Ein Abitur für Nichtschüler (auch: Außerschulisches Abitur, Externenprüfung, Fremdenprüfung, Nichtschülerabitur oder Nichtschülerabiturprüfung) ist eine ohne vorherigen Besuch einer Gymnasialen Oberstufe in Gymnasien (Schulen für Jugendliche) oder Abendgymnasien oder Kollegs (Schulen für Erwachsene) abgehaltene Abiturprüfung, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Anders als bei Hochschulzugangsberechtigungen durch BerufsqualifikationArtikel 11 c) i) der . In: Amtsblatt der Europäischen Union L 255/22 vom 30. September 2005. (z. B. Meisterprüfungen, früher auch Abschlüsse von bestimmten höheren Fachschulen) u. ä., die – von Ausnahmen abgesehen – regelmäßig nur zum Studium einzelner Fächer berechtigen, wird durch die Nichtschülerprüfung eine allgemeine Zugangsberechtigung für alle Hochschuldisziplinen erteilt.
Regelung Das Abitur für Nichtschüler beruht in seiner heutigen Form auf der Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II der Kultusministerkonferenz vom 13. September 1974, wobei die einzelnen landesrechtlichen Regelungen lediglich in Details abweichen.
Die zu absolvierende Prüfung wird in den meisten Bundesländern Abiturprüfung für Nichtschüler, in manchen Bundesländern auch externe Abiturprüfung oder Externenabiturprüfung genannt; in Baden-Württemberg und Sachsen heißt die Prüfung offiziell Schulfremdenabiturprüfung.
Unter anderem Schüler von Waldorfschulen, deren gymnasiale Oberstufe in den jeweiligen Bundesländern nicht anerkannt werden, machen von der Möglichkeit des Abiturs für Nichtschüler Gebrauch. Prinzipiell steht dieser Weg aber jeder in geeigneter Weise vorbereiteten Person offen. Anders als etwa bei der Begabtenprüfung wird weder eine besondere Begabung noch ein befürwortendes Schreiben benötigt.
Voraussetzungen Das Abitur für Nichtschüler setzt grundsätzlich voraus, dass der Bewerber im vergangenen Schuljahr keine gymnasiale Oberstufe, Abendgymnasium oder Kolleg besucht hat und auch nicht die Abiturprüfung bereits zweimal nicht bestanden hat.
Ferner muss sich der Bewerber angemessen auf die Prüfung vorbereitet haben. Dies ist prinzipiell komplett autodidaktisch möglich, es gibt aber in einigen Großstädten private Vorbereitungseinrichtungen sowie vereinzelte Fernlehrgänge, die auf die Prüfung vorbereiten sollen. Die Prüfungsinhalte unterscheiden sich kaum von denen der Abiturprüfung in und nach Ende der gymnasialen Oberstufe.
Die Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung muss bei der zuständigen, meist vom Kultusministerium bestimmten, Behörde des jeweiligen Landes beantragt werden. Prüfungszeit und Prüfungsort bestimmt je nach landesrechtlicher Regelung die Behörde. Die Prüfung ist in den allermeisten Ländern kostenpflichtig, wobei häufig Ausnahmen für bedürftige Personen wie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII vorgesehen ist. Kostenlos ist die Prüfung u. a. in den Ländern Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Die meisten Bundesländer veröffentlichen keine offiziellen Zahlen darüber, wie viele Bewerber sich für die Nichtschülerprüfung anmelden und wie viele von ihnen die Prüfung bestehen. Allgemein liegt die Zahl – je nach Bundesland – zwischen 50 und 200 Personen pro Schuljahr, die Absolventenquote liegt bei ca. 60 %.
Prüfung Die Prüfung findet grundsätzlich in acht Fächern statt, wobei vier Fächer schriftlich und vier Fächer mündlich geprüft werden.
Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz können die Bewerber aus folgenden Fächern wählen, wobei die einzelnen Bundesländer das Angebot nach den örtlichen Gegebenheiten einschränken oder ausweiten können:
Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisch): Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Latein, Griechisch, Bildende Kunst, Musik Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftlich): Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch): Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
Wie bei der regulären Abiturprüfung auch sind Leistungskurse nach den Gegebenheiten des Landesrechts zu wählen, die vertieft geprüft werden. In den Bundesländern, die zwei Leistungskurse vorsehen, muss Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache als Leistungskurs belegt werden, in den Bundesländern, die drei Leistungskurse vorsehen, müssen die ersten beiden Leistungskurse Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.
Unter den Prüfungsfächern müssen sich Deutsch, Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen befinden. Welche Fächer schriftlich und welche mündlich geprüft werden müssen, entscheidet jedes Bundesland individuell.
Die Bundesländer können vorsehen, dass in den schriftlichen Prüfungsfächern zusätzlich eine mündliche Prüfung abgelegt werden kann, die in die Gesamtbenotung einfließt. Das ist u. a. in Rheinland-Pfalz der Fall.
Wird die Prüfung bestanden, erhält der Bewerber ein Abiturzeugnis. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie einmalig nach frühestens einem Jahr wiederholt werden. In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen kann mit der Nichtschülerprüfung auch der schulische Teil der Fachhochschulreife absolviert werden, sofern die Abiturprüfung nicht bestanden wird. Die so erworbene Fachhochschulreife wird in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen anerkannt.
Landesrechtliche Besonderheiten Baden-Württemberg
Grundlage ist der Erlass für Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde
Die Schulfremdenprüfung in Baden-Württemberg ist eine Möglichkeit für externe Bewerber, das Abitur in Baden-Württemberg abzulegen. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Teil 1 umfasst vier schriftliche und mündliche Prüfungsfächer, wobei drei Fächer wie ein Leistungsfach und das vierte Fach als ein Basisfach geprüft werden. Teil 2 umfasst vier mündliche Prüfungsfächer, die alle als Basisfächer geprüft werden. Die Prüfungsfächer können aus verschiedenen Pflichtfächern wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte, Ethik, Kunst, Musik, Wirtschaft, Geographie und Gemeinschaftskunde gewählt werden. Zusätzlich kann das Regierungspräsidium im Einzelfall weitere Fächer zulassen. Es müssen zwei Fremdsprachen, eine Naturwissenschaft und ein Fach aus Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde oder Wirtschaft gewählt werden. In der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich eine oder mehrere Prüfungsaufgaben gestellt, die mindestens 240 Minuten und höchstens 315 Minuten bearbeitet werden müssen. Für die Prüfung in den Fächern Bildende Kunst und Musik gibt es eine besondere Fachprüfung, die schriftliche und fachpraktische Teile enthält. Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache wird nach den für die Kommunikationsprüfung geltenden zentralen Maßstäben durchgeführt. Ein Prüfungsausschuss wird für jede Schule gebildet, der die Prüfung durchführt.
Bayern Grundlage ist die Bayerische Schulordnung für Gymnasien, Abschnitt „Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber“.
Die Prüfung ist in acht Prüfungsfächer unterteilt, von denen vier schriftlich und vier mündlich geprüft werden. Die Prüfungsfächer müssen sich unter anderem aus Deutsch, Geschichte, Mathematik, einer Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen zusammensetzen. Die Wahl der Fächer ist auf diejenigen beschränkt, die auch für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien als Prüfungsfächer wählbar sind.
Im ersten Prüfungsteil werden vier Fächer schriftlich geprüft, von denen mindestens zwei auf erhöhtem Anforderungsniveau liegen müssen, darunter Mathematik. Es müssen die drei Aufgabenfelder gemäß der Schulordnung für Gymnasien abgedeckt werden. Die zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben mit den hierfür vorgesehenen Bearbeitungszeiten und Auswahlregeln werden verwendet. Wenn Deutsch nicht als Fach des ersten Prüfungsteils gewählt wird, ist verpflichtend eine Fremdsprache als Leistungsfach zu wählen. Im vierten Fach des ersten Prüfungsteils können nur Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau geprüft werden. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die prüfende Schule bei einer Bearbeitungszeit von 270 Minuten in den modernen Fremdsprachen und von 180 Minuten in den anderen Fächern. Die mündlichen Zusatzprüfungen in den Fächern des ersten Prüfungsteils der Hauptprüfung dauern in der Regel 20 Minuten und entsprechen den Regelungen für das reguläre Abitur.
Im zweiten Prüfungsteil werden die verbleibenden vier Fächer mündlich geprüft, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Die mündliche Prüfung dauert für jedes der vier Fächer in der Regel 30 Minuten, die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. In den modernen Fremdsprachen findet die mündliche Prüfung in der jeweiligen Fremdsprache statt. Die Prüfungsanforderungen basieren auf den Lerninhalten der letzten beiden Kurshalbjahre, die von Schülerinnen und Schülern öffentlicher Gymnasien verpflichtend zu belegen wären. Wenn das Leistungsfach oder das Fach Deutsch als Prüfungsfach des zweiten Prüfungsteils gewählt wird, liegen den Prüfungsanforderungen abweichend die Lerninhalte der letzten vier Ausbildungsabschnitte zugrunde, die von Schülerinnen und Schülern öffentlicher Gymnasien verpflichtend zu belegen gewesen wären. Die Schwerpunktbildung erfolgt gemäß Anlage 9.Anlage 9 (zu § 48 Abs. 3) Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung, auf gesetze-bayern.de Die zweite Fremdsprache wird nur auf dem Niveau einer spät beginnenden Fremdsprache geprüft. Der Ablauf der Prüfung entspricht dem Kolloquium. Sofern die Belange der prüfenden Schule es erlauben, findet nur eine mündliche Prüfung an einem Tag statt.
Berlin Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bietet jedes Jahr externe Abiturprüfungen an. Die Prüfungen finden jedes Jahr im ersten Halbjahr statt. Es gibt vier mündliche Prüfungen und vier schriftliche Prüfungen. Dazu besteht die Möglichkeit, in zwei der schriftlichen Fächer eine Nachprüfung abzulegen.
Vorbereitende Kollegs sind auf den zweiten Bildungsweg ausgelegt, eine staatliche Förderung der Schüler durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist bei ihrem Besuch möglich. Verschiedene Anbieter bieten sowohl BAföG-Kurse, wie auch „Gymnasial-Kurse“ an, die nicht gefördert werden.
Fächerkombination Mindestens eine Naturwissenschaft und eine Fremdsprache müssen als schriftliches Fach gewählt werden. Zwei der vier Fächer müssen als Leistungskurse gewählt werden. Die mündlichen Fächer werden auf Grundkursniveau geprüft.
Beispiele: Schriftlich: Deutsch (LK), Englisch (LK), Mathematik (GK), Politikwissenschaft (GK) Mündlich: Kunst, Biologie, Geschichte, zweite Fremdsprache
Deutsch und Kunst, Geschichte und Politikwissenschaft sowie die beiden Fremdsprachen können nach eigenem Ermessen getauscht werden. Seit dem Schuljahr 2012/2013 muss Mathematik als schriftliches Prüfungsfach gewählt werden.
Bewertungssystem Jede erreichte Punktzahl wird mit einem vorgegebenen Faktor multipliziert. Im mündlichen Teil der Prüfung werden die erreichten Punktzahlen mit vier multipliziert. Um den zweiten Teil der Prüfung ablegen zu können, benötigt man mindestens 80 Punkte in vierfacher Wertung, maximal erreichbar sind 240 Punkte. Im zweiten Teil sind insgesamt 660 Punkte zu erreichen, wobei die Grundkurse mit neun und die Leistungskurse mit dreizehn multipliziert werden. Um die Abiturprüfung zu bestehen, müssen 300 Punkte aus beiden Prüfungsteilen erreicht werden (entspricht der Note 4.0). Maximal erreichbar sind 900 Punkte.
Sollte ein Fach mit 0 (null) Punkten abgeschlossen werden, so ist die gesamte Prüfung ohne Weiteres nicht bestanden.gesetze.berlin.de
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