Der Volksentscheid über die Auflösung des preußischen Landtags vom 9. August 1931 wurde durch ein im Frühjahr des gleichen Jahres vom republikfeindlichen Stahlhelm gestartetes Volksbegehren ausgelöst. Unterstützt wurde die Organisation dabei vor allem von den Rechtsparteien, darunter die NSDAP. Wenige Wochen vor der Abstimmung rief auch die KPD zur Unterstützung auf und stilisierte die Abstimmung zum Roten Volksentscheid. Das Volksbegehren scheiterte im Volksentscheid aufgrund einer zu geringen Beteiligung von 39,2 % unecht am Quorum bei 96,2 % abgegebenen gültigen „Ja“-Stimmen, die jedoch nur 36,8 % der Stimmberechtigten ausmachten.

Vorgeschichte Der Freistaat Preußen galt nach den Reichstagswahlen von 1930, die einen starken Rechtsruck erbracht hatten, als Bollwerk der Demokratie in Deutschland. Da in Preußen erst 1932 wieder Wahlen anstanden, verstärkten sich die Angriffe der anti-republikanischen Kräfte gegen die preußische Regierung von Otto Braun. Zu den größten dieser Organisationen gehörte der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten. Ab 1928 trat er zunehmend radikal und republikfeindlich auf. Im Jahr 1929 unterstützte der Stahlhelm aktiv die NSDAP beim Volksbegehren gegen den Young-Plan. Noch im gleichen Jahr wurde die Organisation in Preußen durch den Innenminister Albert Grzesinski (SPD) verboten. Auf Druck von Heinrich Brüning und Joseph Wirth (beide Zentrum) wurde er im Sommer 1930 jedoch wieder zugelassen.

Am 25. Juni 1930 erließ die preußische Regierung eine Verordnung, die preußischen Beamten und Angestellten die Mitgliedschaft in der NSDAP oder der KPD verbot.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 318. Als Reaktion darauf wurden die Forderungen nach einem unverzüglichen Sturz der Regierung Braun im anti-republikanischen Lager lauter. Am 4. Oktober beschloss der Vorstand des Stahlhelms, ein Volksbegehren für die Auflösung des preußischen Landtags zu starten. Auf dem „Reichsfrontsoldatentag“ am 5. Oktober 1930 in Koblenz, an dem über 100.000 Anhänger teilnahmen, griff einer der beiden Führer des Stahlhelms, Franz Seldte, die „marxistische“ preußische Regierung scharf an. In seiner Rede kündigte Seldte an:

In den folgenden Wochen signalisierten die NSDAP, die DNVP und die DVP ihre Unterstützung für das Vorhaben.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 319. Die KPD hingegen, forderte zwar ebenfalls die Auflösung des Landtags, schloss eine Zusammenarbeit mit den rechten Parteien in dieser Frage aber aus.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 320–321.

Der Weg zum Volksentscheid Antrag auf ein Volksbegehren Am 4. Februar 1931 reichte der Vorstand des Stahlhelms den Antrag auf ein Volksbegehren beim preußischen Innenministerium ein. Das Anliegen des beantragten Volksbegehrens wurde in dem knappen Satz zusammengefasst: „Der am 20. Mai 1928 gewählte Landtag ist aufzulösen.“ Allerdings hatte es der Stahlhelm verabsäumt, dem Antrag auf ein Volksbegehren die notwendige Anzahl an Unterstützungsbekundungen beizulegen. Der preußische Innenminister Carl Severing (SPD), verweigerte daher die Zulassung, räumte dem Stahlhelm jedoch eine Frist zur Nachreichung der geforderten Unterschriften ein. Bereits am 17. Februar legte der Stahlhelm rund 42.000 Unterstützungsbekundungen vor, und das Volksbegehren wurde am 4. März 1931 zugelassen.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 319.

Während die Rechtsparteien ihr Volksbegehren auf den Weg brachten, wurde in der KPD über den richtigen Umgang damit diskutiert. Das Mitglied des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) Hermann Remmele hatte noch im Januar 1931 auf einer KPD-Führungssitzung vorgeschlagen, den rechten Parteien mit einem eigenen Volksbegehren zur Landtagsauflösung zuvorzukommen. Dem entgegen charakterisierte das ZK der KPD einen Monat später das „Volksbegehren der Reaktion“ als „demagogische“ Tat von Joseph Goebbels und Wilhelm Frick. Der Grund für die zögernde Haltung innerhalb der KPD lag in der mangelnden Unterstützung durch die KPD-Bezirkssekretäre, die Rücksicht auf die sozialdemokratische Arbeiterschaft nehmen wollten.Bert Hoppe: In Stalins Gefolgschaft, S. 206.

Volksbegehren mini|Ein großer Stahlhelmaufmarsch im März 1931 bildete den Auftakt für die Kampagne zum Volksbegehren zur Landtagslauflösung mini|Eintragungen für das Volksbegehren nach Stimmkreisen Der Beginn der zweiwöchigen Eintragungsfrist wurde auf den 8. April 1931 festgelegt. Unterstützt wurde das Volksbegehren von der DNVP, der DVP und verschiedenen kleinen Parteien. Die NSDAP entschloss sich erst kurz vor Beginn der Eintragungsfrist zu einer offiziellen Unterstützung, die dann durch einen entsprechenden Aufruf Adolf Hitlers erfolgte. Die KPD hielt weiterhin an ihrer Ablehnung des Volksbegehrens fest.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 321.

Nach Ablauf der Eintragungsfrist hatten sich 5,96 Millionen Stimmberechtigte für das Volksbegehren ausgesprochen. Das waren nur wenig mehr um das 20-%-Unterschriftenquorum (5,27 Millionen) zu überschreiten. Das Ergebnis war für die Initiatoren insofern enttäuschend, weil sie damit deutlich unterhalb der gemeinsam erhaltenen Stimmen bei der Reichstagswahl von 1930 in Preußen blieben. Das Quorum von 20 % der Stimmberechtigten wurde vor allem in den ostelbischen Stimmkreisen überschritten.

Der preußische Landtag debattierte erstmals am 5. Mai 1931 über das Vorhaben. Ministerpräsident Braun versuchte die Zahl der Unterstützungen kleinzureden und betonte, dass die hinter dem Volksbegehren stehenden Gruppen ganz unterschiedliche Motive verfolgten. Manche wollten die Republik stürzen, manche wollten nur geänderte Mehrheiten im Landtag erreichen. Er warnte insbesondere die DVP vor der weiteren Unterstützung des Vorhabens.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 319–320.

Am 8. und 9. Juli 1931 behandelte der Preußische Landtag das Volksbegehren. Die geforderte Landtagsauflösung wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD, Zentrum und Deutsche Staatspartei (zusammen 229 Stimmen) gegen die Stimmen der NSDAP, DNVP, KPD, DVP, der Deutschen Fraktion, der Wirtschaftspartei und dem Christlich-Sozialen Volksdienst (zusammen 190 Stimmen) abgelehnt. Damit war ein Volksentscheid über das Anliegen abzuhalten, der für den 9. August 1931 angesetzt wurde.

