mini|Sitz der DFS in Langen bei Frankfurt am Main mini|Gebäude der DFS am Flughafen München, FJS mini|Gebäude der DFS am Flughafen Bremen

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes ( GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr vertreten wird. Die DFS ging 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor und wird vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beaufsichtigt.

Geschichte Die DFS ging gemäß der Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV) vom 11. November 1992, am 1. Januar 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 durch das Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 aufgrund des FS-AuftragsV geschlossen. Zuvor wurde die DFS in einer privatrechtlichen Organisationsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.

Mit der Privatisierung der BFS zur DFS GmbH wurden folgende Änderungen durchgeführt:

das Flugsicherungspersonal der BFS, also des Flugsicherungs-Betriebsdienstes, der Flugsicherungs-Technik und der Verwaltung der BFS wurden zum 1. Januar 1993 zu der DFS GmbH abgeordnet, waren also auch noch weiterhin im öffentlichen Dienst und wurden von der Bundesbesoldungszentrale bezahlt; Das zum noch dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis unterstehende Flugsicherungspersonal der ehemaligen BFS bekam Angebote zum Übertritt in die DFS. Sofern die Mitarbeiter das Übertrittangebot der DFS nicht annahmen, blieben sie auch weiterhin im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und nahmen ihre Aufgaben bei der Flugsicherung wahr. Die Bezahlung erfolgte auch weiterhin von der Bundesbesoldungszentrale und nicht von der DFS; Bei Übertritt zur DFS von ehemaligen Mitarbeitern der BFS zur DFS und bei allen Neueinstellungen wird das Flugsicherungspersonal nicht mehr in den öffentlichen Dienst eingestellt und nicht mehr nach den Besoldungsgruppen des öffentlichen Dienstes bezahlt; durch die Integration der überörtlichen militärischen Flugsicherung in die zivile Flugsicherung standen kurzfristig ausgebildete Fluglotsen für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zur Verfügung; über die bisher rein militärisch genutzten Lufträume konnte der zivile Flugverkehr besser verfügen; die Inbetriebnahme neuer technischer Flugsicherungssysteme, deren Beschaffung von der BFS eingeleitet worden war, führte zu Kapazitätssteigerungen.

Zur Privatisierung der DFS und deren Einsparpotentiale gibt es unterschiedliche Bewertungen.Fluglotsen: Wie eine Privatisierung für den Bund richtig teuer wurde, Münchner Merkur vom 13. April 2009 – abgerufen am 9. November 2020

Privatisierung Im Jahr 2004 hatte die Bundesregierung eine weitergehende Privatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen Flugsicherungsdienste vorhält, auch von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeutet hätte.

Dazu brachte die Bundesregierung am 14. Dezember 2005 einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung in den Deutschen Bundestag ein. vom 14. Dezember 2005. Neben der Schaffung der Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung war insbesondere die Übertragung der Aufsichtsaufgaben auf das neu zu bildende Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Schwerpunkt des Gesetzes.

Am 24. Oktober 2006 verweigerte Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift und wies es so mit seinem Veto zurück. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil dort eine bundeseigene Verwaltung bestimmt war ( Abs. 1 Satz 1 GG); es ausreichende Steuerungs- und Kontrollrechte fordert; die Hauptbetriebsstätte der Flugsicherung nach Ablauf von 20 Jahren ins Ausland verlagert werden kann.

Mit Wirkung vom 1. August 2009 wurde dieser GG dann geändert. Durch diese Änderung sind seitdem Flugsicherungsdienste auch durch ausländische, nach europäischem Recht zugelassene Flugsicherungsorganisationen möglich. Drei Tage später trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft. () Damit soll die aufgrund europäischer Vorgaben notwendige Aufteilung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben in der Flugsicherung sichergestellt werden.BR -DRS 831/08 (Gesetzentwurf) (PDF; 196 kB)

Aufgaben Die DFS wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr durch RechtsverordnungVerordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens vom 11. November 1992 mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Die Flugsicherung ist eine sonderpolizeiliche Aufgabe. Im Einzelnen sind die Aufgaben der Flugsicherung in des Luftverkehrsgesetzes geregelt: die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland, die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen, die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für die Flugsicherung, die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen gemäß Abs. 3 LuftVG, die Überwachung aller Hindernisse in Bauschutzbereichen bzw. außerhalb dieser bei Höhen über 100 m ü. Grund, die Sammlung und Bekanntgabe der Luftfahrtinformationen und -karten, die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.

Die Flugverkehrskontrolle wird erbracht als Platzkontrolle (Tower), Anflugkontrolle (Terminal Control) und Bezirkskontrolle (Area Control Center – ACC).

Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit April 2002 in Langen (Hessen) (davor Offenbach am Main), somit in einer Entfernung von ca. 5 km zum größten deutschen Flughafen, dem Flughafen Frankfurt Main. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen, Flugsicherungsingenieuren und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Air Component Command vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet. Ferner betreibt die DFS mit ihrer Tochterfirma KAT eine Ausbildungsstelle für militärisches Flugsicherungspersonal in Kaufbeuren.

