Das Wohnungsbindungsgesetz ist ein deutsches Gesetz für den Wohnungsbau. Es wurde 1965 als Artikel 2 des Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherstellung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen erlassen. Es soll sicherstellen, dass Wohnberechtigte in Sozialwohnungen wohnen. Für die Miete wird in § 8 die Kostenmiete bestimmt:

Infolge seiner Zugehörigkeit zur konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG gilt das Wohnungsbindungsgesetz nur noch bis zur Neuregelung der Wohnraumförderung durch die Länder. Lediglich die §§ 18e, 22 behalten auf Grund § 2 WoFÜG Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz (WoFÜG) vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2100). ihre Geltung. Bayern, Bremen, Hamburg und Hessen haben inzwischen eigene Wohnungsbindungsgesetze erlassen.

Siehe auch

Wohnraumförderungsgesetz Sozialer Wohnungsbau in Deutschland

Weblinks Sozialer Wohnungsbau, Informationen auf der Seite des BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) (Abruf: 8. März 2026) FAQs zum sozialen Wohnungsbau, Informationen auf der Seite des BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) (Abruf: 8. März 2026) Soziale Wohnraumförderung in den Bundesländern. Überblick über die Rechtsgrundlagen (Az. WD 7 - 3000 - 067/22), Informationen auf der Seite der WD (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages) (PDF-Datei; Stand: 16. September 2022) (Abruf: 8. März 2026)

Einzelnachweise

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Sozialrecht (Deutschland) Kategorie:Immobilienwirtschaft Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)