Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Liegt sie darunter, ist dem Arbeitnehmer trotz Voll-Erwerbstätigkeit eine angemessene Existenzsicherung nicht gewährleistet.Claus Schäfer: Geringe Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 77.
Niedriglohn in Industriestaaten Begriffsklärung Allgemeine Begriffsdefinition Der Begriff Niedriglohn setzt sich zusammen aus zwei Bestandteilen, „niedrig“ und „Lohn“. Letzteres bezeichnet den effektiv gezahlten Bruttolohn oder -gehalt aus unselbstständiger Arbeit einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge sowie Prämien und Naturalleistungen.Gablers Wirtschaftslexikon. 16. Auflage. Wiesbaden 2004, S. 1920.
„Niedrig“ ist ein Bruttolohn, wenn er selbst aus Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Existenz des Arbeitnehmers zu sichern. Der Niedriglohn liegt somit am Rande der Armutsgrenze, welche als absolute Grenze in Deutschland zum Beispiel das Sozialhilfeniveau (siehe Arbeitslosengeld II) darstellt.
Billiglohn ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Niedriglohn bzw. für extremen Niedriglohn. Der Terminus ist vor allem geläufig im Wort Billiglohnland. Die meisten illegal beschäftigten Arbeitsimmigranten in Deutschland, vor allem aus Osteuropa und z. B. im Bauhilfsgewerbe, sind effektiv deshalb Billiglöhner, da ein Teil des Geldes, das der Bauherr an den Subunternehmer schwarz zahlt, bei diesem verbleibt. Der Beschäftigte erhält dann im Tagelohn nur zwischen 4,50 und 6,50 € pro Stunde bar. Im deutschsprachigen Raum spricht man bei legal Beschäftigten von Billiglöhnern, wenn das Entgelt für eine Arbeitsstunde markant unter der Untergrenze von Tariflöhnen einschlägiger Gewerbe liegt, also sogar noch unter den oben definierten Niedriglöhnen. Betroffen von Löhnen, die unter 7,50 € pro Stunde liegen und damit einem erwachsenen Menschen in Vollzeit den Lebensunterhalt sicher nicht sichern, sind z. B. junge Friseure, Kellner, Wachdienst-Mitarbeiter, Callcenter-Beschäftigte und Hilfsarbeiter außerhalb der Arbeitsfelder mit Tariflöhnen. Briefboten in Post-Konkurrenz-Betrieben erhielten solange einen Billiglohn, bis die Post AG in Konkurrenz Druck ausübte und in der Branche vor einigen Jahren einen Mindestlohn von über 9 € pro Stunde gegen den Widerstand der Beschäftigten in den anderen Postunternehmen durchsetzte.
OECD-Definition In Anlehnung an die Definition der OECD wird Niedriglohn als ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Bei dem Medianlohn handelt es sich um den Median der Zahlenreihe, bestehend aus den effektiv gezahlten Bruttolöhnen aller Vollerwerbstätigen des Landes.Henning Lohmann: Armut von Erwerbstätigen in europäischen Wohlfahrtsstaaten. Niedriglöhne, staatliche Transfers und die Rolle der Familie. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 109 Das heißt, eine Hälfte aller Beschäftigten verdient mehr als den Medianlohn, die andere dementsprechend weniger als den Medianlohn.
Begriffsabgrenzung Lohndumping Lohndumping betrifft die im Exportland niedrigeren Exportpreise für Güter und Dienstleistungen als die auf dem Weltmarkt üblichen, die durch geringere Arbeitskosten (Personalkosten und Lohnnebenkosten) in einem Niedriglohnland verursacht werden.Reinhold Sellien, Dr. Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1977, Sp. 152 Lohndumping wird von der Welthandelsorganisation – wie Öko-, Sozial- und Valutadumping – als legales Mittel der Wettbewerbsfähigkeit eines Staates anerkanntCarsten Lenz/Nicole Ruchlak, Kleines Politik-Lexikon, 2001, S. 235 und ist daher kein verbotenes Dumping, weil es sich um einen Kostenvorteil und nicht um räumliche Preisdifferenzierung handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht von Lohnwucher ( Abs. 1 Nr. 3 StGB) aus, wenn die Entlohnung unterhalb von 2/3 des ortsüblichen oder Tariflohnes liegt.BGH, Urteil vom 22. April 1997, Az.: 1 StR 701/96 = Das Bundesarbeitsgericht (BAG) folgte dem mit seinem Urteil im April 2009.BAG, Urteil vom 22. April 2009, Az.: 5 AZR 436/08 = Lohndumping liegt nicht vor, wenn das Arbeitsentgelt der Grenzproduktivität der Arbeit entspricht.
