Die NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen ist ein Teil der Lokalgeschichte des oberhessischen Büdingen und der umliegenden Gemeinden in der Zeit des Nationalsozialismus.

Sie ist vor dem Hintergrund des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft der NS-Zeit zu sehen. Dessen ungeheure Ausmaße stellt der Artikel NS-Zwangsarbeit dar. Das Thema wird erst seit den 1980er Jahren zunehmend auch von den Kommunen erforscht und vor allem im Zusammenhang mit der Entschädigung noch lebender ehemaliger Zwangsarbeiter in den Jahren 1999 und 2000 öffentlich diskutiert: wie in Deutschland, so in der Stadt Büdingen. Diese gab im März 2000 eine Untersuchung in Auftrag, auf deren Ergebnissen dieser Artikel basiert (siehe Weblinks).

Zuständige Behörden Sofort nach Kriegsbeginn 1939 begann der vom NS-Regime längst geplante „Ausländer-Einsatz“ in der Kriegswirtschaft. Zuerst wurden polnische Kriegsgefangene und Zivilisten massenweise zum Arbeitseinsatz ins Reich verschleppt. Das Reichsministerium des Innern unter Heinrich Himmler übernahm ihre Verteilung. Die kommunalen Arbeitsämter organisierten dann ihre örtliche Zuteilung: Dort musste jeder Hof, Betrieb oder Privathaushalt zivile Zwangsarbeitskräfte anfordern. Auch deren Lebens- und Arbeitsbedingungen wurden streng von oben nach unten reglementiert.

Eine Vielzahl von NS-Behörden sorgten für die Durchsetzung staatlicher Anweisungen: der Landrat, die Gestapo, die Staatspolizeistelle Darmstadt. Für den Landkreis Büdingen war vor allem der NSDAP-Kreisleiter Emil Görner zuständig. Er gab Anordnungen des Regimes an die Ortsgruppenleiter der Partei weiter. Der Landrat – bis 1940 Hans Becker, danach bis Kriegsende Hermann Braun – wies die Bürgermeister der Einzelgemeinden zur Durchführung unterschiedlicher staatlicher Bestimmungen an.

Büdingen war zur Zeit des Nationalsozialismus Kreisstadt und Verwaltungssitz des Landkreises Büdingen. Dies änderte sich erst 1972.

Herkunft und Zahlen Die in Büdingen eingesetzten Zwangsarbeiter kamen aus ganz Europa, die meisten aus der Sowjetunion und aus Polen. Dorther kamen ab Dezember 1939 die ersten Zivilarbeiter. Aus Frankreich kamen ab dem Sommer 1940 die ersten Kriegsgefangenen.

Nach einer Volkszählung vom 17. Mai 1939 hatte die Stadt Büdingen damals 3.702 Einwohner. Mindestens 944 Zwangsarbeiter wurden im heutigen Bereich Büdingens eingesetzt: Sie waren während des Krieges also eine nicht zu übersehende Minderheit, zumal die meisten von ihnen mitten in Büdingen lebten.

Die Tabelle über Nachweisbare Zwangsarbeiter in Büdingen (Stadt) gibt eine Übersicht über ihre Herkunftsländer, die Anteile von Frauen und Männern und die Anmeldejahre. Diese Zahlen beruhen nur auf den noch verfügbaren Quellen; Abgänge und Zugänge bis Kriegsende oder vernichtete Quellendokumente sind darin nicht erfasst. Der Höchststand wurde erst in den Jahren 1943 und 1944 erreicht. Die Gesamtzahl liegt daher vermutlich um einiges höher, als die Tabelle ausweist.

+ Nachweisbare Zwangsarbeiter in Büdingen (Stadt) Zivilarbeiter Herkunft Weiblich Männlich Gesamt Anmeldung Sowjetunion (ohne Ukraine) 17 85 102 1942–1945 Ukraine 5 10 15 1940–1944 Polen 17 51 68 1939–1941, 1944 Estland/Lettland 9 4 13 1944–1945 Belgien 2 6 8 1942–1945 Litauen – 6 6 1943, 1945 Frankreich 1 4 5 1940, 1944 Niederlande – 5 5 1944–1945 Jugoslawien (ohne Kroatien) 1 3 4 1941 Kroatien – 1 1 ohne Angabe Ungarn 1 2 3 1944–1945 Slowakei – 1 1 1940 Tschechei – 1 1 1943 „Staatenlos“ (in der Regel: Generalgouvernement) 1 3 4 1944–1945 Ohne Angaben 3 4 7 1940, 1942–1943 Zivilarbeiter (Gesamt) 57 186 243 – Kriegsgefangene Herkunft Weiblich Männlich Gesamt Anmeldung Frankreich – ca. 70 ca. 70 1940–1942 Sowjetunion – ca. 60 ca. 60 Juli 1942, 1944? Italien (Militärinternierte) – 3 3 1945 Kriegsgefangene (Gesamt) – ca. 133 ca. 133 – Gesamt Herkunft Weiblich Männlich Gesamt Anmeldung Zwangsarbeiter 57 ca. 319 ca. 376 –

Altersstruktur Die Tabelle über Altersstruktur der nachweisbaren Zivilarbeiter in Büdingen (Stadt) zeigt, dass viele der Zivilarbeiter auch in Büdingen sehr jung waren. Selbst Kinder wurden teilweise mit beiden oder einem der Eltern hierher verschleppt. Kinder von Zwangsarbeiterinnen, die in Büdingen zur Welt kamen, sind dabei noch nicht berücksichtigt (siehe dazu Abschnitt 3.1 unter Mathildenhospital).

