mini|hochkant=1.25|Gedenktafel der Soester Fehde am Rathaus Soest Die Soester Fehde war eine Fehde in den Jahren 1444 bis 1449. Die Stadt Soest behauptete dabei ihre Freiheit gegenüber dem Erzbischof Dietrich von Köln (1414–1463), der versuchte, seine Herrschaft zu restaurieren. Die Stadt Soest begegnete dieser Politik am 5. Juni 1444 durch die Annahme eines neuen Landesherrn, Johann I., des Herzogs von Kleve-Mark, welcher der Stadt ihre alten Rechte und noch weitere gewährte. Als Folge verhängte Kaiser Friedrich III. die Reichsacht über die Stadt. Der Sieg der Stadt nach Aufgabe des Kölner Erzbischofs führte dazu, dass Soest bis zur preußischen Einverleibung mehr Freiheiten hatte als eine Reichsstadt. Gleichzeitig verlor es durch sein Ausscheiden aus dem Herzogtum Westfalen sein bisheriges wirtschaftliches Hinterland und büßte damit langfristig seine wirtschaftliche Stärke ein.

Vorgeschichte mini|hochkant|Wappen der Grafen von Moers mini|hochkant|Johann I. von Kleve

Die Stadt Soest war eine bedeutende Handels- und Gewerbestadt, die eine führende Stellung in der Hanse innehatte und seit dem 13. Jahrhundert eine selbstbewusste Territorialpolitik betrieb. Es gelang ihr, das Umland mit zehn Kirchspielen, die Soester Börde, unter ihre Herrschaft zu bringen. Gegenüber dem Kölner Erzbischof als Landesherrn handelte die Stadt weitgehend selbstständig; sie verzichtete aber darauf, die rechtliche Unabhängigkeit als reichsfreie Stadt anzustreben. Damit hätte sie den Schutz des Landesherrn und den Status als Herrschaftszentrum verloren. Mit dem Kauf der Grafschaft Arnsberg 1368 verschoben sich allerdings die Gewichte zu Gunsten der Kölner Erzbischöfe. Damit konnten diese auch Soest Grenzen setzen. Die Stadt näherte sich dem benachbarten Herzogtum Kleve-Mark an. Ein Bündnis zum Schutz der Soester Bürger auf märkischem Territorium wurde 1398 geschlossen. Indirekt richtete es sich aber gegen Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden.

Dessen Nachfolger, Erzbischof Dietrich von Moers, war bestrebt, seine weltliche Herrschaft auszubauen. Er betrieb eine bischöfliche Hausmachtpolitik, indem er Brüdern und anderen Verwandten Bischofssitze verschaffte. Mit der Schaffung dieses „westdeutschen Familienimperiums“ verschärfte sich die Konkurrenz zwischen den Häusern Moers, Hoya und Kleve-Mark. Der Konflikt zwischen Kleve-Mark und Moers wurde zu einem Teilaspekt der Fehde. Von Bedeutung war auch die kirchenpolitische Konfliktlinie. Während der Erzbischof auf Seiten des Konzils stand, unterstützten der Herzog von Kleve und sein Verbündeter, der Herzog von Burgund, die päpstliche Seite.Hartmut Boockmann, Heinrich Dormeier: Konzilien, Kirchen- und Reichsreform 1410–1495. Stuttgart 2005, S. 97.

Daneben versuchte der Erzbischof die Territorialisierung des Herzogtums Westfalen voranzutreiben. Gegenüber der Stadt Soest betrieb er eine durchaus wohlwollende Politik. Er unterstützte sie 1433 bei der Einführung einer neuen Ratsordnung. 1434 verlegte er das Offizialatgericht von Arnsberg nach Soest. Außerdem gewährte er der Stadt Einnahmen aus einer neuen Akzise und das Recht, die Befestigungen zu verstärken. Diese Bemühungen, die Stadt an die landesherrliche Politik zu binden, hatten indes wenig Erfolg.Heinz-Dieter Heimann: Die Soester Fehde (1444–1449). In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1. Münster 2009, S. 327.Wolfgang Bockhorst: Juni 1444 – Der Beginn der Soester Fehde (Onlineversion)

Zuspitzung des Konflikts Eine als ungerecht angesehene Steuerforderung 1435/37 rief den Widerstand der Ritterschaft und Städte des Marschallamts Westfalen und der Grafschaft Arnsberg unter maßgeblicher Führung der Stadt Soest hervor. Sie schlossen sich zu einer Erblandesvereinigung zusammen. Im Zuge der Beilegung des Steuerstreits traten auf Seiten von Soest auch eigene städtische Interessen hervor. Dies galt etwa für den Ausbau der Nutzungsrechte am Arnsberger Wald. Dieser Streitpunkt blieb auch nach dem Einlenken des Erzbischofs in Sachen der Erblandesvereinigung bestehen. Sowohl der Landesherr als auch die Stadt hatten die Absicht, ihren Einflussbereich auszudehnen. Dies war eine Ursache des Konfliktes. Da die Stadt Soest an der Spitze des Widerstandes gegen den Erzbischof stand, wollte dieser die Stadt isolieren, damit sie ihre führende Oppositionsrolle verlor. Dietrich von Moers war zudem bestrebt, die städtischen Rechte in der Börde zu beschneiden, was die Stadt nicht hinnehmen konnte. Daraufhin zog der Erzbischof 1441 mit seinen Truppen vor die Stadt. Es kam zu einem Kompromiss, und ein Schiedsgericht sollte die Streitigkeiten schlichten. Die Forderungen des Erzbischofs auf einer Schriftrolle von fünf Metern Länge waren aber so umfangreich, dass ein Nachgeben ein Ende der bisherigen, relativ unabhängigen Stellung der Stadt bedeutet hätte.Heinz-Dieter Heimann: Die Soester Fehde (1444–1449). In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1. Münster 2009, S. 320–322.

1441 erneuerte die Stadt den älteren Freundschaftsvertrag mit Herzog Adolf II. von Kleve zunächst auf vier Jahre. Im selben Jahr schlossen die städtischen Institutionen sowie die ganze Gemeinde einen Bund zum Schutz der städtischen Freiheiten. Sollte der Erzbischof bei seinem Kurs bleiben, wollte sich die Stadt einen neuen Landesherrn suchen. Dem Herzog von Kleve gegenüber signalisierte die Gemeinde, dass sie ihn als neuen Schutzherrn annehmen würde, wenn er der Stadt Hilfe zusichern würde. Durch die Vermittlung der Kölner Domkapitels konnte der Bruch zunächst vermieden werden.

An den grundsätzlichen gegensätzlichen Positionen änderte dies nichts. Der Erzbischof beharrte auf seinen Forderungen und rief sogar das Königliche Kammergericht an. Die Stadt folgte der Ladung nach Graz, sprach dem Gericht aber die Kompetenz in der Sache ab. Auch lehnten die Soester Herzog Bernhard von Sachsen-Lauenburg als Schiedsrichter ab. Der Herzog gab dem Erzbischof 1444 weitgehend Recht. Kaiser Friedrich III. bestätigte diesen Richterspruch kurz darauf. Daraufhin schloss die Stadt im „factum ducale primum“ einen Bund mit Jungherzog Johann von Kleve. Darin versprach sie ihm Huldigung und Treueid, sollte der Erzbischof bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht einlenken. Verhandlungen blieben ergebnislos. Die Stadt teilte dem Herzog das Scheitern der Verhandlungen mit, worauf dieser am 16. Juni 1444 dem Erzbischof die Fehde ansagte. Johann von Kleve ritt am 22. Juni in Soest ein und nahm von der Stadt Besitz. In einem zweiten Vertrag „pactum ducale secundum“ vom 23. Juni 1444 wurde Johann von Kleve als neuer Landesherr bestätigt, nachdem er die Privilegien der Stadt anerkannt hatte. Die Stadt sagte dem Kölner Erzbischof am 25. Juni die Fehde an:Heinz-Dieter Heimann: Die Soester Fehde (1444–1449). In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1. Münster 2009, S. 322.

Es ging dabei um die Sicherung der städtischen Freiheiten und kommunalen Handlungsspielräume. Dazu gehörten auch territoriale Ansprüche etwa hinsichtlich der Nutzung des Arnsberger Waldes. Umgekehrt wurden dem Herzog territoriale Gewinne im Herzogtum Westfalen eingeräumt.

