In dieser Liste der Flaggen deutscher Länder finden sich alle Flaggen der deutschen Länder in alphabetischer Reihenfolge.

Allgemeines In einigen Ländern wird zwischen Landesflaggen und Dienstflaggen unterschieden. Letztere dürfen ausschließlich von den entsprechenden Landesbehörden gehisst werden, was auch für die Landeswappen gilt. Das Darstellen der Dienstflaggen und Wappen im Rahmen eines enzyklopädischen Werks ist jedoch erlaubt.

Bayern besitzt keine Dienstflagge, aber zwei Staatsflaggen, die in der Landesverfassung gleichwertig aufgeführt sind. Es kommt zwar häufig vor, dass man eine bayerische Streifen- oder Rautenmusterflagge mit Staatswappen sieht; jedoch ist dies keine offizielle bayerische Flagge.

Bremen besitzt drei Landesflaggen, wobei die Behörden sie mit mittlerem oder Flaggenwappen führen (diese beide Flaggen sind gleichberechtigt und unterscheiden sich nur durch die Zahl der Streifen), während die Bürger alle drei Landesflaggen verwenden dürfen.

In Deutschland sind neben den hier gezeigten querrechteckigen Flaggen sehr häufig auch hochrechteckige Flaggenvarianten (Hängefahnen, Banner, Knatterflaggen) in Gebrauch, insbesondere in den Binnenländern.

Flaggen der Länder Bei der Blasonierung muss beachtet werden, dass aus Sicht des Wappenträgers beschrieben wird. Aus Sicht des Betrachters erscheinen daher links und rechts vertauscht.

Land Flagge Kommentare Land Baden-Württemberg 150px Landesflagge rand|150px 3:5 „Die Landesfarben sind Schwarz und Gold.“Artikel 24, Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953.

„Das Wappen des Landes Baden-Württemberg zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Es wird als großes und als kleines Landeswappen geführt. Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Baden, Württemberg, Hohenzollern, Kurpfalz, Franken und Vorderösterreich. Der Schild wird von einem goldenen Hirsch und einem goldenen Greif, die rot bewehrt sind, gehalten. Im kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone (Volkskrone).“§ 1 des Gesetzes über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954.

„Die wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der nichtbeamteten Notare, sind berechtigt, auf der Landesflagge, die aus einem oberen schwarzen und einem unteren goldfarbenen Querstreifen besteht, das von ihnen zu führende Landeswappen zu zeigen (Landesdienstflagge). Die Höhe des Flaggentuchs, verhält sich zu seiner Länge wie 3 zu 5. Die Landesdienstflagge kann auch die Form einer Hängefahne oder eines Banners haben.“ […] „Für die Gestaltung der Landesdienstflagge sind die Muster 7 bis 12 maßgebend.“§ 9 Absatz 1 und 4 der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954 und die dazugehörigen Landesdienstflagge rand|150px mit großem Landeswappen 3:5 rand|150px mit kleinem Landeswappen 3:5 Freistaat Bayern 150px Landesflagge, offiziell Staatsflagge genannt rand|150px als Streifenflagge 3:5 rand|150px als Rautenflagge, 3:5 auch Traditionsflagge des Königreiches Bayern „Die Landesfarben sind Weiß und Blau.“Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946• bei Università di Torino: Archivio di Diritto e Storia Costituzionali. „Bayerische Staatsflagge ist die Streifenflagge oder die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben, oben weiß, unten blau. Die Grundform der Rautenflagge enthält 21 weiße und blaue Rauten (Wecken), wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die rechte obere Ecke des Flaggentuchs für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt.“Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Dienstflaggen für Kraftfahrzeuge vom 16. November 1953 (GVBl. 1953, S. 193), zitiert nach: Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde: Deutsche Flaggen: Bayern

Der Freistaat Bayern führt keine eigene Dienstflagge, sondern benutzt stattdessen die Staatsflagge in ihren beiden Varianten. Land Berlin 150px Landesflagge rand|150px 3:5 „Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot.“Artikel 5 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995• bei berlin.de.

„Das Landeswappen zeigt in silbernem Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblätterige Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit einem Tor in der Mitte ausgestattet ist.“ […] „Die Landesflagge zeigt die Farben Rot-Weiß-Rot in drei Längsstreifen. Die beiden äußeren Streifen nehmen je ein Fünftel, der mittlere Streifen nimmt drei Fünftel der Flaggenbreite ein. Der mittlere Streifen ist mit der etwas nach der Stange hin verschobenen Wappenfigur (ohne Schildumrahmung) belegt. Die Landesflagge kann auch die Form eines Banners haben.“§ 1 Absatz 1 und § 2 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 22. Oktober 2007• als (9.483 Bytes, bei berlin.de), als Quellentext bei 12px Wikisource.

