Feiertage in Liechtenstein werden im Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) Art. 18 Abs. 2 festgelegt und sind den Sonntagen gleichgestellt.
Gesetzliche Feiertage Die 13 gesetzlichen Feiertage in Liechtenstein gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage aufgeführt.
Feiertag Datum Neujahr 1. Januar Heilige Drei Könige 6. Januar Ostermontag Montag nach Ostern Tag der Arbeit 1. MaiAuffahrt 39 Tage nach Ostern Pfingstmontag 50 Tage nach Ostern Fronleichnam 60 Tage nach OsternStaatsfeiertag (Mariä Himmelfahrt) 15. August Mariä Geburt 8. September Allerheiligen 1. November Mariä Empfängnis 8. Dezember Weihnachten 25. Dezember Stephanstag 26. Dezember
Arbeitsfreie Tage Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es zwei weitere Feiertage, die auf Grund von Gesamtarbeitsverträgen einzelner Berufsgruppen als bezahlte Feiertage gelten können.
Feiertag Datum Lichtmess 2. Februar Josefstag 19. März Ausserdem gelten folgende Feiertage landeseinheitlich als Bankfeiertage Feiertag DatumBerchtoldstag2. JanuarFasnachtsdienstag 47 Tage vor OsternKarfreitagFreitag vor OsternHeiligabend24. DezemberSilvester31. Dezember
Siehe auch Feiertage in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und weiteren Staaten Staatsfeiertag (Liechtenstein)
Weblinks Landesgesetzblatt Arbeitsrecht, bereitgestellt von der Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
Einzelnachweise
Liechtenstein Kategorie:Kultur (Liechtenstein)