mini|„Badebereich nur für Angehörige der weißen Rasse“ – dreisprachiges Schild (Englisch, Afrikaans, isiZulu) am Strand der Großstadt Durban, 1989
Apartheid (wörtlich „Getrenntheit“) bezeichnet das politische System der staatlich festgelegten und organisierten Rassentrennung in der Südafrikanischen Union und der Republik Südafrika sowie Südwestafrika. Dabei wurde die Bevölkerung anhand äußerer Merkmale in acht verschiedene „Rassen“ eingeteilt und kennzeichnete sich durch eine autoritäre, selbsterklärte Vorherrschaft der weißen, europäischstämmigen Bevölkerungsgruppe. Obwohl die überwiegende Mehrheit der Menschen Schwarze waren, lag die politische und wirtschaftliche Macht ausschließlich in den Händen der weißen Bevölkerungsminderheit und führte zu einer massiven institutionellen Benachteiligung der nicht-weißen Bevölkerungsmehrheit. Darüber hinaus besaß die europäischstämmige Bevölkerungsgruppe die besten Anbauflächen für den Ackerbau. Zentrales Merkmal war die räumliche Segregation der schwarzen Bevölkerungsgruppe, die in sogenannten Homelands angesiedelt wurde. Die Apartheid begann am Anfang des 20. Jahrhunderts und erreichte in den 1940er Jahren, besonders nach dem Wahlsieg der Nasionale Party (1948), ihre Hochphase. Sie endete nach massivem Widerstand der schwarzen Bevölkerung und vielfältiger internationaler Proteste ab 1990 in einer Transformationsphase von umfassenden Verhandlungen mit einem demokratischen System- und Regierungswechsel. Nelson Mandela wurde 1994 der erste schwarze Präsident der Republik Südafrika.
Heute wird der Begriff manchmal auch als Synonym für rassistische Segregation im Allgemeinen verwendet.„Als Apartheid wird jede institutionalisierte Form einer Politik der Rassentrennung zur Unterdrückung einer Rasse durch eine andere bezeichnet“. Otto Triffterer: Bestandsaufnahme zum Völkerrecht. In: Gerd Hankel, Gerhard Stuby (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen, Hamburg 1995, ISBN 3-930908-10-7. Zudem wurde das politische Handeln mit solchen Bestrebungen als Straftatbestand ins internationale Recht aufgenommen (→ Apartheid (Recht)).
Etymologie Apartheid bedeutet ‚Getrenntheit‘, gebildet aus dem Afrikaans- oder niederländischen Adjektiv apart für ‚getrennt, einzeln, besonders, anders‘, was ursprünglich aus dem Lateinischen stammt: pars ‚der Teil‘, ad partem ‚(nur) zu einem Teil‘.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. De Gruyter, Berlin/New York 2002, ISBN 3-11-017473-1, S. 52 (Einträge: apart, Apartheid). In weiteren Sprachen: Im Französischen bedeutet à part de ‚abseits von, ausgenommen von‘. Im Englischen bedeutet apart ‚abseits, getrennt‘, aber auch ‚merkwürdig‘. Im Deutschen gibt es eine Verwandtschaft im Wort Partei, während das Wort apart hauptsächlich im Sinne von ‚reizend, attraktiv‘ verwendet wird.
Vorbedingungen Bei der Entwicklung von Theorie und Praxis der Apartheid waren viele historische, gesellschaftlich-soziologische, religiöse und psychologische Faktoren wirksam. Die Relevanz und Bedeutung der einzelnen Komponenten wird von der Forschung kontrovers diskutiert. Im engeren Sinne wird nur die seit 1948 praktizierte gesetzlich verankerte Politik der Rassentrennung als Apartheid bezeichnet. In Südafrika wird der Apartheidsbegriff von offiziellen Stellen bereits für die politisch-legislativen Maßnahmen zur Rassentrennung vor 1948 verwendet, da die Grundlagen der Apartheid bereits ab 1908 schrittweise entstanden. Mit dem Sieg der Nationalen Partei – sie gewann zwar keine Mehrheit der Stimmen, siegte aber aufgrund des Wahlsystems – bei den Parlamentswahlen 1948 und der sich anschließenden Regierungsbildung unter Führung von Daniel François Malan erreichte die Ideologie der Apartheid eine Dynamik hin zu einer noch strengeren und autoritären Ausprägung als die Rassentrennungspolitik vorangegangener Regierungen.Auf 1948 setzt den Beginn der Apartheid im engeren Sinn P. Eric Louw in The rise, fall, and legacy of apartheid, Praeger Publishers, 2004, S. 56 ff. Die Geschichte der Apartheid in Südafrika wurde vor allem durch die Konflikte zwischen zugewanderten Bevölkerungsgruppen der Bantu, niederländischstämmigen Buren, Briten und später auch den als Coloured bezeichneten „Mischlingen“ sowie Indischstämmigen geprägt. Dementsprechend war die demographische Struktur Südafrikas eine Basis zur Herausbildung des Apartheidsystems.
