Ortenberg ist eine Stadt im Wetteraukreis in Hessen.

Geografie Geografische Lage Ortenberg liegt an den südlichen Ausläufern des Vogelsbergs im Tal der Nidder auf einer Höhe von 141 m über NN, etwa acht Kilometer nordwestlich von Büdingen.

Nachbargemeinden Ortenberg grenzt im Norden an die Stadt Nidda, im Nordosten an die Gemeinde Hirzenhain, im Osten an die Stadt Gedern und die Gemeinde Kefenrod, im Süden an die Stadt Büdingen, im Südwesten an die Gemeinde Glauburg, sowie im Westen an die Gemeinde Ranstadt.

Stadtgliederung Ortenberg besteht aus den Stadtteilen Bergheim (577 Einw.), Bleichenbach (1.456 Einw.), Eckartsborn (668 Einw.), Effolderbach (474 Einw.), Gelnhaar (955 Einw.), Lißberg (948 Einw.), Ortenberg (1.967 Einw.), Selters (mit Konradsdorf) (744 Einw.), Usenborn (541 Einw.) und Wippenbach (422 Einw.). Jeweils mit dem Einwohnerstand vom 31. Dezember 2024.

Geschichte mini|Obertor Urgeschichte Archäologisch nachweisbar ist eine Besiedlung im Gebiet von Ortenberg seit der Steinzeit. In der Eisenzeit siedelten Kelten in der Region, es folgten die Römer und später ließen sich Franken hier nieder.

Mittelalter mini|hochkant|Altes Rathaus

Aus der alten Mark Glauburg entwickelte sich das Landgericht Ortenberg. Die ältesten erhaltenen Erwähnungen von Ortenberg stammen aus den Jahren 1166 als OrtenberchValentin Ferdinand Gudenus, Sylloge. Frankfurt am Main 1728. S. 528. und 1176. Dabei werden ein Werner und ein Heinrich von Ortenberg genannt, die vermutlich zu einer Seitenlinie der Herren von Büdingen gehörten. Die Gründung der Burg Ortenberg wird deren Vorfahren Ortwin von Staden zugeschrieben, von dem sie auch ihren Namen erhielt.Hans Philippi: Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen. Marburg 1954, S. 95f.; Klaus-Peter Decker: Herrschaften in der Wetterau. In: Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900–1806. Marburg 2014, ISBN 978-3-942225-17-5 (= Handbuch der hessischen Geschichte 3 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63), S. 292f. Markt- und Stadtrechte erlangte Ortenberg offenbar in der Mitte des 13. Jahrhunderts: In Grundstücksverträgen aus dem Jahr 1266 wurden Zeugen aus Ortenberg erstmals als Bürger bezeichnet und gleichfalls auf diese Zeit datiert die Stadtmauer. Beides lässt auf Stadtrecht schließen. Ortenberg wurde zum zentralen Punkt für Zehntgericht, Messen und Märkte für die Umgebung. Von der Stadtmauer zeugt heute unter anderem noch der Oberpfortenturm (Obertor), erbaut in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und der Diebesturm, der früher als Gefängnis diente.

Die Stadt gehörte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit zum Amt Ortenberg, einem Kondominat, das von drei Landesherren aus dem Kreis der Mitglieder des Wetterauer Grafenvereins gebildet wurde.

1422 erschien der Ortenberger „Kalte Markt“ erstmals in Stadtrechnungen. Aus dieser Zeit stammt auch das gotische Kaufhaus (Rathaus). Nach einer Zerstörung wurde es 1605–1608 neu erbaut und 1980 restauriert.

Frühe Neuzeit mini|hochkant=1.3|Ortenberg – Auszug aus der Topographia Hassiae von Matthäus Merian 1655

1601 kam es zu einer Realteilung des Kondominats. Dabei blieb die „Haupt“-Stadt Ortenberg allerdings ein Kondominat: fielen an die Grafschaft Stolberg-Stolberg und gehörten zum dortigen Amt Ortenberg, an die Grafschaft Hanau-Münzenberg, ab 1642: Grafschaft Hanau, und deren Amt Ortenberg. Die Grafschaft Hanau wiederum fiel 1736 beim Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., aufgrund eines Erbvertrages an die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Im Jahr 1706 fiel der stolbergische Anteil an Ortenberg an die abgespaltete Linie Stolberg-Roßla.

Ortenberg gehörte zu den Orten, in denen das Solmser Landrecht von 1571 gewohnheitsrechtlich galt – in welchem Umfang ist aber fraglich. Im stolbergischen Amt Ortenberg wurde das Solmser Landrecht nur teilweise rezipiert, insbesondere die Regeln zum Vormundschaftsrecht, zur Erbleihe und zum ehelichen Güterrecht. Im Übrigen galt das Gemeine Recht.Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Gießen 1893, S. 108, Anm. 36 und S. 25, Anm. 82, sowie beiliegende Karte. Im hanauischen Amt Ortenberg galt dagegen – wie in der gesamten Grafschaft Hanau-Münzenberg – das Solmser Landrecht in vollem Umfang.Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Gießen 1893, S. 105, sowie beiliegende Karte. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte zum 1. Januar 1900 das alte Partikularrecht außer Kraft.

Von 1624 bis 1627 fanden größere Umbauarbeiten in der nordöstlich der Stadt gelegenen Burg statt, die zum Schloss umgestaltet wurde. 1634 wurden Stadt und Schloss im Dreißigjährigen Krieg durch Kroaten zerstört. Ebenfalls 1634 zeichnete und beschrieb Matthäus Merian die Stadt. Zuletzt wurde das Schloss um 1775 noch einmal im klassizistischen Stil umgebaut.

Neuzeit Das Hanauer, später hessische „Amt Ortenberg“ bildete ab 1810 einen Teil des großherzoglich-hessischen Dominialamtes Ortenberg, der stolbergische Teil gehörte zum standesherrlichen Gräflich-Stolbergischen Amt Ortenberg (→ Souveränitätslande). 1821 bildete das Großherzogtum den Landratsbezirk Nidda, der ab 1832 Kreis Nidda hieß. 1842 wurden die inzwischen militärisch überflüssigen und verkehrstechnisch hinderlichen Tore und Brücken abgebrochen. Mit der Revolution von 1848 wurde kurzzeitig der Regierungsbezirk Nidda gebildet, 1852 aber der Kreis Nidda wiederbelebt. 1874 kam Ortenberg zum Landkreis Büdingen, der mit der Gebietsreform in Hessen 1972 im Wetteraukreis aufging.

Gebietsreform in Hessen Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 1. Juli 1971 die Städte Ortenberg und Lißberg sowie eine Reihe der kleineren umliegenden Gemeinden (Bergheim, Bleichenbach, Eckartsborn, Usenborn und Wippenbach) freiwillig zur neuen Stadt Ortenberg. Ebenfalls auf freiwilliger Basis erfolgten am 1. Juli 1971 die Eingemeindung von Effolderbach und die von Selters am 31. Dezember 1971 sowie die von Gelnhaar am 1. April 1972. Für die Ortsteile Bergheim, Bleichenbach, Eckartsborn, Effolderbach, Gelnhaar, Lißberg, Ortenberg, Selters, Usenborn und Wippenbach wurde je ein Ortsbezirk gebildet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Ortenberg angehört(e):

vor 1601: Heiliges Römisches Reich, Amt Ortenberg (Kondominat des Wetterauer Grafenvereins) ab 1601: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Stolberg-Stolberg, Amt Ortenberg zu ; Grafschaft Hanau-Münzenberg Amt Ortenberg ab 1706: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Stolberg-Roßla, Amt Ortenberg zu ; Grafschaft Hanau-Münzenberg, Amt Ortenberg ab 1736: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Stolberg-Roßla, Amt Ortenberg zu ; Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Ortenberg ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Fürstentum Oberhessen, Amt Ortenberg (zur Standesherrschaft Stolberg gehörig) zu ; Kaiserreich Frankreich, Fürstentum Hanau, Amt Ortenberg (Militärverwaltung) ab 1810: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt Ortenberg ab 1815: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Provinz Oberhessen, Amt Ortenberg zu 1/3; 2/3 Amt Ortenberg (zur Standesherrschaft Stolberg gehörig) ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk NiddaTrennung zwischen Justiz (Landgericht Ortenberg) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Nidda ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Büdingen ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Büdingen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Büdingen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Wetteraukreis

