Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln einzuschränken. Das Übereinkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Vertragsparteien aufgrund des internationalen Rechts.

Entstehungsgeschichte Die UN-Generalversammlung forderte 1984 die Suchtstoffkommission durch die Resolution 39/141 auf, die Ausarbeitung eines Übereinkommens gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln vorzubereiten. Ein erster Übereinkommensentwurf wurde 1987 zur Stellungnahme den Staaten zugestellt und durch verschiedene Expertengruppen revidiert. An einer Konferenz vom 25. November bis 20. Dezember 1988, die in Wien stattfand, wurde über die definitive Fassung beraten. 106 Staaten und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen nahmen daran teil. Am 20. Dezember 1988 wurde das Übereinkommen verabschiedet. Es lag bis zum 20. Dezember 1989 zur Unterzeichnung auf und wurde von 87 Staaten unterzeichnet.

Am 1. November 1990, dem 90. Tag nach Hinterlegung der 20. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde, trat das Übereinkommen in Kraft.

Vertragsstaaten Das Übereinkommen wurde von Afghanistan, Ägypten, Algerien, Argentinien, Australien, den Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, China Hongkong, Macau, Costa Rica, der Elfenbeinküste, Dänemark, Deutschland, Ecuador, der Europäischen Union, Frankreich, Gabun, Ghana, Griechenland, Guatemala, dem Heiligen Stuhl, Honduras, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kanada, Kolumbien, der Demokratischen Republik Kongo, Kuba, Kuwait, Luxemburg, Malaysia, den Malediven, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, den Niederlanden, Aruba, Curacao, Bonaire, Sint Eustatius, Saba, Sint Maarten, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, den Philippinen, Polen, Portugal, Russland, Sambia, Schweden, der Schweiz, dem Senegal, Sierra Leone, Spanien, dem Sudan, Surinam, Tansania, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, der Türkei, der Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Anguilla, Bermudas, die Britischen Jungferninseln, Gibraltar, Guernsey, die Insel Man, Jersey, die Kaimaninseln, Montserrat, die Turks- und Caicosinseln und Zypern ratifiziert.Eintrag Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen im Rechts-Informationsportal der Schweizer Bundesbehörden, aufgerufen am 20. Mai 2026

Im Zuge einer Nachfolgeerklärung traten Bosnien und Herzegowina, Serbien, die Slowakei, Slowenien und die Tschechische Republik bei.

Albanien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Barbados, Belize, Benin, Bhutan, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, die Cook-InselnDominica, die Dominikanische Republik, Dschibuti, El Salvador, Eritrea, Estland, EswatiniFidschi, Gambia, Georgien, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Irak, Island, Kambodscha, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, die Komoren, die Republik Kongo, Nordkorea, Südkorea, Laos, Lesotho, Lettland, der Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, die Marshallinseln, Mikronesien, die Republik Moldau, die Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Niue, Nordmazedonien, Oman, Palau, Palästina, Ruanda, Rumänien, Samoa, San Marino, Sao Tomé und Principe, Saudi-Arabien, die Seychellen, Simbabwe, Singapur, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Timor-Leste, Tonga, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam und die Zentralafrikanische Republik traten dem Übereinkommen bei.

Übersicht Das Übereinkommen von 1988 enthält gegenüber den früheren internationalen Betäubungsmittelkonventionen (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 und Konvention über psychotrope Substanzen von 1971) zusätzliche völkerrechtliche Verpflichtungen, um die weltweite Zusammenarbeit gegen die unerlaubte Herstellung, den Schmuggel, den unerlaubten Handel sowie gegen jede andere unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln zu verbessern.Vgl. Botschaft des Bundesrates (Schweiz) vom 29. November 1995 zum Wiener Übereinkommen von 1988 (BBl 1996 I 609), insb. S. 612

Die Vertragsparteien müssen aufgrund des Übereinkommens: Den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln in allen Erscheinungsformen umfassend strafrechtlich verfolgen; Verstöße gegen die Betäubungsmittelbestimmungen als Straftat einstufen und ahnden. Als Straftatbestand gilt auch Besitz, Erwerb und Anbau illegaler Betäubungsmittel für den persönlichen Gebrauch; Die Geldwäscherei von Erlösen aus Betäubungsmitteldelikten bestrafen; Erlöse aus Betäubungsmitteldelikten einziehen; Die Abzweigung von Chemikalien (sog. precursors oder Vorläuferstoffe) für die illegale Betäubungsmittelherstellung verhindern; Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich der Auslieferung von Straftätern, verstärken.

Rote Liste Tabelle 1:Rote Liste Essigsäureanhydrid Ephedrin Ergometrin Ergotamin Kaliumpermanganat Lysergsäure N-Acetylanthranilsäure Norephedrin Phenylaceton Phenylessigsäure Piperonal Piperonylmethylketon Pseudoephedrin Safrol Tabelle 2: Aceton Anthranilsäure Butanon Diethylether Piperidin Salzsäure Schwefelsäure Toluol

Weblinks Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) () (PDF; 26 kB) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen [Volltext, deutsche Übersetzung]

Einzelnachweise

Kategorie:UN-Konvention Kategorie:Betäubungsmittelrecht Kategorie:Vertrag (20. Jahrhundert)