Rechtsextremismus (auch: extreme Rechte, Rechtsradikalismus, Neonazismus, Neofaschismus) in der Bundesrepublik Deutschland umfasst diskriminierende politische Konzepte. Diese vereinen je nach Ausprägung vor allem völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Xenophobie und reichen bis hin zur Ideologie des Nationalsozialismus bzw. des heutigen Neonazismus. Allgemein wird dies als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zusammengefasst, die bestimmten Menschengruppen die Menschenrechte abspricht und sie aus einer ethnisch oder rassisch verstandenen deutschen Volksgemeinschaft ausschließt. Sie richtet sich damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) dieses Staates.

Besonderheiten in Ostdeutschland werden dabei auch aus dem früheren Rechtsextremismus in der DDR erklärt. Im Jahr 2022 gab es laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 38.800 Rechtsextremisten in Deutschland, davon 14.000 gewaltorientiert.

Hauptmerkmale

Der Begriff „Rechtsextremismus“ fehlt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wurde aber aus den darin verankerten Grundsätzen der „wehrhaften Demokratie“ abgeleitet, die einen Teilentzug von Grundrechten und Organisationsverbote unter Umständen erlauben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbot 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Seitdem bezeichnete der bundesdeutsche Verfassungsschutz politische Bestrebungen, die sich gegen den Grundbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten, als Radikalismus, seit 1974 als Extremismus. Diesen definiert er juristisch vor allem als aktive, auf die Beseitigung der bestehenden Gesellschaftsordnung zielende Demokratiefeindlichkeit. Als besondere ideologische Merkmale des Rechtsextremismus nennen Verfassungsschutzberichte vor allem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Autoritarismus.

Demnach bewerten Rechtsextremisten Menschen nach ihrer Zugehörigkeit zu einer „Rasse“, „Ethnie“ oder „Nation“ und sprechen bestimmten Gruppen damit die Menschenwürde und grundlegende Menschenrechte ab. Stattdessen streben sie eine ethnisch oder rassisch vermeintlich homogene „Volksgemeinschaft“ in einem diktatorischen Staatssystem an, das von einem einheitlichen Führerwillen gelenkt werden soll, so dass keine Gewaltenteilung, demokratische Teilhabe und Machtkontrolle mehr notwendig seien.Adrienne Krappidel: Verhalten rechtsextremer und demokratischer Kommunalpolitiker: Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung von Wählergemeinschaften und Parteien. Springer VS, Wiesbaden 2016, S. 16–18.

Seit den 1970er Jahren kritisierte die bundesdeutsche Forschung Mängel dieser Behördendefinition. Sie erlaube keine Analyse politischer Entwicklungen und erfasse nicht die Vielfalt rechter Strömungen, Bevölkerungsstimmungen, die Übergänge zwischen Rechtsextremismus und Rechtskonservatismus und den historischen Wandel der gesellschaftlichen „Mitte“.Hans-Gerd Jaschke: Entstehung und Entwicklung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. Zur Tradition einer besonderen politischen Kultur. Band 1. Springer VS, Wiesbaden 1984, S. 21–23. So galt etwa der Vertragsrevisionismus der Weimarer Republik als gemäßigt und war mehrheitsfähig. Nach der heutigen Definition wäre er rechtsextrem. „Was als Rechtsextremismus gilt, unterliegt gesellschaftlichen, politischen und wissenschaftlichen Diskursen und Kräfteverhältnissen.“Andreas Klärner, Michael Kohlstruck: Moderner Rechtsextremismus in Deutschland. Bonn 2006, S. 14.

Das BfV hat seinen Merkmalkatalog für Rechtsextremismus jedoch kaum verändert. 2018 definierte es ihn so: BfV: Glossar: Rechtsextremismus.

Die am Extremismusbegriff orientierte Forschung bestätigt diese Merkmale. Die „Ideologie der Ungleichheit“, die aus Unterschieden zwischen Menschen verschiedene Wertigkeiten und Rechtsansprüche ableitet, gilt als entscheidende Gemeinsamkeit aller Rechtsextremisten und Hauptunterschied zum Linksextremismus.Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. München 2006, S. 11–16.

Im deutschen Rechtsextremismus werden drei nicht trennbare Bereiche unterschieden: parlamentarisch orientierte Parteien; handlungsorientierte Neonazis, darunter Jugendgruppen rechtsextremer Parteien, so genannte Freie Kameradschaften, rechtsextreme Skinheads, rechtsextreme Hooligans und rechtsterroristische Gruppen; eine intellektuelle Neue Rechte mit eigenen Medien, Verlagen, Instituten und Netzwerken.

In Bezug auf die Rechtslage Deutschlands nach 1945 unterscheiden sich Alte und Neue Rechte: Die Alte Rechte sieht die Bundesrepublik als völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich an und bezieht sich positiv auf Herrschaftsmethoden und Ideologie des Nationalsozialismus. Sie verharmlost den NS-Staat oder verherrlicht ihn als Vorbild und leugnet den Holocaust. Die Neue Rechte dagegen erkennt die Bundesrepublik als Nachfolgestaat des Deutschen Reichs an und versucht, in diesem Rahmen neue politische Konzepte zu finden. Ihre Vertreter greifen Ideen der Konservativen Revolution aus der Weimarer Republik auf und relativieren den Holocaust und andere NS-Verbrechen.Richard Stöss: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland. Berlin 2000, S. 36–38Everhard Holtmann (Hrsg.): Polit-Lexikon. München 2000, S. 573f. Beide Strömungen knüpfen an den deutschen Militarismus an.

Die rechtsextremen Parteien vertreten stärker einen reaktionären großdeutschen Nationalismus, erstreben einen autoritären Nationalstaat, wollen Pluralismus und Gewaltenteilung einschränken und konkurrieren miteinander. Die Neonazis vertreten den Rassismus der White Supremacy und arbeiten oft länderübergreifend zusammen. Sie orientieren sich teils am Vernichtungsantisemitismus Adolf Hitlers, teils am sogenannten „linken“, „sozialrevolutionären“ Flügel der NSDAP um den SA-Gründer Ernst Röhm und die Brüder Otto und Gregor Strasser, die gegen Hitler unterlagen. Diese Teilung ist eine deutsche Besonderheit; sie hinderte deutsche Neonazis nicht, gemeinsame Aktionen zum 100. „Führergeburtstag“ (20. April 1989) zu organisieren. Beide Richtungen streben ein auf eine angebliche „höhere Rasse“ der „Arier“ gegründetes „Viertes Reich“ an und sind offen antisemitisch, antidemokratisch und gewaltbereit.Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. München 2006, S. 17–20.

Deutsche Rechtsextremisten grenzen traditionell bestimmte Gruppen als „Andere“, „Fremde“ oder „Volksfeinde“ aus der für sie exklusiv durch Abstammung und Blutsbande verbundenen „Volksgemeinschaft“ aus: darunter Ausländer (besonders türkeistämmige Arbeiter und Migranten), Asylbewerber, Geflüchtete, Juden, Muslime, Menschen dunkler Hautfarbe,Bernd Janssen, Jan Janssen, Sabine Janssen: Für Menschenrechte – gegen Hass und rechte Gewalt. Unterrichten, Erziehen und Schulkultur gestalten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017, ISBN 3-647-70243-9, S. 10. Behinderte, Homosexuelle, Obdachlose,Hans-Gerd Jaschke: Rechtsextremismus: Ergebnisse und Perspektiven der Forschung. Springer VS, Wiesbaden 1996, ISBN 3-322-97077-9, S. 196. Punks und linksgerichtete Jugendliche.Andreas Klärner: Zwischen Militanz und Bürgerlichkeit: Selbstverständnis und Praxis der extremen Rechten. Hamburger Edition HIS, Hamburg 2012, ISBN 3-86854-507-7, S. 8. Die Volksgemeinschaftsideologie steht ebenso wie die Auswahl der meisten ausgegrenzten und angegriffenen Gruppen in nationalsozialistischer Tradition.Gideon Botsch: Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft: Ideologie und Programmatik der NPD und ihres rechtsextremen Umfelds. Springer VS, Wiesbaden 2017, ISBN 3-658-14959-0, S. 2. Ein Bindeglied und Schwerpunkt rechtsextremer Ideologie ist nach wie vor der Antisemitismus, der sich nach 1945 vor allem als Feindschaft gegen den Staat Israel (Antizionismus) äußert.Gideon Botsch, Christoph Kopke: Kontinuität des Antisemitismus: Israel im Blick der extremen Rechten. In: Olaf Glöckner, Julius H. Schoeps (Hrsg.): Deutschland, die Juden und der Staat Israel. Eine politische Bestandsaufnahme. Georg Olms, Hildesheim 2016, ISBN 3-487-08580-1, S. 285–313.

Gewaltakzeptanz und Gewaltausübung gehören zum Kern des Rechtsextremismus und sind in seiner Ideologie angelegt. Eine quantitative und qualitative Zunahme rechtsextremer Gewalt wurde in Westdeutschland seit den 1980er Jahren beobachtet.Sybille Steinbacher: Rechte Gewalt in Deutschland: Zum Umgang mit dem Rechtsextremismus in Gesellschaft, Politik und Justiz. Wallstein, 2016, ISBN 3-8353-4048-4, S. 9. Erst seit der Welle rechtsextremer Gewaltverbrechen im wiedervereinigten Deutschland berücksichtigte die Forschung stärker deren strukturelle und sozialpolitische Bedingungen, ihre Abhängigkeit von Interessenkonstellationen und ihren gesellschaftlichen „Resonanzboden“, der sie direkt oder indirekt legitimiert.Ralf Wiederer: Zur virtuellen Vernetzung des internationalen Rechtsextremismus. Springer VS, Wiesbaden 2007, ISBN 3-86226-834-9, S. 46.

Parteien Überblick mini|Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD Bundestagswahl 2013 mini|Zweitstimmenanteil der AfD nach Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 Der Einfluss des bundesdeutschen Rechtsextremismus wird seit 1945 vor allem an Wahlerfolgen und Mitgliederzahlen rechtsextremer Parteien festgemacht. Bis 1990 stellt man grob drei Auf- und Abstiege fest, in denen jeweils eine solche Partei das rechtsextreme Lager anführte: 1949 bis 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), ab 1964 die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) (seit 2023: Die Heimat), ab 1971 die Deutsche Volksunion (DVU) sowie ab 1983 auch Die Republikaner (REP). Anders als in anderen europäischen Staaten etablierte sich in der Bundesrepublik vorerst keine rechtsextreme Partei dauerhaft in Parlamenten. Dies änderte sich mit den zunehmenden Wahlerfolgen der Alternative für Deutschland (AfD).

ParteiAlle Zahlen der Tabelle nach Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. München 2006, S. 21–39. Gründung Größter Wahlerfolg Größte Mitgliederzahl Aktuelle Mitgliederzahl Auflösung WAV 1945 BTW 1949: in Bayern: 14,4 % 1953 NDP 1945 KTW Hessen 1948: 3,4 % 1950 DKP-DRP 1946 BTW 1949: in Niedersachsen 8,1 % 1950 SRP 1949 LTW Niedersachsen 1951: 11,0 % ~10.000 (1949) 1952 DRP 1950 LTW Rheinland-Pfalz 1959: 5,1 % 1965 NPD (Die Heimat) 1964 LTW Baden-Württemberg 1968: 9,8 % ~28.000 (1969) ~2.800 (2024)verfassungsschutz.de, S. 78 DVU 1971 LTW Sachsen-Anhalt 1998: 12,9 % ~22.000 (1990) 2011 REP 1983 LTW Baden-Württemberg 1992: 10,9 % ~23.000 (1990) 4.533 (31. Dezember 2014)Rechenschaftsbericht der Parteien über das Jahr 2014. (PDF; 40 MB) 2. Teil: Übrige anspruchsberechtigte Parteien. Bundestagsdrucksache 18/8475, S. 269. AfDRassistisch und rechtsextrem: Klare Abgrenzung von der AfD geboten. Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung, 7. Juni 2021, abgerufen am 7. September 2021. Hendrik Cremer: Analyse: Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist. Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Berlin 2021, ISBN 978-3-946499-89-3 (PDF; 2,1 MB).Uwe Backes, Steffen Kailitz: „Ergebnisse.“ In: Backes/Kailitz (Hrsg.): Sachsen – Eine Hochburg des Rechtsextremismus? Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2020, ISBN 978-3-525-36328-7, S. 383. 2013 LTW Sachsen-Anhalt 2026: 43,8 % ~48.000 (Juni 2024) ~48.000 (Juni 2024)

1945–1960