mini|hochkant=2|Letzte VolkszählungenGelb: Zensusrunde 2020 (2015–2024)Grün: Zensusrunde 2010 (2005–2014)Blau: Zensusrunde 2000 (1995–2004)Rot: Zensusrunde 1990 (1985–1994)Grau: kein Zensus
Eine Volkszählung (auch Zensus, Census oder Makrozensus) ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung statistischer Bevölkerungsdaten, wobei die Bürger bei der herkömmlichen Methode der Zählung per Fragebogen zur Auskunft verpflichtet sind. Beim Modell des Registerzensus wird ohne Befragung der Bürger auf Daten in den Melderegistern zurückgegriffen.
Einführung mini|Volkszähler in Mexiko (2010)
Der Begriff Volkszählung ist dahingehend irreführend, dass mehr als das Volk, also die Anzahl der Einwohner, gezählt wird. Vielmehr werden durch Volkszählungen Menschen verpflichtet, eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. In einigen Ländern wurde die herkömmliche Methode der Zählung vom Modell der Registerzählung (Registerzensus) abgelöst, wobei auf die Daten in verschiedenen Melderegistern zurückgegriffen wird. Den Bürgern werden keine Fragebögen vorgelegt.
Dem Datenschutz wird mittels Anonymisierung durch voneinander unabhängige Bearbeiter Rechnung getragen.
Ein weiteres Volkszählungsverfahren ist die Methode des rollierenden Zensus. Hierbei erfolgt regelmäßig eine Befragung eines Teiles der Bevölkerung, wobei sich der Umfang der Befragungen meist nach der Gemeindegröße richtet. Es gibt Mischformen, bei denen herkömmliche Volkszählungen (also Befragungen) mit der Auswertung von Registern kombiniert werden. Es sind auch registergestützte Zählungen möglich, die mit Befragungen in Stichproben ergänzt werden.Jessica Huter: Volkszählungen im Ausland. In: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg. 6/2006, S. 12–15 (statistik-bw.de [PDF; 106 kB]).
In modernen Industriestaaten werden in der Regel alle zehn Jahre, meist zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, Volkszählungen durchgeführt, wie das schon beim Statistischen Kongress 1872 in Sankt Petersburg empfohlen wurde.
Eine Volkszählung wird durchgeführt, um möglichst genaue Informationen über verschiedenste statistische Parameter zu erhalten, die als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln genutzt werden sollen. Die Planung von Wohnungsbauprogrammen, Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, Bemessungsgrundlagen für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte oder Steuerschätzungen der Zahlen können durch eine Volkszählung genauer oder zielgerichteter ausgeführt werden.
mini|Sankt Petersburg, Tagungsort des Internationalen Statistischen Kongresses 1872 Der Internationale Statistische Kongress 1872 in Sankt Petersburg stellte die Empfehlung auf, welche persönlichen Daten bei jeder Volkszählung erfragt werden sollten Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Alter, Verhältnis zum Haupte der Familie oder des Haushalts, Personenstand, Beruf oder Beschäftigung, Religionszugehörigkeit, im gewöhnlichen Verkehr gesprochene Sprache, Kenntnis des Lesens und Schreibens, Herkunft, Geburtsort und Staatsangehörigkeit, Wohnort und Art des Aufenthalts am Zählungstag (ob dauernd oder vorübergehend anwesend bzw. abwesend), Blindheit, Taubstummheit, Blödsinn und Kretinismus, Geisteskrankheit. Die genannten Personendaten bilden im Allgemeinen seither die Grundlage jeder Erhebung.
Eine methodische Besonderheit klassischer Volkszählungen besteht darin, dass anders als bei normalen empirischen Untersuchungen nicht etwa eine repräsentative Stichprobe, sondern sämtliche Haushalte und nahezu die gesamte Bevölkerung direkt befragt wird (Totalerhebung, siehe auch Grundgesamtheit). Die ermittelten Daten werden durch fortlaufende jährlich durchgeführte Repräsentativbefragungen (dem Mikrozensus) fortgeschrieben und auf die Basisdaten der letzten Volkszählung hochgerechnet. Die Stichprobengröße für diese Befragungen ist meist gesetzlich festgelegt, etwa auf ein Prozent der Bevölkerung. Da die daraus resultierende Fehlerquote mit den Jahren steigt, ist in größeren Abständen eine Wiederholung der Volkszählung und damit eine Aktualisierung der Basisdaten erforderlich. Daneben werden nach etwa fünf Jahren größere Zwischenzählungen über eine größere, repräsentative Auswahl durchgeführt, begrenzt auf sich schnell ändernde Datensätze.
Geschichte
Die ersten Volkszählungen mini|Unter Pharao Amasis fand 570 v. Chr. eine Volkszählung in Ägypten statt
Indirekte Ermittlungen von Bevölkerungszahlen für Steuerzwecke lassen sich bereits um 2700 v. Chr. in Ägypten nachweisen. Aufgrund von Tonscherben aus der Stadt Mari lässt sich auch für die Zeit um 1700 v. Chr. eine lokale Volkszählung in Mesopotamien für militärische Zwecke belegen. Belegt sind (lokale) Volkszählungen in Ägypten um ca. 1100 v. Chr. Aus den früheren Epochen sind ferner Zählungen in China (2 n. Chr.), in Persien und Griechenland bekannt, außerdem in Ägypten unter Amasis (569 v. Chr.: Dekret über die Erfassung der Einkommen). Man beschränkte sich dabei oft auf die Erfassung der waffenfähigen Männer.
Im Römischen Reich gab es seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. alle fünf Jahre Volkszählungen und Erhebungen über die Einkünfte der römischen Bürger. Für den Zensus und die Steuerschätzungen war der Censor verantwortlich, ein altrömischer Beamter. Er legte die Höhe der Steuer fest, die jeder Bürger zu zahlen hatte und war dem Senat verantwortlich. Die Censoren waren sehr einflussreich und genossen hohes Ansehen.
Der Zensus in der Bibel
Im Alten Testament (Tanach) Im Buch Numeri der Bibel werden zwei auf Anweisung Gottes durchgeführte Volkszählungen ausführlich geschildert. Sie fanden kurz nach dem Beginn und kurz vor dem Ende der vierzigjährigen Wüstenwanderung der Israeliten unter Mose statt. Der lateinische Name des Buches „Numeri“ kommt von diesen Zählungen. Dabei wurden nur kampffähige Männer gezählt, ausgenommen bei den für den Priesterdienst vorgesehenen Leviten, bei denen auch männliche Kinder und Greise mitgezählt werden. Beide Zählungen ergeben jeweils eine Gesamtsumme von gut 600.000 Männern. Historiker halten es angesichts fehlender archäologischer Funde für sehr unwahrscheinlich, dass tatsächlich so viele Israeliten so lange Zeit durch die Sinai-Wüste gewandert sind.
Im Alten Testament der Bibel wird weiterhin eine Volkszählung der Israeliten durch den König David erwähnt (2. Buch Samuel, 1. Buch der Chronik). Diese Volkszählung war demnach nicht durch Gott angeordnet und zog eine göttliche Strafe nach sich – eine Epidemie suchte das Land heim und forderte zahlreiche Opfer. Der Jerusalemer Tempel wurde laut dem Bericht später an der Stelle erbaut, wo David durch ein Schuldopfer den Zorn Gottes über die nicht angeordnete Volkszählung wieder abwenden konnte.
mini|Darstellung der biblischen Volkszählung in einer Simultankrippe des 19. Jahrhunderts (Spitalkirche Heilig Geist, Wangen im Allgäu)
Im Neuen Testament Im Neuen Testament der Bibel wird eine vom römischen Kaiser Augustus befohlene Volkszählung erwähnt. Laut dem Lukasevangelium hatte der Kaiser angeordnet, dass sich jeder in seinem Herkunftsort in die Steuerlisten einzutragen habe. Aus diesem Grund seien Maria und Josef nach Bethlehem gereist, wo Jesus Christus geboren worden sei:
Hier erwähnt Lukas in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Sätzen anscheinend zwei in der römischen Verwaltung klar unterschiedene Vorgänge: Reichszensus (Lustrum), die Schätzung römischer Bürger im gesamten Imperium Romanum Provinzialzensus, die Schätzung für die Bewohner einer Provinz, die das römische Bürgerrecht (Civitas Romana) nicht besaßen.
