thumb|Staatliche Weinbaudomäne Avelsbach im Avelertal in Trier Eine Weinbaudomäne ist ein im Eigentum des Staates stehendes größeres Weingut. Weinbaudomänen entstanden etwa ab dem 19. Jahrhundert als „Musterweingüter“, um moderne weinbauliche Produktionsmethoden unter den Winzern zu verbreiten. Manche ehemalige Staatsbetriebe bezeichnen sich auch nach der Überführung in das Privateigentum weiter als "Domäne", vgl. Weinbaudomäne Schloss Johannisberg.
Beschreibung
Geschichte Weinbaudomänen entstanden vorwiegend aus dem säkularisierten Besitz der Kirche. Die Französische Revolution brachte die Abschaffung des mittelalterlichen Zunftwesens, wie auch der großen Grundbesitztümer der Kirchen und Klöster, mit sich. Fortan bestand Wirtschaftsfreiheit, wovon die Bürger auch Gebrauch machten. Was die französischen Commissäre nicht verkaufen konnten, wurde als Staatsdomäne unter öffentliche Verwaltung gestellt; was heute als Landesbetrieb weiter besteht.
Es gibt allerdings auch Domänenweingüter, die sich seit Jahrhunderten im Besitz von Adelshäusern befinden und nicht in die Hand des Staats übergegangen sind. Diese verfügen aufgrund jahrhundertealter Privilegien mitunter über die besten Weinlagen am jeweiligen Standort.
Beispiele in Baden-Württemberg Staatsweingut Freiburg & Blankenhornsberg Staatsweingut Karlsruhe-Durlach (seit Anfang 1993 im Besitz der L-Bank) Staatsweingut Meersburg Staatsweingut Weinsberg
in Bayern Fürstlich Castell’sches Domänenamt (Adelsbesitz) Staatlicher Hofkeller Würzburg
in Hessen Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach in Eltville am Rhein Weinbaudomäne Schloss Johannisberg (ab 1974 privatisiert)
in Rheinland-Pfalz Staatliche Weinbaudomäne Oppenheim (siehe Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) Staatsweingut Mosel, Bernkastel-Kues Staatsweingut Bad Kreuznach (siehe Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) Staatsweingut Johannitergut, Neustadt an der Weinstraße
in Sachsen Sächsisches Staatsweingut Schloss Wackerbarth
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