+ Altersstruktur der nachweisbaren Zivilarbeiter in Büdingen (Stadt) Alter bei Anmeldung Weiblich Männlich Gesamt 10–13 Jahre 6 1 7 14–17 Jahre 5 29 34 18–25 Jahre 26 99 125 26–60 Jahre 15 51 66 61–64 Jahre 1 1 2 Ohne Angabe 4 8 12

Sobald die Menschen durch die Vermittlung des Arbeitsamts ihren Zielort erreichten, wurden sie von der Ortsverwaltung erfasst und dazu auch fotografiert. Der Landrat wies die Stadt am 22. Juli 1940 an, für jede Person drei Lichtbilder anzufertigen, was diese einem privaten Fotoatelier der Altstadt (Knaf) übertrug. Die Fotos wurden für die Meldekarten und ein Arbeitsbuch benötigt.

Arbeitsbereiche Die Tabelle über Einsatzbereiche der nachweisbaren Zivilarbeiter in Büdingen (Stadt) gibt einen Einblick in die Einsatzbereiche der Büdinger Zivilarbeiter. Eine kleinere Zahl arbeitete bei den Städtischen Gas- und Wasserwerken in der „Thiergartenstraße“. Die meisten aber setzte die Stadt selbst hauptsächlich zur Waldarbeit ein. Der Bedarf dafür war groß, da Holz ein kriegswichtiges Produkt war. Die Zivilarbeiter mussten im städtischen Wald nicht nur Holz schlagen und transportieren, sondern auch Wege bauen. In den Wintermonaten wuchs ihre Zahl noch, da Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abgezogen und zusätzlich im Forst verwendet wurden. Umgekehrt kam es aber auch vor, dass Waldarbeiter „zu anderen Arbeiten“ im städtischen Verfügungsbereich „weggeholt“ wurden. Darüber beklagte sich der Leiter des Hessischen Forstamts am 26. Februar 1944 brieflich beim Büdinger Bürgermeister.

+ Einsatzbereiche der nachweisbaren Zivilarbeiter in Büdingen (Stadt) Einsatzbereiche Anzahl der Personen Büdingen (Stadt) als Gebietskörperschaft 77 Landwirtschaft 68 Gewerbebetriebe 23 Gewerbebetriebe (nur während des Krieges in Büdingen) 21 Privathaushalte 17 Gärtnereien 15 Mathildenhospital 5 Kinderheim „Frohkind“ 2 Reichsbahn 2 Ohne Angaben 16

Unterbringung und Versorgung Die vorliegenden Quellen überliefern meist wenig über die Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser Menschen. Für eine Gruppe von Ostarbeitern in Büdingen geben jedoch einige Dokumente Aufschluss. Die Männer wurden im Sommer 1943 aus dem Gauarbeitsamtsbezirk Magdeburg-Anhalt nach Büdingen verlegt und in einer städtischen Baracke in der Straße „Am Hain“ direkt bei der Gastwirtschaft „Neue Klippe“ untergebracht, die sie verpflegte. Diese Unterkunft war gemäß den „Ostarbeiter-Erlassen“ mit Stacheldraht umzäunt und wurde rund um die Uhr von Wachmännern bewacht.

Wegen des Mangels an regulären Wachmannschaften ernannte die Stadtverwaltung Forstbeamte und andere als geeignet angesehene Bürger zu Hilfswachleuten, die ihren Dienst mit einer Schusswaffe ausgerüstet versahen. Zusätzlich wurden gemäß der „Lagerordnung“ aus der Gruppe der „Ostarbeiter“ selbst „Barackenordner“ sowie „Vertrauenspersonen“ eingesetzt und dafür „die aus den bei der Arbeit, wie im Lager die beste Haltung zeigenden Kräfte“ ausgewählt. Die Ordnergruppe bestand zunächst aus 34 Männern, was aus einer Auszahlungsanordnung der Stadt von Anfang 1944 hervorgeht. Ihnen konnten „besondere Begünstigungen in der Verpflegung, Freizeitgestaltung und durch Geldzuwendungen“ gewährt werden.

