Beim Hit/no-hit-Verfahren wird eine externe Abfrage an die Kontaktstelle einer Datenbank nur mit Treffer (hit) oder kein Treffer (no hit) beantwortet. Dieses Verfahren findet z. B. Anwendung bei nationalen Datenbanken zur Speicherung von biometrischen Daten wie (EURODAC) oder Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten.

Verfahren mini|Schematische Darstellung des hit/no-hit-Verfahrens Wenn z. B. im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsarbeiten biometrische Spuren wie DNA oder Fingerabdrücke des Täters gefunden werden, können deutsche Polizeibehörden eine Abfrage über die deutsche Kontaktstelle für DNA-Analysedaten und Fingerabdrücke, das Bundeskriminalamt, an die Kontaktstellen der nationalen Datenbanken anderer Staaten veranlassen und prüfen lassen, ob dort Datensätze zu den gefundenen biometrischen Spuren gespeichert sind. Die abgefragten Kontaktstellen beantworten die Abfrage lediglich mit Treffer oder kein Treffer.

Handelt es sich um einen Treffer, wird an die abfragende Kontaktstelle zusätzlich übermittelt, welcher Staat die betreffenden Daten speichert und unter welchem Index diese in der nationalen Datenbank gespeichert sind. Der abfragende Staat kann sich daraufhin unmittelbar an den Staat wenden, der die betreffenden Daten speichert, und die Übermittlung des Datensatzes inklusive der relevanten personenbezogenen Daten beantragen.

Der Vorteil dieses Verfahrens gegenüber einer Online-Abfrage liegt darin, dass der Staat, der die betreffenden Daten in seiner nationalen Datenbank speichert, die Hintergründe der Abfrage prüfen und die abgefragten personenbezogenen Daten nach eigenem Ermessen zurückhalten kann, etwa wenn die Gründe für die Abfrage nicht der Zweckbindung der nationalen Datenbank genügen.

Multi- und binationale Verträge

Prümer Vertrag Der Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration regelt die gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken, in denen Daten zur DNA-Analyse, Fingerabdrücke sowie Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten abgespeichert sind. Automatisierte Abfragen werden im hit/no-hit-Verfahren bearbeitet. (PDF; 301 kB); abgerufen am 22. August 2013

Als nationale Kontaktstelle für DNA-Analysedaten und Fingerabdrücke wurde das Bundeskriminalamt, für Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten wurde das Kraftfahrt-Bundesamt festgelegt.Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm vom 10. Juli 2006, Stand 31. Juli 2009, § 2 (PDF; 33 kB); abgerufen am 22. August 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland beanstandet nach seinem Besuch beim Bundeskriminalamt als der deutschen Kontaktstelle in seinem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2007 und 2008 den nicht vertragskonformen Massenabgleich von DNA-Indexdaten im hit/no-hit-Verfahren:: Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2007 und 2008, Seite 130 (PDF; 1,9 MB); abgerufen am 19. März 2015

Abkommen zur Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Das deutsch-amerikanische Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität regelt den gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile. Auch hier werden automatisierte Abfragen im hit/no-hit-Verfahren durchgeführt.

Als nationale Kontaktstelle wurde das Bundeskriminalamt festgelegt.Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität vom 11. September 2009, Stand 19. April 2011, § 1 (PDF; 33 kB); abgerufen am 22. August 2013

Datenschützer kritisieren insbesondere, dass zwar im Wesentlichen die Verfahren, jedoch nicht die restriktiven Datenschutzregelungen des Prümer Vertrages übernommen wurden.

Einzelnachweise

Kategorie:Biometrie Kategorie:Datenbanken