mini|Die Kramerzunftstube in Memmingen, Gründungsort der Christlichen Vereinigung und Tagungsort des Bauernparlaments mini|Die Fahne der oberschwäbischen Bauern, wie sie in der Landesordnung festgelegt wurde

Die Christliche Vereinigung oder Oberschwäbische Eidgenossenschaft wurde am 7. März 1525 von den oberschwäbischen Bauernhaufen gegründet. Sie war der Zusammenschluss des Baltringer Haufens, des Seehaufens und des Allgäuer Haufens, um ihre Interessen im Deutschen Bauernkrieg gegen den Schwäbischen Bund besser durchsetzen zu können. Der Historiker Peter Blickle beschreibt sie als republikanisch-freistaatlich orientierten „bündisch-korporativen politischen Verband“. „Vorläufer“ waren Balthasar Hubmaier in Waldshut und Hans Müller von Bulgenbach mit der „evangelischen Vereinigung“.Richard van de Sandt: Der Südschwarzwald und seine benachbarten Landschaften. Anmerkungen eines Reisenden. S. 114 ff.

Gründung

Der Zusammenschluss erfolgte auf Initiative des Führers des Baltringer Haufens, Ulrich Schmied. Als Schreiber des Baltringer Haufens wurde Sebastian Lotzer aus Memmingen als Schriftgelehrter und in diesen Sachen kundiger Mann empfohlen. Lotzer scheint für die Einberufung der Bauernhaufen in Memmingen zuständig gewesen zu sein. Bei der Versammlung der drei Haufen war auch der Reformator Christoph Schappeler zugegen. Ob weitere Personen der Stadt bei den Beratungen anwesend waren, kann nicht ausgeschlossen werden. Der Zusammenschluss erfolgte am ersten Sonntag im März 1525. Noch am selben Tag wurde die Vereinigung der drei Haufen zur Christlichen Vereinigung dem Schwäbischen Bund angezeigt. Dieser war davon nicht angetan. So tobte der Bundeshauptmann Ulrich Artzt „so acht ich, das der teuffel ledig und in die paurn komen sey. ich kan nit gedencken, wie die pauren zu styllen weren; sohat gemaine versammlung nit vil gefallens ob denen von Memmingen, sas sy söllich schriften in ir statt lassen außgeen.“ Nachdem am 7. März die Vereinigung vollzogen und die Bundesordnung verabschiedet war, trennten sich die Bauernführer wieder.

Tagungen

Am 15. März wurde das nächste Treffen anberaumt und dafür die Genehmigung der Stadt Memmingen eingeholt. Bei diesem zweiten Treffen der Anführer wollte man, dass Theologen und hohe Herren die Forderungen der Bauern prüfen sollten. Von den gewünschten Personen wurden zum Beispiel Philipp Melanchthon und auch Erzherzog Ferdinand von Österreich genannt. Da der Schwäbische Bund mit der Teilnahme von Theologen nicht einverstanden gewesen wäre, war es vermutlich dem Rat der Stadt Memmingen zu verdanken, dass diese Forderung fallen gelassen wurde. In einer zweiten Liste war nur noch von dem Theologen Schappeler die Rede.

Ein Streitpunkt auf dem Memminger Bauernparlament war die Frage nach dem Einsatz von Gewalt. Während Seehaufen und Allgäuer ihre Forderungen „tapfer mit dem Schwert“ durchgesetzt sehen wollten, setzten die Baltringer allein auf diplomatische Wege „mit Liebe und Freundschaft an die Herren“. Die gemäßigten Kräfte konnten sich mit einem Kompromiss durchsetzen, der die Frage offen ließ aber grundsätzlich zur Gewaltfreiheit und Verhandlungsbereitschaft gegenüber der Obrigkeit anmahnte. So wurde selbst der oft zitierte vierte Artikel der Bundesordnung, der vorsieht, dass Schlösser und Burgen von fremden Truppen und Geschützen frei zu halten sind, dadurch entschärft, dass dies „auf freundliche Ermahnung“ geschehen solle.

Bei ihrem dritten Treffen, das am 20. März 1525 in der Memminger Kramerzunft stattfand, wurden die Zwölf Artikel, eine Weiterentwicklung der Memminger Artikel, verfasst. Diese gelten zusammen mit der Bundesordnung als erste Freiheits- und Menschenrechtserklärungen der Welt nach der Magna Carta und erste auf dem europäischen Festland.

Die nicht als Flugschrift veröffentlichte Landesordnung regelte den Aufbau der einzelnen Bauernhaufen, der sich stark an die Landsknechtehaufen anlehnte. Hauptmänner sollten vier Räte an ihrer Seite haben und hatten primär die Funktion militärischer Leitung. Für die Verpflegung war ein Proviantmeister vorgesehen, ein Quartiermeister kümmerte sich um Fouriere für den Tross. Der Weibel war für die Marschordnung zuständig. „Wilde“ Plünderungen sollte es nicht geben, aber Rottenmeister waren befugt, diese anzuordnen. Auch das „venlin [...] rot und wiss“ als gemeinsame Fahne der Oberschwäbischen Bauernhaufen wird erwähnt.

Am 4. April kam es in Leipheim zur ersten großen Schlacht des Schwäbische Bunds gegen den Baltringer Haufen, bei der schätzungsweise zwischen 1000 und 4000 Menschen umkamen. Entgegen der Bundesordnung kamen Seehaufen und Allgäuer nicht zur Hilfe. Die geschlagenen Baltringer mussten sich daraufhin erneut ihren Herren unterwerfen und dem Bündnis entsagen. Damit stand die Christliche Vereinigung bereits rund ein Monat nach ihrer Gründung vor ihrem Ende.

Bundesordnung mini|Die erste Seite der Bundesordnung: "Handlung und Artikel, so fürgenommen worden [...] von allen Rotten der Haufen, so sich zusammen verpflicht haben."

Mit der am 7. März verabschiedeten Bundesordnung regelte die Christliche Vereinigung die überregionale Organisation ihrer drei Mitgliedsverbände. Die Bundesordnung enthielt sowohl ein rudimentäres politisches Ordnungsmodell (Regelung von Schulden, dörfliche Selbstverwaltung, Landfrieden, Stellung zu Burgen, Klöstern und Obrigkeiten) als auch Regelungen für die Beziehungen zwischen den Haufen der Vereinigung, die je einen Hauptmann und vier Räte auf die Tagungen entsenden. Sie nimmt Bezug auf das Konzept des göttlichen Rechts und gibt eine Liste von Theologen, die aus Sicht der Vereinigung zu dessen Auslegung berechtigt sind (unter anderem Luther und Zwingli). Sie erreichte ebenso wie die Zwölf Artikel hohe Auflagen und präsentiere ein attraktives Modell für eine kommunale und föderative Ordnung. Im Schwarzwald, im Elsass und in Franken lassen sich Bauernschaften nachweisen, die danach organisiert waren. Peter Blickle bezeichnet sie als „vagen Versuch eines Verfassungsentwurfs“.

Nachfolgend eine zusammenfassende Übertragung der Bundesordnung in modernes Deutsch:

Literatur Elmar L. Kuhn / Peter Blickle (Hg.): Der Bauernkrieg in Oberschwaben. Bibliotheca-Academica-Verlag, Tübingen 2000, ISBN 3-928471-28-7. Peter Blickle: Die Revolution von 1525. 4. durchgesehene und bibliografisch erweiterte Auflage. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-44264-3.

Weblinks

Volltext: Die Bundesordnung der oberschwäbischen Bauernhaufen vom 7. März 1525

Einzelnachweise

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