mini|Reiskirchen Evangelische Kirche, altes Pfarrhaus und Hirtenhaus Reiskirchen ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geografie Geografische Lage Die Ortschaften Reiskirchen, Bersrod und Burkhardsfelden gehörten zum Busecker Tal. Gießen liegt circa 8 Kilometer westlich von Reiskirchen. Ebenso befindet sich das Naturschutzgebiet Hohe Warte westlich des Ortes. Im Reiskirchener Ortsteil Saasen entspringt die Wieseck, die bei Gießen in die Lahn mündet.
Reiskirchen grenzt im Norden an die Gemeinde Rabenau, im Osten an die Stadt Grünberg, im Südosten an die Stadt Laubach, im Süden an die Stadt Lich, sowie im Westen an die Gemeinden Fernwald und Buseck. Im Nordosten zwischen Saasen und Grünberg steht die ehemalige Klosteranlage Wirberg.
Gemeindegliederung Bersrod Burkhardsfelden Ettingshausen Hattenrod Lindenstruth Reiskirchen Saasen, mit Bollnbach und Wirberg Winnerod
Ortsgeschichte Mittelalter Die urkundliche Ersterwähnung von Ricolfiskirchen und Leihgestern stammt aus dem Jahr 1238 und nennt den „Siffridus plebanus de Ricoluiskirchen.“Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 27, S. 17. Aus dem Jahre 1305 datiert eine Urkunde, welche Güter des Klosters Arnsburg. „.. in Ricolfiskirchen et in Leitgesteren sita (gelegen)“ betrifft.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 339, S. 244. 1319 wird „frater Henricus de Richolskirchin“ (Bruder Heinrich von R.)Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Darmstadt 1860–1873. Nr. 495, S. 342. urkundlich genannt. Ein Salbuch des 14. Jahrhunderts kennt die Schreibweise „Richelskyrchen“.Universität Gießen, Handschrift 556/60, p. 15. Der Ortsname lautet 1501 „Ryßkirchenn.“StAD, Urkunden Oberhessen, Reiskirchen. Die Namensforschung deutet den Ortsnamen als „Siedlung bei der Kirche des Richolf.“Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 300. Die urkundliche Erwähnung von Richolueschiricha im Jahre 975 bezieht sich auf Reiskirchen im Lahn-Dill-Kreis südlich von Wetzlar.
Um 1300 entstand eine neue Kirche, deren Chorturm erhalten geblieben ist. Das heutige Kirchenschiff der Evangelischen Kirche wurde von 1769 bis 1771 im Übergangsstil zwischen Spätbarock und Klassizismus errichtet.
Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogtums Hessen berichtet 1830 über das Busecker Tal:
sowie über Reiskirchen:
Im Reiskirchener Ortsteil Saasen existiert noch immer ein Relikt aus den 1950er Jahren: Eine Gefriergemeinschaft, gegründet, als die Anschaffung von Tiefkühltruhen für Privathaushalte noch zu teuer war.
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 31. Dezember 1970 fusionierten die bis dahin selbständigen Gemeinden Reiskirchen, Hattenrod, Saasen und Winnerod im Zuge der Gebietsreform in Hessen freiwillig zur neuen Gemeinde Reiskirchen. Am 1. April 1972 wurde die Gemeinde Burkhardsfelden auf freiwilliger Basis eingegliedert. Am 1. Januar 1977 kamen die Gemeinden Bersrod, Ettingshausen und Lindenstruth durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen hinzu. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Reiskirchen wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher installiert.
Der Gemeinde wurde vom Hessischen Minister des Innern am 8. November 1974 die Genehmigung zur Führung des vom Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt entwickelten Wappens erteilt, dessen Beschreibung „in einem schwarzen von goldenen Streifen netzartig geteilten Wappenschild eine mit einem roten Kirchturm belegte silberne Spitze“ lautet.
