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. 1824 wurde Beedenkirchen dem Landratsbezirk Bensheim zugeteilt.
1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde. Beedenkirchen wurde dem Kreis Bensheim zugeordnet.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, erfolgte wieder eine Einteilung in Kreise und Beedenkirchen wurde wieder Teil des Kreises Bensheim.
Mit der Reform von 1821 ging die erstinstanzliche Rechtsprechung in Beedenkirchen auf das neu eingerichtete Landgericht Zwingenberg über, ab 1879 war das Amtsgericht Zwingenberg zuständig, das 1934 aufgelöst wurde. Seitdem ist das Amtsgericht Bensheim zuständig.
Historische Beschreibungen Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Beedenkirchen:
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845–48 findet sich folgender Eintrag:
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Beedenkirchen: Lutherisches Pfarrdorf mit 271 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1981 Morgen, davon 1108 Morgen Ackerland, 331 Morgen Wiesen, 6 Morgen Wiesen mit Torfbrüchen, 458 Morgen Wald und 26 Morgen Ödungen.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Pfarrdorf Beedenkirchen mit eigener Bürgermeisterei, 45 Häuser, 329 Einwohnern, der Kreis Bensheim, das Landgericht Zwingenberg, die evangelische Pfarrei Beedenfirchen mit dem Dekanat in Zwingenberg und die katholische Pfarrei Bensheim des Dekanats Bensheim, angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden auch die Gemeinden Staffel (8 Häuser, 54 Einw.) und Wurzelbach (7 Häuser, 52 Einw.) verwaltet.
20. Jahrhundert und Gegenwart Am Ende des Ersten Weltkriegs1918 hatte Beedenkirchen 27 Gefallene und Vermisste zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete.
Im Jahr 1927 wurde die Gemarkungsgröße für Beedenkirchen mit Wurzelbach mit 495,3 ha angegeben.
Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen, nahm auch Beedenkirchen nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 495 ha angegeben, davon waren 105 ha Wald.