Schannenbach ist der südlichste Ortsteil der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im Landkreis Bergstraße in Hessen.

Geographie Schannenbach liegt im Vorderen Odenwald ca. 7 km östlich von Bensheim und 3,3 km südöstlich der der Gemeindeverwaltung in Reichenbach auf einer gerodeten Bergterrasse am Nordwesthang des 576 Meter hohen Krehbergs. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der ganz im Süden des Gemeindegebiets liegenden Gemarkung Schannenbach mit einer Fläche von 95 Hektar, davon sind 33 Hektar Wald. Von Schannenbach führt das Meerbachtal nach Westen hinunter durch den Märkerwald nach Gronau. Außer einigen Bauernhöfen besteht der Ort aus Wohnbebauung, die sich entlang der Krehbergstraße mit Unterbrechungen auf eineinhalb Kilometer von Nord nach Süd durch die ganze Gemarkung hinzieht und dabei die Siedlung Ober-Schannenbach an der östlichen Gemarkungsgrenze bildet. Diese ist mit 540 Meter die höchstgelegene Wohnsiedlung der Gemeinde Lautertal.

Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Nordwesten Knoden, im Norden Breitenwiesen, im Nordosten Glattbach, im Osten Seidenbuch, im Südosten Erlenbach, im Süden Seidenbach und Mittershausen-Scheuerberg, im Südwesten Ober-Hambach und im Westen Gronau. Durch den Ort verläuft die Kreisstraße K 56, die von der K 55 (Gadernheim – Glattbach) abzweigt und als K 57 weiter nach Heppenheim führt.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Schannenbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, einem Verwaltungsbezirk des Frankenreichs. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und Kurmainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.

Die erste schriftliche Erwähnung des Ortes fand der Ort unter dem Namen Schandenbach 1398, als Pfalzgraf Ruprecht III. seinem Schenken Eberhard von Erbach mit dem Pfälzer Teil von Scharbach belehnte.Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg. Darmstadt 1937, S. 632. Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigte sich am 4. Juni 1561 der Pfälzer Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die bisher zur Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach sowie der Pfälzer Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schannenbach, Knoden, Breitenwiesen und Oberlaudenbach an die Pfalz. Dort bildeten sie die Neu-Zent der Amtsvogtei Lindenfels. Bis 1737 war die Vogtei dem Oberamt Heidelberg unterstellt, danach wurde Lindenfels ein selbständiges Oberamt der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777).

Die Gerichtsbarkeit über Schannenbach lag anfangs in Heppenheim, wo die Hohe Gerichtsbarkeit über „Diebstahl, Mordgeschrei, Steinwurf, Räuber und Ketzerei“ bis 1714 blieb. Dagegen wird durch Urkunden belegt, dass die „Neu-Zent“ bereits 1613 bestand und dass 1665 Rechtssachen an das Zentgericht in Mittershausen und von da an das kurpfälzische Hofgericht appelliert wurden.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen und der reformierten bzw. calvinistischen Religion. Im Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 ist Schannenbach als kirchliche Filiale von Gronau erwähnt.

Im Jahr 1613 wurden 6 Huben mit 6 Hausgesässene sowie 4 leibeigene Männer und 2 Frauen gezählt. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein.

Im Jahr 1784 wird Schannenbach als Ort mit sechs Häusern, neun Familien und 50 Seelen beschrieben. Die Gemarkung bestand aus 139 Morgen Ackerland, 30 Morgen Wiesen, zwei Morgen Gärten und einem Morgen Wald. Am großen Zehnten bezieht die kurpfälzische Hofkammer zwei und das mainzische Domkapitel ein Drittel, während vom kleinen Zehnten der jeweilige Amtmann von Lindenfels zwei, und der lutherische Pfarrer in Grünau ein Drittel erhält.

Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Schannenbach:

Über dieses gemeinsame Recht schreibt C.F.M.L. Marchand:

19. Jahrhundert bis heute Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz und Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Somit kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Schannenbach an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihr verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum. 1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Schannenbach erst dem „Amt Bensheim“Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, S. 248 () und am 18. April des gleichen Jahres mit den anderen Orten der ehemaligen Neu-Zent dem ehemals mainzischen „Amt Heppenheim“ zugewiesen.Sammlung von Verfügungen aus dem Jahr 1812

1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Schannenbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Mittershausen außer für Mittershausen auch für Breitenwiesen, Igelsbach, Knoden, Mitlechtern, Schannenbach und Scheuerberg zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Schannenbach:

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem auch Schannenbach gehörte.

Am 16. März 1842 erfolgte eine Trennung: Schannenbach mit Knoden und Breitenweisen bildete ab dem 22. Juli eine die eigene Bürgermeisterei, die übrigen Gemeinden blieben bei Mittershausen.Dorfgeschichte Mittershausen – Scheuerberg, abgerufen im Oktober 2016.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:

Am 31. Juli 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Schannenbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Schannebach:Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 349(online bei Google Books) Lutheranisches und Reformatorisches Filialdorf mit 143 Einwohnern. Die Gemarkung bestand aus 380 Morgen, davon 172 Morgen Ackerland, 89 Morgen Wiesen und 111 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Schannenbach eigener Bürgermeisterei, 24 Häuser, 152 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach bzw. die lutheranische Pfarrei Gronau des Dekanats Lindenfels und die Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden außerdem der Weiler Breitenwiesen (fünf Häuser, 47 Einwohner) und das Dorf Knoden (zehn Häuser, 84 Einwohner) verwaltet.Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 78 (online bei Google Books)

1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Eingliederung Schannenbachs in den Kreis Bensheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3. K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7.

Am Ende des 19. Jahrhunderts kündigte sich für den Odenwald langsam das Industriezeitalter an. So leistete die ab 1839 erbaute Staatsstraße von Worms über Bensheim, durch das Lautertal nach Lindenfels und weiter bis Michelstadt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes. Sie erhielt den auf die Nibelungensage hinweisenden Namen „Nibelungenstraße“. Im Jahr 1869 wurde die Eröffnung der Nibelungenbahn von Worms über Lorsch nach Bensheim gefeiert, wo sie Anschluss an die bereits 1846 fertiggestellten Main-Neckar-Bahn hatte.

Im Jahr 1927 wurde Schannenbachs Gemarkungsgröße mit 95,1 ha angegeben.

Wie die Einwohnerzahlen von 1939 und 1946 zeigen, nahm auch Schannenbach nach dem Zweiten Weltkrieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Schannenbach zum 1. August 1972 kraft Landesgesetzes in die Gemeinde Lautertal eingegliedert. Für den Ortsteil Schannenbach wurde ein Ortsbezirk nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Der Ort hat bis heute seinen dörflichen Charakter bewahrt und bietet Touristen Übernachtungsmöglichkeiten und eine Gastwirtschaft.