Strukturwandel der Öffentlichkeit ist der Titel der 1962 erschienenen politikwissenschaftlichen Habilitationsschrift von Jürgen Habermas, die den Untertitel Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft trägt. Mit dem Titel Strukturwandel der Öffentlichkeit bezeichnet Habermas wie die an ihn anschließende sozialwissenschaftliche Diskussion einen umfassenden gesellschaftlichen Prozess, an dem Massenmedien und Politik sowie Bürokratie und Wirtschaft beteiligt waren und der die Entstehung der modernen Massengesellschaft prägte.

Einleitung

Habermas habilitierte sich 1961 in Marburg bei Wolfgang Abendroth, nachdem er 1959 das Frankfurter Institut für Sozialforschung wegen Konflikten mit dem ursprünglich als Betreuer der Habilitation vorgesehenen Max Horkheimer verlassen hatte.

Horkheimer hatte Habermas als Marxisten bezeichnet, der „den Geschäften der Herren im Osten Vorschub“ leiste, nachdem Habermas einen Forschungsbericht zu Marx und dem Marxismus verfasst hatte, in dem er die Einheit von kritischer Theorie und revolutionärer Praxis als ein Apriori des Marxismus bezeichnet hatte. Horkheimer als Institutsdirektor bat daraufhin Adorno, Habermas zu entlassen, der Adornos Assistent war.

Das Abendroth gewidmete Buch Strukturwandel der Öffentlichkeit (künftig, sofern das Buch gemeint ist: SdÖ) wurde seit seiner Erstveröffentlichung vielfach wieder aufgelegt und in mehrere Sprachen übersetzt.

Jürgen Habermas entwirft darin eine Geschichte vom Aufstieg und Niedergang der bürgerlichen Öffentlichkeit. Diese Arbeit leistet trotz ihrer historisch-empirischen Schwächen einen einflussreichen Beitrag zu verschiedenen Bereichen kritischer Kulturtheorie: Über das Verständnis der Funktion der Öffentlichkeit beabsichtigte Habermas nichts Geringeres, als die gegenwärtige Gesellschaft über eine ihrer zentralen Kategorien in den Griff zu bekommen und letztlich in aufklärerisch-rationaler Weise zu demokratisieren. Daneben lässt das Werk als Vorarbeit seiner späteren Untersuchungen bereits die Grundlinien erkennen, in denen Habermas seit den 1970er Jahren die nach eigenem Anspruch normativ gehaltvolle, empirisch angemessene und theoretisch einflussreiche Diskurstheorie entfaltete (vgl. SdÖ, § 25). Dabei spielt neben dem Status der Schrift SdÖ in Habermas’ Gesamtwerk der Einfluss der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule eine besondere Rolle, der in SdÖ inhaltlich wie sprachlich deutlich wird und von Habermas bereits hier produktiv umgewandelt werden konnte.

Vorgeschichte der bürgerlichen Öffentlichkeit

Den zentralen Begriff in Habermas’ Öffentlichkeitskonzept stellt die „bürgerliche Öffentlichkeit“ dar, die sich seit der europäischen Frühen Neuzeit aus der zuvor dominierenden, monarchisch beherrschten „repräsentativen Öffentlichkeit“ entwickelt habe. Mit dem Adjektiv „öffentlich“ belegt Habermas all jene Hervorbringungen menschlicher Existenz, die von allgemeiner Bedeutung sind, also sämtliche Angehörigen einer Gruppe betreffen, und somit Aushandlungs- und Reglementierungsprozessen der Gesamtheit unterliegen. Dem gegenüber steht der Sektor des Privaten, der grundsätzlich der Herrschaft des Einzelnen unterliegt und vor Eingriffen der Allgemeinheit, seien sie staatlicher oder gesellschaftlicher Natur, geschützt ist. Die jeweiligen Relationen von Staat und Gesellschaft sowie zwischen monarchischer und demokratischer Repräsentation komplettieren daher Habermas’ Verständnis des Verhältnisses von Öffentlichkeit und Privatheit.

