Die Wasserschutzpolizei (Abkürzung WSP) ist eine Organisationseinheit der Landespolizeien in Deutschland, die für die Einhaltung von See- und Binnenschifffahrtsvorschriften, Gefahrenabwehr im Bereich Schifffahrt, Umweltschutz und, je nach Land, grenzpolizeiliche Maßnahmen zuständig ist. mini|Das Polizeiboot Bürgermeister Weichmann (Modell Fassmer FPB 29) der Wasserschutzpolizei Hamburg

Sie ist nicht zu verwechseln mit der Küstenwache und Schifffahrtspolizei.

In Österreich hat der See- und Stromdienst (auch See- und Strompolizei, in Wien Wasserpolizei) der Wasserschutzpolizei vergleichbare Aufgaben. Eine Wasserschutzpolizei, Wasserpolizei oder Seepolizei gibt es auch in vielen Kantonen der Schweiz. mini|Polizeiboot „Wien“ der Polizeiinspektion Handelskai-Wasserpolizei

Geschichte Die vierköpfige Niederhafen Patrouille, die nach Beschluss des Hamburger Rats vom 26. Oktober 1787 auf jahrzehntelangen Druck von Kaufleuten gegründet wurde, ist die erste verbriefte Einheit auf deutschem Boden, die als Wasserschutzpolizei bezeichnet werden kann. Die Wachmannschaft war mit einem kleinen Segelboot, Bajonetten, mit Stadtwappen versehenen Stöcken und Signalpfeifen ausgerüstet, um insbesondere Diebstähle beim Warenumschlag zu verhindern. Erfolgreiche Einsätze bedingten 1799 eine weitere Gruppe im Bereich des Oberhafens, beide Patrouillen wurden 1822 unter dem Namen Hafenrunde zusammengefasst. Schon 1835 gehörten 40 Mann zur Hafen- und Zolljachtpatrouille, die ab 1875 in Hafenpolizei umbenannt wurde. mini|Barkasse VIII der Hamburger Hafenpolizei um 1911. In vielen Teilen Deutschlands gab es vergleichbar definierte Einheiten nicht, zuweilen wurden entsprechende Angelegenheiten an Flüssen und Seen von den städtischen und regionalen Polizeidienststellen abgewickelt. Für das Rheinland wurde 1919 die Rheinpolizei als Teil des Reichswasserschutzes begründet, dessen Zuständigkeit sich in der Folge praktisch nur auf Preußen und Sachsen beschränkte. Nach Auflösung dieser Reichswasserschutzpolizei 1931 wurden die Aufgaben an die Länder übertragen. Die preußische Polizeibehörde wurde zunächst als Hafen- und Schifffahrtsschutzpolizei, später als Wasserschutzpolizei bezeichnet. 1937 wurde diese preußische Wasserschutzpolizei und die Rheinpolizeien von Baden, Bayern und Hessen wieder unmittelbar dem Reich unterstellt. Am 4. September 1945 beschlossen die US-Behörden die Einrichtung einer Flusspolizei für das Gebiet der amerikanischen Besatzungszone, die dem United States Army Transportation Corps unterstellt wurde. Die Zuständigkeit dieser Flusspolizei wurde am 1. April 1947 den Ländern übertragen. Im September 1948 beschlossen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für die Flüsse Main, Neckar und Rhein die Gründung einer Wasserschutzpolizei (WSP).

Sachliche Zuständigkeit/Aufgaben Neben den allgemein polizeilichen AufgabenDie Aufgaben der Wasserschutzpolizei Niedersachsen. hat die Wasserschutzpolizei auf den Bundes- und Landeswasserstraßen sowie in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.

Zu den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben gehören: Erkennen von Gefahren für den Schiffsverkehr und Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen zu ihrer Abwehr. Einhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden Vorschriften, z. B. das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besatzung und die Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge und schwimmenden Anlagen. Überprüfung der Schiffspapiere und Befähigungsnachweise der Schiffsführer, Mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen auf den Wasserfahrzeugen. Bei der Abfertigung einkommender Schiffe in den Seehäfen fungiert die Wasserschutzpolizei auch als Vertreterin der Ausländerbehörde. So werden z. B. für fremdländische Seeleute, die der Visumspflicht unterliegen, örtlich und zeitlich begrenzte Visa ausgestellt, die sogenannten Landgangsausweise. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Funktion der Wasserschutzpolizei als Exekutivorgan der Umweltbehörden. Hierzu gehört vor allem die Überwachung der internationalen maritimen Umweltübereinkommen (MARPOL). Dazu unterhalten die einzelnen Wasserschutzpolizeien meist eigene speziell ausgebildete Abteilungen (Gruppen), die insbesondere technisch geschult werden und oft aus technischen Seeberufen (z. B. Maschinisten) rekrutiert werden.

