Eine Obduktion (lateinisch Obductio; von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘)Obduktion. Duden online ist eine innere Leichenschau (auch genannt Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs eines toten Menschen. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt, wobei ihnen Sektionsassistenten (in Österreich: Prosekturgehilfen) assistieren. Der Durchführende einer Obduktion wird als Obduzent bezeichnet.
Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griechisch autopsía ‚eigene Schau‘) und Sektion (von ‚Schnitt, Operation, Sektion‘);Sektion. Duden online eine Vivisektion erfolgt an lebenden Organismen.
Der Begriff Nekropsie ( nekropsía, von nekrós ‚tot‘ und ópsis ‚Blick, Anschauung‘) wird in der Regel für die Sektion von Tieren verwendet.
Geschichte mini|Andreas Vesalius, ein Pionier der neuzeitlichen Autopsie Ausgehend von dem griechischen Arzt Galenos gelangte das antike anatomische Wissen zu Beginn des Mittelalters aus dem Orient wieder zurück nach Europa.
Seit dem 11. Jahrhundert war es üblich, die Körper heiliger Personen zur Reliquiengewinnung zu zerteilen.Arnold Angenendt: Heilige und Reliquien – Die Geschichte ihres Kultes vom frühen Christentum bis zur Gegenwart. München: C. H. Beck 1997, S. 152 ff.
Im 13. Jahrhundert setzten in Oberitalien anatomische Leichenöffnungen zur Feststellung der Todesursache ein.Rudolf Hiestand: Skandinavische Kreuzfahrer, griechischer Wein und eine Leichenöffnung im Jahre 1110. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 7, 1989, S. 143–153 Diese dienten zunächst dazu, die überlieferten antiken Lehrauffassungen zu reproduzieren und zu verifizieren, weniger dem originären Erkenntnisgewinn.„Der durchsichtige Mann“ im historischen Roman „Der Medicus.“ Die Sektion des menschlichen Körpers im Spannungsfeld der Religionen Diplomarbeit, Karl-Franzens-Universität Graz 2016, S. 70.
Im Jahr 1286 fand ein Arzt bei der zur Klärung des Seuchensterbens in CremonaPaul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 20. vorgenommenen Sektion eines während der Epidemie gestorbenen Menschen die gleiche krankhafte Veränderung am Herzen wie bei untersuchten Hühnern.Salimbene de Adam: Chronica (= Mon. Germ. Scr., XXXII), S. 614. Die ersten die menschliche Anatomie betreffenden, häufig öffentlichen, Lehrsektionen fanden um 1300 in Bologna statt, 1316 durch Mondino dei Luzzi, 1341 in Padua, 1366 in Montpellier und 1391 in Lérida.Bernhard D. Haage, Wolfgang Wegner: Anatomie: Toledo und das Spätmittelalter. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 57 f. Auch der für Karl VI. von Frankreich tätige, aus Portugal stammende und als Professor in Montpellier und Arzt in Bordeaux wirkende Chirurg Valescus de Taranta führte um 1400 selbst Sektionen durch, deren Erkenntnisse er in einem Lehrbuch publizierte.Gundolf Keil: Valescus (Balescus, Balescon) de Taranta (Tarare, Tarente). In: Enzyklopädie Medizingeschichte. 2005, S. 1434 f.
Die Bulle Papst Bonifaz VIII. aus dem Jahr 1299 Detestandae feritatis abusum (diese „verabscheuungswürdige Unsitte, die manche Gläubige aufgrund jener grässlichen Gewohnheit gedankenlos begehen […])“Armin Dietz: Die Herzbestattung (6): Kreuzzüge, päpstliches Verbot der Herzbestattung. Abgerufen am 6. Juli 2021. richtete sich tatsächlich nicht gegen die Sektion als solche, sondern nur gegen die Praxis der christlichen Oberschicht, die fern der Heimat auf Kreuzzügen Verstorbenen zerteilen und kochen zu lassen, um die Gebeine an den gewünschten Bestattungsort transportieren zu können.Andreas Winkelmann: Zur Legitimation der Verwendung menschlicher Leichen in der heutigen Anatomie Habilitationsschrift, Berlin 2012, S. 5. Ein generelles Sektionsverbot der katholischen Kirche hat es nicht gegeben.Jean-Pierre Jenny: Vom Segen des Sezierens NZZ, 24. März 2019.