Von der Ostindien-Kompanie bis zum Eingreifen der Briten Ursprünglich war das Gebiet südlich des Sambesi seit etwa 20.000 Jahren von Wildbeutergruppen (San) und Viehzüchtern (Khoikhoi), die heute als Khoisan zusammengefasst werden, besiedelt,Christoph Marx: Südafrika. Geschichte und Gegenwart. Stuttgart 2012, S. 15–18. bevor im 16./17. Jahrhundert bantusprachige Gruppen aus dem Norden in deren Siedlungsgebiet vordrangen und die indigene Bevölkerung teilweise verdrängten.Christoph Marx: Südafrika. Geschichte und Gegenwart. Stuttgart 2012, S. 18–25. Hinzu kam, dass portugiesische Seefahrer Mitte des 16. Jahrhunderts als erste Europäer kleine Niederlassungen im Küstengebiet errichteten. Am Kap der Guten Hoffnung gründete Jan van Riebeeck im Namen der Niederländischen Ostindien-Kompanie (VOC) im Jahr 1652 eine Station zur Versorgung von Schiffen mit Lebensmitteln, aus der sich in der Folge Kapstadt entwickelte.Christoph Marx: Südafrika. Geschichte und Gegenwart. Stuttgart 2012, S. 25–27. Niederländische Siedler, die sich ab dem 18. Jahrhundert selbst als Buren bezeichneten, betrieben Landwirtschaft und begannen mit einheimischen Völkern Handel zu treiben.Christoph Marx: Südafrika. Geschichte und Gegenwart. Stuttgart 2012, S. 28–36. Die Briten erlangten die Kontrolle über die Kapprovinz. Bei ihrem Vordringen Richtung Osten stießen sie auf die Xhosa; von 1779 bis 1879 kam es zu neun Kriegen (Xhosa- oder Kap-Grenzkriege), bei denen die Xhosa den weißen Truppen unterlagen. Die Khoisan gaben den Xhosa ihren Namen, der so viel wie „zornige Männer“ bedeutet.Christoph Marx: Südafrika. Geschichte und Gegenwart. Stuttgart 2012, S. 60–65.
Calvinismus und Apartheid Die niederländischstämmigen Buren waren durch den Calvinismus geprägt, der Johannes Calvins Prädestinationslehre weiterentwickelte. In der neo-calvinistischen Nederduitse Gereformeerde Kerk (NGK) auf dem Gebiet des heutigen Südafrikas, der auch heute noch die Mehrzahl aller weißen Afrikaaner angehören, war es bis 1857 selbstverständlich, dass Weiße und Nichtweiße gemeinsam beteten und kommunizierten. Erst 1857 beschloss diese, dass Nichtweiße „ihre christlichen Privilegien in einem separaten Gebäude oder Institute genießen“ sollten. Zur religiösen Legitimation der Apartheid wurden Stellen aus dem Alten Testament wie oder herangezogen.Dorothea Gräfin Razumowsky: „Von Gott zum Volk des Eigentums erwählt“ – Ein Versuch die Afrikaner zu verstehen. In: Joachim Moras, Hans Paeschke (Hrsg.): Merkur – deutsche Zeitschrift für europäisches Denken. Band 36, Ausgaben 7–12, E. Klett Verlag, 1982, S. 756.
Mit zentralen Aussagen Calvins, für den eine Unterscheidung zwischen arm und reich, Freien und Sklaven, Frauen und Männern sowie Rassen bzw. Nationalitäten in der Kirche undenkbar war (siehe ), ist eine theologische Rechtfertigung der Apartheid wie etwa durch die NGK nicht vereinbar.André Bieler: La pensée économique et sociale de Calvin, Genf, 1961. Wiederholt wurde in der Forschung (beispielsweise F. A. van Jaarsfeld, Edward A. Tiryakian und T. Dunbar Moodie) ab den 1950er Jahren die Meinung vertreten, dass einige Aspekte des Calvinismus eine wichtige Rolle bei der Ausbildung des Apartheidssystems gespielt hätten. Diesen Sichtweisen wurde ab den 1980er Jahren (beispielsweise von André du Toit oder Norman Etherington) vermehrt widersprochen.Ulrich Berner: Erwählungsglaube und Rassismus – Das Alte Testament und die Entstehung der Apartheid-Ideologie. In: Joachim Kügler (Hrsg.): Prekäre Zeitgenossenschaft – Mit dem Alten Testament in Konflikten der Zeit. Internationales Bibelsymposium Graz 2004, Lit Verlag, Berlin 2006, S. 137 ff.Irving Hexmann: Calvinism and the stigma of apartheid. In der Zeitschrift Third Way, Juli 1979, S. 8–9.
