Eine Staatstheorie oder Staatsphilosophie behandelt mögliche Definitionen, Entstehung, Formen, Aufgaben und Ziele des Staates sowie dessen institutionelle, soziale, ethische und juristische Bedingungen und Grenzen. Als Teilgebiet der Politischen Philosophie und Konkretion der Allgemeinen Staatslehre berühren Staatstheorien deshalb oftmals Fragestellungen, die mehrere Einzelwissenschaften gleichzeitig betreffen, darunter: die Philosophie, die Theologie, die Politikwissenschaft, die Rechtswissenschaft, die Soziologie und die Volkswirtschaftslehre.
Überblick Eine Staatstheorie kann von sehr verschiedenen Ansätzen ausgehen: von historischen oder vorhandenen Staatssystemen, die sie beschreibt, legitimiert oder kritisiert, vom Ideal einer politischen Ordnung, etwa einer Staatsutopie, von ökonomischen oder politisch-sozialen Machtstrukturen, von einer Idee der „Sittlichkeit“ (Ethik), daraus abgeleitet u. a. die Menschenrechte und die Gewaltenteilung, von einer vorgegebenen, sei es „göttlichen“, naturgesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Ordnung. Je nach Epoche und Theorieansatz können Akteure der Staatstheorie sein: der Souverän, der Staat als abstraktes Wesen selbst, ein Staatsvolk, der einzelne Mensch, die soziale Klasse oder die Gesamtheit der handelnden Wirtschaftssubjekte. Diese Subjekte sind zugleich auch Objekte der Staatstheorien, sofern Freiheit und Ordnung im Konstrukt des Staates auf irgendeine Weise miteinander ausgeglichen werden (sollen): z. B. als Machtstaat, Rechtsstaat, „Wohlfahrtsstaat“ oder „Klassenlose Gesellschaft“. Gegenstand der Reflexion sind ebenso die Abgrenzung und Zuordnung verschiedener Staatsaufgaben und Staatsgewalten – z. B. Legislative, Exekutive und Judikative – wie der mögliche und wirkliche „Interessenausgleich“ verschiedener Gruppen, die im Staat zusammengefasst existieren.
Man kann Staatstheorien historisch verschiedenen Gesellschaftsformen zuordnen und sie daraus ableiten. Sie reagierten je nach Epoche auf unterschiedliche Bedürfnisse und partikulare oder allgemeine Interessen. Eine Möglichkeit, ihre Vielfalt begrifflich zu ordnen, ist die Frage nach dem ihnen zugrunde liegenden „Menschenbild“ (vgl. Philosophische Anthropologie): Wird der Mensch als prinzipiell „gut“ gedacht, liegt eine Staatstheorie nahe, welche auf möglichst weitgehende demokratische Teilhabe, soziale Gleichheit und Herrschaftsminderung ausgerichtet ist. Wird der Mensch hingegen als prinzipiell gewalttätig, machtstrebend, „böse“ oder wegen seiner prinzipiellen Unbestimmtheit potenziell „gefährlich“ gesehen, liegt eine Staatstheorie nahe, die eine freiheitsbegrenzende Machtausübung staatlicher Autorität legitimiert.
Auch in ihrer Herangehensweise unterscheiden sich die Ansätze: Eine Rechtstheorie geht z. B. eher normativ und deduktiv vor, während eine soziologische Theorie zuvor die Interessengruppen empirisch und deskriptiv analysiert.
Griechisch-römische Staatstheorien der Antike Staatstheorien aus der Zeit des antiken Griechenlands beziehen sich nicht auf einen Staat im heutigen Sinn einer Gebietskörperschaft, sondern auf den Personalverband einer Polis (Stadtstaat). Auch dauerhaft Zugezogene (sog. Metöken) besaßen in der jeweiligen Polis keine Bürgerrechte und somit kein Wahlrecht.
Erst im Reich Alexanders des Großen, in den Reichen seiner Nachfolger (Diadochen) sowie im Römischen und Byzantinischen Reich entwickelt sich ein „Staat“ im Sinne eines einheitlich verfassten und regierten Gebietes: sei es wie schon in den älteren Großreichen Ägyptens und Mesopotamiens als Monarchie mit antiker „Gottkönigs“-Ideologie, sei es als Repräsentation der Bürgerschaft durch Staatsorgane wie den römischen Senat. Aber auch diese Staatsform entsprach noch nicht dem neuzeitlichen Staat, weil sie bestimmte Teile der Bevölkerung prinzipiell von jeder politischen Teilhabe ausschloss.