Sowohl im Lukas- als auch im Matthäus-Evangelium () wird berichtet, die Geburt Jesu habe stattgefunden, als Herodes der Große noch lebte. Da dieser aber 4 v. Chr. starb, müsste auch die erwähnte Zählung davor stattgefunden haben (vgl. mit ). Demnach kann es sich bei der von Lukas erwähnten Volkszählung nicht um jenen – auch von Flavius Josephus erwähnten – Provinzialzensus handeln, der 6/7 n. Chr. unter Publius Sulpicius Quirinius in der Provinz Syria durchgeführt wurde. Kurz zuvor war Herodes Archelaos, ein Sohn von Herodes dem Großen, abgesetzt und verbannt worden, und die bisherige Ethnarchie Judäa war in die Provinz Syrien eingegliedert worden.
Die Steuererklärungen der Bewohner der Provinzen erfolgten vermutlich nach einem einheitlichen Steuerformular, welches in allen kaiserlichen Provinzen gleich war. Ein Formular aus dem Jahre 127 n. Chr. wurde in einer Höhle westlich des Toten Meeres gefunden.Dieses Formular wurde 1961 gefunden; siehe Frank Unruh: „Dass alle Welt geschätzt würde.“ – Volkszählung im Römischen Reich. Theiss-Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-8062-1639-8.
Als Thema der christlichen Kunst und in Krippendarstellungen wurde die Volkszählung nur selten aufgenommen. Ein bekanntes Beispiel ist das Gemälde Die Volkszählung zu Bethlehem (1566) von Pieter Bruegel dem Älteren, der die Szene in das Flandern seiner Zeit verlegte.
Zählungen im Mittelalter bis zum Beginn der Neuzeit mini|Nürnberg führte 1449 eine Volkszählung durch
Im 7. Jahrhundert wurde die erste Volkszählung in der arabischen Stadt Medina unter dem Propheten Mohammed durchgeführt (623). Ziel war es besonders, die Gruppen, die in der Gemeindeordnung von Medina aufgelistet worden sind, zu definieren und die Steuereinnahmen des neuen Staates unter dem Propheten klar zu protokollieren.
Eine andere Volkszählung im 7. Jahrhundert fand in China statt. Das Überleben der Kleinbauern und damit den sozialen Frieden sicherten Steuergesetze (619) und die dazugehörigen Agrarverordnungen (624). Darin wurden den Bauern gleichmäßig verteilte Parzellen auf Lebenszeit übergeben. Grundlage der Vergabe waren genaue Volkszählungen unter Berücksichtigung des Alters sowie ein Katastersystem zur Landbewertung-/verteilung. Das System wurde aber schon im späten 7. Jahrhundert durch manipulierte Zahlenangaben und Ausdehnung des privaten und kirchlichen Gutsbesitzes untergraben. Es war zudem zu anfällig gegen veraltete Zahlen, Abwanderung und veränderten Anbau.
Nach der normannischen Eroberung Englands 1066 veranlasste König Wilhelm der Eroberer eine Volkszählung. Die Daten der im Jahre 1086 durchgeführten Zählung wurden im Domesday Book () veröffentlicht.
Im Mittelalter gab es in Europa nur wenige Volkszählungen; meist wurden die Feuerstellen registriert, doch waren die erhobenen Daten oft ungenau, so dass Angaben zur Bevölkerung in der Regel nur Hochrechnungen (z. B. eine Feuerstelle = ca. 10 Einwohner) und nicht überlieferte Zahlen sind.In Historiographien und anderen historischen Dokumenten überlieferte Daten sind nicht unbedingt verlässlich. Frühere „fiskalische Erhebungen zählten fuoche (Herd- oder Feuerstellen) und ließen die von der Steuer befreiten Haushalte weg, die des Klerus zum Beispiel. Erhebungen für die Brotzuteilung zählten ‚Münder‘ und ignorierten noch nicht entwöhnte Säuglinge… Kirchliche Erhebungen zählten ‚Seelen‘.“ Peter Burke: Städtische Kultur in Italien zwischen Hochrenaissance und Barock. Fischer, Frankfurt 1996, ISBN 3-596-10331-2, S. 43. In einigen Teilen Europas, wie in Frankreich, Spanien und Italien reichen die Quellen zurück bis in das 14. und 15. Jahrhundert – aus dieser Zeit ist z. B. eine Zählung in der Grafschaft Foix bekannt.