mini|hochkant=1.6|Herrschaftsform nach Land gemäß dem Demokratieindex für 2024: Die Diktatur (von ) ist eine Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende Gruppe von Personen (z. B. Partei, Militärjunta, Familie) mit weitreichender bis unbeschränkter politischer Macht auszeichnet.

In ihrer klassischen Bedeutung wird die Diktatur als legitimes Verfassungsinstitut zum Schutz der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung verstanden. Heute wird der Begriff verbreitet pejorativ zur Beschreibung einer Gewaltherrschaft verwendet. Er umfasst dementsprechend viele unterschiedliche Phänomene von den zeitlich befristeten Notstandsregierungen der Römischen und der Weimarer Republik über Cäsarismus und Bonapartismus sowie Karl Marx’ Idee einer Diktatur des Proletariats bis zu den Entwicklungsdiktaturen aus der Zeit der Dekolonisation sowie den „totalitären“ Regimen des Faschismus, des Nationalsozialismus und des Stalinismus. Die Abgrenzung zu anderen Formen monopolisierter Herrschaft wie dem autoritären Regime und dem Einparteisystem ist schwierig und erfolgt in der politikwissenschaftlichen Literatur uneinheitlich.Rainer-Olaf Schultze: Diktatur. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik. Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 127. In den Politikwissenschaften ist heute statt des schlecht definierten Wortes Diktatur eher der Begriff Autokratie verbreitet. Die Begriffe werden in der Fachliteratur teilweise synonym verwendet.

Begriffsgeschichte Klassische Bedeutung Der Begriff der Diktatur geht zurück auf den dictator, ein Verfassungselement der römischen Republik für den Ausnahmezustand: In Notzeiten wurde ihm vom Senat auf Vorschlag der Konsuln für maximal sechs Monate die unbeschränkte Gesamtleitung des Staates übertragen. Anders als die anderen Magistrate amtierte er ohne Kollegen, gegen seine Amtshandlungen bestand kein Recht auf Provokation oder Interzession durch die Volkstribunen. Da dieses Amt im Mittelalter und der Frühen Neuzeit keine Entsprechung hatte, kam es im staatsrechtlichen Diskurs nicht oder nur gelegentlich vor.Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 906. Im Heiligen Römischen Reich wurde der Begriff seit 1663 für die amtliche Weitergabe der Anträge und Eingaben an den Reichstag verwendet. Hierfür war der „Reichsdiktator“ zuständig, ein Amt, das der Kanzleisekretär des Erzbischofs von Mainz wahrnahm.Erich Bayer (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke (= Kröners Taschenausgabe, Band 289). 3., überarbeitete Auflage, Kröner, Stuttgart 1974, ISBN 3-520-28903-2, S. 99.

Der italienische Philosoph Niccolò Machiavelli (1469–1527) führte den Diktatur-Begriff in den politischen Diskurs der Neuzeit ein. In seinen Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio beschrieb er die Diktatur als wichtiges Mittel zur Verteidigung der Freiheit, das der Republik Vorteil, nicht Schaden gebracht habe. Lucius Cornelius Sulla und Gaius Iulius Caesar, die dieses Amt ohne zeitliche Beschränkung innehatten, seien Diktatoren nur dem Namen nach, in Wahrheit aber Tyrannen gewesen. Ein verfassungserhaltendes Notstandsregime zählte Machiavelli dagegen zu den Kennzeichen vollkommener Republiken:

Der französische Staatstheoretiker Jean Bodin (1529–1596) ging bei seiner Entwicklung des Begriffs der Souveränität von der antiken Diktatur aus, als deren zentrales Kennzeichen er die zeitliche Befristung annahm. Diese entfernte er und gab dafür eine religiöse Verantwortung hinzu, weshalb der Historiker Ernst Nolte formuliert, „dass für Bodin der absolute Monarch der von Gott beauftragte Diktator ist“. Auch Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) verwendete den Begriff dictator perpetuus („Diktator auf Lebenszeit“) synonym zu absoluter Monarch.Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 906 f. Dieses Verständnis der Diktatur als antike Notstandsregierung mit zeitlicher Befristung zum legitimen Zweck der Bewahrung von Freiheit und staatlicher Ordnung lässt sich auch bei dem britischen Aufklärungsphilosophen David Hume (1711–1776) nachweisen. In seiner Idea of a perfect commonwealth aus dem Jahr 1754 sah er für Notzeiten die Möglichkeit vor, dass führende Verfassungsorgane seines Idealstaats für sechs Monate diktatorische Macht ausüben.David Hume: Idea of a perfect commonwealth auf constitution.org, zitiert bei Herfried Münkler: Republik, Demokratie und Diktatur. Die Rezeption von drei antiken Begriffen im politischen Denken der Neuzeit. In: Walter Jens, Bernd Seidensticker (Hrsg.): Ferne und Nähe der Antike. Beiträge zu den Künsten und Wissenschaften der Moderne. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2003, S. 90. Auch in den großen Nachschlagewerken des 18. und 19. Jahrhunderts wird der Begriff so verstanden, von Johann Heinrich Zedlers Universal-Lexicon 1734 über die von Denis Diderot und Jean Baptiste le Rond d’Alembert herausgegebene Encyclopédie 1779 bis zu Meyers Konversations-Lexikon 1875.Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 901 f. Als politischer Begriff zur Kritik ungerechter Herrschaftsverhältnisse diente Diktatur zunächst nicht. In der Polemik der Aufklärungspublizisten gegen den Absolutismus wurden stattdessen Tyrannei und Despotie verwendet.Ernst Nolte: Diktatur. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 1, Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1972, S. 907 f.; Juan Linz: Totalitäre und autoritäre Regime. 2. Auflage, Berliner Debatte Wissenschaftsverlag, Berlin 2003, S. 3. Heute wird der frühneuzeitliche Absolutismus nicht unter die Diktaturen gerechnet, da der Fürst in mehrerlei Hinsicht gebunden war.Horst Möller: Diktatur. In: Staatslexikon der Görres-Gesellschaft, 8. Auflage, Band 2, Herder, Freiburg 2018 (online, Zugriff am 29. Dezember 2022).

In Italien hielt sich im Begriff dittatore bis ins 19. Jahrhundert die ursprüngliche Bedeutung, nämlich ein zeitlich befristetes Amt mit unbegrenzten Vollmachten. Der Venezianer Attilo Bandiera, der 1840 den Geheimbund Esperia gegründet hatte, trug ihn 1842 dem Freiheitskämpfer Giuseppe Mazzini an, der aber die Vorstellung einer „revolutionären Diktatur“ zurückwies.Cesare Vetter: Mazzini e la dittatura risorgimentale. In: Il Risorgimento 46 (1994), S. 8 ff. Am 11. August 1848 erhielt Daniele Manin angesichts der Belagerung Venedigs durch österreichische Truppen vom demokratisch gewählten venezianischen Stadtparlament „unbegrenzte Vollmachten“ als Diktator. Giuseppe Garibaldi ernannte sich 1860 im Namen von König Viktor Emanuel II. zum Diktator von Sizilien. Die faschistische Diktatur Italiens im 20. Jahrhundert knüpfte auch in ihren Symbolen bewusst an das antike Rom an.

Wandel in der Zeit der Französischen Revolution und danach Während der Französischen Revolution vollzog sich ein Bedeutungswandel des Begriffs, der nun auch als Kampfbegriff zur Kennzeichnung illegitimer Herrschaft verwendet wurde. Das hing damit zusammen, dass in der Zeit der terreur eine Diktatur errichtet wurde – laut dem Historiker Horst Möller beginnt die modernde Diktatur-Geschichte mit der Herrschaft der Jakobiner 1793/1794. Jean-Paul Marat (1743–1793) verwendete das Wort dictature noch im alten, positiven Sinne, als er am 25. September 1792 vor dem Nationalkonvent in auffallender Unsicherheit in der Terminologie verlangte, Nachdem diese Forderung mit der Installation des Wohlfahrtsausschusses als Notstandsregierung verwirklicht worden war, wurde der Begriff zur Kritik an dessen führendem Mitglied Maximilien de Robespierre genutzt. Er wurde in der antijakobinistischen Presse als dictateur denunziert und mit Lucius Sergius Catilina, mit Sulla und mit Oliver Cromwell gleichgesetzt. In seiner letzten Rede vor dem Nationalkonvent am 8. Thermidor 1794 verteidigte er sich gegen die Vorwürfe, er strebe eine Diktatur an oder habe sie bereits inne. Dabei gab er dem Begriff eine entschieden negative Konnotation:

Ähnlich wurde das Wort beim Staatsstreich Napoleon Bonapartes 1799 verwendet, als ihm aus dem Rat der Fünfhundert, dem Parlament, das er von seinen Soldaten auseinanderjagen ließ, entgegengerufen wurde: „A bas le dictateur“, „A bas le tyran“. Tyrannei und Diktatur wurden nun als Synonyme verwendet und begleiteten als Schimpfwörter Napoleons gesamte Herrschaft.

Auch für den amerikanischen Staatstheoretiker und nachmaligen Präsident Thomas Jefferson (1743–1826) war Diktatur kein Mittel, eine Republik zu retten und die Freiheit zu bewahren, sondern um sie abzuschaffen. In seinen zu Anfang der 1780er Jahre verfassten Notes on the State of Virginia ging er scharf mit den virginischen Politikern ins Gericht, die ihm während des Unabhängigkeitskrieges 1776 und 1781 ernsthaft vorgeschlagen hatten, einen Diktator zu wählen. Bei Erfolg wäre nach Jefferson das Ergebnis gewesen, ihren Staat „statt einem konstitutionellen Monarchen einem despotischen auszuliefern“. Für ihn war es vielmehr ein Signum einer wahrhaft republikanischen Verfassung, dass gerade „keine Vorsorge getroffen“ wird für eine Situation, die Anlass böte, dass ebendiese Verfassung und die Gesetze des Staates „aufgehoben werden sollten“. Eine konstitutionelle Notstandsdiktatur sah Jefferson als „Verrat am Volk, […] Verrat an der Menschheit im allgemeinen“ an.Herfried Münkler: Republik, Demokratie und Diktatur. Die Rezeption von drei antiken Begriffen im politischen Denken der Neuzeit. In: Walter Jens, Bernd Seidensticker (Hrsg.): Ferne und Nähe der Antike. Beiträge zu den Künsten und Wissenschaften der Moderne. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2003, S. 91.