Kriegsbündnisse Beide Seiten erfuhren von vielen Fürsten und Städten Unterstützung. So stand zum Beispiel die Stadt Dortmund auf der Kölner Seite – eine Entscheidung, die nach einem heftigen inneren politischen Konflikt in der Reichsstadt gefallen war. Zwar existierte ein Bündnisvertrag mit Soest und anderen großen Städten Westfalens, der erst 1443 erneuert worden war; aber für Dortmund als Reichsstadt wog die Bedeutung der kaiserlichen Acht ungleich schwerer. Hinzu kam, dass der Kölner Erzbischof vom Kaiser als Schirmherr über Dortmund eingesetzt war, woraus sich letztlich die Entscheidung für dessen Partei ergab. Aber Münster und Paderborn sowie die meisten Hansestädte traten auf die Seite von Soest. Diese Unterstützung durch andere Städte war wegen der Lieferung von Lebensmitteln für die Fehde direkt von Bedeutung. Ein Wirtschaftsboykott schwächte zudem die Gegenseite. Der Kölner Erzbischof konnte die antiburgundische Haltung einiger Fürsten nutzen, um seinerseits Bündnisse zu schließen. Er verband sich etwa mit Kurfürst Friedrich II. von Sachsen und dessen Bruder Wilhelm III. von Thüringen. Auch der Bruder des Erzbischofs Heinrich II. von Moers als Bischof von Münster sowie Herzog Wilhelm von Braunschweig unterstützten die Kölner Seite. Es kam auch zu einem Bündnis mit Karl VII. von Frankreich. Allerdings hatte dies keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verlauf.

Auf dieser Basis gelang es den Kölnern, eine Armee von 15.000 Mann aufzustellen. Die Zusammenarbeit mit den Thüringern wurde 1447 noch einmal intensiviert; Wilhelm III. hatte wegen des Sächsischen Bruderkriegs ein Heer, das zur Hälfte aus thüringischen Adeligen und zur anderen aus 6000 böhmischen Söldnern bestand, angeworben. Durch den Waffenstillstand vom 12. Mai 1447 zu Naumburg war dieses Heer beschäftigungslos. Bei den Verhandlungen war auch der kurfürstliche Gesandte Georg Spiegel anwesend und so entstand der Plan, die böhmischen Söldner für den Krieg des Kölner Erzbischofs zu übernehmen. Noch im Mai 1447 brach man von Weimar zu dem Feldzug nach Westfalen auf. Am 12. Juni 1447 konnte Wilhelm III. als Söldnerunternehmer dem Kriegsherrn Erzbischof Dietrich von Köln bei Höxter das Heer zuführen. In dem entsprechenden Vertragswerk gingen die Verbündeten noch von einem Sieg aus, so dass die Zahlung der Kriegskosten durch die Plünderung der Stadt Soest hereingebracht werden sollte.Uwe Tresp: Söldner aus Böhmen: Im Dienst deutscher Fürsten: Kriegsgeschäft und Heeresorganisation im 15. Jahrhundert. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71744-8. Der Konflikt gewann damit Dimensionen über den ursprünglichen Anlass hinaus.Heinz-Dieter Heimann: Die Soester Fehde (1444–1449). In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1. Münster 2009, S. 336–338.

Verlauf mini|Soest Darstellung von Braun und Hogenberg aus dem 16./17. Jahrhundert Der ausgebrochene Konflikt führte zu einer fünf Jahre währenden Fehde zwischen dem Erzbischof auf der einen Seite und dem Herzog von Kleve und der Stadt Soest auf der anderen Seite. Anfangs lagen die Schauplätze nicht so sehr im Herzogtum Westfalen als vielmehr in der Hellwegzone und am Niederrhein. Erst 1446/47 verlagerten sich die Auseinandersetzungen auf die Stadt Soest und die Städte des Herzogtums Westfalen.

Nebenkriegsschauplatz Fredeburg und Bilstein Eine Art Nebenkriegsschauplatz war der Streit um den Besitz des Landes Fredeburg und der Herrschaft Bilstein. Diese Gebiete waren im Zusammenhang mit dem Verkauf der Grafschaft Arnsberg 1368 an die Grafschaft Mark gefallen. Die Erzbischöfe von Köln erhoben darauf weiter Ansprüche. Die dortigen klevisch-märkischen Amtleute, die Brüder Hunold und Goddert III. von Hanxleden, sagten dem Erzbischof die Fehde an. Der Erzbischof konnte sich indes behaupten. Er gewährte der Herrlichkeit Fredeburg die Anerkennung ihrer Rechte; dafür unterstellte diese sich dem Bischof. Mit der Besatzung der Burg Bilstein und der zugehörigen Gemeinde kam der Erzbischof 1445 überein, dass das Gebiet an das Erzstift fallen sollte, wenn der Herzog von Kleve die Burg nicht fristgemäß auslöste.Heinz-Dieter Heimann: Die Soester Fehde (1444–1449). In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1. Münster 2009, S. 334.