mini|hochkant=2|Umfrage zur Thematisierung sexueller Belästigung in Deutschland nach Geschlecht, aus dem Jahr 2017
Sexuelle Belästigung ist ein konkretes, sexuell bestimmtes Verhalten, das unerwünscht ist und durch das sich eine Person unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt. Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressionen. Damit ist sie unter anderem ein Mittel zur Machtausübung, bei dem Machtgefälle bzw. Abhängigkeitsverhältnisse einseitig sexualisiert und damit aufrechterhalten werden.
Sexuelle Belästigung gehört zur „breiten Palette von Einzelphänomenen“, die unter dem „Oberbegriff“ des Sexismus zusammengefasst werden. In der Alltagssprache werden die Begriffe „sexuelle Belästigung“ und „Sexismus“ fälschlicherweise oftmals als gleichbedeutend (synonym) verwendet. Sie ist abzugrenzen von sexuellem Missbrauch sowie körperlicher Gewaltanwendung.
Sexuelle Belästigung ist in den meisten westlichen Ländern ein Straftatbestand. Außerdem gilt sie als Diskriminierung und ist damit unter anderem im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.
Als Opfer sexueller Belästigung betroffen sind Frauen (je nach Umfrage 28–58 %) wesentlich häufiger als Männer (ca. 10 %). Unabhängig vom Geschlecht des Opfers sind die Täter meist einzelne Männer, Gruppen von Männern, gemischtgeschlechtliche Gruppen und nur selten Frauen. In der öffentlichen Debatte lässt der Effekt der Täter-Opfer-Umkehr dagegen vielfach das Bild entstehen, dass Männer und Frauen gleichermaßen Opfer und Täter sind.
Vorkommen Sexuelle Belästigung kann in allen Lebenslagen vorkommen. Besonders kritisch bewertet wird sie in Abhängigkeitsverhältnissen wie etwa am Arbeitsplatz, im Bildungsbereich oder im Rahmen eines ärztlichen Betreuungsverhältnisses.
Sexuelle Belästigungen in der Arbeitswelt mini|Johann Michael Neder, Im Gasthof, 1833, Germanisches Nationalmuseum in Nürnberg Eine im Jahr 2007 in der Schweiz durchgeführte Untersuchung ergab, dass sich 28 Prozent der befragten Frauen und 10 Prozent der Männer im Verlauf ihres bisherigen Arbeitslebens sexuell belästigt oder durch entsprechendes Verhalten gestört gefühlt hatten.Silvia Strub und Marianne Schär Moser: Risiko und Verbreitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine repräsentative Erhebung in der Deutschschweiz und in der Romandie, Bern 2008 Belästigende Situationen für Frauen gingen zu drei Vierteln von Männern aus (meist von einzelnen Männern, manchmal von Gruppen von Männern). Frauen hätten häufig auch von belästigendem Verhalten von gemischten Gruppen (Männer und Frauen) und selten von belästigendem Verhalten von Frauen berichtet. Männer gäben an, dass die belästigenden Situationen zu rund der Hälfte von Männern (einzeln oder in Gruppen) ausgingen, zu rund einem Viertel von Frauen und zu einem weiteren Viertel von gemischten Gruppen. In erster Linie seien es Arbeitskollegen, die sich belästigend verhielten. Vielfach sei es auch die Kundschaft. An dritter Stelle stünden die Vorgesetzten. Frauen berichteten viel häufiger als Männer von belästigendem Verhalten durch Vorgesetzte. Männer hingegen verwiesen öfter als Frauen auf belästigendes Verhalten durch Untergebene.
Gemäß einer im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Studie sind etwa 40 bis 50 % der weiblichen und etwa 10 % der männlichen Arbeitnehmer schon einmal Ziel sexueller Belästigung gewesen.
Noch unerforscht und sehr wenig im gesellschaftlichen Diskurs verankert ist die sexuelle Belästigung freiberuflich tätiger Männer und Frauen durch Auftraggeber oder Investoren. In Ermangelung eines arbeitsrechtlich gefassten Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Schutzmöglichkeiten bewirkten die Vergehen an Freiberuflern letzten Endes eine systematische Benachteiligung der Opfer bis zum kompletten Ausschluss aus der Gruppe der Auftragnehmer; zu diesem Schluss kam die amerikanische Juristin und Journalistin Wendy Kaminer. 2017 berichtete eine größere Gruppe von Start-up-Unternehmerinnen aus dem Silicon Valley in der New York Times von sexueller Belästigung durch Investoren.