Die Auszahlung erhielten aber nicht sie, sondern der Wirt der „Neuen Klippe“ (Reinhard Müller senior) zu ihrer Verpflegung. Hierfür verrechnete die Stadt im Dezember 1943 pro Kopf und Tag 1,70 RM, im März 1944 nur noch 1,50 RM. Die Rationen für „Ostarbeiter“ mussten gemäß einer zentralen Anordnung grundsätzlich deutlich niedriger sein als die für die deutsche Bevölkerung offiziell geltenden Rationssätze: „Keine andere Ausländergruppe war so niedrigen Hungerrationen ausgesetzt wie die sowjetischen Zwangsarbeiter.“

Kontrolle und Reglementierung

Die Behörden reglementierten die Arbeits- und Lebensbedingungen der Zivilarbeiter sehr streng, wobei sie die Nationalitäten gemäß der Rassenideologie der Nazis abgestuft verschieden behandelten: So waren die Bestimmungen für Polen deutlich schlechter als für Westeuropäer (siehe Polen-Erlasse), aber immer noch besser als die der Russen und Ukrainer.

mini|Kennzeichen der „Ostarbeiter“ Die Namen und Geburtsdaten einer Büdinger Gruppe von Ostarbeitern sind auf einer handschriftlichen Liste erhalten. Diese war offenbar von einem der Aufgeführten selbst zu erstellen, der kyrillische Schrift beherrschte. Alle Mitglieder der Gruppe waren mit dem „Ost-Abzeichen“ kenntlich gemacht: Dieses quadratische Stoffabzeichen mit der weißen Aufschrift „OST“ auf blauem Untergrund wurde auf die Bekleidung links in Brusthöhe aufgenäht. Es diente dazu, Kontakte mit anderen Zwangsarbeitern und mit Deutschen leichter zu unterbinden. Der Kontakt zu Deutschen war auf ein nicht zu umgehendes Mindestmaß zu beschränken.

Der NSDAP-Kreisleiter Emil Görner setzte im Bereich Büdingens vor allem Anordnungen, die das Kontaktverbot zwischen Deutschen und Ausländern betrafen, konsequent durch: etwa das Verbot der Tischgemeinschaft mit den „Fremdvölkischen“. Er überprüfte dies selbst bei den Bauern im Landkreis und ließ „mit unerbittlicher Strenge durch die Ortsgruppenleiter […] Fälle der Tischgemeinschaften zur Anzeige bringen“.

Der Landrat wiederum konkretisierte staatliche Weisungen nicht nur, sondern verschärfte sie oft zusätzlich und bestand auf ihrer penibelsten Einhaltung. So schrieb er am 7. März 1940 an die Bürgermeister, dass sie sonntägliche Besuche von Polen untereinander unterbinden sollten, da diese meist über keine Ausweispapiere verfügten, „so daß eine unter Umständen notwendige polizeiliche Kontrolle unterwegs auf Schwierigkeiten stößt.“ Auch Alkoholausschank an sie in Gaststätten und Kinobesuche seien wegen der „ungeheueren Gräueltaten“ von Polen an Deutschen keinesfalls länger zu dulden, sondern als unzuverlässige Haltung gegenüber dem Staat zu werten und mit Strafe zu bedrohen. Daraufhin ließ etwa der Büdinger Bürgermeister Diemer zur eigenen Absicherung 21 Gastwirte sowie den Kinobetreiber seiner Gemeinde auf dem auch an ihn gerichteten Schreiben des Landrats abzeichnen.

Am 22. Juni 1940 gab der Landkreis eine Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei brieflich an die Gendarmerieposten des Kreises weiter und verfügte, ihm das Verlassen des Arbeitsplatzes von Polen unverzüglich zur Weitermeldung an die Gestapo zu melden, Polen, die ohne Ausweis oder Aufenthaltsberechtigung angetroffen würden, festzunehmen und „dem nächsten Polizei-, notfalls dem nächsten Gerichtsgefängnis zur polizeilichen Verwahrung zuzuführen“, die Festgenommenen in ihren Dienstbereich zu überstellen oder in ein Konzentrationslager bzw. Arbeitserziehungslager zu überführen.

Eine Kopie dieses Maßnahmenkatalogs ging an die Ortsbürgermeister in ihrer Eigenschaft als „Ortspolizeiverwalter“.

Beispiel dafür sind zwei Namen auf der o. g. Liste: „Kotschkin, Hawriil“ und „Nikitschin, Hrihorij“. Diese versah der zuständige Revierförster mit dem Vermerk „Polizeigewahrsam“ und der Anmerkung: „Die beiden Ostarbeiter […] wurden [bei] der Geheimen Staatspolizei Gießen eingeliefert und befinden sich zur Zeit in der Arbeitserziehungsanstalt Heddernheim. Fernmündliche Auskunft der Geh. Staatspol. Gießen am 29.III.44 – Tel. Nr. 4441 Gießen, gez. Hofmann (Revierförster).“

Am 9. Oktober 1940 folgten „weitere Erläuterungen und Ergänzungen“ aus einem „Runderlaß“ Himmlers vom 3. September 1940. Er machte die Bürgermeister für „die straffe Durchführung der Anordnung hinsichtlich der Kennzeichnung der Polen […] in Anbetracht der wiederholten Klagen besonders verantwortlich“ und fügte hinzu:

Ferner hieß es: