mini|Johannes Althusius, Kupferstich 1650 Johannes Althusius (auch: Althaus, Alphusius; * 1563Dieter Wyduckel in der Einführung zu Johannes Althusius Politik (Auszüge der Politica in der Übersetzung von Heinrich Janssen, in Auswahl herausgegeben, überarbeitet und eingeleitet von D. Wyduckel, Berlin 2003), „Leben und Wirken des Althusius“, S. VIIIf. Entgegen früheren Annahmen, die das Geburtsjahr von Althusius mit 1557 angeben, legt man nach neueren Forschungen, beginnend mit Carl Joachim Friedrichs Introduction, Politica of Johannes Althusius, Cambridge/Mass. 1932, S. XXIIIf. („The Life and Environment of Johannes Althusius“), und weiteren Autoren (vgl. auch Heinz Holzhauer Johannes Althusius. In: 400 Jahre Hohe Schule Steinfurt. Steinfurt 1991, S. 146f.), das Jahr 1563 als Geburtsjahr zugrunde, gestützt auf die Inschrift eines Ölbildnisses mit den Jahreszahlen „Anno 1563“ und „Anno 1623“, das anlässlich des 60. Geburtstages des Althusius angefertigt worden sein dürfte und sich heute in der Johannes-a-Lasco-Bibliothek (früher Große Kirche) in Emden befindet. in Diedenshausen; † 12. August 1638 in Emden) war ein deutscher Rechtsgelehrter, calvinistischer Staatstheoretiker und ab 1604 Stadtsyndikus und Stadtpolitiker in Emden.
Leben und Werdegang Johannes Althusius entstammte einer bäuerlichen Familie aus der Grafschaft Sayn-Wittgenstein. Der Vater, Hans Althaus, war wohl der gräfliche Wollaufkäufer und Mühlenbesitzer in Diedenshausen bei der Residenzstadt Berleburg. Althusius besuchte von 1577 an das Gymnasium Philippinum in Marburg und war 1581 an der Kölner Artistenfakultät eingeschrieben. Danach studierte er Rechtswissenschaft in Basel, wo er Gast im Hause des Theologen Johann Jacob Grynäus war und im Humanistenkreis des Basilius Amerbach verkehrte.
Ein Studienaufenthalt in Genf, bei dem Althusius auch den französischen Juristen und Monarchomachen François Hotman und den Pandektisten Dionysius Gothofredus 1585/86 kennengelernt haben könnte, wird als naheliegend angesehen, ist aber nicht nachgewiesen.Ein genauer Nachweis dazu fehlt ebenso, wie eine Angabe darüber, ab wann er in Basel studierte. Vgl. Dieter Wyduckel: Johannes Althusius. In: Hans-Gert Roloff (Hrsg.): Die Deutsche Literatur. Biographisches und bibliographisches Lexikon. Reihe 2: Die Deutsche Literatur zwischen 1450 und 1620. Bern u. a. 1991, S. 345f.; Franz Wieacker terminiert Althusius’ Ankunft in Genf in das Jahr 1587, was ein früheres Kennlernen ausschließen könnte. In: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. S. 286. Nach seiner Promotion zum Doktor der Rechte in Basel 1586 wurde Althusius auf Grund seiner Erstlingsschrift De arte Jurisprudentiae Romanae methodice digestae libri II (Basel 1586), in der er sich zur Methode des empirischen Realismus bekannte, wie sie der französische Logiker Petrus Ramus entwickelt hatte, im gleichen Jahr als erster Rechtsgelehrter an die 1584 von Graf Johann VI. dem Älteren von Nassau-Dillenburg gegründete calvinistisch-reformierte nassauische Hohe Schule in Herborn berufen, die von der Föderaltheologie geprägt war.
An der Hohen Schule In Herborn, die nach dem nassauischen Landesherrn Graf Johann VI. 'Johannea' genannt wurde, war Althusius neben seiner 1588 erlangten Rechtsprofessur auch als gräflicher Rat und Rechtsberater für seinen nassauischen Landesherrn, den Grafen Johann VI. den Älteren, einen Bruder des Prinzen Wilhelm von Oranien, tätig. 1592 folgte Althusius einem Ruf an die neugegründete calvinistische Hohe Schule in Burg-Steinfurt, das Gymnasium Arnoldinum. 1596 kehrte er an die nassauische Hohe Schule zurück, die 1594 von Herborn nach Siegen verlegt worden war. 1599/1600 war Althusius Rektor der nassauischen Hohen Schule in Siegen, die um diese Zeit teilweise bereits wieder nach Herborn zurückverlegt worden war. Im Jahr 1602 amtierte Althusius erneut als Rektor der inzwischen ganz nach Herborn zurückverlegten nassauischen Hohen Schule. Im Jahr 1603 erschien sein Hauptwerk, die Politica Methodice Digesta.
Ein Jahr darauf, 1604, wurde Althusius Stadtsyndikus der wegen ihrer calvinistisch-reformierten Prägung als „Genf des Nordens“ bezeichneten Hafen- und Handelsstadt Emden. Er blieb dies bis ins hohe Alter, lehnte mehrere Rufe als Rechtsgelehrter an holländische Universitäten ab und lebte bis zu seinem Tod in seiner Wahlheimat Emden.
Nach seiner Rückkehr von Burg-Steinfurt an die nach Siegen verlegte nassauische Hohe Schule heiratete Althusius die Witwe Margarethe Keßler, geborene Neurath (1574–1624), Tochter des Siegener Rentmeisters Friedrich Neurath, mit der er sechs Kinder bekam.