Örtliche Zuständigkeiten Alle deutschen Landespolizeien mit Ausnahme Thüringens unterhalten eine Wasserschutzpolizei, deren örtliche Zuständigkeit sich in der Regel auf die schiffbaren Wasserstraßen sowie auf die angrenzenden Ufer-, Schleusen und Hafenanlagen begrenzt. Der Aufgabenbereich der Wasserschutzpolizei der deutschen Küstenländer beinhaltet darüber hinaus regelmäßig das deutsche Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze. Außerhalb dieses Bereichs ist die Küstenwache des Bundes, bestehend aus Bundespolizei, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Zoll für wasserschutzpolizeiliche Maßnahmen örtlich zuständig. Für die Koordinierung größerer wasserschutzpolizeilicher Lagen im deutschen Küstenmeer wurde 2002 die WSP-Leitstelle Cuxhaven eingerichtet.

Baden-Württemberg In Baden-Württemberg ist das Polizeipräsidium Einsatz als oberste Behörde mit der Wasserschutzpolizeidirektion in Bruchsal für alle Dienstbezirke der Wasserschutzpolizeistationen zuständig. Diese 14 Stationen in Friedrichshafen, Gambsheim (Frankreich), Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kehl, Langenargen, Konstanz, Mannheim, Mannheim-Rheinauhafen, Reichenau (Insel), Stuttgart, Überlingen und Vogelgrun (Deutsch-französischer Wasserschutzpolizeiposten Vogelgrun in Frankreich) beobachten den Neckar sowie Abschnitte des Bodensees und des Rheins.

Bayern In Bayern übt die „Wasserschutzpolizei-Zentralstelle“ die fachliche Aufsicht im Rahmen der Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben aus. Sie ist direkt dem Polizeipräsidium Mittelfranken unterstellt und hat ihren Sitz in Schwabach. Diese Behörde erlässt Richtlinien für die Durchführung des wasserschutzpolizeilichen Vollzugsdienstes und koordiniert die Dienst- und Streifenplanung auf den Binnenwasserstraßen.§ 1 Abs. 6 Bayerische Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes (DVPOG) vom 10. März 1998 (GVBl. S. 136), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2011 (GVBl. S. 398). Die Wahrnehmung der einzelnen wasserschutzpolizeilichen Aufgaben obliegt den Wasserschutzpolizeistationen bzw. ‑gruppen an den Bundeswasserstraßen und den Polizeiinspektionen mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben an den größeren Seen und dem bayerischen Teil des Bodensees.Zu den Zuständigkeiten im Einzelnen vgl. Dienststellen mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben. Bayerische Polizei

„Echte“ Wasserschutzpolizeigruppen gibt es bei den Dienststellen entlang den Binnenwasserstraßen

Main (Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt, Bamberg), Main-Donau-Kanal (Bamberg, Nürnberg, Beilngries), Donau (Regensburg, Deggendorf, Passau) Bodensee (Lindau (Bodensee)).

Außerdem werden Beamte weiterer Polizeiinspektionen für die Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf den größeren bayerischen Seen eingesetzt. Die Zuständigkeiten liegen hier wie folgt:

Mittelfranken PI Gunzenhausen für Großer und Kleiner Brombachsee, Altmühlsee und Igelsbachvorsperre

Oberbayern PI Bad Wiessee für Tegernsee PI Berchtesgaden für Königssee PI Dießen am Ammersee für Ammersee PI Herrsching am Ammersee für Wörthsee und Pilsensee PSt Kochel für Kochelsee und Walchensee PI Laufen für Waginger See und Tachinger See PI Miesbach für Schliersee PI Murnau für Staffelsee und Riegsee PI Prien für Chiemsee und Simssee PI Starnberg für Starnberger See

Schwaben PI Füssen für Forggensee, Hopfensee, Weißensee und Bannwaldsee PI Kempten (Allgäu) für Großer Alpsee, Niedersonthofener See, Grüntensee und Rottachsee

Berlin Die Wasserschutzpolizei Berlin ist ein Teil der Polizei Berlin und ist mit ihren drei örtlichen Wachen (West, Mitte und Ost) landesweit zuständig für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten auf den Wasserstraßen, Seen und in den Häfen im Land Berlin. Ihr Hauptsitz ist in Treptow-Köpenick.

