Als Transkei, offiziell (), wurde ein Gebiet im östlichen Kapland von Südafrika bezeichnet, das im Jahr 1963 als Homeland einen weitgehenden Selbstverwaltungsstatus erhielt und 1976 von der südafrikanischen Regierung im Rahmen der damaligen Apartheidspolitik in eine formal staatliche Unabhängigkeit übergeführt wurde. Transkei bedeutet „jenseits des Kei“. Der Kei ist ein Fluss an der Südgrenze der Transkei.
Geographie Ursprünglich und im europäischen Verständnis während der Kolonialperiode am Kap umfasste das später als Transkei bezeichnete Gebiet Siedlungsareale einiger Stammesgruppen der afrikanischen Bevölkerung. Das waren die Territorien von Fingoland (Mfenguland), Galekaland (Gcalekaland) und Idutywa Reserve. Infolge der Zuwanderung europäischer Siedler kam es unter deren Einfluss zu mehrfach veränderten territorialen Verwaltungsgliederungen.South African History Online: Transkei. auf www.sahistory.org.za (englisch). Noch bis in das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts war für dieses Gebiet der Begriff „Frei-Kaffer-Land“ oder nur „Kafferland“ im Gebrauch. Er ist jedoch von „Britisch-Kafferland“ (Britisch-Kaffraria) zu unterscheiden, das im Wesentlichen die spätere Ciskei umfasst.Gustav Fritsch: Der Weltteil Afrika in Einzeldarstellungen. IV. Südafrika bis zum Zambesi. 1. Abteilung. Das Land mit seinen pflanzlichen und tierischen Bewohnern. Leipzig, Prag 1885, S. 6. Die natürliche Trennlinie zwischen beiden Gebieten und damit die südwestliche Grenze des Transkeiterritoriums bildet der Great Kei River. Dagegen fand das Gebiet im Nordosten um 1885 seine Begrenzung mit dem Verlauf des Bashee River (heute Mbhashe River); von seiner Mündung in den Indischen Ozean stromaufwärts bis nahe an den Ort ClarkeburyCensus Clarkebury. / eMgwali (in der heutigen Local Municipality Engcobo) heran.H. C. Schunke: Kaffraria und die östlichen Grenz-Distrikte der Cap-Kolonie. Maßstab 1:750.000, Justus Perthes, Gotha 1885. In: Petermanns Geographische Mitteilungen, Jg. 1885, Tafel 9.
Die Transkei als „Homeland“ bestand aus drei separaten Gebieten: einem großen Gebiet zwischen der Südostgrenze von Lesotho und dem Indischen Ozean, das über 90 Prozent der Fläche der Transkei ausmachte, einem kleinen Gebiet nördlich davon um Ibisi und einer Exklave an der Südwestecke Lesothos um die Orte Sterkspruit und Herschel.P. R. Irwin, B. M. Willett, D. Gaylard: Juta’s New Large Print Atlas. Juta & Company Ltd., Johannesburg 1985, ISBN 0-7021-1545-2. Es gab zwei Grenzübergänge nach Lesotho. Sie wurden von den Behörden der Transkei betrieben. Die Fläche betrug 43.800 km²Eintrag Transkei im Fischer Weltalmanach 1988. Fischer, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-596-19088-6. und die Einwohnerzahl 1983 rund 1,9 Millionen Menschen, mit in Südafrika lebenden 2,694 Millionen Bürgern. Die Hauptstadt und größter Ort der Transkei war Umtata (heute Mthatha), die einzige Hafenstadt Port St. Johns.
Die Transkei gehörte zu den weniger fruchtbaren Gebieten Südafrikas. Zu dem Territorium gehörten Teile der Drakensberge mit Gipfeln bis 3000 Metern über dem Meeresspiegel. Das Land ist von Flüssen durchzogen, die in den Drakensbergen entspringen und im Indischen Ozean münden. Der Küstenabschnitt ist für den Verkehr wenig erschlossen und wird Wild Coast (deutsch: „Wilde Küste“) genannt. Zur Transkei gehörte auch Pondoland.
In der Morphologie des Geländes zeichnet sich beginnend bei der Küste in Richtung zum Landesinneren ein stufenweiser Anstieg ab. Dem schmalen Küstengürtel folgt das Mittelveld und das Hochveld bis zur Großen Randstufe. Die Landschaft in der Transkei ist überwiegend hügelig und von Land- sowie Forstwirtschaft geprägt. Überweidungen und zu häufiges Abbrennen der Vegetation bis in das 20. Jahrhundert in Verbindung mit ungünstigen Witterungsbedingungen haben jedoch umfängliche Bodenverheerungen nach sich gezogen, die sich vorwiegend als Erosionszonen (Dongas) in den weiten Wiesenlandschaften abzeichnen. An anderen Stellen, im Umfeld der Stadt Butterworth, haben sich Geröllfelder aus den K.aroo-Doleriten gebildet.Nick Norman, Gavin Whitfield: Geological Journeys. Struik Publishers, Cape Town 2006, S. 152–158, ISBN 1-77007-062-1.Ernst Klimm, Karl-Günther Schneider, Bernd Wiese: Das südliche Afrika. Republik Südafrika, Swasiland, Lesotho. (= Wissenschaftliche Länderkunden, 17), Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1980, S. 236–237, ISBN 3-534-04132-1.