Mindestlohn Mindestlohn ist ein gesetzlich geregeltes Arbeitsentgelt, das das Minimum für eine Beschäftigung darstellt. Oftmals liegt die Höhe des Mindestlohnes nahe an der Kennziffer des Niedriglohnes.
Entstehung des Niedriglohnsektors
Seit Ende der 1980er Jahre weitete sich der Niedriglohnsektor durch den technischen Wandel und die Globalisierung, also die Zunahme des internationalen Handels und der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung, stark aus. Marktorientierte niedrigproduktive Beschäftigungen wurden zunehmend durch Importe ersetzt. Die geringqualifizierten Beschäftigungen in den Industriestaaten gingen dadurch zurück, während immer mehr Menschen solche Beschäftigungen nachfragten, weil mehr Frauen erwerbstätig werden wollten und mehr Arbeitskräfte einwanderten. Dagegen wurden immer mehr hochqualifizierte Beschäftigte gesucht. Infolgedessen sanken die Löhne für niedrig qualifizierte Beschäftigungen, während die Löhne für hochqualifizierte Beschäftigungen durch den Nachfrageüberschuss anstiegen.
Das Anwachsen des Niedriglohnsektors wurde dadurch begünstigt, dass gesetzliche Mindestlöhne entweder ganz fehlten oder dass bestehende Mindestlöhne real sanken, weil sie jahrelang nicht angehoben wurden. Da sich auch immer weniger Beschäftigte gewerkschaftlich organisierten und sich das Lohnverhandlungssystem immer weiter aufsplittete, hatten die Beschäftigten dem Entstehen von Niedriglöhnen nichts entgegenzusetzen.Claus Schäfer: Geringe Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 30–33
In Deutschland stieg der Anteil der gering bezahlten Beschäftigten entgegen dem oben beschriebenen internationalen Trend in den 1980er und 1990er Jahren nicht an. Anfang der 2000er wurde mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes die Entstehung des Niedriglohnsektors gefördert. Auf dem World Economic Forum in Davos am 28. Januar 2005, äußerte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder:
Betroffene des Niedriglohnsektors Gemäß unterschiedlichen empirischen Studien sind folgende Personengruppen einem überdurchschnittlich hohen Niedriglohnrisiko ausgesetzt: Frauen (geschlechtsspezifisch) Jüngere (altersspezifisch) Geringqualifizierte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Ungelernte) Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen Teilzeitbeschäftigte Aus- und Weiterbildung
Das höchste Risiko, nur mit einem Niedriglohn unter 9,30 € je Stunde vergütet zu werden, haben – nach Erhebungen des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen – mit 46,6 % Beschäftigte ohne Berufsabschluss (38,8 % der Männer, 53,4 % der Frauen). Abhängig Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung sind zu 24,3 % betroffen (17,2 % der Männer und 31,6 % der Frauen). Bei den beschäftigten Akademikern unterschreiten 8,6 % die genannte Niedriglohnschwelle.
Niedriglöhne konzentrieren sich besonders auf Kleinbetriebe Bestimmte Wirtschaftszweige wie Handel- und Dienstleistungsbereich
Auswirkungen der Niedriglöhne Die Qualität des Arbeitsplatzes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Höhe der Löhne. Je geringer die Entlohnung, desto schlechter sind die Arbeitsbedingungen. „Niedriglohn wird somit immer mit schlechten Arbeitsbedingungen, unzureichender sozialer Absicherung und keinerlei Chancen auf Weiterbildung, Qualifizierung und berufliche Karriere gleichgesetzt.“ Niedrige Löhne bedingen zudem unzureichende Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit. Aus sozialer und gesellschaftlicher Sicht sind Niedriglöhne nicht nur Auslöser für Altersarmut, sondern sie sind auch für die Verarmung eines erheblichen Teils der Volkswirtschaft ursächlich.
Maßnahmen gegen Niedriglohn Als durchaus bekannte Maßnahme gegen niedrige Löhne gilt der gesetzlich geregelte Mindestlohn. Dieser kann jedoch nur zu Gunsten der Arbeitnehmer wirken, wenn er über dem definierten Niedriglohn liegt und nicht darunter. Außerdem bedarf der Mindestlohn einer jährlichen Anhebung entsprechend der Inflation, um niedrigen Löhnen entgegenwirken zu können. Wenn kein gesetzlicher Mindestlohn vorliegt, regeln flächendeckende Kollektivverhandlungssysteme die Mindestsätze in den einzelnen Sektoren. Die Maßnahmen mit der stärksten direkten Wirkung sind insbesondere höhere Lohnsteigerungen in den unteren Lohngruppen oder sogar die Abschaffung dieser unteren Lohngruppen. (PDF; 116,4 kB) Grundsatzdokument des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst (EGÖD), erstellt am 14. Juni 2006. „Die Forderung an die Arbeitgeber, angemessene Löhne zu zahlen, ist gleichbedeutend mit der Forderung der Änderung ihrer Personalentwicklungspolitik und einer Änderung ihrer Einstellung zu Qualifikation, Weiterbildung, Rekrutierung von Personal und Personalbindung derjenigen MitarbeiterInnen am Ende der Lohnskala.“ Niedriglöhne sollen durch eine Steigerung der durchschnittlichen nationalen Produktivität angehoben werden, die auch zu Gunsten der Sektoren mit geringer Produktivität wirken soll.
Deutschland Jahr Niedriglohn-Empfänger (von allen Beschäftigten) Niedrig-Lohn-GrenzeBruttoproMonat Niedrig-Lohn-GrenzeBruttoproStunde Quelle 1994 16 % SOEP, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, ohne Auszubildende, zitiert entsprechend insm.de 1995 15 %–17 % 1996 16 % 1997 17 % 1998 17 % 1.546 € 1999 18 % 2000 19 % 2001 19 % 2002 20 % 2003 21 % 2004 22 % 2005 21 % 1.779 € doku.iab.de (PDF; 640 kB) 2006 20 %–22 % 9,85 € 2007 23 % 9,62 € 2008 22 % 9,50 € IAQ 2011; zitiert nach 2009 20 %–22 % 1.784 € 9,50 € 2010 21 % 1.802 € 2014 1.993 € 10 € 20152.056 € 2017 22,8 % 2.139 € 10,80 €
Betrachtet wird das Brutto-Arbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten. 2009 lag es in Westdeutschland für jeweils die Hälfte dieser Gruppe unter bzw. über 14,25 Euro/Stunde (Median). Die Niedriglohngrenze lag damit bei 9,50 Euro/Stunde.dgb.de Der Median lag 2009 bei 2676 Euro/Monat, die Niedriglohngrenze bei 1784 Euro/Monat. Einen Niedriglohn erhielten (je nach Quelle) 20,2 % bis 22 % der Gruppe.
Deutschland hat seit 2015 einen allgemeinen Mindestlohn. Die Mindestlöhne der anderen europäischen Länder liegen bei 40,5 % bis 62,7 % des jeweiligen landesspezifischen Vollzeit-Medianlohns.uni-due.de (PDF) Bei deutschen Zeitarbeitsfirmen wurde beispielsweise ein Mindestlohn von 7,80 Euro von den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit den Zeitarbeitsfirmen beschlossen. Dennoch tauchen teilweise auch bei Zeitarbeitsfirmen Fälle von Lohndumping auf, wobei der Mindestlohn deutlich unterschritten wird.Zeitarbeit: 2,71 Euro Lohn: "Das ist Sklaverei" Süddeutsche.de
2010 verdienten 1,383 Millionen Menschen in Deutschland so wenig, dass sie als sogenannte Aufstocker zusätzlich Arbeitslosengeld II bezogen um die Grundsicherung zu erreichen. Im Mai 2018 waren dies 1,108 Millionen Menschen.Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem September 2018 Nach den Angaben im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2013) ist der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (Niedriglohnquote) in Deutschland „nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation seit 2000 bis 2007 von gut 20 Prozent auf rund 24 Prozent angestiegen und schwankt seitdem um einen Wert von rund 23 Prozent.“Vierter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2013) (PDF)Vgl. auch Aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Institut Arbeit und Qualifikation 06/2018, Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf: Niedriglohnbeschäftigung 2016 – beachtliche Lohnzuwächse im unteren Lohnsegment, aber weiterhin hoher Anteil von Beschäftigten mit Niedriglöhnen
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