Killerspiel ist eine im deutschen Sprachraum verbreitete, negativ konnotierte Bezeichnung (Dysphemismus) für ein gewalthaltiges Spiel. Es werden damit in erster Linie Computerspiele bezeichnet, in denen vom Spieler gesteuerte Gewalt gegen menschliche oder menschenähnliche Spielfiguren dargestellt wird. Des Weiteren werden reale Spiele damit bezeichnet, die dafür geeignet erscheinen, die Menschenwürde der Mitspieler herabzusetzen. Eine juristische Definition besteht nicht. Der Begriff wird vorwiegend in der Diskussion über fiktionale Gewalt und in der damit verbundenen Debatte über ein mögliches Verbot der damit bezeichneten Spiele als politisches Schlagwort verwendet.

Ursprung und Begriffsdefinitionen der Politik mini|Paintball wurde ursprünglich als Killerspiel bezeichnet

In der politischen Diskussion wurde der Begriff Killerspiel zuerst vorwiegend für reale Spiele wie Paintball und Laserdrome verwendet,Deutscher Bundestag: Drucksache 15/88, 14. November 2002, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (PDF; 341 kB) wobei der Begriff Killerspielautomat bereits zu Beginn der 1980er-Jahre in der Debatte um Videospielautomaten wie Space Invaders geprägt wurde.Henrike Friedrichs, Thorsten Junge, Uwe Sander: Jugendmedienschutz in Deutschland, Berlin 2013, ISBN 978-3-531-17206-4, doi:10.1007/978-3-531-18905-5, Populär gemacht wurde der Begriff Killerspiel 1999 durch den damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein.Koalition will Killerspiele verbieten – Spiegel Online vom 14. November 2005 Nach dem Amoklauf von Erfurt im Jahre 2002 wurden damit auch gewalthaltige Computerspiele bezeichnet, beispielsweise Ego-Shooter wie Counter-Strike oder Third-Person-Shooter wie Grand Theft Auto. In einem Gesetzesantrag, welcher in Reaktion auf den Erfurter Amoklauf gestellt wurde, geht es noch um ein „Verbot von Killerspielen wie Gotcha, Paintball und Laserdrome“. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition aus dem Jahr 2005 wurde die Forderung nach einem Verbot von Killerspielen eingebracht, ohne der Bezeichnung eine Bedeutung zukommen zu lassen. Seit 2006 ist konkret von Computerspielen die Rede. S. 123 (PDF-Datei; 618 kB)Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Ausarbeitung, 15. August 2006, Rechtmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf und die Vermietung von gewaltverherrlichenden Computerspielen („Killerspiele“) (PDF-Datei; 181 kB)

Definition des Schweizer Nationalrats vom 19. August 2009

Definition der 188. Sitzung der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009

Definition des Schweizer Nationalrats vom 30. April 2009

Definition in einem Antrag an den Salzburger Landtag vom 11. Februar 2008

Definition des Schweizer Nationalrats vom 21. Dezember 2007

Definition in einem Antrag an den Oberösterreichischen Landtag vom 17. Juni 2007

Definition in einem Gesetzesantrag des Freistaates Bayern vom 2. Februar 2007

Definition des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 15. August 2006

Begriffsproblematik Der Begriff ist juristisch nicht definiert. Darüber hinaus existiert keine allgemeingültige Definition für Killerspiele.Rechtliche Möglichkeiten einer Stadtverwaltung eine „Killerspiel“-Veranstaltung zu verbieten Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages, 25. Mai 2009. Nach Ansicht von Medienwissenschaftlern gilt das Wort Killerspiel als unsachlich, da es suggestiv sei und einen objektiven, nüchternen Zugang zu dem Thema erschwere. Es wird stattdessen beispielsweise von „gewalthaltigen Computerspielen“ gesprochen.Bundeszentrale für politische Bildung: Machen Computerspiele gewalttätig? Artikel von Tilo Hartmann (Freie Universität Amsterdam), 7. August 2007.FAZ.net: „Computerspiele sind ein Kulturgut“, 10. März 2011. Medienwissenschaftler Jeffrey Wimmer (TU Ilmenau) über den Begriff Killerspiel: „So bezeichnen wir Spiele in der Wissenschaft nicht, das ist ein Begriff aus dem öffentlichen Diskurs.“ Die deutsche Wortschöpfung Killerspiel bezieht sich auf den englischen Begriff killer, was Mörder oder Totschläger bedeutet. Die Wortbildung erklärt sich dadurch, dass nach Ansicht von Verbotsbefürwortern das Spielziel in den so bezeichneten Spielen vorrangig darin besteht, zu töten, der Spielinhalt somit „virtuelles Töten“ sei.Silicon: Pro und Contra: Schluss mit Killerspielen?Humanistischer Pressedienst: „Warnschussarrest“ und „Killerspiel“-Verbot

