Dieser Artikel befasst sich mit den Kölner Bürgermeistern bis 1795, für spätere Amtsträger siehe Liste der Oberbürgermeister der Stadt Köln. Die Zahl der Kölner Bürgermeister war seit ihrem ersten bekannten Auftreten in der Mitte des 12. Jahrhunderts auf zwei Amtsträger festgelegt worden. Dieser Tradition, nach dem Vorbild der zwei Konsuln der römischen Republik, blieb man bis zum Ende des 18. Jahrhunderts treu. mini|hochkant=1.4|Kölner Wappen nach Braun-Hogenberg um 1572

Geschichte Entstehung des Amtes Seit dem 11. Jahrhundert hatte sich in Köln eine städtische Führungsschicht aus Ministerialen und wohlhabenden Familien gebildet. Sie stellten die Schöffen (scabini) und waren diejenigen, die von alter Zeit her am erzbischöflichen Hochgericht die Urteile fällten. Ihr Standesdünkel veranlasste sie, sich meliores, die Besseren, zu nennen.

Das aus den elitären Geschlechtern der Stadt gebildete Gremium, das Schöffenkollegium, übte im Auftrag des Erzbischofs erste Verwaltungsaufgaben in der Stadt aus. So belegt eine Urkunde des Jahres 1103 eine Einführung von Zollsätzen, die die Kaufleute aus Lüttich und Huy in Köln zu zahlen hatten. Diese Urkunde belegt ein erstes (soweit bekannt) eigenständiges Agieren des Kollegiums in zivilen außergerichtlichen Belangen der Stadt.

Nach der ersten Stadterweiterung im Jahr 1106 (Niederich, OversburgDas Geburhaus der Amtleute von Oversburg oder auch Airburg lag am Filzengraben, in: Wolfgang Rosen u. Lars Wirtler, S. 267) und der im Jahre 1182 folgenden wurden die bis dahin noch selbstständigen Sondergemeinden der Stadt angegliedert. Dem nun erhobenen Anspruch der dort ansässigen wohlhabenden Familien auf Mitbestimmung in der Stadtverwaltung kam das Schöffenkollegium nach, indem es sich mit diesen zu einer Bruderschaft der Reichen vereinte, die den Namen Richerzeche erhielt.

Die bisher allein regierenden Familien (Patrizier) hatten bis dahin ihre führenden Persönlichkeiten selbst bestimmen können. In der neu gegründeten fraternitas (Bruderschaft), in der die Reichsten und Mächtigsten der Stadt vereint waren, galt nun ein Reglement: Der Bruderschaft standen magistri civium (Bürgermeister) vor, die ihr Amt analog römischer Vorgehensweise bei der Wahl ihrer Konsuln in jährlichem Rhythmus ausübten.

Wahlverfahren Immer zwei Bürgermeister in das Amt zu wählen, behielt man auch bei, nachdem die Stadt sich im 13. Jahrhundert von der Vorherrschaft des Erzbischofs befreit hatte. Die Wahl der Bürgermeister erfolgte jeweils zu Weihnachten und zum Johannistag (24. Juni), so dass es immer einen „älteren“ und einen „jüngeren“ Bürgermeister gab. Die Amtszeit dieser höchsten städtischen Beamten war auf ein Jahr begrenzt. Sie durften erst nach zwei Jahren wieder gewählt werden. mini|hochkant|Die Urkunde von 1321 legte die Vereinbarungen des „engen“ und „weiten“ Rates fest Im ersten Findbuch des Rates wurden auch die Aufgaben des sogenannten „weiten Rates“ definiert. Im Gegensatz zum „engen Rat“, dem nur die Mitglieder der alteingesessenen Patrizierfamilien angehörten, bestand der erweiterte Rat insgesamt aus 82 Mitgliedern. Mit Billigung der bisher allein bestimmenden Patrizier wurden ergänzend aus den Sondergemeinden wohlhabende Händler und Finanziers in den „weiten Rat“ aufgenommen. Die von dieser Bevölkerungsschicht ausgehende Wirtschaftskraft verhalf ihr zur Anerkennung und Teilhabe an der Herrschaft. Der „weite Rat“ war zunächst nur beratendes Gremium des „engen Rates“. Vorerst blieb er diesem unterstellt und errang erst im Lauf der Zeit neue Zuständigkeiten.

Bürgermeistergerichte Um 1375 wurden durch den Rat Bürgermeister zu Vorstehern an einem eigens für die Lebensmittelkontrolle eingerichteten Gericht ernannt. Es gab das Bürgermeistergericht für kleinere Schuldsachen und marktpolizeiliche Belange auf dem KornmarktMerlo, Köln im Jahre 1531, S. 9: der Stadt Kornhaus, „allen Bürgern zu großem Nutzen erbaut; Fenster, Laden und Zinnen hat es mehr als Tage das Jahr“. vor dem Haus zum Regenbogen und ein weiteres im Fleischhaus.Merlo, Köln im Jahre 1531, S. 9: „Der Fleischhallen gibt es fünf in der Stadt, wo man das Fleisch nach dem Pfund verkauft“.

Das Bürgermeister- und Amtleutegericht im Rathaus war für größere Schuldsachen und Immobilienstreitigkeiten eingerichtet worden.Carl Dietmar, Der historische Stadtführer, S. 54/55/57/79 1391 verlor die Richerzeche ihre letzte Befugnis, die Bürgermeisterwahl, an den Rat. Nach dem erzwungenen Machtwechsel von 1396 durch die Zünfte wurde die Zweiteilung des engen und des weiten Rates ersetzt durch die Bildung eines einheitlichen Magistrates.

Funktionen und Einkommen Der Transfixbrief (lat. transfigere = durchbohren) vom Dezember 1513 war ein Zusatzabkommen, in dem die Regelungen des Verbundbriefes ergänzt wurden. Die Ergänzungen sahen auch eine stärkere Kontrolle des Rates vor. Die neuen Regelungen untersagten dem Rat, ohne Zustimmung der Gemeinde Geld zu verleihen, für Privilegien auszugeben, Renten zu verkaufen oder neue Verbrauchssteuern zu erheben. Kontrollorgan waren die 44er.

Im Dezember des Jahres 1690 beschloss der Rat im Einvernehmen mit den 44ern eine neue Gehaltsregelung für die Repräsentanten der Stadt, die Bürgermeister, einzuführen. Diese erhielten dann einen jährlichen Pauschalbetrag von 1000 Reichstalern, einem Rentmeister wurden 800 Reichstaler zugestanden. Die nach abgelaufener Amtszeit ausgewechselten Amtsträger blieben Mitglied der Stadtregierung und erhielten trotz ihrer Unterbringung in anderen Aufgabenbereichen weiterhin ihre alten Bezüge. So fungierten sie als Rentmeister der Rentkammern oder als Präsidenten der Kaufhäuser (Tuchhallen, Fleischhallen etc.). Weitere Einkünfte erzielten sie als Vorsteher der Mühlentafel, als Provisoren der alten Universität sowie der Spitäler aber auch oft als Gerichtsherren an den zahlreichen Gerichten der Stadt.Carl Dietmar, S. 154, 200.

Erscheinungsbild Bürgermeister aus vier Jahrhunderten in traditioneller Amtstracht

Äußeres Kennzeichen eines Kölner Bürgermeisters war neben dem weißen Bürgermeisterstab seine rot-schwarze oder rot-violette Mi-Parti-Kleidung. Sie bestand aus einem zweifarbigen Mantel, über dessen Schultern ein schwarzer Schalkragen lag. Den schwarzen Hut trugen alle Ratsherren.

Überlieferungen Hinweise auf die sich im Lauf der Jahrhunderte weit verzweigenden und oft verschwägerten Familien finden sich in vielen Urkunden mittelalterlicher und neuzeitlicher Bestände des Archives Köln und der Landesarchive in NRW.

Hermann von Weinsberg mini|hochkant|Hermann von Weinsberg, 1540. Der Ratsherr im Alter von 22 Jahren. Werk eines unbekannten Zeichners (Zeughaus Köln) Auch in den Schriften des Hermann von Weinsberg, eines Kölner Ratsherren der frühen Neuzeit, ist Aufschlussreiches zu finden. Weinsberg, der durch detaillierte Schilderungen über die Gegebenheiten seiner Zeit berichtete, recherchierte auch hinsichtlich seiner Vorgänger. Viele dieser auch durch ihn angeführten Personen des altkölnischen Patriziates wurden in seinen Aufzeichnungen auch erläuternd im Zusammenhang mit diversen Geschehnissen aufgeführt. So beschreibt Weinsberg in einigen Fällen deren Wohnorte sowie Familienereignisse wie Geburt, Hochzeit, Krankheit (Pestfälle) oder Tod. Zu den namhaften Familien, die in der Regel auch die hohen Ämter der Stadt bekleideten, führte er an:

Version in heutigem Deutsch:

Die von Weinsberg angeführten Daten sind heute als ein wichtiger Bestandteil des Wissens hinsichtlich der historischen Abfolge Kölner Bürgermeister anzusehen.

Amtsinhaber Eine Urkunde für die Ziechenweber (Leineweber) aus dem Jahre 1149 nannte in der Intitulatio die Vertreter des Stadtherrn Arno, Vogt und Gaugraf, an erster Stelle. Es folgten die Schöffen, dann die Vertreter der Oberschicht (die Besseren): ... ab aduocato Ricolfo, a comite Hermanno, a senatoribus, a melioribus ...Ennen und Eckertz, Bd. 1, S. 329.

