mini|Internationaler Militärgerichtshof für den Fernen Osten, Vorsitzender Richter ist der Australier William F. Webb (Bildmitte mit Mikrophon), 1946 mini|Machtbereiche bei Ende des Pazifikkrieges im August 1945

In den Tokioter Prozessen (japanisch , Tōkyō Saiban) vor dem Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten (engl. International Military Tribunal for the Far East IMTFE, , Kyokutō Kokusai Gunji Saiban) wurden nach Ende des Pazifikkriegs durch die Siegermächte 28 der politischen und militärischen Führer des Japanischen Kaiserreiches als Hauptkriegsverbrecher (major war criminals) insbesondere wegen Verbrechen gegen den Frieden angeklagt und verurteilt.

Die Anklage wurde am 29. April 1946 erhoben. Die Verhandlungen begannen am 3. Mai 1946, die Urteilsverkündung erfolgte am 12. November 1948. Alle wesentlichen Originalunterlagen, Dokumente und Fotos sind abrufbar z. B. in der umfangreichen IMTFE – Digitalsammlung (The International Military Tribunal For The Far East) der University of Virginia Law LibraryThe International Military Tribunal For The Far East., Homepage der "U.Va. Law Library", Charlottesville, Virginia (USA), abgerufen am 20. Dezember 2023 (englisch). oder im National World War II Museum, New Orleans.Tokyo War Crimes Trial., Homepage National World War II Museum, New Orleans, Louisiana (USA), abgerufen am 20. Dezember 2012 (englisch).

Grundlage

Am 2. September 1945 hatte die Kaiserlich Japanische Armee gegenüber den Alliierten unter Führung der Vereinigten Staaten von Amerika bedingungslos kapituliert. Damit war der Zweite Weltkrieg auch in Asien beendet.

Der Supreme Commander for the Allied Powers Douglas MacArthur war von der Far Eastern Commission beauftragt worden, einen internationalen Militärgerichtshof zur Untersuchung und Verhandlung von Kriegsverbrechen zu errichten. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher war das Gericht aufgrund des Londoner Viermächte-Abkommens vom 8. August 1945 (Nürnberger Charta) errichtet worden. An dieser Charta orientierte sich MacArthur, als er am 19. Januar 1946 im Rahmen seiner Amtsgewalt das IMTFE-Statut, auch Tokio Charta genannt, in Kraft setzte. Im Gegensatz zur Nürnberger Charta war die Grundlage des Gerichtshofes keine internationale Vereinbarung, sondern eine militärische Anordnung. Dieser Umstand wird als Indikator für den Einfluss der Vereinigten Staaten im Prozess gesehen, aber auch als Grund, warum der Prozess im Gegensatz zu dem in Nürnberg weniger Aufmerksamkeit bekam.

Angeklagte

mini|Die Angeklagten im Tokioter Prozess mini|Tōjō Hideki während seiner Vernehmung in Tokio (im Zeugenstand sitzend, mit Kopfhörern) Neben militärischen Befehlshabern standen Politiker, Diplomaten und hohe Staatsbeamte vor Gericht.Philipp Osten: In: Saarbrücker Bibliothek, Dezember 2003. Der politische Philosoph und Propagandist Ōkawa Shūmei stellte hierbei eine Ausnahme dar.Ken'ichi Mishima, Wolfgang Schwentker (Hrsg.): Geschichtsdenken im modernen Japan. Eine kommentierte Quellensammlung (= Monographien aus dem Deutschen Institut für Japanstudien. 56). Iudicium, München 2015, ISBN 978-3-86205-044-4. Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte Japans, Kaiser Hirohito, wurde nicht angeklagt und auch nicht als Zeuge vorgeladen.Edward Behr: Hirohito. Behind the Myth. Villard, New York (NY) 1989, ISBN 0-394-58072-9; Herbert P. Bix: Hirohito and the Making of Modern Japan. HarperCollins, New York (NY) 2000, ISBN 0-06-019314-X.

Dieses und das Verhalten General Douglas MacArthurs und des Brigadier General Bonner Fellers, die sich nach dem Krieg bemühten, Kaiser Hirohito und die kaiserliche Familie vor Strafverfolgung zu schützen, wird unter anderem von den Historikern John Dower und Herbert Bix kritisiert. Die Verantwortlichkeiten der kaiserlichen Familie seien heruntergespielt und Tōjō Hideki – in dessen Amtszeit als Premierminister der Großteil des Pazifikkrieges fällt – als Hauptschuldiger dargestellt worden.Herbert P. Bix: Hirohito and the making of modern Japan. Perennial, New York (NY) 2001, ISBN 0-06-019314-X, S. 583–585; John W. Dower: Embracing defeat. Japan in the Wake of World War II. Norton u. a., New York (NY) 1999, ISBN 0-393-04686-9, S. 324–326. MacArthur und Fellers hatten maßgeblichen Einfluss auf die Nachkriegsordnung Japans und auf die amerikanische Entscheidung, Kaiser Hirohito auf dem Thron zu belassen.Winfried Scharlau: Der General und der Kaiser. Die amerikanische Besatzung Japans 1945–1952. Hauschild, Bremen 2003, ISBN 3-89757-197-8.

Ankläger Nr. Ankläger Staat1.Joseph B. Keenan (Chefankläger)2.Sergei Alexandrowitsch Golunski3.Sir Alan James Mansfield4.Henry Grattan Nolan5.Hsiang Che-chun6.Arthur Comyns Carr7.Robert L. Oneto8.P. Govinda Menon9.Frederick Borgerhoff-Mulder10.Ronald Henry Quilliam11.Pedro López

Weitere Mitarbeiter des Anklägerteams: Solis Horowitz, Willis E. Mahoney

Anklagepunkte

Verschwörung gegen den Weltfrieden (Klagegründe 1 bis 36). Rechtsgrundlage war hier u. a. der Briand-Kellogg-Pakt, der Angriffskriege ächtete. Japan war diesem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag beigetreten. Das Gericht entschied, dass andere Anklagepunkte, die sich auf eine Verschwörung beziehen, nicht unter die Zuständigkeit des Gerichtes fielen. Mord an Kriegsgefangenen, Zivilisten und Militärangehörigen (Klagegründe 37 bis 52) Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Klagegründe 53 bis 55). Rechtsgrundlage waren hier u. a. die Haager Landkriegsordnung mit Japan als Signatarstaat sowie das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen. Dem Abkommen war Japan allerdings nicht beigetreten, es galt aber als Völkergewohnheitsrecht.

Am Ende wurden 55 Anklagepunkte in zehn zusammengefasst. Zwei Punkte, „Verschwörung von Japan, Italien und Deutschland um Weltherrschaft“ und „Invasion in Thailand“, wurden aus Mangel an Beweisen nicht verhandelt.

Während in die Nürnberger Charta noch die Verfolgung aufgrund von religiösen Gründen aufgenommen worden war, wurde dieser Anklagegrund in Tokio gestrichen. Auch gab es in der Tokio Charta keine Vorschriften über das Verbot krimineller Organisationen wie in Nürnberg.

Die Formulierungen der Anklagepunkte wurde auch in Nachfolgeprozessen in China genutzt.Morten Bergsmo, Cheah Wui Ling, Y. I. Ping: Historical Origins of International Criminal Law: Volume 2. Torkel Opsahl Academic EPublisher, Brüssel 2014, ISBN 978-82-93081-13-5, S. 12, 32, 105–106, 181–182.

Anklagepunkt Inhalt 1 [Beteiligung] als Führer, Organisatoren, Anstifter oder Komplizen an der Planung oder Ausführung eines gemeinsamen Plans oder einer Verschwörung zum Führen von Angriffskriegen und eines Kriegs oder Kriegen, die internationales Recht verletzten 27 Führen eines unprovozierten Krieges gegen China 29 Führen eines Angriffskrieges gegen die Vereinigten Staaten 31 Führen eines Angriffskrieges gegen das Britische Commonwealth 32 Führen eines Angriffskrieges gegen die Niederlande 33 Führen eines Angriffskrieges gegen Frankreich (Indochina) 35, 36 Führen eines Angriffskrieges gegen die UdSSR 54 Anordnung, Autorisierung und Erlaubnis zur unmenschlichen Behandlung von Kriegsgefangenen und anderen 55 Vorsätzliche und rücksichtslose Vernachlässigung der Pflicht, angemessene Schritte zur Prävention von Gräueltaten einzuleiten

Verteidigung Die meisten Verteidiger kamen aus dem ehemaligen Kriegs-, Marine- oder Außenministerium oder auch von verschiedenen Rechtsanwaltskammern.Roland Berger: Die internationalen Militärtribunale von Nürnberg und Tokio. Eine rechtshistorische Aufarbeitung. Johannes Kepler Universität Linz, März 2015, S. 41 f. Mit den ebenfalls zugelassenen amerikanischen Verteidigern, die sich anders als die japanischen auch mit dem anglo-amerikanischen Recht auskannten, kam es zu heftigen Konflikten um die Verteidigungsstrategie. Während es den Japanern auf eine Gesamtverteidigung der Nation ankam, wollten die Amerikaner den Schwerpunkt auf die individuelle Verteidigung jedes einzelnen Angeklagten legen.Vgl. Boister/Cryer: The Tokyo International Military Tribunal: A Reappraisal. (2008) 79 f.