Darüber hinaus basiert der Begriff auf der (wissenschaftlich nicht gestützten) Vorstellung, durch den Konsum von solchen Spielen würden Spieler zu wirklichen Mordtaten angeregt und trainiert, sie seien somit „Tötungstrainingssoftware“. So formuliert der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber: „Sie animieren Jugendliche, andere Menschen zu töten.“Süddeutsche Zeitung: Debatte um Killer-Spiele. Artikel vom 19. Mai 2010. Andere Politiker lehnen den Begriff als polemisch oder unsachlichInterview mit Armin Laschet zum Thema "Killerspiele" ab.

In diesem Zusammenhang werden Computerspiele immer wieder in Diskussionen über Amokläufe von Jugendlichen thematisiert. Der Begriff impliziert dabei eine negative Sichtweise auf Gewalt in Computerspielen.

Computerspieler nehmen die Bezeichnung Killerspiel als irreführend und diskriminierend wahr und sprechen sich gegen ein „Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen“ aus.Petition (Deutscher Bundestag): Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 5. Juni 2009

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, die in Deutschland für die Alterseinstufung von Computerspielen zuständig ist, findet der Begriff keine Verwendung.

Der Begriff ist ein falscher Freund des englischen Begriffs killer game, der ein Spiel als Killerapplikation bezeichnet.

Rechtliche Relevanz Gesetze, die den Begriff Killerspiel enthielten, wurden in Deutschland nicht verabschiedet. Allerdings gibt es Gesetze, die für gewalthaltige, gewaltverherrlichende und gewaltdarstellende Spiele relevant sind, insbesondere im Jugendschutz. In Deutschland wird der Zugang zu Computerspielen formal durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt, falls die Möglichkeit besteht, dass durch Gewaltdarstellungen die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen beeinflusst werden kann. Dies wird mit dem Artikel 2 des Grundgesetzes begründet (Absatz 1 „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […]“, Absatz 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]“). Bis 2003 wurde dies so umgesetzt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) darüber zu entscheiden hatte, ob ein Spiel jugendgefährdend ist und es infolgedessen indiziert werden soll. Seit 2003 hat hauptsächlich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) über die Kinder- und Jugendeignung mittels eines rechtlich verbindlichen Alterskennzeichnungssystems zu entscheiden. In Gestalt des StGB existiert überdies seit 1973 eine Vorschrift, die die Verbreitung von Darstellungen von Gewalttätigkeiten gegen Menschen und insbesondere ihre Weitergabe an Minderjährige regelt. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 131 StGB Gewaltdarstellung).

Anders als in Deutschland wird in der Schweiz und in Österreich das europäische PEGI-System für eine Alterseinstufung verwendet. In der Schweiz haben sich Hersteller und Händler eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt, die PEGI-Einstufungen beim Verkauf einzuhalten. In Österreich sind die PEGI-Einstufungen rechtlich nicht verbindlich, sondern geben den Erziehungsberechtigten lediglich Empfehlungen über den jeweiligen Eignungsgrad von Computerspielen (in einigen Bundesländern gibt es jedoch Jugendschutz-Vorschriften, die den Verkauf von Computerspielen an Kinder oder Jugendliche, die jünger sind als die PEGI- oder USK-Einstufung verbieten). Ähnlich wird das PEGI-System in den meisten übrigen europäischen Staaten als Empfehlung verwendet. Lediglich in Finnland ist es rechtlich verbindend. In Großbritannien ist für Computerspiele mit einer PEGI-Einstufung von 18+ hingegen eine Prüfung durch das British Board of Film Classification vorgeschrieben, das (ähnlich wie die USK in Deutschland) eine eigene, rechtlich verbindliche Alterseinstufung vornimmt. Für alle anderen gilt automatisch die PEGI-Wertung. Die Prüfung von Computerspielen, die durch PEGI mit einer Alterskennzeichnung unter 18 Jahren versehen wurden, ist freiwillig.

Im März 2010 überwies das Schweizer Parlament nach Zustimmung der beiden Kammern Nationalrat und Ständerat zwei Motionen zum Thema Killerspiele an die Regierung, den Bundesrat. Eine dieser Motionen beauftragte den Bundesrat, den Verkauf von „gewaltbeinhaltenden Killerspielen“ an Kinder und Jugendliche zu verbieten, die andere verlangte „ein absolutes Verbot von Killerspielen und die Revision des Artikels 135 des StGB“. Während der Sitzung des Schweizer Parlaments im Frühling 2011 entschied sich der Ständerat als erstbehandelnder Rat dazu, vier weitere offene Motionen, welche inhaltlich gleich oder sehr ähnlich waren, zu sistieren, um auf die Rückmeldungen des Bundesrates zu warten.Frühlingssession 11: Games wieder Thema im Ständerat GameRights: Frühlingssession 2011, 7. März 2011. Abgerufen am 2. Oktober 2019 Im Mai 2015 hat der Bundesrat einen ausführlichen Bericht «Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes der Schweiz» veröffentlicht. Darin hält der Bundesrat unter anderem fest, dass Artikel 135 StGB bereits ein absolutes Verbot von Gewaltdarstellungen beinhalte, „die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere beinhalten, die keinen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben und die eine gewisse Eindringlichkeit aufweisen“. Dieser Artikel sei somit grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar. Im Abstract des Berichts fasst der Bundesrat zusammen, dass bestehende Maßnahmen „weiterentwickelt und ergänzt“ werden sollen und der Bundesrat diesbezüglich eine koordinierende Rolle übernehmen wolle. 2019 stellte die Regierung ein neues Bundesgesetz zur Diskussion, gemäß dem Minderjährige vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen und anderen ungeeigneten Inhalten in Filmen und Spielen, die ihre Entwicklung gefährden könnten, geschützt werden sollen. Schweizweit sollen alle Kinos, Online-Versandhandel, Verkaufsstellen und Videoportale zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet werden. Ob und in welcher Form das Parlament diesen Vorschlägen zustimmen wird, ist noch offen (Stand Okt. 2019).

Psychologische Forschung

Nach Amokläufen von Schülern in den USA und in Deutschland hat sich die Forschung verstärkt mit dem Phänomen der sogenannten Killerspiele befasst. Es wird der Verdacht geäußert, dass besonders Computerspiele mit gewalthaltigen Inhalten das reale Schießen auf Menschen mit Tötungswaffen konditionieren könnten. Diese Vermutung wird bis heute kontrovers diskutiert.Zeitschrift Gehirn & Geist. Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH. Heidelberg.Siegbert A. Warwitz, Anita Rudolf: Umstrittene Spielformen. In: Vom Sinn des Spielens. Reflexionen und Spielideen, Schneider-Verlag, 5. Auflage, Baltmannsweiler 2021, ISBN 978-3-8340-1664-5, S. 126–160.

Gehirnstudien von Wissenschaftlern der Indiana University (USA) wie Vincent P. Mathews oder der Universität Tōhoku (Japan) wie Ryūta Kawashima wiesen mittels der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) einen gewissen Einfluss von gewalthaltigen Spielen auf den Frontlappen nach, der für die Kontrolle von Emotionen und Triebimpulsen zuständig ist. Dies kann zu einer Senkung des Aggressionspotenzials führen.Robert Grimm: Hirnforschung. Lehren Ballerspiele das Töten ? In: Badische Neueste Nachrichten vom 5. Juli 2003 ohne Seitenangabe