mini|Ehemalige Gedenkstelle vor dem Haus Potsdamer Straße 125 in Berlin-Schöneberg. Am 22. September 2021 erneuert

Klaus-Jürgen Rattay (* 6. Dezember 1962 in Kleve am Niederrhein; † 22. September 1981 in West-Berlin) war ein deutscher Hausbesetzer, der im Zusammenhang mit einem von dem damaligen Berliner Innensenator Heinrich Lummer angeordneten Polizeieinsatz zur gleichzeitigen Räumung von acht besetzten Häusern in Berlin ums Leben kam. Der Ablauf des Vorfalls blieb wegen eines umstrittenen Ausschlusses von Augenzeugen in Frage gestellt.

Das Ereignis führte zu einer erneuten Solidarisierung der in Fraktionen zerfallenden Besetzer-Bewegung und auf Dauer zu größerer Gesprächsbereitschaft und zu einer zunehmenden Verhandlungsbereitschaftsiehe auch: Der Tod hatte den Blick für die Maßstäbe geschärft. In: Der Tagesspiegel, 14. September 1997, S. 10. unter dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Richard von Weizsäcker.

Jugend Nachdem er zuvor eine Berufsausbildung abgebrochen hatte und von zu Hause ausgezogen war, schloss sich Klaus-Jürgen Rattay 1980 der Berliner Hausbesetzerszene an. Zuvor war er drei Monate durch ganz Europa getrampt; nur in Berlin habe er, so in einem ARD-Interview, ein Klima vorgefunden, das ihm zusagte: Angesichts der bevorstehenden Räumung des Hauses, vor dem das Interview gedreht wurde, gab er an: Interview in Panorama, ausgestrahlt von der ARD am 29. September 1981.

Tod Nach der Räumung von acht besetzten HäusernDie Häuser: Winterfeldtstraße 20, 22, 24, Bülowstraße 89, Knobelsdorffstraße 40/42, Dieffenbachstraße 10 und Hermsdorfer Straße 4 Ute Büsing: Betrifft: Die Räumungen. In: zitty, Nr. 21/81, S. 8. im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion am 22. September 1981 gab Innensenator Lummer im zuvor geräumten Haus Bülowstraße 89 eine Pressekonferenz. Vor dem Gebäude fanden sich nach und nach ca. 200 Personen ein, die gegen die Anwesenheit des Senators protestierten. Durch einen Polizeieinsatz wurde die Gruppe erst auf die andere Fahrbahn der Bülowstraße verdrängt und anschließend bis auf die Potsdamer Straße vertrieben. Nach allgemeinem Bekunden ruhte dort der Verkehr infolge einer Rotphase, doch wenig später fuhr unter anderem ein Bus der BVG an, erfasste auf der Fahrbahn der Potsdamer Straße unterhalb der Hochbahn den 18-jährigen Klaus-Jürgen Rattay und schleifte ihn unter dem linken Vorderrad zu Tode.

mini|hochkant=1.5|Aufnahme aus dem Super-8-Film in Panorama vom 29. September 1981 Erst vor der Zentrale der Commerzbank wurde der Bus von einer Menschenmenge gestoppt und setzte zurück. Nach heftigen Auseinandersetzungen rund um das Fahrzeug hielt sich die Polizei vom Schauplatz fern, bis ein Rettungswagen der Feuerwehr den leblosen Körper abholte.Vorgang dokumentiert im Super-8-Film, in: Panorama, 29. September 1981. Danach besetzte die Polizei die Straßenkreuzung und ein Wasserwerfer säuberte bald darauf den Platz. Eine Spurenaufnahme fand nicht statt.

Eine am Nachmittag über die Presseagenturen AP und Reuters verbreitete und erst in der Tagesschau allgemein dementierte Meldung, ein Polizist sei erstochen worden, heizte die Stimmung gefährlich an.die tageszeitung (taz) 24. September 1981, S. 4.

Gegen Abend des 22. September strömten Tausende zum Ort des Geschehens (die Presse schrieb von 10–15.000 Teilnehmern). Nach einer lange schweigsamen Versammlung kam es nach der Umstellung durch die Polizei bis in die frühen Morgenstunden zu weitläufigen Gewalthandlungen.

Der als Ort des Gedenkens eingerichtete Straßenabschnitt wurde in den folgenden Tagen und Nächten immer wieder zum Schauplatz von Auseinandersetzungen und polizeilichen Abräumungen. Am 1. Oktober zog die Mahnwache nach zunehmenden Querelen zur Baugrube in der Potsdamer Straße 130 um.taz vom 2. Oktober 1981, S. 22. Die geräumten Besetzer der Bülowstraße 89 besetzten am 29. September in der Nähe das Haus Pohlstraße 59, das jedoch bereits am Folgetag von der Polizei wieder geräumt wurde.taz vom 1. Oktober 1981, S. 16.

In zahlreichen deutschen Städten und auch in Amsterdam kam es zu Solidaritätskundgebungen.taz vom 24. September 1981, S. 3.

Der Hergang des Vorfalles war sofort – vor allem über die Presse – heftig umstritten. Die Versionen reichten vom Angriff Rattays auf den Bus und dem Selbstverschulden seines Todes (Polizei-Mitteilung)B.Z. 23. September 1981, S. 5. bis zur Darstellung von Zeugen, der Bus sei ohne Rücksicht in die Menschenmenge gefahren. In der Presse wurden auch Fotos gedruckt, die nach Verlautbarung des Leiters des Berliner Staatsschutzes, Manfred Kittlaus, beweisen sollten, dass Rattay mit einem fotografierten Demonstranten identisch sei, der unmittelbar vor der Räumung in der Winterfeldtstraße Barrikaden mit Benzin angezündet habe und ein gefährlicher Gewalttäter gewesen sei.Bild Berlin 24. September 1981, S. 1,4. Im offiziellen amtlichen Leichenbegleitschein Rattays findet sich im Feld „Beruf“ gar der Eintrag „berufsmäßiger Chaot“ – ein Sachverhalt, der 1993, 12 Jahre nach den Ereignissen, selbst von Lummer in einem Interview kritisiert wurde.Häuser, Hass und Straßenkampf. Die Revolte der Berliner Hausbesetzer, TV-Dokumentation von Eckart Lottmann, RBB 2006.

Die allmählich veröffentlichten weiteren Fotos und der Super-8-Film (ein zweiter folgte später) konnten einige Aspekte des Vorfalles klären – vor allem den, dass der Bus vor dem Zusammenprall nicht angegriffen worden war –, doch gibt es vom exakten Moment des Anstoßes keine Bild-Dokumente.

Die politische Initiative übernahm am 24. September der Regierende Bürgermeister Richard von Weizsäcker, der alle gesellschaftlichen Gruppen zu einem Gespräch einlud. Die SPD verlangte, dabei auch Besetzer und Vermittler einzubeziehen, was sich als schwierig erwies.Der Tagesspiegel 25. September 1981, S. 1.

Drei Wochen nach dem Tod Rattays bildete sich eine „unabhängige Untersuchungskommission“, der unter anderen Bundesverfassungsrichter a. D. Martin Hirsch, Professorin Uta Ranke-Heinemann und Pfarrer Jörg Zink angehörten.Kommission will Tod bei Räumung in Berlin klären. In: Frankfurter Rundschau, 13. Oktober 1981.

Die Darstellungen in Presse und Literatur Presse und Publizistik Während die Darstellungen der Zeitungen des Axel-Springer-Verlags (B.Z., Bild) unter Berufung auf die erste Polizeimeldung einen Angriff Rattays auf den Bus behauptete

wurde in die tageszeitung (taz) der Tod mit dem zuvor stattgefundenen Polizeieinsatz vor dem Haus Bülowstraße 89 dargestellt,

andere Medien, so auch der Öffentlich-rechtliche Rundfunk zitierten verschiedene Varianten:

Der Ermittlungsausschuss im Mehringhof und der Anwalt der Eltern Rattays, Wolfgang Meyer-Franck, suchten Zeugen und vor allem „Spurenfotos“. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass noch auf der südlichen Seite der Hochbahnbrücke zum Kleistpark hin kein Angriff auf den Bus erfolgte. Der Zusammenprall konnte erst unter der Brücke geschehen sein. Der Stern, der zum Antrag auf die Wiederaufnahme des Verfahrens im Februar 1982 einen Bildbeitrag brachte, zitierte einen ihm glaubwürdig erscheinenden Zeugen:

1997 veröffentlichte Der Tagesspiegel im Vorabdruck einen Auszug aus der Autobiographie des ehemaligen Polizeipräsidenten Klaus Hübner, „Einsatz“,Ein unpolitisches Opfer. In: Der Tagesspiegel, 29. August 1997, S. 13. in dem Hübner scharfe Angriffe gegen Verantwortliche im Hintergrund richtete: vor allem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sein Beitrag fand eine Entgegnung per Artikel, in dem nach Meinung des Autors der Schock nach dem Vorfall beide Seiten auf den Weg einer Lösung brachte. Er hielt die GEW im Zusammenhang der Hausbesetzungen für unbedeutend und schloss mit dem Fazit, dass Der Tod hat den Blick für die Maßstäbe geschärft. In: Der Tagesspiegel, 14. September 1997, S. 10.

Literatur und Dokumentation In einer Reihe von Veröffentlichungen mit teils chronologischer Intention, teils mit Tagebuch-Charakter oder auch in romanhafter Erzählung wurde versucht, das Geschehen darzustellen und zu reflektieren. Allen gemeinsam ist, dass nie mit absoluter Sicherheit der Ablauf des Vorfalles beschrieben wird, doch weist schon der Umfang der Literatur darauf hin, dass der 22. September 1981 ein für die Geschichte der Hausbesetzungen in Berlin entscheidendes Datum markiert.

Diese Bedeutung wird auch dadurch unterstrichen, dass in der ARD-TV-Reihe 60 × Deutschland mit einer entsprechenden Anzahl von Folgen anlässlich des 60. Jubiläums der Bundesrepublik Deutschland 2009 (ergänzt um das Geschehen in der DDR bis 1990) die Hausbesetzungen nur anlässlich des Todestages von Rattay im Beitrag 1981 thematisiert werden.ARD, 60xDeutschland. 60xdeutschland.de (3. Juni 2013)

Die Gerichtsverfahren „1. Nach dem Tod von K.-J. Rattay wurde noch am 22. September 1981 von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen den Getöteten wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.2. In den folgenden Wochen wurde im Einvernehmen zwischen Polizeistellen und Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch geführt.“Pressemitteilung RA Wolfgang Meyer-Franck, 15. Februar 1982, S. 2.

Zu dem 2. Verfahren erklärte der Rechtsanwalt der Eltern Rattays und der Schwester des Vorfallopfers, Wolfgang Meyer-Franck: Der Anwalt ging davon aus, dass damit Pressemitteilung RA Meyer-Franck, 15. Februar 1982, S. 2.

Das Todesermittlungsverfahren (1.) wurde am 3. Dezember 1981 eingestellt,

Am 15. Februar 1982 beantragte Rechtsanwalt Wolfgang Meyer-Franck auf einer Pressekonferenz, Pressemitteilung, S. 3.

mini|Bus mit zerstörter Frontscheibe und Beule nach dem Zusammenprall mit Rattay

Die Staatsanwaltschaft Berlin nahm die Ermittlungen am 22. Februar 1982 wieder auf,Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen erneut auf. In: taz, 24. Februar 1982, S. 15. eine Anklageerhebung wurde jedoch am 22. April 1982 erneut abgelehnt, da Verfahren Rattay eingestellt. In: Der Tagesspiegel, 23. April 1982.

Gemessen an der Polizeimeldung vom 22. September 1981, die einen Angriff Rattays und einen Steinhagel, wo keiner war, unterstellt hatte, konnte der tatsächliche Ablauf über die Gerichtsverfahren zwar weitgehend aufgeklärt werden, doch wurde eine Klageerhebung gegen den Busfahrer in letzter Konsequenz verhindert.

Rechtsanwalt Meyer-Franck bewirkte mit einem Klageerzwingungsverfahren unter Beiziehung eines Verkehrsgutachtens am 21. März 1983 eine Verhandlung vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin. Am 22. April 1983 beschloss jedoch das Kammergericht, den Klageerzwingungsantrag zurückzuweisen.

Wenn auch den Anstrengungen, den tödlichen Vorfall auf gerichtlichem Wege klären zu lassen, kein Erfolg beschieden war, so wurde in der aufwendigen Vorbereitung der Verfahren doch eine hohe Zahl von Zeugen bekannt und umfangreiches Bildmaterial erschlossen. Dies war auch deshalb von Bedeutung, da nach der Darlegung von Rechtsanwalt Meyer-Franck 18 Zeugen

Zudem konnte auch die Staatsanwaltschaft aufgrund der fehlenden Spurensicherung die Anstoßstelle nicht genau festlegen.

Diese Kritik an der Zeugenauswahl wurde vom Kammergericht anerkannt, doch sah es darin keinen ausreichenden Grund zu einer erneuten Zulassung des Verfahrens.

In der Folge kam es noch zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das am 25. Januar 1984 feststellte:

„Die Berufung, die Polizeipräsident Hübner gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht […] eingelegt hatte, zog er […] am 20. März dieses Jahres […] zurück.“Polizeipräsident gibt auf. In: taz, 3. April 1986, S. 20.

Da sich die Gerichtsverfahren insgesamt über Jahre hinzogen, blieben in der Öffentlichkeit die unterschiedlichsten Varianten des Vorfalls präsent, die aber schon bald hinter der politischen Wertung des Geschehens zurückstanden.

Kurzfristige Auswirkungen Am Sonntag, den 27. September 1981 zogen rund 25.000 Demonstranten vom Fehrbelliner Platz zum Dennewitzplatz unweit des Vorfallsortes. taz, 28. September 1981, S. 16.