Die Passverordnung (PassV) vom 19. Oktober 2007 ist eine auf Ebene des Bundes erlassene deutsche Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Passrechts auf Grund von Ermächtigungen im Passgesetz (PassG) regelt. Sie trat als Artikel 1 der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften am 1. November 2007 in Kraft.

Regelungsgegenstände Die Verordnung regelt folgende Gegenstände: Passmuster, Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere, Amtliche Pässe und Gebühren.

Vorgänger Die folgenden Verordnungen wurden durch die Passverordnung inhaltlich abgelöst und traten zeitgleich mit Inkrafttreten der Passverordnung am 1. November 2007 außer Kraft:Vgl. der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften. die Passmusterverordnung, die bisherige Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes, die Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland und die Passgebührenverordnung.

Mit der Änderungsverordnung vom 8. August 2005 wurde bestimmt, dass biometrische Daten in Form eines in ein Speichermedium eingebrachten Lichtbilds in den Reise-, Dienst- und Diplomatenpass aufgenommen werden und diese Pässe mit dem entsprechenden Signet auf dem Passeinband gekennzeichnet werden (siehe biometrischer Reisepass).

Materialien Entwurf der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften (BR-Drs. 373/07) (PDF; 7,98 MB)

Weblinks Text und Historie der Passverordnung (PassV) Reisepass, Informationen zum geschichtlichen Hintergrund, zur Beantragung von Reisepässen, Gültigkeit und Kosten, FAQ, sowie weiteren Links ua. auf die rechtlichen Grundlagen, auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Abruf: 7. Februar 2026)

Einzelnachweise

Literatur Gerrit Hornung, Jan Möller: PassG. PAuswG. Kommentar, 1. Auflage, München 2011, ISBN 978-3-406-61579-5.

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