Geschichte Kolonialzeitliche Vorgeschichte Die europäische Besiedlung der Kapkolonie erfolgte lange Zeit in östliche Richtung entlang der Küste, wobei die ansässige Bevölkerung durch Siedler und Militär zum Verlassen ihrer Wohngebiete gezwungen wurde. Die Ausdehnung des Zulureiches im Verlauf des 19. Jahrhunderts in Natal erzeugte auf die Xhosa-stämmige Bevölkerung einen Vertreibungsdruck in davon westlich gelegenen Landstriche. Diese lebte wie ein Teil der weißen Siedler von Viehzucht und Jagd. Auf Grund der dadurch eintretenden geographisch gegenläufigen Entwicklung spitzten sich Konflikte um Landnutzungen und natürliche Lebensgrundlagen zu. Beispielsweise kamen zwischen 1820 und 1821 etwa 5000 neue britische Siedler im östlichen Kapland bei Port Elizabeth an. Die politische Antwort der britischen Kolonialmacht auf jene Veränderungen bestanden in einer fundamentalen Verschiebung der Rechtslage für den Landbesitz in den neu eroberten Gebieten und in militärischen Reaktionen, wie die sogenannten Grenzkriege und der Bau militärischer Befestigungen entlang der Außengrenzen europäisch beherrschter Gebiete. Der Kei bildete ab 1847 die östliche Grenze der Kapkolonie, da sein natürlicher Verlauf die militärische Außensicherung begünstigte. Bis 1894 verschob sich diese Grenze innerhalb der Transkeian Territories mehrmals und fand durch den Kontakt an Natals südwestlichen Rand ihre endgültige Lage. Die Annexion der damaligen Transkeian Territories erfolgte im Zeitraum von 1872 bis 1895. Im Jahr 1857 siedelte die Verwaltung der Kapkolonie westlich des Keis deutsche Legionäre an, da man die durch Kolonialpolitik gewonnenen Gebiete als Crown Land auswies und nach europäischem Liegenschaftsverständnis verwaltete. Im Verständnis der Stammesbevölkerung war die zur Lebensgrundlage genutzte Landfläche ihr Gemeinschaftsbesitz.Gottfried Wellmer: Südafrikas Bantustans. Geschichte, Ideologie und Wirklichkeit. Bonn (Informationsstelle Südliches Afrika e. V.), 1976, S. 9–12, 16, 18.Andrea Lang: Separate Development und das Department of Bantu Administration in Südafrika. Geschichte und Analyse der Spezialverwaltungen für Schwarze (Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde, 103). Hamburg 1999. S. 47, ISBN 3-928049-58-5.Ernst Klimm, Karl-Günther Schneider, Bernd Wiese: Das südliche Afrika. Republik Südafrika, Swasiland, Lesotho. (Wissenschaftliche Länderkunden, 17), Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1980, S. 43, ISBN 3-534-04132-1Jean Guiloineau (Übers. Joseph Rowe): Nelson Mandela: The Early Life of Rolihlahla Madiba. Berkeley 2002, S. 38, ISBN 1-55643-417-0.
Das Vereinigte Königreich verwaltete das Transkei-Gebiet seit dem 19. Jahrhundert über ernannte Chiefs (Häuptlinge) in einem traditionell geprägten Ratssystem.Colin Bundy: The Rise and Fall of The South African Peasantry. Cape Town, London 1988, ISBN 0-520-03754-5. Mit dem Glen Grey Act von 1894 fasste man die Ergebnisse einer jahrelangen kolonialpolitischen Entwicklung dieser Gebiete in ein Gesetz, das zu seiner Entstehungszeit als wirksames Instrument zur Gewinnung billiger Arbeitskräfte für die südafrikanische Wirtschaft galt und die Wanderarbeit verstärkte.
United Transkeian Territories General Council ab 1931 mini|Das Gebäude für den ehemaligen United Transkeian Territories General Council in Mthatha Das alte Rätesystem der Chiefs formte sich 1931 zu einem Allgemeinen Rat (United Transkeian Territories General Council), Bunga genannt, unter Vorsitz des weißen Chief Native Commissioner (deutsch etwa: „Eingeborenen-Hauptkommissar“) mit 26 weißen Distrikt-Eingeborenenkommissaren, drei kooptierten indigenen Vertretern aus Distrikträten und vier Chiefs. Dieses Gremium erhielt als Sitzungs- und Verwaltungsstätte ein dafür konzipiertes Gebäude (Chamber and offices of United Transkeian Territories General Council) in Umtata. Ein ähnlicher Rat entstand 1931 für die Ciskei.Charles Dundas, Hughes Ashton: Problem Territories of Southern Africa. Basutoland, Bechuanaland Protectorate, Swaziland. South African Institute of International Affairs. Kapstadt und London 1952, S. 70–71 1951 wurde die Ratsversammlung nach dem Zusammenschluss von wirtschaftlich einheitlichen Volksgruppen um weitere Regionalräte ergänzt.
Entwicklung des Selbstverwaltungsstatus nach 1956 Im Jahre 1956 wurde an Stelle des Allgemeinen Rates (United Transkeian Territories General Council), bis dahin die Dachorganisation der von den Stämmen her aufgebauten Selbstverwaltung, eine neue Territorialbehörde (Transkeian Territorial Authority) mit 26 neuen Distriktverwaltungen (District Authority) eingesetzt. Diese Veränderungen vollzogen sich nach den Bestimmungen des Bantu Authorities Act (Act No. 68 / 1951). Alle vorhergehenden Verwaltungsstrukturen hob eine Proklamation (180/1956) mit Wirkung zum 1. September 1956 auf.SAIRR: A Survey of Race Relations in South Africa 1955–1956. Johannesburg , S. 59.Nelson Mandela Centre of Memory: 1951. Bantu Authorities Act No 68. auf www.nelsonmandela.org (englisch).Apartheid Era Laws: . auf www.africanhistory.about.com (englisch).
Die erste Versammlung der neuen Territorialbehörde fand im Mai 1957 statt. Am 1. Juli ernannte man L. H. D. Mbuli zum ersten schwarzen Secretary and Treasurer (deutsch etwa: „Sekretär und Finanzverwalter“) der Behörde. Nachfolgend übernahm E. W. Pearce den Posten eines Supervisory Officer (deutsch etwa: „Aufsichtsbeamter“) der Bantu-Verwaltungen in der Transkei. Kritiker dieser Entwicklung hielten der Territorialbehörde vor, dass den an der Verwaltung beteiligten Chiefs der erforderliche Bildungshintergrund für ein Mitwirken an öffentlichen Aufgaben und dem Umgang mit öffentlichen Finanzen fehle. Die Auswahl der an den Verwaltungsorganen beteiligten Personen sei demnach nicht durch Fähigkeit, aber durch Abstammung und einer Rückkehr zum Tribalismus geprägt.SAIRR: A Survey of Race Relations in South Africa 1956–1957. Johannesburg , S. 80–81.
Für die Wahl von 1963 gruppierten sich in ihrem Vorfeld zahlreiche Unterstützer um Victor Poto, einem Paramount Chief, der auch den Rückhalt aus dem Kreis von Paramount Chief Sabata Dalindyebo sicher hatte. Eine andere und externe Gruppe, die Xhosa National Association am Witwatersrand stellte eigene Kandidaten auf, erlangte jedoch keine größere Bedeutung. Den Unterstützern von Victor Poto stand ein beträchtlicher Personenkreis um Chief Kaiser Matanzima gegenüber. Die Gruppierungen waren noch wenig organisiert. Außenstehende Beobachter meinten damals, dass die herrschenden Feudalstrukturen das Entstehen politischer Parteien hemmen würden. Nach der Wahl wähnte Victor Poto in der Gesetzgebenden Versammlung (Legislative Assembly) eine Mehrheit von 38 unter den insgesamt 45 gewählten „Abgeordneten“ zu haben. Matanzima ging jedoch von 35 eigenen Unterstützern aus. In der Bevölkerung bestand allgemein die Auffassung, dass eine sehr große Mehrheit des Volkes die Politik von Poto unterstützt hatte. In einer geschlossenen Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung erhielt dagegen Matanzima als Kandidat für den Posten des Chief Minister eine Mehrheit von 54 gegen 49 Stimmen, weil er neben den „Abgeordneten“ viele Voten von den Chiefs (eigene Mandate für die Versammlung) erhalten hatte. Es stimmten 47 Chiefs und 7 „Abgeordnete“ für Matanzima, für Poto dagegen nur 11 Chiefs und 38 „Abgeordnete“. Dieses Stimmverhalten stellte einen bislang nicht eingetretenen Bruch mit den Stammestraditionen dar und wurde in und außerhalb der Transkei kritisch bewertet.SAIRR: A Survey of Race Relations in South Africa 1963. Johannesburg 1964, S. 97–98.