Unterstützungsbekundungen für das VolksbegehrenStatistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen: Volksbegehren und Volksentscheid „Landtagsauflösung“, S. 216.Eintragungsfrist: 8.–21. April 1931Unterschriftenquorum: 20 % der Stimmberechtigten = 5.279.977 Personen Nr. Stimmkreis Stimmberechtigte EintragungenZahlin %1Ostpreußen1.381.547534.32338,7 %2Berlin1.567.433151.9529,7 %3Potsdam II1.391.282245.97617,7 %4Potsdam I1.385.011311.32222,5 %5Frankfurt a. O.1.084.931383.52335,3 %6Pommern1.207.955531.61444,0 %7Breslau1.275.474345.60127,1 %8Liegnitz811.591252.50231,1 %9Oppeln872.672173.20919,8 %10Magdeburg883.474277.50631,4 %11Merseburg974.209352.34236,2 %12Erfurt425.139114.23326,9 %13Schleswig-Holstein1.054.080298.59128,3 %14Weser-Ems457.072110.48424,2 %15Ost-Hannover709.540238.13433,6 %16Süd-Hannover1.001.962234.42523,4 %17Westfalen-Nord1.469.631187.36612,7 %18Westfalen-Süd1.688.210276.26516,4 %19Hessen-Nassau1.720.196323.55918,8 %20Köln-Aachen1.512.31389.3985,9 %21Koblenz-Trier821.027126.39715,4 %22Düsseldorf-Ost1.489.481212.94714,3 %23Düsseldorf-West1.215.655184.32715,2 %Gesamt26.399.8855.955.99622,6 %

Abstimmungskampf mini|Titelblatt der Roten Fahne vom 23. Juli 1931, in der die KPD-Anhänger zur Teilnahme am Volksentscheid aufgefordert wurden Angesichts der vergleichsweise geringen Zahl an Unterschriften für das Volksbegehren konnten die republikanischen Kräfte dem Volksentscheid eher zuversichtlich entgegensehen. Dies änderte sich am 22. Juli 1931, als die KPD überraschend nun doch ihre Unterstützung ankündigte. Die Komintern hatte zuvor den Kampf gegen die „Sozialfaschisten“ zur obersten Priorität erklärt und der deutschen KPD einen politischen Kurswechsel auferlegt.Bert Hoppe: In Stalins Gefolgschaft, S. 80. In der Folge wurde der Volksentscheid in der kommunistischen Propaganda zum „Roten Volksentscheid“ stilisiert, womit der politische Vorgang vereinnahmt werden sollte.Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 322.

Am 6. August 1931, kurz vor der Abstimmung, wandte sich die preußische Regierung an die Öffentlichkeit und warnte vor der Teilnahme. Angesichts des geforderten doppelten Abstimmungsquorums, die Mehrheit der Stimmberechtigten musste teilnehmen und die Mehrheit der Stimmberechtigten musste mit „Ja“ stimmen, war es für die Gegner der Landtagsauflösung erfolgversprechender, möglichst vielen Stimmberechtigten die Teilnahme an der Abstimmung auszureden, als um eine tatsächliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu kämpfen.Verfassung des Freistaats Preußen, Artikel 6 (4): ; in Verbindung mit Artikel 6 (6): In ihrem weithin wahrgenommenen Aufruf hieß es unter anderem: Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag, S. 321.

Volksentscheid mini|Ergebnis des Volksentscheids nach Stimmkreisen Der Volksentscheid über die Auflösung des Preußischen Landtags fand am Sonntag, den 9. August 1931 statt und war mit keiner Wahl zusammengelegt. Es nahmen etwa 10,4 Millionen Personen teil, was einen Anteil von 39,2 % der Stimmberechtigten ausmachte. Das Beteiligungsquorum von 50 % für den Volksentscheid wurde damit deutlich verfehlte und die Abstimmung erlangte keine Gültigkeit.

Von den 10,2 Millionen abgegebenen gültigen Stimmen sprachen sich 9,8 Millionen (96,2 %) für die begehrte Auflösung des Landtags aus, nur 390.000 Abstimmende (3,8 %) verneinten diese. Das bei Volksentscheiden über eine Landtagsauflösung zusätzlich geltende 50-%-Zustimmungsquorum wurde nur in den beiden Wahlkreisen Merseburg und Pommern überschritten. In drei weiteren Wahlkreisen (Ost-Hannover, Frankfurt a. O. und Ostpreußen) wurde zwar die allgemein notwendige 50-%-Mindestbeteiligung erreicht, jedoch das Zustimmungsquorum verfehlt.