Aus der Möglichkeit für das Gericht im MTFE-Statut, nach eigenem Ermessen Verteidiger von der Verhandlung ausschließen sowie die Beweiserbringung oder Beweisführung der Verteidigung zu beschränken, konstatieren einzelne „eine systematische Behinderung der Verteidigung“.

Richter mini|Die 11 Richter des Internationalen Militärgerichtshofs für den Fernen Osten, 29. Juli 1946 Vorsitzender (Präsident): William F. Webb Nr. Richter benennender Staat1. John Patrick Higgins,abgelöst durch Myron C. CramerMalcolm J. Thurman, Christine A. Sherman: War crimes: Japan's World War II atrocities. Turner, Paducah (KY) 2001, ISBN 1-56311-728-2, S. 16.2. Iwan Michejewitsch Sarjanow3. William Donald Patrick4. Henri Bernard5. Bernard V. A. Röling 6. Mei Ju-ao 7. William F. Webb 8. Harvey Northcroft9. Edward Stuart McDougall10. Radhabinod Pal 11. Delfín Jaranilla

Urteile Nr. Angeklagter Position Urteil Anklagepunkte(1) 1 27 29 31 32 33 35 36 54 551.Tōjō Hideki General, Ministerpräsident, GeneralstabschefTodesurteilSSSSSS USA2.Mutō Akira GeneralleutnantTodesurteilSSSSSU USS3.Itagaki Seishirō GeneralTodesurteilSSSSSUSSSA4.Matsui Iwane GeneralTodesurteilUUUUU UUUS5.Kimura Heitarō GeneralTodesurteilSSSSS   SS6.Doihara Kenji General, Chef des japanischen Nachrichtendienstes in MandschukuoTodesurteilSSSSSUSSSA7.Hirota Kōki Ministerpräsident, Außenminister, Botschafter in der Sowjetunion TodesurteilSSUUUUU US8.Nagano Osami Admiralnoch vor Prozessende am 5. Januar 1947 verstorben          9.Hashimoto Kingorō Oberstlebenslange Haft (entlassen 1955)SSUUU   UU10.Oka Takazumi Vizeadmirallebenslange Haft (entlassen 1954)SSSSS   UU11.Satō Kenryō Generalleutnantlebenslange Haft (entlassen 1956)SSSSS   UU12.Minami Jirō General, Generalgouverneur Koreas lebenslange Haft (entlassen 1954)SSUUU   UU13.Shimada Shigetarō Admiral, Marineministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS   UU14.Hata Shunroku Generalfeldmarschalllebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS UUUS15.Araki Sadao General, Kriegsministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSUUUUUUUU16.Oshima Hiroshi Generalleutnant, Botschafter im Deutschen Reich lebenslange Haft (entlassen 1955)SUUUU   UU17.Umezu Yoshijirō General, Kommandant der Kantōarmee lebenslange Haft (in Haft 1949 verstorben)SSSSS  UUU18.Hoshino Naoki Kanzleidirektor von Mandschukuo lebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSSUU UU19. Koiso Kuniaki General, Generalgouverneur Koreas, Ministerpräsidentlebenslange Haft (in Haft 1950 verstorben)SSSSS  UUS20. Suzuki Teiichi Generalleutnant, Chef des Planungsamtslebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS UUUU21.Hiranuma Kiichirō Ministerpräsidentlebenslange Haft (entlassen und verstorben 1952)SSSSSUUSUU22. Kido Kōichi Kaiserlicher Siegelbewahrer, Kulturminister, Sozialminister, Innenminister lebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSSUUUUU23. Kaya Okinori Finanzministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS   UU24. Tōgō Shigenori Außenminister, Botschafter in der Sowjetunion und Deutschland20 Jahre Haft (in Haft 1950 verstorben)SSSSS  UUU25. Shiratori Toshio Botschafter in Italien lebenslange Haft (in Haft 1949 verstorben)SUUUU     26. Shigemitsu Mamoru Außenminister, Botschafter in Englandsieben Jahre Haft (entlassen 1950)USSSSSU US27. Ōkawa Shūmei Politischer Philosoph, Ultranationalist, Vordenker und Propagandist der Kriegstheorieerlitt am ersten Tag des Prozesses einen Nervenzusammenbruch, wurde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und 1948 als freier Mann entlassen          28.Matsuoka Yōsuke Außenminister, Vertreter beim Völkerbund noch vor dem Prozessende am 26. Juni 1946 verstorben          

1 S: schuldig; U: unschuldig; A: anderes