mini|hochkant=1.5|Deutsch-Neuguinea (Grenzen vor 1898) rechts|mini|300px|Kolonien in Ozeanien um 1914 Unter dem Namen Deutsch-Neuguinea übernahm das Deutsche Reich 1899 das von der deutschen Neuguinea-Kompagnie verwaltete kaiserliche Schutzgebiet in Ozeanien. Deutsch-Neuguinea umfasste, abgesehen von Deutsch-Samoa, die Gesamtheit aller im Südpazifik gelegenen deutschen Kolonien bzw. „Schutzgebiete“ (die sogenannte „Deutsche Südsee“).
Gliederung Zu Deutsch-Neuguinea gehörten folgende Gebiete, Inseln und Inselgruppen:
Kaiser-Wilhelms-Land auf der Insel Neuguinea die Inseln im Bismarck-Archipel: Admiralitätsinseln Französische Inseln Neuhannover Neulauenburg Neumecklenburg Neupommern Westliche Inseln die nördlichen Salomon-Inseln die Karolinen (verwaltet als Ost- und Westkarolinen) die Nördlichen Marianen (ohne Guam) Palau Nauru und die Marshallinseln (1885–1906 separates Schutzgebiet), in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 2, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 513 ff.
Geschichte zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches Vor- und Frühphase (1883–1885) Queensland annektiert vorauseilend Wegen eines gewachsenen Bedarfs an Plantagenarbeitern begannen in den frühen 1880er Jahren sowohl die australbritische Kolonie Queensland als auch die europäischen Grundbesitzer auf Samoa mit verstärkten Zwangsrekrutierungen von Insulanern im Neubritannien- und Salomonenarchipel.Überlegungen und Vorstellungen zur Besiedelung/Kolonialisierung von Papua-Neuguinea existierten schon Jahrzehnte vorher. Ein Beispiel dafür ist der Bericht: Neu-Guinea Deutsche Rufe von den Antipoden (Schreiben eines deutschen Kaufmanns ...), in: August Petermann: Mittheilungen aus Justus Perthes' geographischer Anstalt über wichtige neue Erforschungen auf dem Gesammtgebiete der Geographie, 1869, S. 401–406, (Digitalisat) Infolge eines handelspolitischen Interessenskonflikts zwischen australbritischen und deutschen Kaufleuten reagierte die Kolonie Queensland (Australien) im April 1883 mit einer vorauseilenden Annexion aller nicht durch die Niederlande beanspruchten Landmassen Neuguineas (d. i. die Hauptinsel östlich des 141. Längengrades).
mini|hochkant=1.1|Vorauseilende Annexion Neuguineas durch die australische Kolonie Queensland, The Australian Sketcher vom 4. Juni 1883Ohne vorherige Absprache mit dem Londoner Kolonialamt wurde am 15. März vom Queenslander Premierminister Thomas McIlwraith der Polizeimagistrat von Thursday Island, Henry Chester, nach Port Moresby entsandt. Hier hisste Chester am 4. April 1883 den Union Jack und erklärte den Osten Neuguineas zur britischen Kolonie. Nachträglich wurde ein Antrag zur Genehmigung nach London geschickt, von Kolonialminister Lord Derby aber abgelehnt. Zur Begründung erging an die Queenslander Regierung die Aufforderung, man solle sich dort (und gegebenenfalls in anderen australischen Kolonien) auf die Übernahme der Verwaltungskosten für das neue Protektorat verständigen, wonach man in London die Frage einer Flaggenhissung in Port Moresby erneut behandeln werde.
Deutsch-englische Gebietsabgrenzungen Eine beiläufige Bemerkung Lord Derbys, er persönlich sehe gar keine Notwendigkeit zu einer britischen Kolonialgründung auf Neuguinea, weil es unter den anderen großen Nationalstaaten „keine fremde Macht“ gebe, die von dem Gebiet Besitz ergreifen wolle,Sydney Morning Herald, 3. Januar 1885, S. 7 (retrospektiv). führte in Australien zu rund sechzig Protestveranstaltungen. Im November 1883 gipfelten diese Proteste in einem Interkolonialen Konvent in Sydney, zu dessen Abschluss eine Resolution verabschiedet wurde, die von London „sofortige Schritte“ für eine Annexion Neuguineas verlangte, und zwar nun einschließlich aller südlich und nördlich vorgelagerten Inseln.
Anknüpfend an eine vertrauliche Mitteilung an den deutschen Botschafter in London, dass in Anerkennung der deutschen Wirtschaftsinteressen im Norden Neuguineas die Regierung Großbritanniens ihr Protektorat lediglich auf die Südküste und die ihr vorliegenden Inseln beschränken werde, antwortete Lord Derby auf die Resolution von Sydney ablehnend. Im September 1884 vollzog die britische Regierung aber eine Wende und teilte per Note nach Berlin mit, Großbritannien gebe den Forderungen des Sydneyer Konvents nunmehr statt und erhebe auch Gebietsansprüche auf die Nordküste Neuguineas, „vom Ostcap bis zum 145. Grad östlicher Länge“.zitiert nach Max von Koschitzky: Deutsche Colonialgeschichte. Baldamus, Leipzig 1888, S. 174. Wegen bereits eingeleiteter Vorbereitungen für die ersten deutschen Flaggenhissungen im Inselgebiet führten diese und ihr folgende Verwicklungen zu einer Konferenz in London im Februar 1885. Auf ihr wurden die Interessenssphären beider Nationen in Ozeanien diplomatisch abgegrenzt. Festgeschrieben wurden die Ansprüche Großbritanniens auf den Süd- und Ostteil Neuguineas (→Britisch-Neuguinea), ferner die Gilbert- und Elliceinseln. Demgegenüber fielen dem Deutschen Reich das Gebiet des späteren Kaiser-Wilhelms-Lands an der Nordostküste Neuguineas zu, einschließlich der nördlich vorgelagerten Inseln, d. h. des ab 1885 so genannten Bismarck-Archipels. Samoa, Tonga, die Salomonen und die Neuen Hebriden blieben vorerst unabhängig. Kaiser-Wilhelms-Land und der Bismarck-Archipel bildeten das „alte Schutzgebiet“ Deutsch-Neuguineas, welches mit nächsten Flaggenhissungen bzw. Gebietserwerbungen um „neue“ Schutzgebiete erweitert wurde.
Das Südsee-Kolonialprogramm der Disconto-Gesellschaft mini|hochkant=0.8|Adolph von Hansemann um 1862Stellvertretend für Teile der deutschen Finanzelite hatte der Bankier Adolph von Hansemann in seiner geheimen Denkschrift Deutsche Interessen in der Südsee (September 1880)Weißbücher Südsee: Deutsche Interessen in der Südsee, Bde. I und II. Enthalten in Akte R1001-2722 des Reichskolonialamtes, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. ein Programm formuliert, das die Gründung eines deutschen Südsee-Schutzgebietes unabhängig von einer demokratischen Bewilligung durch den Reichstag oder Bundesrat möglich machen sollte. Dies war unter anderem eine Reaktion auf die Haltung Bismarcks gewesen, der nach dem Fall der Samoa-Vorlage (April 1880) in der deutschen Bevölkerung nicht genügend Rückhalt sah, um ein solches Kolonialprogramm parlamentarisch auf den Weg zu bringen.zitiert nach Liane Werner: Geschichte des deutschen Kolonialgebietes in Melanesien. (Diplomarbeit, verfilmt und veröffentlicht vom Pacific Manuscripts Bureau, Canberra, PMB 514). [Humboldt-Universität, Berlin 1965], Teil I, S. 95a und b. Laut von Hansemann war es darum nötig, dass sich zunächst einmal „Wenige in irgend einer gesellschaftlichen Form“ vereinigten und dann auf „[eigene] Gefahr für eine nationale Sache die erforderlichen Mittel“ zur Verfügung stellten.Begleitschreiben von Hansemanns zur Denkschrift Deutsche Interessen in der Südsee, 11. November 1880. Enthalten in Akte R1001-2722 des Reichskolonialamtes, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Erst im Erfolgsfalle würde eine „große“ Gesellschaft gegründet (die spätere Neuguinea-Kompagnie), deren Aufgabe die Durchführung des eigentlichen Kolonialprogramms war.
Zweckbestimmung der zunächst zu bildenden „kleinen“ Gesellschaft war es, ausgehend von den Häfen Mioko und Makada (Duke-of-York-Inseln), die nach einer „Erwerbung“ durch Korvettenkapitän Bartholomäus von Werner im Dezember 1878 bereits als Häfen der Kaiserlichen Admiralität angesehen wurden, eine Dampferverbindung zu anderen Südsee-Inseln herzustellen und im Verein mit der Kaiserlichen Marine die Nordostküste Neuguineas mit Handels- und Kohlestationen zu besetzen. Was die Unterstützung des Reiches betraf, konnten die Betreiber des Vorprogramms sich auf Bismarcks Zusage stützen, das Reich werde, auch wenn die genannten Aktionen nun von Privatunternehmern durchgeführt würden, ihnen doch „maritimen und konsularischen Schutz“ zukommen lassen.
Als „kleine“ Gesellschaft schloss sich im Frühjahr 1884 ein Consortium zur Vorbereitung und Errichtung einer Südsee-Insel-Compagnie zusammen (verkürzt Neuguinea-Consortium), zu dessen Komitee neben Adolph von Hansemann auch Gerson von Bleichröder, der deutsche Generalkonsul in Sydney, Carl Sahl, und das Bankhaus Oppenheim jr. (Köln) zählten.Liane Werner: Geschichte des deutschen Kolonialgebietes in Melanesien. (Diplomarbeit, verfilmt und veröffentlicht vom Pacific Manuscripts Bureau, Canberra, PMB 514). [Humboldt-Universität, Berlin 1965], Teil II, S. 1 und 4. Mit dem praktischen Teil der Inbesitznahmen sollte anfänglich die Firma Robertson & Hernsheim in Hamburg beauftragt werden, weil von Hansemann zugetragen worden war, dass deren Tochtergesellschaft in der Südsee, Hernsheim & Co, über die nötigen Mittel zur Durchführung verfügte. Der Firmenleiter Franz Hernsheim lehnte eine Zusammenarbeit aber ab, weil ihm das spekulative Kolonialprojekt von Hansemanns, die vereinnahmten Landmassen möglichst ohne staatlichen Aufbau wieder an freie Siedler und Unternehmer abzustoßen, moralisch und kaufmännisch unvertretbar erschien.Jakob Anderhandt: Eduard Hernsheim, die Südsee und viel Geld: Biographie in zwei Bänden. MV-Wissenschaft, Münster 2012, Bd. 2, S. 196 u. 210 (passim). Stattdessen wandte sich von Hansemann ab Juni 1884 der Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft (DHPG) zu und beauftragte gleichzeitig den Bremer Ornithologen Otto Finsch mit der Zusammenstellung einer Expeditionsmannschaft. Finsch hatte in den Jahren 1880/81 auf Schiffen von Hernsheim & Co das Inselgebiet Neuguineas bereits bereist.
mini|hochkant=1.25|Der Schraubendampfer Samoa, ca. 1884, Abb. in Finschs Samoafahrten (1888)Vom Neuguinea-Consortium wurde im Juli 1884 der australbritische Schraubendampfer Sophia Ann gekauft, der nach einer Umrüstung in Sydney in Samoa umbenannt wurde. Zur Geheimhaltung der Expedition wurde die Samoa nach den Phönix-Inseln ausklariert (11.9.), wobei die Fahrt – mit Otto Finsch als Leiter und dem Arktisfahrer Eduard Dallmann als Kapitän – angeblich rein naturwissenschaftlichen Zwecken diente.Einen Einblick in die Vorbereitungsphase gibt: Peter-Michael Pawlik: Von Sibirien nach Neu Guinea: Kapitän Dallmann, seine Schiffe und Reisen 1830–1896. Ein Lebensbild in Selbst- und Zeitzeugnissen. H. M. Hauschild, Bremen . Die begleitenden Kriegsschiffe Hyäne und Elisabeth fuhren ab Sydney (2. und 16.10.) mit versiegelten Orders und die DHPG wurde, ebenfalls aus Gründen der Geheimhaltung, nur mit unbedeutenden Hilfsdiensten betraut.
Flaggenhissungen für „Deutsch-Neuguinea“ mini|hochkant=1.25|Flaggenhissung auf Mioko am 4. November 1884 mini|hochkant=1.25|Gebiet der ersten deutschen Flaggenhissungen auf der Gazelle-Halbinsel und Neu-Lauenburg (Karte von 1893)