Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

Ärztliche Stelle – Zahnärztliche Stelle Die Ärztliche Stelle ist eine in der Regel bei den jeweiligen deutschen Ärztekammern angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung. Von den Zahnärztekammern werden – teilweise gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – entsprechende Zahnärztliche Stellen (auch Röntgenstellen genannt) unterhalten.

Konstanzprüfung in der Radiologie

mini|Streifenaufnahme für die Konstanzprüfung (Zahnfilm: zahnärztliche Röntgenaufnahme)

Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):

Teil 1: Allgemeines Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung Teil 3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung Teil 5: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen Teil 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie Teil 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie (eingestellt) Teil 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (Vornorm) Teil 13: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen Teil 14: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie Teil 15: Konstanzprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie Teil 16: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen (Entwurf) Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm) Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)(eingestellt) Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)(eingestellt) Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Entwurf) Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik Teil 161: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie Teil 163: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale mammographische Stereotaxie (Entwurf)

Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL). – Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) –

Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztlichen Stellen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie Stand 2012).Wegweiser Radiologie Leitfaden für die Konstanzprüfung von der Ärztekammer

Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin

Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017): Teil 1: In-vivo- und In-vitro-Messplätze Teil 2: Einkristall-Gamma-Kameras zur planaren Szintigraphie und zur Einzel-Photonen-Emissions-Tomographie mit Hilfe rotierender Messköpfe Teil 4: Konstanzprüfung von Positronen-Emissions-Tomographen (PET) Teil 11: Aktivimeter

Konstanzprüfung multimodaler Geräte

Die Norm DIN 6858 erfasst Geräte, die Bildgebungsverfahren verschiedener Disziplinen kombinieren. Folgende Teile sind verfügbar (Stand Februar 2017): Teil 1: Konstanzprüfung PET/CT Teil 2: Konstanzprüfung SPECT/CT (Entwurf)

Konstanzprüfung in der Strahlentherapie

Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2014):

DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) – Konstanzprüfung DIN 6853-5: Konstanzprüfung von Kennmerkmalen DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen (Norm-Entwurf 2013) DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung – Konstanzprüfungen DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie – Konstanzprüfungen

Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.. Abgerufen am 29. November 2017.

Einzelnachweise

Kategorie:Medizinische Qualitätssicherung Kategorie:Strahlenschutz