Hochmittelalter Vom Hochmittelalter wurden nicht alle Amtszeiten erfasst, die Darstellung ist sehr lückenhaft. + Bürgermeister vor 1179 Name von bis Anmerkungen/BildLudwig von Mommersloch Schöffe ? ?Ludwig von Mommersloch wurde als Schöffe erwähnt. Über die „Mommersloch“ ist in der frühen Zeit wenig zu erfahren. Erst im Liber Iuventutis des „Hermann von Weinsberg“ heißt es: Anno 1541 hat die pestilenz auch den scheffenstoil am hohengericht hart geracht, das irer diss sterbde wol bei 6 uis den scheffen gestorben sint, als jonker Gompricht Mommersloch, Melchior Kerpen, jonker Reven der alte, Lommershem, Rossbach, Sclosgin, und worden balde neuwen in die state erwelt.Edmund von Machelen (de Macellis), Schöffe? ? ?Als Schöffe fraglichRicholf, Schultheiß von Aachen (scultetus Aquensis) ? ?Richolf, Schultheiß aus Aachen, ist als Schöffe fraglich. Er gelangte zum Ende des 12. Jahrhunderts durch Einheirat in die Familie des Zöllners „Karl von der Salzgasse“ in die gesellschaftliche Oberschicht der Stadt.Herborn, Kölner Bürgermeisterliste, S. 121Waldaver, der Sohn des Otto (aus dem Geschlecht des Vogtes Walderverus) 1103 ?Schöffe? In einer Urkunde (1103) des Erzbischofs Friedrich von Köln (1100–1131), die Einzelheiten der Handelsbeziehungen (Zollvereinbarungen) zwischen den Städten Lüttich, Huy und Köln behandelt, wurde ein Kölner „Waldaver“ als Zöllner (Theolonarius) angeführt. Batok I. ? ?Schöffe? Wird in der Kölner Bürgermeisterliste nicht aufgeführt.Hermann von St. Mauritius 1135 ?Hermann von St. Mauritius? Hier handelt es sich wahrscheinlich um den wohlhabenden Kölner Bürger Hermann de Scipiona, auch „von Stave“ oder „von Stabe“ genannt. Er und seine Gattin Ida stifteten 1135 die Geldmittel für den Bau einer neuen, größeren Mauritiuskirche.Lacomblet, B. I. S. 289 Das Geschlecht der „Staben“ (von Stabe, de baculo), an dessen Wohnsitz noch jetzt die Straßenbezeichnung „Stavenhof“ in der Nähe des Eigelsteintores erinnert, wurde in der Chronik der Stadt Köln mehrmals erwähnt.Chronik der Stadt Köln, abgedruckt in den Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein. Heft 16, S. 58Gerhard Unmaze (in Quellen auch „Ungemaze“, sowie „Gerardus theolonarius“) 1174 ?mini|Gerhard Unmaze (rechts)Gerhard ist wahrscheinlich 1174 im Amt. In diesem Jahr verliehen die Kölner Bürger an Philipp I. von Heinsberg, ihren Erzbischof, für seinen Italienzug 1650 Mark Silber. In dieser Summe enthalten waren allein 650 Mark, die von Gerhard Ungemaze aufgebracht wurden. Gerhard Unmaze starb am 21. Januar 1197. An den Beisetzungsfeierlichkeiten nahmen eine hohe Anzahl geistlicher und weltlicher Würdenträger teil.Hugo Stehkämper, Starb Gerhard Unmaze am 21. Januar 1197 oder 1198? , S. 1 – 8Heinrich Raitz 1178 ?Er wurde auch nach seinem Haus am Heumarkt „Henricus de foro“ genannt. Als Schöffe nachgewiesen und Amtmann der Richerzeche (1182)Richolf Parfuse, Schöffe? ? ?Als Schöffe fraglichHeinrich Saphir ? ?Als Schöffe und exakte Namensbezeichnung fraglichKarl von der Salzgasse (Karolus theolonarius) ? ?Als Schöffe fraglichHeinrich Kleingedank ? ?Heinrich Kleingedank, war mit Gertrudis Overstolz verheiratet, und bekleidete 1263 das Schöffenamt.Friedrich Lau in: Das Kölner Patriziat bis zum Jahre 1325 Tafel II in: Mitteilungen aus dem Stadtarchiv XXV. 1894Gerhard von St. Alban ? ?Als Schöffe und exakte Namensbezeichnung fraglichMarcmann Wivelruze? ? ?Als Schöffe und exakte Namensbezeichnung fraglich

Bürgermeister ab 1179 Name von bis Anmerkungen/BildDietrich von der Mühlengasse (Schöffe) und Heinrich Flaco 1179 1182mini|hochkant|Römermauer „Alte Mauer am Bach“