Flugsicherungsdienste in Kontrollzentralen

Aktuelle Kontrollzentralen Die Zentralen der Flugsicherung werden gemäß dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschieden in „ACC“ (Area Control Center) und „UAC“ (Upper Area Control Center). Für den deutschen Luftraum sind aktuell (Stand November 2024) folgende Kontrollzentralen der DFS zuständig:

Name ICAO-Kürzel Zuständigkeitsgebiet Details Standort ACC Bremen EDWW unterer Luftraum im Fluginformationsgebiet (Flight Information Region, FIR) Bremen Funkrufzeichen „Bremen Radar“ Flughafen Bremen ACC Langen EDGG FIR Langen Funkrufzeichen „Langen Radar“ Langen (Hessen) UAC Karlsruhe EDUU oberer Luftraum in der UIR (Upper Flight Information Region) Rhein; über der FIR Langen und der ehemaligen FIR Berlin (seit März 2005) über Flugfläche 245, bzw. Flugfläche 285; über der FIR München über Flugfläche 315 (seit Dezember 2012) Funkrufzeichen „Rhein Radar“ Karlsruhe ACC München EDMM FIR München Funkrufzeichen „München Radar“ Flughafen München UAC Maastricht (Sektor Hannover) EDVV Hannover UIR (Oberer Luftraum – über Flugfläche 245) Funkrufzeichen „Maastricht Radar“ Hier stellt die DFS das Personal zur Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste innerhalb der Hannover UIR. Beim Personal handelte es sich vor März 2010 überwiegend um Offiziere und Unteroffiziere der Luftwaffe, die zur Wahrnehmung militärischer Sonderaufgaben zur DFS beurlaubt wurden. Mittlerweile steht die Wahrnehmung aller Aufgaben in der Niederlassung allen geeigneten Arbeitnehmern offen, eine militärische Vorausbildung ist nicht mehr erforderlich. Neben der Kontrolle des militärischen Flugverkehrs überwachen die Lotsen der DFS auch die Test- und Serieneinflüge von Airbus, welche vom Flugplatz Hamburg-Finkenwerder aus starten und sich im Rahmen ihrer Flugprofile dabei auch im oberen Luftraum aufhalten. Der zivile Luftverkehr in der Hannover UIR wird vom UAC Maastricht „Maastricht Radar“ (Eurocontrol) kontrolliert. Maastricht Aachen Airport

Ehemalige Kontrollzentralen

ACC Berlin-Schönefeld Die ehemalige FIR Berlin (genauer: Berlin-Schönefeld) deckte das Gebiet der damaligen DDR einschließlich Berlin ab und hatte den Code ETBN (ACC im brandenburgischen Schönefeld), welche heute nicht mehr verwendet wird; das Länderkürzel ET der DDR dient nun der Kennzeichnung reiner Militärflugplätze in Deutschland. Innerhalb dieses Gebietes – räumlich: darunter – lagen drei Luftkorridore sowie die Kontrollzone Berlin, welche von den Alliierten (in Berlin-Tempelhof) überwacht und nur durch sie benutzt werden durften. Vgl. hierzu Berlin bzw. Flugsicherung der DDR bzw. Fliegerhorste.

Im Zuge der Wiedervereinigung übernahm die BFS die Kontrolle über den gesamten Luftraum über Deutschland und damit auch das ACC Schönefeld. Es bearbeitete, wie die Kontrollzentrale München bis Dezember 2012, den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell). Eine Änderung der ICAO-Codes wurde jedoch erst im Jahre 1995, also nach der Organisations-Privatisierung der BFS, vorgenommen. Das ACC mit Sitz in Schönefeld erhielt entsprechend der Systematik der DFS den Code EDBB, welche zuvor als Code für den Flughafen Berlin-Tempelhof verwendet wurde und dessen Code in der Folge in EDDI geändert wurde. Jedoch sind beide Codes heute nicht mehr in Gebrauch, nachdem ab 16. Dezember 2006 die Aufgaben im Kontrollgebiet Berlin sukzessive nach Bremen, München und Karlsruhe verlagert wurden.

ACC/UAC München Das UAC/ACC München bearbeitete bis Dezember 2012 den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell).

Flugsicherungsdienste an Flughäfen Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste im Auftrag und auf eigene Kosten gemäß Festlegung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr an folgenden Flughäfen (sog. § 27d LuftVG-Flughäfen): *Vom Remote Tower Operation Center am Flughafen Leipzig/Halle aus.

Dienstleistungen der Tochterfirmen Die Flugverkehrskontrolle an deutschen Flugplätzen, wo die Flugverkehrskontrolle nicht von der DFS erbracht wird, wird diese Aufgabe von einzeln beliehenen Fluglotsen erfüllt, die im Dienst einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation stehen. Um auch Dienstleistungen an einigen dieser Flughäfen zu erbringen, gründete die DFS am 20. Dezember 2005 die Tochterfirma Tower Company GmbH. Diese wurde dann am 1. Januar 2017 als DFS Aviation Services GmbH in eine eigenständige Gesellschaft überführt. Die DFS Aviation Services GmbH (kurz „DFS-AS“ oder auch „DAS“ genannt) ist eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und hat ihren Sitz in Langen/Hessen.

Seit dem 26. März 2007 ist die DFS-AS gemäß der europäischen Single-European-Sky-Verordnungen zertifiziert. Sie ist auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten und den damit zusammenhängenden Zusatzdiensten an kleinen und mittleren Flugplätzen spezialisiert. Die Ausbildung und Qualifizierung von Fluglotsen an kleinen und mittleren Flugplätzen sowie Beratungsleistungen sind weitere Geschäftsfelder der DFS-AS.

Die DFS-AS (Stand Dezember 2024) hat folgende Tochterunternehmen bzw. internationale Repräsentanzen:

DFS Aviation Services Bahrain: Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen in Bahrain FREQUENTIS DFS AEROSENSE: Joint Venture mit FREQUENTIS zur Vermarktung von Remote-Tower-Systemen