Alfred Engleder (* 18. Jänner 1920 in Sierning; † 30. April 1993 in Wien) war ein österreichischer Hilfsarbeiter und Serienmörder, der als sogenannte Bestie von Sierning und aufgrund der verwendeten Tatwaffe auch als Mörder mit dem Maurerfäustl bekannt wurde. In den Jahren 1951, 1955 und 1957 überfiel Engleder im Großraum der oberösterreichischen Stadt Steyr sechs Frauen, um sie zu vergewaltigen, wobei zwei Frauen die Angriffe nicht überlebten. Nach dem Überfall auf sein sechstes Opfer konnte er anhand von am Tatort zurückgelassenen Effekten als Täter identifiziert und nach viertägiger Flucht an der Grenze zur Tschechoslowakei entdeckt und festgenommen werden. 1958 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt und 26 Jahre später zur Bewährung entlassen. 1993 starb er an den Folgen eines Messerangriffs durch eine befreundete Prostituierte.
Leben Engleder wurde als Sohn eines Werkmeisters geboren und kam nach der Scheidung seiner Eltern im Alter von vier Jahren in das Waisenhaus Gosau und später in die Erziehungsanstalt Steyr-Gleink. Nach seinen Angaben sei die ihm dort zuteil gewordene Behandlung sehr streng und ungerecht gewesen, sodass sich in ihm schon damals Gefühle der Rachsucht und Bosheit entwickelt hätten. Nach sehr guten Fortschritten in der Pflichtschule wurde ihm mit seinem 14. Lebensjahr ein Lehrplatz bei einem Linzer Schneidermeister vermittelt, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen nach weniger als einem Jahr aufgeben musste. Anschließend arbeitete er jeweils als Knecht bei Landwirten im Raum Gallneukirchen, Windischgarsten, Reithal bei Liezen und Wels sowie bei einem Gastwirt in Gosau. Im Februar 1938 verschaffte ihm sein Vater einen Arbeitsplatz in einer Messer- und Stahlfabrik in Neuzeug, einer Ortschaft von Sierning. Im Oktober 1939 wurde er zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und in Frankreich eingesetzt. Nach seiner Überstellung zur Wehrmacht war er zunächst in Steyr und dann neuerlich in Frankreich stationiert, von wo er im Dezember 1941 mit seiner Einheit nach Russland verlegt wurde. Im Dezember 1943 geriet er in russische Kriegsgefangenschaft und erlernte dort das Tischlerhandwerk, ehe er am 20. September 1947 in die Heimat zurückkam und ab Januar 1948 wieder in der Fabrik Neuzeug arbeitete.
Im Februar 1949 heiratete er die im Sommer 1948 kennengelernte Marie L., die zwei außereheliche Kinder in die Beziehung mitbrachte. Die Ehe wurde am 9. Januar 1951 vor dem Kreisgericht Steyr geschieden. Als Begründung nannte Engleder heftige Streitigkeiten, welche von der Familie der Marie L. ausgelöst worden sein sollen. Noch vor der Scheidung hatte er Berta H. kennengelernt und war mit ihr ein Verhältnis eingegangen, aus welchem im Juli 1951 sein erstes Kind geboren wurde. Mitte Juli 1951 wurde er aus der Fabrik Neuzeug entlassen, wo er es zwischenzeitlich zum Vorarbeiter gebracht hatte, wurde anschließend Hilfsarbeiter einer anderen Messerfabrik in Steyr und beschäftigte sich bei einer Rudersport-Vereinigung. Am 27. Mai 1952 wurde er als Arbeiter bei den Steyr-Werken eingestellt und heiratete am 22. Juli 1952 Berta H., mit der er in der Folge noch zwei weitere Kinder bekam. Ab August 1956 war Engleder arbeitslos, hatte jedoch durch Ausführung von Schwarzarbeit in Verbindung mit der Arbeitslosenunterstützung ein ausreichendes Einkommen.
Engleder galt laut späterer Anklageschrift als fleißiger und geschickter Arbeiter, der sich um seine Kinder sorgte und als Zeichner sowie Bastler Anerkennung fand. Zudem habe er sich mit politischen Fragen beschäftigt und sich der Lektüre wissenschaftlicher Werke, unter anderem psychologischer Art, gewidmet.
Engleder sagte später aus, dass er sich nach seiner Entlassung Mitte Juli 1951 ständig mit dem Gedanken getragen habe, eine junge Frau, ganz gleich welche, richtig zu erniedrigen und zusammenzuschlagen. Er schilderte, dass er wiederholt mit dem Fahrrad unterwegs war, um eine Gelegenheit zu finden, ein jüngeres, hübsches Mädchen oder eine Frau niederzuschlagen und an ihr Geschlechtsverkehr auszuüben. Engleder behauptete laut Gericht, dass er schon seit seiner Jugend bei Frauen wenig Anwert gefunden habe. Dieser Umstand sowie seine körperliche Kleinheit hatten in ihm nicht nur Minderwertigkeitskomplexe hervorgerufen, sondern darüber hinaus einen grenzenlosen Hass gegen das weibliche Geschlecht erzeugt.
Taten Bei seinen Taten ging Engleder immer nach demselben Muster (Modus Operandi) vor. Auf einem Fahrrad fahrend näherte er sich Frauen und schlug ihnen mit einem als „Fäustel“ bezeichneten Tischler- bzw. Maurerhammer, den er verdeckt in einer Aktentasche mitführte, auf den Kopf, um die wehrlosen Frauen anschließend zu vergewaltigen.
Elfriede K. Am 31. Juli 1951 gegen 22:15 Uhr überfiel er im Bereich des „Zigeunerberges“, im Gemeindegebiet von Sierning, die auf der Voralpen Straße gehende 21-jährige Hilfsarbeiterin Elfriede K., welche aus Sierninghofen kommend auf dem Heimweg zu ihrer in Gründberg bei Steyr gelegenen Wohnung war. Engleder war der Frau zunächst mit seinem Fahrrad entgegengefahren, hatte dann gewendet, die Frau überholt und war vor ihr vom Fahrrad gestiegen, wobei er eine Panne vortäuschte. Als die Frau vorbeigegangen war, stieg er wieder auf das Fahrrad, näherte sich in langsamer Fahrt von hinten und versetzte ihr während der Vorbeifahrt mit dem Hammer einen Schlag gegen den Kopf. Anschließend stürzte sich Engleder auf die Frau und versetzte dieser mehrere weitere Hammerschläge auf den Hinterkopf. Durch einen zufällig vorbeikommenden Motorradfahrer ließ Engleder von der Frau ab und flüchtete mit seinem Fahrrad über eine Gemeindestraße in Richtung Wolfern. Durch das Einschreiten des Motorradfahrers konnte Elfriede K. in das Krankenhaus Steyr gebracht werden, wo bei ihr drei Rissquetschwunden am Kopf, die bis auf die knöcherne Schädeldecke reichten, eine Gehirnerschütterung und Gehörstörungen festgestellt wurden. Sie befand sich zwölf Tage in stationärer Behandlung und war bis 9. September 1951, somit 41 Tage, in häuslicher Pflege und arbeitsunfähig.
Engleder gestand, dass beim Anblick der auf der Straße alleingehenden Frau sein Vernichtungstrieb sich mit furchtbarer Wut gepaart habe und er nun richtig seine Wut ausgelassen und wie ein Wilder auf das Mädchen losgeschlagen habe. Er gab auch zu, beabsichtigt zu haben, das Mädchen geschlechtlich zu vergewaltigen, um, wie er sich ausdrückte, ihre Erniedrigung durch einen Geschlechtsverkehr zu einer endgültigen zu machen. Der als Tatwerkzeug verwendete Tischlerhammer konnte nach seiner Verhaftung in der Werkstätte Engleders aufgefunden werden.
Margarete B. Am 23. August 1955 gegen 21:00 Uhr entdeckte Engleder mit seinem Fahrrad im Ortsgebiet von Bad Hall die 27-jährige Margarete B., die sich auf Urlaub bei ihren Eltern in Waldneukirchen befand. Er folgte der zu Fuß unterwegs befindlichen Frau über die Landesstraße Waldneukirchner Straße, überholte sie mit dem Fahrrad, um das ihm wenig bekannte Gelände davor zu erkunden und fand im Bereich der Ortschaft Mühlgrub, Gemeinde Adlwang, eine ihm geeignet erscheinende Stelle im unverbauten Gebiet. Danach fuhr er wieder zurück, an der heimwärts gehenden Frau vorbei und wartete, bis Margarete B. an der ausgekundschafteten Stelle angelangt war. Daraufhin fuhr er von hinten an sie heran und versetzte ihr im Vorbeifahren mit einem Maurerhammer einen kräftigen Schlag auf den Hinterkopf. Engleder zog die benommene Frau in eine angrenzende Wiese, versetzte ihr drei bis vier weitere Schläge mit dem Hammer auf den Kopf und vergewaltigte sie. Erst als ein Auto auf der nahen Straße vorbeifuhr, ließ Engleder von ihr ab und verließ unter Mitnahme der Hose und der Reisetasche seines Opfers den Tatort. Margarete B. kam wieder zu sich und konnte gegen 21:30 Uhr einen vorbeikommenden PKW-Lenker auf sich aufmerksam machen, weshalb auch sie in das Landeskrankenhaus Steyr verbracht wurde. Bei der dort vorgenommenen Untersuchung wurden eine Gehirnerschütterung, zahlreiche Rissquetschwunden und weitere Wunden im Kopfbereich, darunter mehrere Knochenabsplitterungen am Schläfenbein, sowie vier ausgebrochene Zähne festgestellt. Margarete B. befand sich bis 17. September 1955 in stationärer Behandlung und war selbst zum Zeitpunkt ihrer Zeugeneinvernahme am 13. Oktober 1955, 51 Tage nach dem Angriff, noch arbeitsunfähig.
Engleder gab zu der Tat an, dass er die Reisetasche des Opfers nur mitgenommen habe, um einen Raubüberfall vorzutäuschen. Ein Brillenetui aus der Reisetasche konnte später in der Werkstätte Engleders sichergestellt und von Margarete B. identifiziert werden.
Gertrude B. Am 6. November 1955 trat Engleder nicht seine Arbeitsschicht an, sondern fuhr mit seinem Fahrrad umher, da laut späterer Aussage sein „Hass gegen weibliche Wesen wieder groß gewesen“ sei. Gegen 17:30 Uhr sah er die 24-jährige Fabriksarbeiterin Gertrude B. mit einem Fahrrad auf der Ennser Straße von Steyr kommend in Richtung Ortsteil Dornach fahren. Engleder fuhr aus der Gegenrichtung kommend an ihr vorbei, kehrte dann um und folgte der Frau auf den Gemeindeweg in Richtung Niedergleink. Etwa 100 m nach der Ortschaft Niedergleink, im Gemeindegebiet von Dietach, fuhr er an sie heran, streifte ihr Fahrrad mit seinem und versetzte ihr, noch im Fahren, mit dem bereitgehaltenen Fäustl kurz nacheinander zwei oder drei Schläge auf den Hinterkopf, wodurch Gertrude B. und auch Engleder zu Sturz kamen. Engleder erhob sich, stürzte sich auf die Frau und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf, wobei er ihr auch mit dem Umbringen drohte und mehrmals mit dem Maurerhammer auf sie einschlug. Aufgrund der heftigen Gegenwehr und des lauten Schreiens seines Opfers ließ er von Gertrude B. ab und flüchtete. Gertrude B. wurde von einem Arzt erstversorgt und in das Landeskrankenhaus Steyr eingeliefert, wo eine fünfstrahlige und fast bis auf den Knochen reichende Rissquetschwunde am Hinterkopf, zwei weitere Rissquetschwunden und eine Prellung des Kopfes feststellbar waren. Gertrude B. befand sich bis 19. November 1955, somit 14 Tage, im Krankenhaus wurde dann in häusliche Pflege entlassen, war aber noch bis 4. Dezember 1955, somit insgesamt 29 Tage, arbeitsunfähig.
Nach dem gerichtsärztlichen Gutachten standen die aus einer Y-förmigen Narbe zu ziehenden Schlüsse mit den späteren Angaben Engleders über das verwendete Tatwerkzeug in Einklang. Seine Schilderung, ihm sei beim Handgemenge vom Opfer ein Knopf seines Mantels abgerissen worden, den er sich selbst nachgenäht habe, konnte dadurch bescheinigt werden, da bei einem Knopf des sichergestellten Mantels Engleders ein anderer Nähstich als bei den übrigen Knöpfen sichtbar war.
Margarete F.