Einen Überblick über die Geschichte der Gemeinde Reiskirchen bietet eine Ausstellung im Hirtenhaus, das als Heimatmuseum genutzt und von der Heimatgeschichtlichen Vereinigung Reiskirchen betrieben wird.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Reiskirchen angehört(e):
1325: Heiliges Römisches Reich, in iurisdictione Buchsecke: in villa ReiskirchenUrkundenbuch der Stadt Wetzlar 2 Nr. 326 1508 und später: Heiliges Römisches Reich, Gericht Busecker Tal (Ganerbschaft des „Busecker Tals“ der Freiherren zu Buseck; einzelne Güter gehören zur Vogtei Winnerod) vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Busecker Tal (die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Landeshoheit endeten erst 1726) ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Gericht Busecker Tal 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Busecker Tal ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Ober-Hessen, Landamt Gießen, Gericht Busecker Tal ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen, Gericht Busecker Tal ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GießenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Gießen; 1827 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren zu Buseck an das Landgericht über) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis GießenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter beziehungsweise Standesherren vorgenommen und somit war für Reiskirchen das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- beziehungsweise Stadtgerichte übertragen, aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Reiskirchen 10.250 Einwohner. Darunter waren 312 (3,0 %) Ausländer, von denen 115 aus dem EU-Ausland, 114 aus anderen europäischen Ländern und 83 aus anderen Staaten kamen. Von den deutschen Einwohnern hatten 21,3 % einen Migrationshintergrund. Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 7,6 %. Nach dem Lebensalter waren 1.767 Einwohner unter 18 Jahren, 4.239 zwischen 18 und 49, 2.316 zwischen 50 und 64 und 1.929 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 4.305 Haushalten. Davon waren 1.172 Singlehaushalte, 1.360 Paare ohne Kinder und 1.370 Paare mit Kindern, sowie 348 Alleinerziehende und 108 Wohngemeinschaften.
Einwohnerentwicklung • 1502: 16 Männer • 1577: 33 Hausgesesse • 1630: 42 Männer, 3 Witwen, 9 Vormundschaften • 1669: 195 Seelen • 1742: 2 Geistliche/Beamte, 69 Untertanen, 26 Junge Mannschaften, 8 Beisassen/Juden • 1800: 304 Einwohner • 1806: 418 Einwohner, 79 Häuser • 1829: 590 Einwohner, 98 Häuser • 1867: 661 Einwohner, 124 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 566 evangelische (= 95,9 %), 24 jüdische (= 4,1 %) Einwohner • 1961: 1402 evangelische (= 83,7 %), 236 römisch-katholische (= 14,1 %) Einwohner • 1987: 6140 evangelische (= 74,5 %), 1238 katholische (= 15,0 %), 873 sonstige (= 10,5 %) Einwohner • 2011: 6170 evangelische (= 60,9 %), 1620 katholische (= 16,0 %), 310 freikirchliche (= 3,0 %), 230 andersgläubig (= 2,2 %), 1750 sonstige (= 17,3 %) Einwohner
Historische Erwerbstätigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon; Gemeindelexikon • 1961: Erwerbspersonen: 195 Land- und Forstwirtschaft (22,9 %), 338 Produzierendes Gewerbe (39,6 %), 173 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung (20,3 %), 148 Dienstleistungen und Sonstiges (17,3 %). • 2000: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 2635 Personen. Davon Produzierendes Gewerbe 56,2 %, Handel, Gastgewerbe und Verkehr: 22,8 %, Unternehmensdienstleistungen 7,4 %, Öffentliche und private Dienstleistungen 13,2 %, Sonstiges (oder anonymisiert) 0,4 % • 2000: Ausschließlich geringfügig Beschäftigte: 422 Personen. • 2016: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 2899 Personen. Davon Produzierendes Gewerbe 52,2 %, Handel, Gastgewerbe und Verkehr: 22,3 %, Unternehmensdienstleistungen –anonymisiert, Öffentliche und private Dienstleistungen 16,9 %, Sonstiges (oder anonymisiert) 8,6 % • 2016: Ausschließlich geringfügig Beschäftigte: 499 Personen.
Politik Gemeindevertretung Für die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen erbrachte die Kommunalwahl am 15. März 2026 folgendes amtliche Endergebnis,Votemanager: Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl am 15. März 2026 in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen: