Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) ist ein 1987 gegründeter Verkehrsverbund und SPNV-Aufgabenträger der Region Köln/Bonn in Nordrhein-Westfalen.
Der Zweckverband wurde 1987 von den kreisfreien Städten Köln, Bonn und Leverkusen, den Kreisen Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis, der Stadt Monheim am Rhein im Kreis Mettmann gegründet, seit 1996 ist auch der Kreis Euskirchen Mitglied. Der Zweckverband verfügt selbst nicht über Personal, ist aber 100-prozentiger Eigentümer der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, die seine Aufgaben umsetzt.
Der VRS grenzt im Norden an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), im Osten an den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und den Verkehrsverbund Region Trier (VRT) sowie im Westen an den Aachener Verkehrsverbund (AVV).
2007 gründeten die Zweckverbände VRS und AVV den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), um gemeinsam den Schienenpersonennahverkehr in der Region zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Im Januar 2023 erfolgte die Umbenennung in den Zweckverband go.Rheinland. Das operative Geschäft des Zweckverbandes erfolgt seither durch die ebenfalls umbenannte go.Rheinland GmbH.
Strukturentwicklung und Aufgaben 1996 wurde im Zuge der Bahnreform die Struktur des VRS verändert. Die Verbundgesellschaft wurde um eine Aufgabenträgerschaft im Kooperationsraum 2 (Rhein-Sieg) erweitert. Seit dem 1. Januar 2004 ist sie eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des VRS.
Aufgaben Wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes ist es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Rhein-Sieg zu planen, zu organisieren und auszugestalten.
Insbesondere gehören dazu: Ausschreibungen von SPNV-Leistungen Mobilitätsmanagement Koordination regionaler und lokaler Verkehrsangebote Planung, Ausgestaltung und Kontrolle des SPNV
Die Verbundgesellschaft koordiniert alle unternehmensübergreifenden Aktivitäten im Verbundraum. Eines der zentralen Gestaltungselemente ist der dabei der Verbundtarif. Für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen der Region übernimmt die VRS GmbH eine Vielzahl von Planungs-, Koordinierungs- und Serviceaufgaben.
Insbesondere gehören dazu: Verbundtarif Vertrieb Marketing Kommunikation Einnahmeaufteilung
Daten zum VRS Verkehrsgebiet Das Verkehrsgebiet umfasst eine Fläche von 5.111 km² mit 3,49 Millionen Einwohnern.
Beförderungszahlen mini|Entwicklung der Fahrgastzahlen im VRS zwischen 1996 und 2012 Während 1990 312 Millionen Fahrgäste befördert wurden, stieg die Zahl im Jahr 2000 auf 400 Millionen, 2009 auf 494 Millionenvgl. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW: Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Daten und Fakten 2010 und lag 2012 bei 523 Millionen Fahrgästen einschließlich diverser Sonderverkehre.siehe VRS-Verbundbericht 2013, Seite 56 Die Zahl der Fahrgäste ist in den folgenden Jahren weiter gestiegen auf 552 Millionen Fahrgäste im Jahr 2017. Im Jahr 2019 wurden in dem Verbundraum 556 Millionen Fahrgäste befördert.
Die VRS-Statistik weist für die Jahre 2000 bis 2012siehe VRS-Verbundbericht 2013, Seite 59 folgende Werte aus, bereinigt um den Einfluss des NRW-Tickets, des +City-Tickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn und die BahnCard 100, sowie die Sondereffekte der Großveranstaltungen WJT 2005, WM 2006 und DEKT 2007:
Betriebsdaten 524 Verkehrslinien, davon 23 Eisenbahnlinien, davon 5 S-Bahn-Linien 19 Stadt- und Straßenbahnlinien 478 Buslinien 7448 Haltestellen Einige Linien verkehren in angrenzenden Städten und Gemeinden der Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Vulkaneifel sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis und Olpe.