Das Land Berlin führt seit 2007 keine eigene Dienstflagge mehr. Anstelle dessen benutzt es dafür die Landesflagge. Land Brandenburg 150px Landes- und Dienstflagge rand|150px 3:5 „Die Landesfarben sind Rot und Weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“Artikel 4 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992• bei

„Die Landesfarben sind Rot und Weiß.“ „Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.“ […] „Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben - oben rot, unten weiß - und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf.“§ 1, § 2 Absatz 1 und § 3 des (Hoheitszeichen-Gesetz-HzG) vom 30. Januar 1991. Freie Hansestadt Bremen150px Staatsflagge rand|150px ohne Wappen 2:3 „Die Freie Hansestadt Bremen führt ihre bisherigen Wappen und Flaggen.“

§ 1 „Das große bremische Wappen wird gebildet durch einen schräg nach rechts aufgerichteten, mit dem Barte linkshin gewandten silbernen Schlüssel gotischer Form in einem roten Schilde. Auf dem Schilde ruht eine goldene Krone, welche über dem mit Edelsteinen geschmückten Reife fünf (sichtbare) Zinken in Blattform zeigt. Der Schild ruht auf einer Konsole oder auf einem bandartigen Fußgestell und wird von zwei aufgerichteten rückwärts schauenden Löwen mit den Vorderpranken gehalten. Das mittlere Wappen wird gebildet durch den gleichen Schlüssel im roten, mit der goldenen Krone gekrönten Schilde. Das kleine Wappen wird lediglich durch den gleichen Schlüssel ohne Schild gebildet.“ […] § 6 „Die Staatsflagge ist von Rot und Weiß mindestens achtmal gestreift und längs des Flaggenstocks mit der den Streifen entsprechenden Zahl abwechselnd roter und weißer Würfel in zwei Reihen gesäumt. Die Zahl der roten und die der weißen Streifen soll stets eine gerade sein. In der Mitte hat die Flagge ein viereckiges weißes Feld, in welchem, falls sie mindestens zwölfmal gestreift ist, das in § 1 geschilderte große Wappen dargestellt ist, jedoch mit der Abänderung, daß an Stelle der Krone ein gekrönter Helm mit rot und weißer Helmdecke tritt; die Helmzier bildet ein nach rechts gewandter wachsender Löwe, der mit den Pranken den Wappenschlüssel, den Bart nach links gekehrt, senkrecht hält. Wenn die Flagge nur achtmal gestreift ist, so erhält das Mittelfeld das in § 1 geschilderte mittlere Wappen.“§ 1 und § 6 Absatz 1 und 2 der Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über das bremische Staatswappen vom 17. November 1891 (Bremische Staatswappenbekanntmachung, StaatsWBek), Brem.GBl, S. 124.Die im öffentlichen Dienst des Landes Bremen stehenden See- und Binnenschiffe und die öffentlichen Gebäude des Landes Bremen, die den Zwecken der Schiffahrt dienen, wie Hafenverwaltungsgebäude, Seemannsämter, Seefahrtschulen und die Molenköpfe der Hafeneinfahrten, führen neben der Bundesflagge die Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt (Landesdienstflagge).Bekanntmachung, betreffend Landesdienstflaggen der bremischen Schiffahrt Vom 19. September 1952 (Brem.GBl, S. 103) Sa BremR 9514-a-1; rand|150px mit mittlerem Wappen 2:3 rand|150px mit Flaggenwappen 2:3 Landesdienstflagge der bremischen Schiffahrt rand|150px 2:3 Freie und Hansestadt Hamburg 150px Landes- und Dienstflagge rand|150px 2:3 „Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Das Landeswappen zeigt auf rotem Schild die weiße dreitürmige Burg mit geschlossenem Tor. Die Landesflagge trägt die weiße Burg des Landeswappens auf rotem Grund.“Artikel 5 Absatz 1, 2 und 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952• bei Staatsflagge rand|150px Flagge des Senats in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt 3:5 Die 1897 geschaffene Staatsflagge zeigt „in der Mitte der roten Flagge ein viereckiges weißes Feld […], in welchem das große Staatswappen dargestellt ist.“(Senatsbeschluss über die Staatsflagge vom 8. Oktober 1897). Die Staatsflagge ist nicht Dienstflagge aller hamburgischen Behörden (dafür dienen entweder die Landesflagge oder die Admiralitätsflagge), sondern wird nur vom Senat in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt verwendet (Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 1949 und 11. Mai 1951). Siehe dazu Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde: Deutsche Flaggen: Hamburg und Flaggen und Wappen - Stadt Hamburg Admiralitätsflagge rand|150px 3:5 Eine Hamburger Flagge mit einem unter dem Burgtor liegenden blauen Anker mit gelbem Querstock.Dienstflagge zu Wasser für die Feuerlöschboote und die Boote der Wasserschutzpolizei sowie die Hamburger Hafenbehörden Die Admiralitätsflagge wird auf den Hamburger Dienstbooten, z. B. als Gösch auf den Polizeibooten, geführt und auf öffentlichen Gebäuden gesetzt, die hauptsächlich der Seeschifffahrt dienen. Land Hessen 150px Landesflagge rand|150px 3:5 „Die Landesfarben sind Rot und Weiß.“Artikel 66 der Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946, GVBl. 1946, S. 229.

„Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten.“

„Die Landesflagge besteht aus einem oberen roten und einem unteren weißen Querstreifen; die Höhe der Flagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. Die Landesflagge ist zugleich Handelsflagge. Die Landesdienstflagge ist die Landesflagge, die in der Mitte das Landeswappen zeigt.“§§ 1 und 2 des über die Hoheitszeichen des Landes Hessen vom 4. August 1948, GVBl, S. 111. Dienstflagge rand|150px 3:5 Land Mecklenburg-Vorpommern 150px Landesflagge rand|150px 3:5 „Die Landesfarben sind Blau, Weiß, Gelb und Rot. Das Nähere über Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das Gesetz.“Artikel 1 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993, GVOBl. M-V 1993, S. 372.