Als Typ-F-Gefängnis () oder amtlich Geschlossene Typ-F-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet.

Die Typ-F-Gefängnisse wurden in erster Linie zur Unterbringung von Angehörigen militanter Organisationen erbaut. Hier befinden sich aber auch Personen, denen Drogendelikte oder organisierte Kriminalität vorgeworfen werden. Sie dienen zudem der Verwahrung von Strafgefangenen, die unter anderem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug verurteilt wurden. Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte TodesstrafeMit dem Gesetz Nr. 4771 vom 3. August 2002, Amtsblatt Nr. 24841 vom 9. August 2002 (online) wurde die Todesstrafe in Friedenszeiten und mit dem Gesetz Nr. 5218 vom 14. Juli 2004, Amtsblatt Nr. 25529 vom 21. Juli 2004 (online) komplett abgeschafft. und dauert nach Art. 47 des türkischen Strafgesetzbuches (tStGB) grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten an. Im Gegensatz zur normalen lebenslangen Haftstrafe erfolgt die Inhaftierung stets in den im Gesetz und den Bestimmungen genannten (Typ-F-)Anstalten.

Als Vorbild für die ab dem Jahr 2000 eröffneten Gefängnisse kommen der US-amerikanische Supermax-StandardAngela Davis: Are Prisons Obsolete? Seven Stories Press, 2003, ISBN 978-1-58322-581-3, S. 101. wie auch europäische Hochsicherheitsgefängnisse in Betracht.

Geschichte Bis zur Einführung des sogenannten Zellensystems (oda/hücre sistemi) mit Einzel- und kleineren Gemeinschaftshafträumen wurden Strafgefangene in der Türkei in kasernenähnlichen Hafträumen mit 20 bis 100 Personen untergebracht (koğuş/topluluk sistemi). Dies versetzte insbesondere politische Organisationen wie die DHKP-C in die Lage, ihren organisatorischen Zusammenhalt auch im Gefängnis beizubehalten. Nicht zuletzt deswegen bestimmte Art. 78/B der alten StrafvollzugsordnungRechtsverordnung Nr. 6/8517 vom 5. Juli 1967 über die Verwaltung von Strafvollzugsanstalten und Haftanstalten und die Vollstreckung von Strafen, Amtsblatt Nr. 12662 vom 1. August 1967., dass Verurteilte, die als besserungsunwillig oder aufständisch eingestuft wurden, eine Gefahr für das Leben ihrer Mithäftlinge darstellten oder gegen die innerhalb von zwei Jahren mehr als dreimal Zellenarrest oder ähnliche Disziplinarmaßnahmen verhängt wurden, mit Genehmigung des Justizministeriums in spezielle Haftanstalten mit Einzel- oder Gemeinschaftshafträumen für je drei Häftlinge verlegt werden konnten.

„Pilot-Projekt“ Eskişehir Im August 1989 wurde eine zweieinhalb Jahre zuvor in Eskişehir errichtete Haftanstalt nach der Entdeckung von Fluchttunneln geräumt und im Februar 1991 nach erfolgtem Umbau als „Sondertyp“ (özel tip) mit zusätzlichen Einzelhafträumen wieder in Betrieb genommen.Vgl. Report to the Turkish Government on the visit to Turkey carried out by the CPT from 19 to 23 August 1996. CPT, 1. März 2001, S. 16 f. (PDF-Datei; 301 KB). Die Häftlinge des nun als Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt klassifizierten Gefängnisses kritisierten die bis dahin ungewohnten Einzelzellen als tabutluk („Sargraum, enge Folterzelle“).Zur Bedeutung vgl. Eintrag im Güncel Türkçe Sözlük des Türk Dil Kurumu: «tabutluk, -ğu. Ancak bir kişinin hareket etmeden ayakta durabileceği özel işkence bölmesi: "Sanıklar, Sirkeci’deki ünlü Sansaryan Han’da ‘tabutluk’ adı verilen hücrelere kapatılmışlardı." – Uğur Mumcu.» Am 12. April 1991 verabschiedete die Große Nationalversammlung das umstrittene AntiterrorgesetzAntiterrorgesetz Nr. 3713 vom 12. April 1991, Amtsblatt Nr. 20843/Mükerrer vom 12. April 1991, S. 1 ff. (PDF-Datei; 476 KB). (ATG), gemäß dessen Art. 16 Abs. 1 wegen ATG-Delikten verurteilte Personen in speziellen Vollzugsanstalten unterzubringen waren, welche entsprechend dem „Zellensystem“ mit Einzel- und Gemeinschaftshafträumen für je drei Gefangene gebaut wurden (Typ F). Art. 16 Abs. 2 ATG schrieb vor, dass der Kontakt unter den Häftlingen in solchen Anstalten zu unterbinden war.Siehe Protokoll zur 94. Sitzung der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei. In: TBMM Tutanak Dergisi. Parlamentsperiode 21, Bd. 62, Legislaturjahr 3, 1. Mai 2001, S. 35 (online). Im November 1991 folgte die Verlegung von 206 politischen Gefangenen nach Eskişehir. Nachdem sich der damalige Justizminister Seyfi Oktay und der für Menschenrechte zuständige Staatsminister Mehmet Kahraman in Begleitung von Vertretern des Menschenrechtsvereins (İHD), der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TİHV) und der Ärztekammer (TTB) die Vorwürfe von Folter und Misshandlung der Gefangenen angehört hatten, beschloss der Ministerrat am 24. November 1991, das Gefängnis zu schließen.Einzelheiten können im (türkischen) Jahresbericht 1991 der TİHV auf den Seiten 113 ff. gefunden werden. Im Oktober 1995 wurde es wieder eröffnet. Der Versuch im Jahre 1996, alle in Istanbul nach dem Antiterrorgesetz verurteilten Gefangenen dorthin zu verlegen, wurde aufgegeben, nachdem zwölf Gefangene bei einem als Todesfasten deklarierten Hungerstreik ums Leben gekommen waren.Vgl. F-type Prisons, Hunger Strikes and Deaths. Demokratisches Türkeiforum. Abgerufen am 12. November 2010. Das Europäische Komitee zur Verhinderung der Folter (CPT) besuchte das Gefängnis in Eskişehir im August 1996 auf Einladung der türkischen Regierung. Es stellte zwar bauliche Mängel (etwa einige fensterlose Zellen) fest, kam aber zu der Meinung, dass bei den 8,5 m² großen Hafträumen nicht von „Sargzellen“ die Rede sein könne.Vgl. Report to the Turkish Government on the visit to Turkey carried out by the CPT from 19 to 23 August 1996. CPT, 1. März 2001, S. 19 f. (PDF-Datei; 301 KB).

Am 1. August 1999 trat das Gesetz Nr. 4422Gesetz Nr. 4422 vom 30. Juli 1999 zur Bekämpfung der Gewinn erzielenden kriminellen Organisationen, Amtsblatt Nr. 23773 vom 1. August 1999, S. 3 ff. (PDF-Datei; 5,7 MB). in Kraft. Nach Art. 13 dieses Gesetzes galten für Mitglieder krimineller Organisationen die Regelungen des Art. 16 ATG.

Trotz der gesetzlichen Bestimmung in Art. 16 ATG gab es bis zum Jahr 2000 keine Gefängnisse mit Einzel- und Gemeinschaftshafträumen für je drei Gefangene.Vgl. Adalet Hizmetlerinde Etkinlik Özel İhtisas Komisyonu Raporu. DPT, Ankara 2000, ISBN 975-19-2479-0, S. 35 (VIII. Beş Yıllık Kalkınma Planı. DPT. 2506 - ÖİK. 526; ).

Die Ereignisse im Jahre 2000 Mitte des Jahres 2000 verschärfte sich die Diskussion um die Typ-F-Gefängnisse. Der damalige Justizminister Hikmet Sami Türk zeigte sich entschlossen, den Übergang zum „Zellensystem“ zu vollziehen.Bakan Türk: Cezaevleri F tipi olacak. ntvmsnbc.com, 13. Juli 2000. Abgerufen am 12. November 2010. Als Reaktion auf ihre geplante Verlegung in die neuen Haftanstalten, in denen sie vermeintlich in Isolationshaft gehalten würden, starteten Häftlinge in den Gefängnissen Bayrampaşa, Bartın, Çankırı, Çanakkale, Aydın, Bursa, Uşak, Malatya, Niğde, Buca, Ankara (zentrale geschlossene Haftanstalt), Konya-Ermenek, Nevşehir, Gebze und Ceyhan am 26. Oktober 2000 einen Hungerstreik. Bis zum 19. November 2000 hatten sich 816 Gefangene in 18 Gefängnissen dem Hungerstreik angeschlossen. Sie erklärten, dass der Hungerstreik nun in der Form des „Todesfastens“ (ölüm orucu) fortgeführt werde, bei dem die Häftlinge nur noch Wasser, Zucker und Salz zu sich nehmen. Zeitweilig nahmen mehr als 1000 Strafgefangene und Angehörige an dem Hungerstreik teil.Türkei. “F-Typ” Gefängnisse: Isolation und Vorwürfe von Folter und Misshandlung. Amnesty International, April 2001, AI Index: EUR 44/025/2001, S. 1 (); abgerufen am 23. Januar 2024.

Die Zugeständnisse, die Justizminister Hikmet Sami Türk am 9. Dezember 2000 machte (keine sofortige Verlegung in die Typ-F-Gefängnisse und eine Lockerung des Art. 16 ATG) reichten den Gefangenen nicht, sodass auch ein Vermittlungsversuch bekannter Persönlichkeiten, darunter Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk, scheiterte. Am 19. Dezember 2000 erstürmten türkische Sicherheitskräfte in einer Aktion unter dem Namen „Operation Rückkehr ins Leben“ rund 20 Gefängnisse, darunter auch die Haftanstalten von Bayrampaşa, Ümraniye und Çanakkale. Dabei starben mindestens 30 Häftlinge und zwei Sicherheitsbeamte.„Todesfasten“ in der Türkei. Spiegel Online, 13. April 2001. Abgerufen am 12. November 2010.

Unmittelbar nach der „Operation Rückkehr ins Leben“ begannen die Transfers in die Typ-F-Gefängnisse, die laut dem Justizminister unter Berücksichtigung der VN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der GefangenenMindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen. Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, New York Mai 1977 (PDF-Datei; 77 KB)., der Europäischen Gefängnisregeln sowie der Empfehlung Nr. R (82) 17Recommendation No. R (82) 17 concerning custody and treatment of dangerous prisoners. (PDF-Datei; 79 KB). des Europarats errichtet worden waren.Vgl. die Antwort des Justizministeriums auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ahmet Karavar, 7/4823, 4824, 4825, 4826, 22. November 2001, S. 2 (PDF-Datei; 790 KB). Am 21. Dezember 2000 verkündete das Justizministerium, dass 524 Gefangene in die Gefängnisse Edirne, Kocaeli und Sincan verlegt worden seien.Siehe F tipine 524 mahkum gönderildi. Hürriyet, 21. Dezember 2000. Abgerufen am 12. November 2010. Damit war der Widerstand der Gefangenen jedoch nicht beendet.

Entwicklung nach 2000 Anfang des Jahres 2001 befanden sich dem Justizminister zufolge 1118 Strafgefangene im Hungerstreik und 395 führten das Todesfasten fort.Siehe dazu F-tipi Cezaevleri Raporu. Helsinki Yurttaşlar Derneği, 12. Juni 2001. Abgerufen am 12. November 2010. Im Mai 2001 wurde die Vorschrift des Art. 16 Abs. 2 ATG (kein Kontakt unter Häftlingen) gelockert.Gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 4666 vom 1. Mai 2001 über die Änderung eines Artikels des Antiterrorgesetzes, Amtsblatt Nr. 24393 vom 5. Mai 2001 (online). Ende 2001 machten die Vorsitzenden der Anwaltskammern in Istanbul, İzmir und Ankara einen Vorschlag, den sie „drei Türen, drei Schlösser“ (üç kapı, üç kilit) nannten.Hierzu 2002 Türkiye İnsan Hakları Raporu. Türkiye İnsan Hakları Vakfı Yayınları, Ankara 2003, ISBN 975-7217-40-9, S. 187 ff. ( ). Dies hätte es ermöglicht, dass neun Gefangene (jeweils drei in drei Räumen) tagsüber zusammen sein können. Während die hungerstreikenden Gefangenen ankündigten, dass sie bei der Annahme des Vorschlags ihre Aktion beenden würden, erklärte dies der Justizminister Hikmet Sami Türk für inakzeptabel und machte seinerseits den Gegenvorschlag, dass jeweils zehn Gefangene für fünf Stunden in der Woche zusammenkommen könnten.

Im Mai 2002 rief der Vorsitzende des İHD, Hüsnü Öndül, den Justizminister auf, in einen verstärkten Dialog einzutreten und appellierte an die Gefangenen, dem sinnlosen Sterben ein Ende zu setzen. Am 28. Mai 2002 beendeten darauf die Anhänger fast aller am Todesfasten beteiligten Gruppierungen ihre Aktion. Fortan war die DHKP-C die einzige Organisation, deren Anhänger das Todesfasten fortführten.

In der Folgezeit gab es mehrere Solidaritätsbekundungen und Demonstrationen. Der Solidaritätsverein TAYAD, der als legaler Arm der DHKP-C gilt, besetzte beispielsweise im Jahr 2006 das Gebäude der Nachrichtenagentur Associated Press in Ankara, um gegen die Isolationshaft in Typ-F-Gefängnissen zu protestieren.TAYAD'lılar Ankara'daki Associated Press bürosunu bastı. Sabah, 20 November 2006. Abgerufen am 12. November 2010.

Ende des Todesfastens: der Runderlass Nr. 45/1