Verkehrsunternehmen
Städte und Gemeinden (Auswahl)
1 Ort liegt außerhalb des Verbundraumes. VRS-Fahrausweise gelten hier im Übergang nur auf bestimmten Linien.
Übergangstarife Der VRS hat Übergangstarife zu etlichen der umliegenden Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsgesellschaften, das heißt, in den jeweiligen Grenzbereichen werden durchgehende Fahrscheine angeboten.
Eine Sonderform der Übergangstarife ist der „Tarifkragen“: In bestimmten Bereichen oder auf bestimmten Strecken außerhalb des VRS-Verbundgebietes gilt für grenzüberschreitende Fahrten der VRS-Tarif, während für Fahrten innerhalb eines Kragenbereiches dessen Tarif gilt. Insbesondere gelten alle Gesamtnetzfahrkarten des VRS auch in allen Tarifkragen. Tarifkragen sind: seit dem 1. Januar 2000 die Eisenbahnstrecke bis Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel) (VRT) seit dem 1. Januar 2002 auf den Schienenstrecken im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (VRM) seit dem 1. Januar 2002 auf den Schienenstrecken im Landkreis Ahrweiler (VRM) seit dem 28. Mai 2006 auf den Schienenstrecken im Landkreis Neuwied (VRM), (rechte Rheinstrecke bis Engers) seit dem 1. Februar 2005 die Städte Remscheid, Solingen, Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Langenfeld (VRR) vom 1. April 2006 bis 1. Juni 2026 die Stadt Düren und die Gemeinden Vettweiß und Nörvenich (Kreis Düren / AVV)
Den umgekehrten Fall, einen Tarifkragen in das VRS-Gebiet hinein, gibt es in den Gemeinden Bedburg, Elsdorf, Zülpich, Euskirchen und Schleiden. Dort gilt für Fahrten aus dem Kreis Düren oder der Städteregion Aachen auch der AVV-Tarif auf den örtlichen Buslinien.
Seit dem 15. Juni 2008 kann außerdem aus dem VRS-Netz mit regulären VRS-Fahrscheinen das Tarifgebiet des Landkreises Ahrweiler befahren werden (unter anderem die Ahrtalbahn sowie die linksrheinische Eisenbahn-Rheinstrecke von Bonn-Mehlem über Remagen/Sinzig hinaus bis nach Brohl). Dies gilt nur für VRS-ein- und ausbrechenden Verkehr (siehe oben). Die Tickets, die im gesamten VRS-Gebiet gelten, sowie das Semesterticket der Universität Bonn gelten auch im Landkreis Ahrweiler.
Seit dem 1. Januar 2015 wird für alle Fahrten zwischen AVV und VRS mit einigen Ausnahmen einheitlich der VRS‐Tarif angewendet. Für Fahrten innerhalb des AVV bzw. innerhalb des VRS gilt weiterhin der jeweilige Verbundtarif.
Tarifreform Seit dem 1. Juni 2026 bildet der VRS mit dem Aachener Verkehrsverbund einen gemeinsamen Tarifverband unter der Bezeichnung Rheinlandtarif mit gemeinsamen Tarifen. Das vorherige Preisstufensystem wurde überarbeitet und die Anzahl der Preisstufen auf drei reduziert. Die Kurzstrecke wird zum 1. Juni 2028 abgeschafft.
Fahrgastrechte Bei Ansprüchen wegen Verspätungen und Ausfällen von Verkehrsmitteln durch Verkehrsunternehmen, welche im Auftrag des VRS fahren, gilt für Fahrgäste die NRW-Mobilitätsgarantie.
Siehe auch Zweckverband go.Rheinland Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde NRW-Tarif
Weblinks
vrs.de: Offizielle Website des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) mobil.nrw: Mobilitätsportal von Nordrhein-Westfalen
Anmerkungen
Einzelnachweise
Rheinsieg Kategorie:Zweckverband (Deutschland) Kategorie:Verbandsgründung 1987