Britische Kolonialpolitik am Kap Unter der britischen Herrschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts bildeten sich die ersten umfassend geplanten Apartheidsstrukturen in Südafrika heraus.
Von 1903 bis 1905 sollte die South African Native Affairs Commission (SANAC) eine gemeinsame Ethnienpolitik für alle vier südafrikanischen Provinzen (Natal, Kapkolonie, Oranje-Freistaat und Transvaal) festlegen. Die Kommission schlug die Errichtung im Sinne der in Natal herrschenden Praxis der Native Administration vor. Diese separate Zuständigkeit einer mächtigen Verwaltungsbehörde wurde ab 1958 in Form der Bantu Administration das organisatorische Zentrum im Apartheidregime.
1910 wurde die Südafrikanische Union durch den Zusammenschluss der vier Provinzen gegründet. Die Union war von Anfang an unter Kontrolle der Weißen. Schwarze wie auch Farbige und Asiaten erhielten kein Wahlrecht, obwohl es Bemühungen dieser Art durch den Missionar James Stewart gegeben hatte. Nur an den Provinzregierungen durften sie partizipieren. Des Weiteren war jeglicher sexuelle Kontakt zwischen Vertretern unterschiedlicher „Rassen“ verboten. Die Segregationspolitik wurde durch die weißen Machthaber mit einer wachsenden Zahl von Gesetzen untermauert.
Der Mines and Works Act legte 1911 die ungleiche Behandlung der Weißen und Schwarzen in der Wirtschaft fest. Das wohl wesentlichste Gesetz der räumlichen Trennung, der Natives Land Act, wurde 1913 in Kraft gesetzt. In der Folge durfte die schwarze Bevölkerung nur noch in den ihnen zugewiesenen Reservaten Land erwerben. Diese Areale umfassten rund 7,3 Prozent des südafrikanischen Territoriums. Zehn Jahre später vollzog der Natives Urban Areas Act die räumliche Trennung auch in städtischen Gebieten. Gegen die wachsende Ungleichheit der Bevölkerungsgruppen erklärte sich im Jahre 1923 eine interkirchliche Missionskonferenz, die sich unter der Leitung von Johannes Du Plessis mit einem diesbezüglichen Forderungspapier an die damalige Regierung Südafrikas wandte.
Im Jahr 1924 schränkte der Industrial Conciliation Act das Zusammenwirken der möglichen Tarifpartner ein. Mit diesem Gesetz schuf man sogenannte Industrieräte (englisch: Industrial Councils), um die bisherigen Auseinandersetzungen zwischen Arbeiterkommandos und dem Militär zu verhindern. Diese Industrieräte arbeiteten ähnlich wie Tarifkommissionen und hatten Beschlussfassungskompetenz, die jedoch im Einzelnen durch den Arbeitsminister bestätigt werden mussten. Von der Seite der Arbeiter konnten nur Personen mit dem vom Gesetz definierten Status als employees (Arbeitnehmer) daran mitwirken. Schwarze Arbeitnehmer waren jedoch davon ausgeschlossen und galten demzufolge auch nicht als tariffähig. Die Regierung des 1924 gewählten Bündnisses zwischen der National Party und der South African Labour Party unter dem gemeinsamen Ministerpräsidenten James Barry Munnick Hertzog entwickelte eine Civilized Labour Policy (zivilisierte Arbeitspolitik), nach der alle öffentlichen Arbeitgeber nur noch weiße Arbeitskräfte einzustellen hatten. Demnach verloren beispielsweise im staatlichen Eisenbahnbereich tausende schwarze Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz. Der damalige sozialdemokratische Arbeitsminister Frederic Creswell definierte „unzivilisierte Arbeit“ als eine Tätigkeit von Personen, die sich auf einen Lebensstil mit den nur allernötigsten Verpflichtungen beschränken, wie es unter „barbarischen und unentwickelten Menschen“ üblich sei.Peter Ripken, Gottfried Wellmer (Hrsg.) et al.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. issa – Wissenschaftliche Reihe 5, Bonn 1976, S. 16–17, 19, 166, ISBN 3-921614-30-9.