Öffentliches und Privates

Den wesentlichen Hintergrund zu Habermas’ Theorie des Öffentlichen in der Moderne bilden die antiken griechischen Stadtstaaten, in denen der Sektor des Hauses (oikos) strikt von demjenigen der gemeinschaftlichen Aushandlung öffentlicher Belange (polis) getrennt gewesen sei. Nachdem das europäische Mittelalter, in Habermas’ Sicht, eine solche Trennung von Öffentlichem und Privatem nicht vollzogen habe, sei dieses dichotomische Konzept in der Renaissance wiederentdeckt worden und bilde bis in die Gegenwart das dominierende Deutungsmodell gesellschaftlicher Verfasstheit. Trotz dieser Parallelen zwischen antikem und neuzeitlichem Öffentlichkeitsverständnis fallen aber auch wesentliche Differenzen ins Auge: Die griechischen Stadtstaaten hatten ihre Dichotomie von privatem und öffentlichem Sektor auf der Basis antik-demokratischer Gesellschaftsstrukturen entwickelt, während die vorherrschende Gesellschaftsform der europäischen Vormoderne gerade die Monarchie war. Bis zur europäischen Aufklärung stand daher der staatlich-herrschaftlichen Sphäre des Monarchen die freiheitlich-private Sphäre gegenüber, in der die private Autonomie des Beherrschten gewahrt werden sollte (SdÖ, § 1). Fielen also im griechischen Stadtstaat der Antike Staat und Gesellschaft (der Vollbürger) grundsätzlich zusammen, existierten sie in der europäischen Neuzeit in einem wesentlichen Gegensatzverhältnis (SdÖ, § 3).

Staat und Gesellschaft

Die Entwicklungsgeschichte der europäischen Öffentlichkeitsidee ist für Habermas vorrangig mit dem gesellschaftlichen Aufstieg des Bürgertums verbunden, einer Gruppe, die zwar über wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss, aber kaum über gesellschaftliche Gestaltungsmacht verfügte. Mit fortschreitender faktischer gesellschaftlicher Bedeutung entwickelte das Bürgertum die Idee eines vor Ein- und Übergriffen des absolutistischen Staates geschützten, privaten Freiheitsraums, in dem sich der zunehmende Grad positiven bürgerlichen Selbstverständnisses ausdrückte. Einen ersten Kulminationspunkt in diesem Prozess stellte die Erklärung der Menschenrechte der französischen Nationalversammlung dar, die das Recht des Einzelnen auf Schutz vor herrschaftlichem Zwang kodifizierte. Den Beginn des Prozesses der „Verbürgerlichung“ der europäischen Gesellschaften setzt Habermas seit dem 16. Jahrhundert an, da sich parallel zum wirtschaftlichen Aufstieg des Bürgertums die Idee des bürgerlichen Publikums herausbildete. Dieses Publikum erfuhr herrschaftliche Reglementierungen primär in Formen der „öffentlichen Gewalt“ und verstand sich daher zunehmend als Gegenentwurf zum monarchisch organisierten Staat, dessen herrschaftlichem Handeln es die eigene, sogenannte „öffentliche Meinung“ gegenüberstellte, die allein der Legitimierung obrigkeitlicher Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls dienen sollte (SdÖ, § 3). Letztliche Grundbedingung für diesen grundsätzlichen Wandel des Begriffs der „Öffentlichkeit“ war die zeitgleiche Veränderung des Begriffs der „Repräsentation“.

Monarchische und demokratische Repräsentation mini|Das Lesekabinett von Johann Peter Hasenclever, 1843 Die Veränderung des Repräsentationsbegriffs kann noch heute veranschaulicht werden durch die unterschiedliche Bedeutung von „repräsentativ“ in den Wendungen „repräsentativer Hof“ und „repräsentative Demokratie“. Das dominante Herrscherkonzept mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Monarchien baute auf der Vorstellung einer im Körper des Herrschers real manifestierten, göttlichen Legitimation qua Amt auf (Gottesgnadentum). Der jeweilige Herrscher repräsentierte somit durch seine Herrschaft die göttliche Weltordnung. Im Zuge fortschreitender Diversifizierung staatlicher Aufgaben (Verwaltung, stehendes Heer), die sich parallel zu den wirtschaftlichen Veränderungen durch den Merkantilismus herausbildeten, wandelte sich das Verständnis herrschaftlicher Repräsentation grundsätzlich: An die Stelle der Repräsentation göttlicher Allmacht durch den Herrscher trat nunmehr das jeweilige beherrschte Volk, das vom Herrscher zu repräsentieren war. Zum Maßstab einer erfolgreichen Form dieser neu verstandenen herrschaftlichen Repräsentation avancierte der wirtschaftliche Erfolg einer Gesellschaft, der letztlich die Basis jeglichen herrschaftlichen Handelns bildete (SdÖ, § 2).

Aus Habermas’ Sicht bedingte diese Veränderung des Repräsentationsbegriffs zugleich die Veränderung der „repräsentativen Öffentlichkeit“ monarchischer Hofhaltung hin zur „bürgerlichen Öffentlichkeit“. Das zentrale Mittel einer massenhaften Verbreitung dieses neuartigen Konzepts von Öffentlichkeit drückte sich in der Herausbildung neuartiger Formen bürgerlicher Publizität aus; die zunehmende Verbesserung der Drucktechnik führte europaweit zum Entstehen periodisch erscheinender Presseorgane. Zum ersten lieferten diese Zeitungen und Magazine ihrem bürgerlichen Publikum politische und wirtschaftliche Nachrichten, die, bisweilen schon tagesaktuell, über öffentlich relevante Ereignisse und Reglementierungen im jeweiligen Nationalstaat berichteten (z. B. Befehle und Verordnungen). Zum zweiten lieferten sie mit Themen wie „Wunderkuren und Wolkenbrüche“ auch unterhaltsam-eskapistische Neuigkeiten. Zum dritten, und dies ist das für Habermas wesentliche Merkmal des bürgerlichen Zeitungswesens, ermöglichten sie die Kritik des bürgerlichen Lesepublikums am monarchisch-herrschaftlichen Handeln (SdÖ, § 3). Die bürgerliche Öffentlichkeit, repräsentiert durch die öffentliche Meinung des Zeitungspublikums, wurde somit fortschreitend zum Probierstein der Erfolge und Misserfolge der herrschaftlichen Repräsentation des Volkes durch den Herrscher (SdÖ, § 4). Dies führte letztlich zu der paradoxen Situation, dass die Frage nach der Legitimität oder Illegitimität monarchisch-herrschaftlichen Handelns an die Zustimmung oder Ablehnung durch die öffentliche Meinung gekoppelt wurde und damit obrigkeitlich-staatliche Macht in einer Institution, der bürgerlichen Presse, zum Diskussionsgegenstand werden konnte, die dem reglementierenden Zugriff des Herrschers nur durch Mittel der Einschränkung der bürgerlichen Freiheitssphäre (Pressezensur) unterworfen werden konnte.

Soziale Grundlage bürgerlicher Öffentlichkeit

Habermas beschreibt die gesellschaftlichen Schichten, aus denen das zu einer kritischen Öffentlichkeit versammelte Publikum entsprang, als geprägt von den Faktoren des Privateigentums (SdÖ, § 4), der bürgerlich-patriarchalischen Kleinfamilie (SdÖ, § 6) und der neuzeitlichen literarischen Kultur (SdÖ, § 7).

Privateigentum

Die ökonomische Rolle des Bürgertums in den Anfängen der kapitalistischen Produktionsweise bestimmte auch die von ihm konstituierte Öffentlichkeit. Handels- und Finanzkapital sowie Manufaktur- und beginnendes Industriekapital prägten die entstehende bürgerliche Öffentlichkeit gemeinsam mit den bildungsbürgerlichen Schichten der Beamten, Akademiker und Offiziere. Diese „Bourgeoisie“ war es, die einerseits durch die öffentliche Kritik einen vom Staat nicht beeinträchtigten Bereich des freien Warenverkehrs durchsetzen, andererseits staatliche Garantien etwa für wirtschaftliche Großunternehmen einfordern wollte. Auch die mit der Industrialisierung einhergehenden Konflikte zwischen den bürgerlichen Gruppen wurden in der bürgerlichen Öffentlichkeit ausgetragen, um sie einer staatlich gestützten Lösung zuzuführen.

Entscheidend für die Formierung bürgerlicher Öffentlichkeit war, dass als Privatmann nur Teil des Publikums sein konnte, wer auch als Privateigentümer ökonomisch unabhängig war und eine entsprechende Bildung genossen hatte.

Bürgerliche Familie