Bremen Die Wasserschutzpolizei Bremen ist zuständig für die wasserpolizeilichen Aufgaben und den schifffahrtpolizeilichen Vollzug auf der Weser. Die Wasserschutzpolizei verfügt über aktuell 3 Standorte, im Lindenhof (Bremen), im Doventor (Bremen) und am Containerterminal in Bremerhaven.

Zu den Aufgaben der WSP gehören Einsatz- und Streifendienst, Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrguttransportüberwachung, Umweltschutz, Maritime Sicherheit, Präventions- und Kontaktdienst in der Sportschifffahrt, aber auch der Einsatz in Einsatzeinheiten auf dem Wasser und an Land. Dafür verfügt die WSP über eine maritime Einsatzgruppe, bestehend aus einer Bootsgruppe und eine Alarmeinheit WSP, bestehend aus zwei Einsatzgruppen, die im Einsatzfall aufgerufen werden.

Bis 2011 war die WSP Bremen auch mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven betraut. Zum 1. Januar 2012 wurde die Aufgabe auf Betreiben der Polizeiführung an die Bundespolizei übergeben. Für den Streckenabschnitt von Bremen nach Bremerhaven ist seit 2003 die Wasserschutzpolizei Niedersachsen zuständig.

Das letzte Bremer Küstenstreifenboot, die "Bremen 3" ist im April 2012 an einen niederländischen Schiffshändler verkauft worden. Auf See ist die Wasserschutzpolizei Bremen seitdem in Kooperation mit der WSP Niedersachsen mit dem niedersächsischen Küstenstreifenboot "WSP 3", in den Häfen mit einem Hafenboot und auf dem Fluss mit den beiden Streckenbooten "Visura" und "Lesmona" und – als schnelle Einsatzmittel – mit mehreren Festrumpfschlauchbooten (sog. RIB's), mit Aluminium-Rumpf, unterwegs.

Im Jahr 2005 wurde die Wasserschutzpolizei mit der Verkehrspolizei zusammengelegt. In dieser Direktion versahen über 270 Beamte ihren Dienst. Anfang 2016 wurde die Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei in eine Wasserschutzpolizeidirektion – jetzt mit Sitz der Leitung in Bremerhaven – und ein Verkehrspolizeidirektion – mit Sitz in Bremen – aufgespalten. Im August 2017 – im Rahmen der „Reform 2600“ – ist aus der Direktion Wasserschutzpolizei die Abteilung E2 – Wasserschutzpolizei – der neuen Direktion Einsatz der Polizei Bremen geworden, in der die ehemaligen Direktionen Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei, Verkehrspolizei und Wasserschutzpolizei vereinigt worden sind.

Einzelne Einsatzkräfte der Bremer Wasserschutzpolizei haben seit 2011 an Schlauchboot-Sicherheitstrainings von Greenpeace teilgenommen, während andere Wasserschutzpolizeien eine Zusammenarbeit in dieser Form ablehnen.

Hamburg mini|WSPK 1Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat mit ca. 520 Mitarbeitern besonders vielfältige Aufgaben. Sie übernimmt auch die grenzpolizeiliche Abfertigung von Seeschiffen im Hamburger Hafen anstelle der Bundespolizei.mini|4. Wasserschutzpolizeirevier der Hamburger Polizei in Cuxhaven Eine Besonderheit gibt es auch auf der Elbe: Auf den Elbabschnitten, die zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterhalb der Schleuse und der Staustufe Geesthacht bis zur Mündung bei Cuxhaven gehören, werden die Aufgaben der Wasserschutzpolizei einheitlich von der Hamburger Wasserschutzpolizei wahrgenommen.Siehe Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe (Unterelbeabkommen) vom 21. Dezember 2012, veröffentlicht unter anderem im Hamburger GVBl. 2013, S. 184, PDF-Dok. 143 MB, abgerufen am 23. Juni 2013. Das Abkommen ersetzt ein früheres Abkommen aus dem Jahre 1974 und ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Hierfür unterhält die WSP Hamburg ein Wasserschutzpolizeirevier (das WSPR 4) in Cuxhaven (Niedersachsen).