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Ortenberg 8950 Einwohner. Darunter waren 324 (3,6 %) Ausländer, von denen 159 aus dem EU-Ausland, 88 aus anderen europäischen Ländern und 77 aus anderen Staaten kamen. (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 8,1 %.) Nach dem Lebensalter waren 1390 Einwohner unter 18 Jahren, 2600 zwischen 18 und 49, 1945 zwischen 50 und 64 und 2014 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 3761 Haushalten. Davon waren 1077 Singlehaushalte, 1076 Paare ohne Kinder und 1159 Paare mit Kindern, sowie 359 Alleinerziehende und 90 Wohngemeinschaften. In 726 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 2508 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

Religionszugehörigkeit • 1961: 1224 evangelische (= 74,41 %), 373 katholische (= 22,67 %) Einwohner • 1987: 6109 evangelische (= 77,6 %), 1041 katholische (= 13,2 %), 721 sonstige (= 9,2 %) Einwohner • 2011: 5610 evangelische (= 62,7 %), 1130 katholische (= 12,6 %), 2210 sonstige (= 24,7 %) Einwohner

Politik Stadtverordnetenversammlung Für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg erbrachte die Kommunalwahl am 15. März 2026 folgendes amtliche Endergebnis,Votemanager: Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl am 15. März 2026 - 23° Election Manager: Ortenberg 2026 in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen:

Wahlvorschläge%2026Sitze2026%2021Sitze2021%2016Sitze2016%2011Sitze2011%2006Sitze2006%2001Sitze2001 41,1 13 29,7 9 19,1 6 13,3 4 12,6 4 19,4 6 20,3 6 28,4 9 42,4 13 41,4 13 40,2 13 48,6 15 27,4 8 27,3 8 29,9 9 29,0 9 29,8 9 31,9 10 11,3 4 14,6 5 – – – – – – – – BiO Bürgerverein in Ortenberg – – – – 8,5 3 16,3 5 17,4 5 — — Gesamt 100,0 31 100,0 31 100,0 31 100,0 31 100,0 31 100,0 31 Wahlbeteiligung in % 55,8 51,2 49,8 47,5 58,9 53,5

Bürgermeister Nach der hessischen Kommunalverfassung wird der Bürgermeister für eine sechsjährige Amtszeit gewählt, seit dem Jahr 1993 in einer Direktwahl, und ist Vorsitzender des Magistrats, dem in der Stadt Ortenberg neben dem Bürgermeister ehrenamtlich ein Erster Stadtrat und neun weitere Stadträte angehören.Gremien: Magistrat der Stadt Bürgermeister ist seit dem 14. Juli 2024 Markus Bäckel (FWG), der in der Kommunalpolitik zuletzt Fraktionsvorsitzender seiner Partei war. Er wurde als Nachfolger von Ulrike Pfeiffer-Pantring (SPD), die nach vier Amtszeiten nicht wieder kandidiert hatte, am 3. März 2024 im ersten Wahlgang bei 54,23 Prozent Wahlbeteiligung mit 51,48 Prozent der Stimmen gewählt.Votemanager: Bürgermeisterwahl Stadt Ortenberg 2024

Amtszeiten der Bürgermeister; Hinweis: für die Ansicht der archivierten Einzelergebnisse ggf. die Endung index.html aus der Webadresse löschen und diese dann neu laden 2024–2030 Markus Bäckel (FWG)FNP, 5. März 2024: Oppositionsführer Markus Bäckel ist jetzt Chef in Ortenberg: „ab dem 14. Juli arbeitet Bäckel im Ortenberger Rathaus“ 2000–2024 Ulrike Pfeiffer-Pantring (SPD)Ulrike Pfeiffer-Pantring: Über mich 1988–2000 Otto Emrich (1937–2017)Traueranzeigen Otto Emrich

Ortsbeiräte Für alle Stadtteile und die Kernstadt besteht je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.