Inwärtseigen (mhd. eigen = Besitz)duden.de ist eine bestimmte Form des Grundeigentums in Zusammenhang mit Leibeigenschaft und Lehnswesen.
Als Inwärtseigen wurde im heimisch-deutschen Recht des Mittelalters das Grundeigentum der Ministerialen bezeichnet, das nur innerhalb (inwärts) einer örtlichen Abgrenzung galt Zusammenfassung dogmatischer Beispiele zur Privatrechtsgeschichte und an andere Untertanen desselben Grundherren weiter veräußert werden durfte. DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raum-Informations-System, Glossar Ein Beispiel sind die Stephanischen Eigen des Hochstifts Passau. Univ.-Diss., Hamburg 2005
Inwärtseigen kann auch als beschränkt dingliches Recht betrachtet werden, obwohl die Einschränkungen hier nur räumlich verstanden werden und nicht sachlich, wie etwa bei den klassischen römischen Servituten.
Weblinks Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters. Bd. 48). Hiersemann, Stuttgart 2002, ISBN 3-7772-0229-0 (Zugleich: Bielefeld, Universität, Dissertation, 2002). Rezension von Wilhelm Störmer sehepunkte.de, Rezensionsjournal für die Geschichtswissenschaften, 4 (2004), Nr. 10 Eva Schlotheuber: Historische Grundbegriffe Universität Münster, 2008
Einzelnachweise
Kategorie:Privatrechtsgeschichte des Mittelalters Kategorie:Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland) Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit Kategorie:Feudalismus Kategorie:Agrarrechtsgeschichte (Deutschland)