Doch schon der griechische Historiker Herodot („Vater der Geschichtsschreibung“) bemerkte in seiner Verfassungsdebatte, dass auf der Masse des Volkes der ganze Staat ruhe (Herodot, 3,80-84).
mini|Platon (hier gemalt von Raffael) beschrieb in seinem Werk Politeia seine Vorstellung eines Idealstaates. Platon baute in seinem Werk Politeia den Idealstaat analog zur Seele des Menschen auf. Die drei Stände entsprechen dabei jeweils einem der drei Seelenteile: Die Philosophen (Regenten) entsprechen der Vernunft und bilden somit den Lehrstand, die Wächter (Verteidigung nach außen und innen) dem Mut; der Wehrstand, der dritte Stand, der Nährstand (Bauern und Handwerker) spiegelt die Triebe. Ein Mensch sei dann glücklich, wenn seine drei Seelenteile sich in Harmonie, im Gleichgewicht befänden: So sei auch ein Staat dann gerecht, wenn die drei Stände im Einklang lebten. Als beste Verfassungen bezeichnete Platon die gemäßigte Aristokratie und die konstitutionelle Monarchie, als zweitbeste die Nomokratie (Herrschaft der Gesetze). Bei Platon findet sich auch die Auffassung eines Verfassungskreislaufs, einer zeitlichen Aufeinanderfolge verschiedener Staatsformen.
Sein Schüler Aristoteles unterschied in seinem Werk Politik sechs Staatsformen: Monarchie (Alleinherrschaft), Aristokratie (Herrschaft der Besten), Politie (Herrschaft der vernünftigen Gesellschaftsmitglieder). Diese drei Formen hätten das Allgemeinwohl im Auge und seien daher gut. Ihre „entarteten“ Gegenstücke seien Tyrannis, Oligarchie und Demokratie; sie wird zur Unterscheidung vom heutigen Demokratiebegriff häufig auch Ochlokratie genannt. Auch Aristoteles glaubte an einen Kreislauf der Verfassungen: Eine gute Staatsform neige zur „Entartung“, aus dieser „entarteten Form“ gehe dann die nächste gute Form hervor usw. Demokratie verstand er als Herrschaft der unorganisierten Masse der Armen, die nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das eigene Wohl anstreben könnten. Er lehnte aber eine gemäßigte Form von Volksherrschaft nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat, sondern plädierte für eine Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die er auch als Politie bezeichnet.
Auch Cicero suchte in seinem Werk De re publica die optimale Staatsverfassung und übertrug dabei Einsichten von Aristoteles und dem Geschichtsschreiber Polybios auf die römische Republik. Cicero deutete das römische System als adäquate Verwirklichung der Mischverfassung mit den Konsuln als monarchischem, dem Senat als aristokratischem und der Volksversammlung als demokratischem Element.
In der römischen Kaiserzeit beruhte der Staat hingegen auf der faktisch unbegrenzten Macht des Monarchen (Prinzipat), jedenfalls solange dessen Armee diese stützte. Dies zeichnete sich schon in den hellenistischen Monarchien ab, die ihre Legitimation teilweise aus altorientalischen Quellen speisten.
Theologische Staatstheorien Christentum
Seit den Christenverfolgungen im Römischen Reich gewann das Christentum zunehmend Einfluss auf europäische Staatstheorien. Es verstärkte seit der konstantinischen Wende (325) und nachdem es zur einzigen Staatsreligion geworden war (380-390) die Alleinherrschaft des römischen Kaisers, indem es sie als unaufgebbar für die Erlösung im Jenseits absegnete.
Diese heilsgeschichtliche Dimension des Kaisertums wirkte im Mittelalter nach: Die ihrerseits zentralistisch und monarchistisch organisierte Kirche bestimmte die Weltanschauung und Religionspolitik des Heiligen Römischen Reiches im Westen wie auch des Byzantinischen Reiches im Osten (siehe Cäsaropapismus).
Die Scholastik formulierte ausgehend von den Entwürfen Augustins (De Civitate Dei, um 420) und Thomas von Aquins (Summa theologica, um 1265) eine differenzierte, am Zusammenwirken von Glaube und Vernunft orientierte Staatstheorie aus, in der das Naturrecht den Bezugspunkt bildet.
Die Zwei-Reiche-Lehre Martin Luthers begründete erstmals die strikte Trennung von kirchlicher und politischer Macht. Die Reformation begünstigte jedoch die Bildung von Landeskirchenregimenten, später von Absolutismus und Nationalstaaten, teilweise mit konfessionellen Nationalkirchen.
Erst die Französische Revolution setzte die Idee der Trennung von Kirche und Staat durch und initiierte damit in ganz Europa ein Staatsverständnis, das sich an innerweltlichen Sachaufgaben, Rechtsstaatlichkeit und eher an demokratischer Staatskontrolle als an Machterhalt orientierte. Gegenreaktionen wie die Heilige Allianz, die preußisch-konservative christliche Monarchie oder der Kulturkampf des politischen Katholizismus scheiterten langfristig.
Aus den Erfahrungen mit dem Totalitarismus heraus bejahen und unterstützen heutige Kirchen Europas den weltanschaulich neutralen Rechtsstaat, der seinerseits die Glaubensfreiheit und das Widerstandsrecht garantiert und schützt.
Islam
Im Islam bilden der Koran und die politische Philosophie Mohammeds die Grundlage aller Politik. Diese fordern eine an koranischen Prinzipien orientierte Gesellschaftsform, wobei Religion und Wissenschaft sowie Religion (siehe auch Staatsreligion) und Politik als untrennbar gedacht sind. Dies führt zu einer stark religiös geprägten Vorstellung vom Staat. Einige mehrheitlich islamische Länder verankern die Schari'a in ihrer Verfassung: Diese setzt Gottes im Koran und in der Sunna offenbarten Willen für alle Lebensbereiche voraus, den die Gelehrten im Konsens auslegen und durch Rechtsprechung aktualisieren (Idschma). Dies führt zu theokratischen, von religiösen Autoritäten gelenkten Staatsformen.
Nach neueren theologischen Positionen im Islam schließt der Koran die Möglichkeit, Staat und Religion zu trennen, jedoch nicht aus. Dabei wird auf Aussagen verwiesen, wonach die Nationen „die besten unter ihnen zu ihrer Führung“ auswählen sollen. Diese Aussage beinhalte die Volkssouveränität. Dennoch soll sich die Regierung eines islamischen Staates, gleich welcher Regierungsform sie zuzuordnen ist, an den Prinzipien des Korans orientieren. Dazu gehört nach Auffassung liberaler Muslime die Glaubensfreiheit (la ikrah fi'd-din: „Es soll kein Zwang sein im Glauben“), Meinungsfreiheit und die unveräußerlichen Menschenrechte.
Die Theorie eines islamischen Staates ist ein Konzept, welches seit Mitte des 20. Jahrhunderts eine große Rolle im islamischen politischen Denken spielt.
Neuzeitliche Staatstheorien Machtstaatstheorien Niccolò Machiavelli begründete in seinem Werk Il Principe (Der Fürst) die Idee des „Machtstaats“ und leitete sie aus der Herrschaft der „Starken“ ab. Die Herrschaft der „Starken“ setze sich empirisch wie ein Naturgesetz in der Geschichte durch und beruhe wesentlich auf der Zustimmung der „Schwachen“:
Daraus folgerte Machiavelli den Machterhalt des Herrschenden als notwendige Staatsräson für den Bestand des Staates und erhob ihn zur Maxime politischen Handelns überhaupt. Er begründete die Staatsmacht also letztlich nur aus sich selbst heraus.
Jean Bodin führte in seinem Werk Les six livres de la Republique (Sechs Bücher über den Staat) die Idee der Souveränität ein: Das Gemeinwesen werde durch eine oberste Gewalt und Vernunft gelenkt, eine beständige und unbedingte Gewalt über alle Bürger, mit dem Recht, Gesetze zu geben oder aufzuheben. Der souveräne Staat sei dabei keiner anderen irdischen Instanz gegenüber verantwortlich – er sei jedoch an das göttliche Recht oder Naturrecht gebunden, das in den scholastischen Diskussionen des Mittelalters definiert wurde.
Vertragstheorien Vertragstheorien verstehen den Staat von einer fiktiven Rechtsvereinbarung her. Ausgangspunkt ist die Beschreibung eines Naturzustandes, in dem es noch keinen Staat gibt. Nach griechisch-antiken Vorläufern wie dem Sophismus haben besonders Johannes Althusius, Hugo Grotius und Thomas Hobbes solche Staatstheorien entworfen. Dabei flossen auch Elemente der Machtstaatstheorien mit ein.