Die Kriegsschusswaffe ist ein Begriff aus dem deutschen Waffenrecht und bezeichnet die in der Waffenliste des seit 1961 bestehenden Kriegswaffenkontrollgesetzes genannten Rohrwaffen der . Aufgeführt ist der Begriff jedoch in der zum Waffengesetz.
Es handelt sich hierbei um:
Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art Maschinenkanonen
Kategorie:Waffenrecht (Deutschland)