mini|Das Deutschlandhaus in Berlin: Sitz des Dokumentationszentrums der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, die sich der Erinnerung und dem Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert in Europa und darüber hinaus widmet. Sie wurde 2008 von der deutschen Bundesregierung ins Leben gerufen.
Anlass Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD vom November 2005 wurde beschlossen, ein „sichtbares Zeichen“ in Berlin zu setzen, um „an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten“. Zudem enthielt der Vertrag ein Bekenntnis „zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung“.
Standort 2008 wurde von der Bundesregierung das frühere Deutschlandhaus im Berliner Stadtbezirk Kreuzberg als Standort des künftigen Dokumentationszentrums Flucht, Vertreibung, Versöhnung ausgewählt. Dieses befindet sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Der Umbau wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung betreut. Die Stiftung mietet etwa die Hälfte des Gebäudes.Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung: Jahresbericht 2009-2012, Berlin 2013, S. 14.
Nach der Sanierung des bundeseigenen Gebäudes stehen der Öffentlichkeit dort Ausstellungen, eine Bibliothek und ein Zeitzeugenarchiv, Bildung und Vermittlung, Veranstaltungen sowie ein Museumsshop und ein Restaurant zur Verfügung. Die Kosten für den Umbau des Gebäudes von knapp 30 Millionen Euro trug der Bund. Das Gebäude wurde der Stiftung im Frühjahr 2020 als leeres Haus übergeben und anschließend eingerichtet. In Anwesenheit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatsministerin Monika Grütters wurde die Einrichtung am 21. Juni 2021 eröffnet; seit dem 23. Juni 2021 ist das Dokumentationszentrum für die Öffentlichkeit zugänglich.
Rechtsform und Stiftungszweck Nach dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (DHMG)Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (DHMG) vom 21. Dezember 2008 () wurde am 30. Dezember 2008 die unselbständige Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin errichtet. Träger ist die Stiftung Deutsches Historisches Museum (§ 15 DHMG)., Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV)
Zweck der Stiftung ist es gemäß § 16 Abs. 1 DHMG, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wach zuhalten“. Gemäß § 16 Abs. 2 DHMG dienen der Erfüllung dieses Zweckes insbesondere:
Die Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert, den historischen Hintergründen und Zusammenhängen sowie europäischen Dimensionen und Folgen; Die Erarbeitung von Einzelausstellungen zu speziellen Aspekten der Gesamtthematik; Die Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen; Sammlung, Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung einschlägiger Unterlagen und Materialien, insbesondere auch von Zeitzeugenberichten; Die Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 7. Mai 2025 wurden dem Bundesministerium des Innern die Zuständigkeit für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung übertragen (bis dahin lag sie beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien).
Im Juli 2026 beschloss die Bundesregierung, die unselbstständige Stiftung aus dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien herauszulösen und per Gesetz in eine selbstständige Stiftung umzuwandeln.
Organe der Stiftung Im Verlaufe des Jahres 2009 wurden erstmals ein Stiftungsrat und ein wissenschaftlicher Beraterkreis berufen (§§ 18 ff. DHMG). Der Stiftungsrat bestimmt die Grundzüge des Programms und entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Der Beraterkreis berät den Stiftungsrat und den Direktor/die Direktorin entsprechend dem Stiftungszweck in fachlichen Fragen. Gründungsdirektor wurde der Historiker und Politikwissenschaftler Manfred Kittel.
Der Stiftungsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Kraft ihres Amtes sind die Präsidenten der Stiftungen Deutsches Historisches Museum und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Mitglieder des Stiftungsrates. Die übrigen 19 Mitglieder werden von verschiedenen Institutionen benannt und dann von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt:dhm.de: Stiftungsrat
vier Mitglieder für den Deutschen Bundestag je ein Mitglied für das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern sowie ein Leitenden Beamter beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sechs Mitglieder für den Bund der Vertriebenen e. V. (BdV) je zwei Mitglieder für die Evangelische Kirche in Deutschland, die Römisch-katholische Kirche in Deutschland und den Zentralrat der Juden in Deutschland Die aktuellen Mitglieder (Stand: Juli 2026) des Wissenschaftlichen Beraterkreises sind Mathias Beer, Simone Blaschka, Monika Fenn, Mary Fulbrook, Anna Haut, Hans-Lukas Kieser, Frank-Lothar Kroll, Stephan Lehnstaedt, Kerstin von Lingen, Piotr Madajczyk, Ondřej Matějka, Norman Naimark, Maren Röger, Michael Schwartz, Miloš Vec.
Tätigkeiten Dauerausstellung Im Juni 2017 veröffentlichte die Stiftung mit der Leiterin Gundula Bavendamm ein Konzept für ihre künftige Dauerausstellung. Das Konzept basiert auf der Konzeption von 2012.
Die Dauerausstellung verfolgt eine chronologische Struktur. Sie wird aus drei inhaltlichen Teilen bestehen, die sich über zwei Etagen erstrecken.
Im ersten Obergeschoss bietet der Ausstellungsteil „Das Jahrhundert der Flüchtlinge – Zwangsmigrationen in Europa“ einen Überblick und beleuchtet die Bedeutung des Themas Zwangsmigration für die Geschichte des 20. Jahrhunderts. Themen zu Ursachen werden vertieft und der Bezug zur Gegenwart hergestellt. Auch aktuelle Herausforderungen von Flucht und Vertreibung im 21. Jahrhundert werden aufgegriffen.
Im zweiten Obergeschoss werden die Ausstellungsteile „Flucht und Vertreibung der Deutschen im europäischen Kontext“ (Arbeitstitel) und „Vertriebene und Flüchtlinge in Deutschland seit 1945“ (Arbeitstitel) präsentiert. In diesen beiden Teilen werden im Kontext der Geschichte des Zweiten Weltkriegs und der NS-Expansions-, Besatzungs- und Vernichtungspolitik insbesondere Flucht und Vertreibung der Deutschen sowie ihre anschließende Integration in West- und Ostdeutschland mit Nachwirkungen bis heute präsentiert.
In der Gesamtschau vermittelt die Ausstellung unterschiedliche Erfahrungen, die – global, europäisch und deutsch – Ursachen, Abläufe und Auswirkungen von Vertreibungen zeigen.
Nach Kritik an der Dauerausstellung vonseiten des Bundes der Vertriebenen wird die Dauerausstellung aktuell überarbeitet.
Wechselausstellungen der Stiftung Im Rahmen der 7. Berlin-Biennale für zeitgenössische Kunst präsentierte die Stiftung unter dem Motto Politiken und Kulturen der Erinnerung die ersten 100 Objekte ihrer Sammlung. Diese privaten Erinnerungsstücke von Betroffenen oder ihren Nachkommen, die an Flucht, Vertreibung und Heimatverlust erinnern, wurden bis zum 1. Juli 2012 im Deutschlandhaus gezeigt.cducsu.de, CDU/CSU-Fraktion: Bundesvertriebenenstiftung zeigt erste Ausstellung unter dem Titel Schlaglichter auf die künftige Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zeigte die Stiftung bis 2018 am Bauzaun um das Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof in Berlin eine Open-Air-Ausstellung, die durch großformatige Fotografien mit erläuternden Begleittexten Einblicke in das thematische Spektrum der zukünftigen Dauerausstellung gibt. Publikationen der Stiftung Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung erarbeitet und plant verschiedene Publikationsformate zum Thema Vertreibung, Flucht und Zwangsmigration: Deutsches Historisches Museum, International Association of Museums of History, Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (Hrsg.): Flucht, Vertreibung, Ethnische Säuberung. Eine Herausforderung für Museums- und Ausstellungsarbeit weltweit, Tagungsband zum Neunten Internationalen Symposium der International Association of Museums of History, Berlin 2010. Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Stiftung Denkmal für die ermordeten juden Europas (Hrsg.): „Das war mal unsere Heimat“ – Jüdische Geschichte im preußischen Osten, Begleitband zur internationalen Tagung, Berlin 2013. Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Donauschwäbisches Zentralmuseum Ulm (Hrsg.): Vom „Verschwinden“ der deutschen Minderheit. Ein schwieriges Kapitel in der Geschichte Jugoslawiens 1941–1955, Berlin 2016.
Kontroversen Sitz der Stiftung Über den Standort eines Dokumentationszentrums zu Flucht und Vertreibung gab es mit Regierungsvertretern Polens einen Dissens. Gegenüber den früheren Stellungnahmen der Brüder Kaczyński nahm der damalige polnische Premierminister Donald Tusk im Dezember 2007 eine aufgeschlossenere Haltung ein. Anstelle einer Institution in Berlin schlug er den Standort Danzig vor, um dort ein Museum des Zweiten Weltkriegs einzurichten.Tusk schlägt Kriegs-Museum in Danzig vor. In: Süddeutsche Zeitung, 10. Dezember 2007. Bisher lehnt die polnische Regierung eine direkte Zusammenarbeit zum Thema Flucht und Vertreibung aber weiterhin ab. Im In- wie Ausland wird kritisiert, dass „die unterschiedslose ‚Empathie‘ für die Opfer [...] jeden Unterschied von Tat und Tätern einebnet“.Dirk Burczyk, Neue Wege der Versöhnung – Der Weg zum „sichtbaren Zeichen gegen Vertreibung“. In: Jan Korte, Gerd Wiegel (Hrsg.): Sichtbare Zeichen. Die neue deutsche Geschichtspolitik – von der Tätergeschichte zur Opfererinnerung. Köln 2009, S. 14–29, hier S. 29.
Erweiterung des Stiftungsrates und Wissenschaftlichen Beraterkreises Durch eine Neufassung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHMG) vom 14. Juni 2010 wurden sowohl der Stiftungsrat als auch der Wissenschaftliche Beraterkreis vergrößert.
Die Mitglieder des neuen, vergrößerten Stiftungsrates wurden am 8. Juli 2010 vom Deutschen Bundestag gewählt. Für einen ihm zustehenden Sitz hatte der BdV vorerst keinen Kandidaten benannt. Die vom BdV dafür vorgesehene Politikerin Erika Steinbach wurde vom Auswärtigen Amt sowie von SPD und FDP u. a. aufgrund von vielfachen Bedenken aus Polen nicht akzeptiert.