Unter-Sorg ist der nach Einwohnerzahl kleinste Ortsteil der Gemeinde Schwalmtal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Ortsgeschichte Mittelalter Die heutigen Orte Ober-Sorg und Unter-Sorg hießen ursprünglich Schwalm und Fruleiba. Ein Namenspaar bilden die Orte erst seit dem 15. Jahrhundert.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 351 f, S. 352. Die urkundliche Ersterwähnung des Flusses Sualmanaha findet sich im Codex Eberhardi und ist ein Kopiar, welches um 1160 angelegt wurde. Der Gewässername stammt aus der Zeit um das Jahr 802.Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et antquitates Fuldenses. Fulda 1844. Kap. 18, S. 58. Ob hier auch der Ort gemeint ist, bleibt offen. Ebenfalls im Codex Eberhardi steht die Ersterwähnung des heutigen Unter-Sorg: „... in villa Fruenleibis ...“Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et antquitates Fuldenses. Fulda 1844. Kap. 76, S. 156. Datiert wird diese Erwähnung auf 1160. Bereits hier wird die Organisationsform des Ortes mit villa angegeben. 1336 verkauft das Kloster Immichenhain seiner Chorfau Gertud von Weißenborn das Gut Roppershausen und die „... die Muolen zume fruolebis ...“.StAM, A II, Urk. Kloster Immichenhain. Schließlich heißt es 1471: „... zu deme Vorlebeß by Hopfgarten ...“Georg Landau: Historisch-topographische Beschreibung der wüsten Ortschaften im Kurfürstenthum Hessen und den großherzoglichen Antheilen am Hessengaue, am Oberlahngaue und am Ittergaue. Kassel 1858. S. 257.
In einem Salbuch von 1574 wird eindeutig zwischen den beiden Orten Ober- und Unter-Sorg differenziert: „... Obern und Nidderschwlm oder Sorge sind zwei Dörferchen, das eine wird die Obersorge, das andere die Undersorge oder Frulebach genannt. ... auf der Obristen Sorge und der Understen Sorge ..., ... auf den beiden Sorgen ..., ... zur Obern und Nidern Sorge..“.Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 64, S. 66.
Der Ortsname Fruenleibis ist ein Siedlungsname im Genetiv. Abgeleitet wird er von dem Rufnamen Frumleib. Der heutige Ortsname der beiden Siedlungen Sorge findet sich im Salbuch von 1574 und wurde schon im Mittelalter „auf Böden angewendet, die durch ihre Ertragsschwäche oder besondere klimatische Gefährdung“ zu Sorge Anlass boten. Das Abstraktum mhd. sorgebedeutet Furcht oder Besorgnis.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage Berlin 1967. bearbeitet von Walther Mitzka. S. 351–353, S. 353.
Der Ort gehörte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zum Gericht Hopfgarten, das die Landgrafen von Hessen aus dem Nachlass der Herren von Romrod erwarben.
Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Unter-Sorg:
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich Unter-Sorg auf freiwilliger Basis mit weiteren acht zuvor selbständigen Gemeinden zum 31. Dezember 1971 zur neuen Gemeinde Schwalmtal zusammen.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Unter-Sorg angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Romrod ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Romrod Die Zugehörigkeit des Amtes Romrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Romrod ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Ober-Hessen, Oberamt Alsfeld, Amt Romrod ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Romrod ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk RomrodTrennung zwischen Justiz (Landgericht Alsfeld) und Verwaltung ab 1829: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Alsfeld (Amtssitzverlegung) ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Alsfeld ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis AlsfeldIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Alsfeld ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde Schwalmtal ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Schwalmtal
Gerichtszugehörigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Unter-Sorg durch das Amt Romrod. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Unter-Sorg zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Unter-Sorg 51 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 6 Einwohner unter 18 Jahren, 21 zwischen 18 und 49, 15 zwischen 50 und 64 und 12 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 24 Haushalten. Davon waren 6 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 3 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 3 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 15 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1806: 110 Einwohner, 17 Häuser • 1829: 129 Einwohner, 16 Häuser • 1867: 88 Einwohner, 13 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 129 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 69 evangelische (= 81,18 %), 15 katholische (= 17,65 %) Einwohner
Weblinks Ortsteil Unter-Sorg im Internetauftritt der Gemeinde Schwalmtal.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Geographie (Schwalmtal, Hessen) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Gemeindeauflösung 1971 Kategorie:Ersterwähnung im 12. Jahrhundert