Sexuelle Belästigungen in Schule und Sport Im Bereich von Schule und Sportvereinen kann es zu sexuellen Belästigungen, sexualisierter Gewalt oder auch zu sexuellem Missbrauch von Kindern und von Jugendlichen (siehe auch sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) kommen. Der Begriff der sexuellen Belästigung wird dabei ggf. weit gefasst. So stufen zum Beispiel ergänzende Richtlinien für die Schulen in der Stadtgemeinde Bremen von 2013 nicht nur in Anlehnung an Abs. 4 AGG definierte Handlungen, sondern auch weitere Handlungen als sexuelle Belästigung ein.
Die Swiss Olympic Association unterscheidet zwischen eindeutigen Formen, welche strafbare Handlungen darstellen, und subtilen Formen von sexuellen Übergriffen und sexuellen Belästigungen. Zu letzteren zählt sie folgende Handlungen: das Kommentieren der körperlichen Entwicklung, unangemessene Aufklärung, Voyeurismus, sexistische abwertende Sprache, sexuelle Annäherung, unnötige Körperkontakte sowie anzügliche Blicke und Bemerkungen.
Sexuelle Belästigungen im ärztlichen Betreuungsverhältnis Nach Schweizer Schätzungen begehen rund 10 Prozent der männlichen Ärzte sexuelle Belästigungen. Bei Ärztinnen liege der Anteil viel niedriger. Alle medizinischen Fachgebiete seien betroffen. Besonders hoch sei der Anteil der Täter mit 15 Prozent unter den Psychiatern, Gynäkologen und Allgemeinpraktikern. 80 Prozent der Täter seien Wiederholungstäter.Die meisten sind Wiederholungstäter. Beitrag zu sexuellen Übergriffen an Patienten durch Ärzte. In: NZZ Online 11. Mai 2012, abgerufen am 4. Oktober 2020.
Sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum Im Zuge der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16 rückte im deutschsprachigen Raum das Phänomen der Belästigung im öffentlichen Raum in den Mittelpunkt der Diskussionen in Medien und Politik. Als Gegenstand der Wissenschaft war das Thema in Deutschland bisher weitgehend unerforscht, auch in der Kriminalstatistik gab es nur relativ wenige Fälle.Christoph Eberhardt, Julia Schaaf: Silvesternacht in Köln – Hatten die Taten System? In: faz.net. 17. Januar 2016, abgerufen am 31. Juli 2020. In Folge des plötzlich entstandenen Problembewusstseins wiesen Rechtsexperten auf bestehende Gesetzeslücken und mögliche Reformansätze hin.Ulrike Lembke: Sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – Rechtslage und Reformbedarf in Deutschland. In: Verfassungsblog. 12. Januar 2016, abgerufen am 15. November 2019. Das Jahresprotokoll 2024 einer 17-jährigen Frau zeigt auf, was das konkret heißen kann.Süddeutsche Zeitung Magazin, "Du bist mir aufgefallen", Nr. 50 2024, S. 30 ff.
Rechtslage Europäische Union
In dieser Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006, deren Ziel die Sicherstellung der „Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen“ ist, wird in Artikel 2 (Begriffsbestimmungen), Absatz 1, Buchstabe d „sexuelle Belästigung“ definiert als „jede Form von unerwünschtem Verhalten sexueller Natur, das sich in unerwünschter verbaler, nicht-verbaler oder physischer Form äußert und das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“.
Deutschland Straftatbestand Wortlaut und Deliktscharakter Der Wortlaut des ( StGB) lautet:
Aufgrund seiner Mindeststrafandrohung unter einem Jahr Freiheitsstrafe stellt die Sexuelle Belästigung ein Vergehen dar. Daher sind nach Abs. 1 StGB der Versuch und nach Abs. 1 und 2 StGB der Versuch der Beteiligung nicht strafbar.
Gesetzesgeschichte und Tatbestand Sexuelle Belästigung als eigener Straftatbestand ist mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen SelbstbestimmungSiehe im Einzelnen: vom 10. November 2016 eingeführt worden.
Der Straftatbestand betrifft nur Belästigungen, die mit körperlicher Berührung einhergehen. Rein verbale Belästigungen werden von dem Straftatbestand nicht erfasst.Theo Ziegler in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 49. Edition, Stand: 1. Februar 2021, StGB § 184i Rn. 3.
Vor der Einführung des Straftatbestands Sexuelle Belästigung waren einschlägige Handlungen nur in besonderen Fällen als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gemäß Strafgesetzbuch strafbar. Ob sich der Belästigte subjektiv beleidigt fühlte oder nicht, war dabei nicht entscheidend. Da § 185 StGB kein Auffangtatbestand ist,BGH, Urteil vom 15. März 1989, Aktenzeichen (Az.) . fielen sexualbezogene Handlungen nur dann unter diese Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter erkennen ließen. Sexuelle Belästigungen ohne körperliche Berührung sind auch heute nur strafbar, wenn sie eine Beleidigung darstellen.
Strafbar nach § 184i StGB ist die Berührung einer anderen Person „in sexuell bestimmter Weise“, die für das Opfer eine Belästigung darstellt. „Der Tatbestand soll die sexuelle Selbstbestimmung von Personen vor sexuell motivierten Körperberührungen schützen, die belästigend wirken.“Erol Pohlreich: Die Strafbarkeit des „Grapschens“ als sexuelle Belästigung im Sinne von § 184i StGB – ein Etikettenschwindel? Zugleich Besprechung von BGH HRRS 2018 Nr. 749. In: HRRS 1/2019, S. 14–27 (Zitat: S. 23). Strittig war, ob diese „sexuell bestimmte Weise“ rein objektiv, rein subjektiv oder gemischt objektiv-subjektiv zu bestimmen sei. Der Bundesgerichtshof hat sich für letztere Ansicht entschieden und parallelisiert die „sexuell bestimmte Weise“ mit der Sexualbestimmtheit der „sexuellen Handlung“ im Sinne des § 184 h Nr. 1 StGB.BGH, Beschluss vom 13. März 2018 – Rn. 25–35. Danach „könne eine Berührung sowohl objektiv – nach dem äußeren Erscheinungsbild – als auch subjektiv – nach den Umständen des Einzelfalls – sexuell bestimmt sein, wobei es allerdings nicht ausreiche, dass die Handlung allein nach der subjektiven Vorstellung des Täters sexuellen Charakter habe“.BGH, Beschluss vom 13. März 2018 – Rn. 27. „Eine Berührung in sexuell bestimmter Weise ist demnach zu bejahen, wenn sie einen Sexualbezug bereits objektiv, also allein gemessen an dem äußeren Erscheinungsbild, erkennen lässt. Darüber hinaus können auch ambivalente Berührungen, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein. Dabei ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt; hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob der Täter von sexuellen Absichten geleitet war. Insofern gilt im Rahmen von § 184 i I StGB nichts anderes als bei der Bestimmung des Sexualbezugs einer Handlung gem. § 184 h Nr. 1 StGB“.BGH, Beschluss vom 13. März 2018 – Rn. 35. Erfasst sind insbesondere Berührungen der Intimsphäre, das heißt der Geschlechtsorgane, des Gesäßes und der weiblichen Brust; in der Regel auch Küsse auf den Mund.Jörg Eisele in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 184i Randnummer 6.
Subjektiv müssen die Opfer sich „in ihrer sexuellen Selbstbestimmung nicht unerheblich beeinträchtigt und damit sexuell belästigt gefühlt haben“.BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020, Az. .
Kritisiert wird an dem Tatbestand, dass er zwar die Unsicherheit an der Erheblichkeitsschwelle der sexuellen Handlung beseitige, aber gleichzeitig eine Unsicherheit an einer neuen unteren Schwelle schaffe. Damit sei fraglich, ob dies noch mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot in Einklang zu bringen sei.Theo Ziegler in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 49. Edition, Stand: 1. Februar 2021, StGB § 184i Rn. 6.
Verhältnis zu anderen Strafnormen