Obduziert wurden überwiegend zum Tode verurteilte und hingerichtete Straftäter sowie Personen, die sich eine Bestattung finanziell nicht leisten konnten. mini|hochkant=1.5|Autopsie Maler Enrique Simonet, 1890
Die erste nachweisbare gerichtsärztliche Sektion erfolgte 1302 in Bologna, bei der unter anderem der Arzt Bartolomeo da Varignana als Sachverständiger fungierte.
In der Renaissance im 15. und 16. Jahrhundert wurden dann zunehmend Obduktionen (Sektionen) zur Erlangung anatomischer Kenntnisse im heutigen Sinn durchgeführt. Die klinische Obduktion als Voraussetzung für die systematische Beschreibung und Erfassung von Krankheitsbildern gewann dann ab Mitte des 19. Jahrhunderts durch die Kombination von Makroskopie und Mikroskopie an Bedeutung.Raihanatou Diallo-Danebrock, Moeen Abbas, Dominik Groß, Udo Kellner: Geschichte der anatomischen und klinischen Obduktion. In: Der Pathologe. Band 40, 2018, S. 93–100. doi:10.1007/s00292-018-0461-7 Zu dieser Zeit wurde vor allem in Großbritannien und Frankreich der Bedarf an Leichen auch durch Leichendiebstahl gedeckt.
Pioniere der anatomischen Sektion im deutschsprachigen Raum waren in Marburg 1535 Burghard Mithobius (1501–1564) und Johannes Dryander, aber auch vor 1530 wurden in Deutschland schon „Anatomien“ durchgeführt.Rolf Heyers: Dr. Georg Marius, genannt Mayer von Würzburg (1533–1606). (Zahn-)Medizinische Dissertation Würzburg 1957, S. 33 f. Als Begründer der neuzeitlichen Anatomie gilt der Flame Andreas Vesalius.
Das Sezieren weiblicher Leichen galt bis ins 18. Jahrhundert hinein häufig als anstößig.
Im Zweiten Weltkrieg stieg der Bedarf an Militärärzten und damit die Nachfrage nach frischen Leichen zur Sektion für die medizinische Ausbildung. Im November 1942 schaffte das Reichsjustizministerium deswegen das Recht von Angehörigen auf Aushändigung des Leichnams von Hingerichteten ab. Wegen der stark steigenden Zahl von Todesurteilen und der Vollstreckung im Akkord waren die Angehörigen meist nicht über die Vorgänge informiert und damit gar nicht in der Lage, einen Antrag zu stellen. Die meisten Leichname kamen in die Pathologie. Schon fünf Monate später meldeten die Universitäten im Reich, der Bedarf an Leichen Hingerichteter sei „mehr als gedeckt“.Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532 – 1987. Berlin. 2001. ISBN 978-3-463-40400-4.
Seit den 1960er Jahren gibt es in Europa die Möglichkeit einer freiwilligen Körperspende, mit der nicht nur einzelne Organe, sondern der ganze Körper nach dem Tod der Anatomie überlassen wird.vgl. beispielsweise Justus-Liebig-Universität Gießen: Merkblatt über die Körperspende nach dem Tode Stand: 12/2018.
Arten mini|Obduktion Unterschieden werden die klinische (wissenschaftliche) Sektion, gerichtsmedizinische Sektion (gerichtliche Sektion nach § 87 StPO, auch Sectio legalis), anatomische Sektion, Versicherungssektion (im Auftrag von Berufsgenossenschaften und Versicherungen), Sektion bei meldepflichtigen Erkrankungen (Infektionsschutzgesetz) sowie die Privatsektion (im Auftrag von Angehörigen).
Klinische und gerichtsmedizinische Sektion Der Begriff Obduktion wird in der Regel für klinische (pathologische) Sektionen und gerichtsmedizinische Sektionen verwendet.
Klinische Obduktionen werden fast ausschließlich von einem Pathologen durchgeführt. Dieser arbeitet in der Regel mit einem medizinischen Präparator (Medizinischer Sektions- und Präparationsassistent bzw. Prosekturgehilfe) zusammen. Hierbei werden die Todesursache und die Vorerkrankungen einer verstorbenen Person durch innere ärztliche Leichenschau festgestellt. Meist stellt der zuletzt behandelnde Arzt der verstorbenen Person den Antrag auf Obduktion. Voraussetzungen einer klinischen Sektion sind, dass der Verstorbene oder die nächsten Angehörigen damit einverstanden sind und der Tod durch eine natürliche Ursache (z. B. Herzinfarkt, Krebs, Lungenentzündung) eingetreten ist. Es besteht die Möglichkeit einer teilweisen Obduktion auf Wunsch der Angehörigen. In solchen Fällen wird z. B. das Gehirn nicht entfernt, wodurch bei einer öffentlichen Aufbahrung keine Schnitte zu sehen sind. Auch kann durch angepasste Schnittführung auch im Kopfbereich ein gutes kosmetisches Ergebnis erzielt werden. In der Rechtsmedizin ist so ein Vorgehen nicht möglich, da hier der Umfang von § 89 StPO festgelegt wird. Sie dient nicht nur der Qualitätssicherung in der Medizin, sondern kann auch für Angehörige entlastend sein (z. B. Selbstvorwürfe, man habe Symptome nicht rechtzeitig bemerkt). Weiterhin kann eine Obduktion gelegentlich Hinweise auf familiäre Risikofaktoren geben (z. B. Krebs oder Erbkrankheiten). Sie erfolgt manchmal bei Versicherungsfragen (z. B. Berufserkrankungen, die zum Tod beigetragen haben können, sowie verschwiegene Vorerkrankungen). Nicht zuletzt dient sie der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Medizinalfachberufen im Krankenhaus.
Im strafprozessualen Sinne ist zwischen der Leichenöffnung und der Leichenschau zu differenzieren. Die Leichenöffnung soll durch Untersuchung des inneren Zustandes Aufschluss über Todesursache und Todeszeitpunkt geben. Die Leichenschau ist die Besichtigung der äußeren Beschaffenheit der Leiche.
Eine gerichtsmedizinische Obduktion, im strafprozessualen Sinne auch Leichenöffnung genannt ist immer dann erforderlich, wenn ein Fremdverschulden nicht auszuschließen ist und daher sowohl die Todesursache als auch der Todeszeitpunkt festgestellt werden müssen.BVerfG NJW 1994, 783; LG Mainz NStZ-RR 2002, 43; Nr. 33 Abs. 2 RiStBV Die Leichenöffnung wird grundsätzlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Richter angeordnet (§ 87 Abs. 4 S. 1 StPO). Falls Verzögerungen den Erfolg der Obduktion gefährden würden, kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Angehörige sind grundsätzlich vor der Leichenöffnung zu hören, wenn dies den Untersuchungszweck nicht gefährdet (§ 33 Abs. 3 und 4 StPO). Die Sektion ist von zwei Ärzten auszuführen. Einer der Ärzte muss sog. Gerichtsarzt (vgl. z. B. § 42 AGGVG NRW) oder Leiter bzw. beauftragter Arzt eines der in § 87 Abs. 2 S. 2 genannten Institute sein. Ist ein solcher Gerichtsarzt nicht rechtzeitig erreichbar, kann im Falle einer möglichen Gefährdung des Untersuchungszweckes auch ein anderer Arzt mitwirken.KK-StPO/Hadamitzky § 87 Rn. 5. Der Staatsanwalt kann dabei sein und ein Richter muss auf einen zulässigen Antrag der Staatsanwaltschaft dabei sein. Die Öffnung muss sich auf die Öffnung der Kopf-, Brust- und Bauchhöhle erstrecken (§ 89 StPO). Hierbei wird ein obligatorischer Mindestumfang statuiert, d. h. auch wenn sich bereits nach Öffnung einer Höhle die Todesursache geklärt hat, müssen die anderen Körperhöhlen trotzdem geöffnet werden. Bei Neugeborenen konkretisiert sich der Untersuchungsauftrag dahingehend, ob es nach der Geburt lebte und lebensfähig war.§ 90 StPO Ergänzt wird der Untersuchungsumfang bei dem Verdacht eines Vergiftungstodes durch § 91 StPO.