Wissenschaftliches Werk Althusius ist Gegenstand einer kontrovers geführten Debatte um seine Anschauungen zu zentralen Begriffen seiner Arbeiten. So wird über die Einordnung seiner Texte zur Wahl von Regierungsformen diskutiert, zur Bestimmung des Souveräns und zur Bedeutung der Gewaltenteilung. Auch wird über seine Überzeugungen zu den Einflussgrenzen des Naturrechts oder die Inkonvenienz der Grenzziehung der Befugnisse von Staat und Religion gestritten. In vielerlei Hinsicht tun sich bei Althusius zudem gedankliche Unvereinbarkeiten und Widersprüche auf.Horst Dreitzel: Neues über Althusius. In: Ius Commune, hrsg. von Dieter Simon, Band 16. Vittorio Klostermann Frankfurt a. M. 1989. S. 275–302 (275 f.; 288). Der Aufsatz bezieht in die Auswertung den Sammelband ein: Karl-Wilhelm Dahm, Werner Krawietz, Dieter Wyduckel (Hrsg.): Politische Theorie des Johannes Althusius. (Rechtstheorie, Beiheft 7). Berlin, Duncker & Humblot, 1988. In diesem Sinne wird versucht, die Abwägungen der neueren Forschung zu bevorzugen, denn weder kommt eine richtungsweisende „Althusius-Philologie“ zum Tragen, noch bestand (bei einer Vielzahl von Beiträgen zu Althusius) stets die für eine würdigende Beurteilung notwendige „Textnähe“.
Althusius entwickelte mit einem calvinistisch beeinflussten Staats- und Naturrechtsverständnis die erste normative und systematische Staatstheorie der ständischen Monarchie in der frühen Neuzeit. Der früher als prägend angesehene Einfluss der Bundes- und Föderaltheologie, die besonders an der nassauischen Hohen Schule von bedeutenden Theologen gelehrt wurde, auf sein politisch-rechtliches Denken ist in der neueren Rezeption der Politiklehre des Althusius relativiert und der grundlegende und konstitutive Einfluss auf sein Werk durch eine bestimmende calvinistisch-reformierte Orientierung in Frage gestellt worden. Althusius unterlag noch einer theozentrischen Orientierung. Diese stand in der Tradition der hergebrachten scholastischen Rechtsmetaphysik, vermittelt war sie ihm durch den Ramismus, der auf Petrus Ramus zurückgingFranz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2. Auflage. Göttingen 1967, (1996, ISBN 3-525-18108-6). S. 270. und sich mit der seinerzeit vornehmlich rezipierten aristotelischen Wissenschafts- und Methodenlehre des Lehrbetriebs der Universität Padua auseinanderzusetzen hatte. Seine von der Nachwelt als zentral nachgezeichnete Forderung, die Volkssouveränität gegen den Fürstenstaat zu stellen, rechtfertigte er aus der Tiefe moraltheologischer Begründungsmuster, aus der Schöpfungsordnung. Althusius und Calvin trennten weitere Punkte, insbesondere war Althusius kein Verfassungsrelativist, leitete die Legitimation von „Obrigkeit“ aus den sozialen Lebensnotwendigkeiten her und nivellierte „Kirche“ zu einem gewöhnlichen Bestandteil der politischen Gemeinschaft, nachdem er die Trennung von Staat und Kirche aufgehoben hatte. Nur für die religiöse Seite der politischen Gemeinschaft bemühte Althusius auch die Föderaltheologie.Horst Dreitzel: Neues über Althusius. In: Ius Commune, hrsg. von Dieter Simon, Band 16. Vittorio Klostermann Frankfurt a. M. 1989. S. 275–302 (281, 283).
Für die Würdigung seines Einflusses auf die klassische Naturrechtslehre des Alten Reichs ist sein 1617 erschienenes Werk Dicaelogicae Libri Tres erwähnenswert. Es entstand und erschien zur Zeit der epochalen Werke von Grotius (De iure belli ac pacis; 1625) und Hobbes (Leviathan; 1651). Auch mathematisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden Galileis und Descartes sind nicht unberücksichtigt geblieben.Uwe Wesel: Geschichte des Rechts: Von den Frühformen bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 2001, ISBN 978-3-406-54716-4. Rnr. 249 (S. 374 und 380). Franz Wieacker beschreibt Althusius im rechtsgeschichtlichen Kontext auch als Wegbereiter und Begründer des aus dem Naturrecht geborenen Vernunftrechts, betont dabei dessen Verdienste für die „älteste Freiheitsideologie der deutschen Verfassungslehre“, macht genauso aber darauf aufmerksam, dass Althusius noch der kritische Ansatz für seine „idealistische Ideenschau“ gefehlt habe und die Spätrenaissance insoweit nicht zu überwinden vermochte.Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2. Auflage. Göttingen 1967, (1996, ISBN 3-525-18108-6). S. 286 f.
Mit seinem Hauptwerk, der Politica Methodice Digesta, gilt Althusius als der bedeutendste politische Theoretiker des Calvinismus und wird als bedeutender Föderalismus-Theoretiker des 16. und 17. Jahrhunderts angesehen. Ideengeschichtlich werden Althusius mit seinem Ständestaatsmodell Anstöße auf die frühe Entwicklung der Föderalismustheorie zugeschrieben, die sein gestuftes Ordnungskonzept vom Staatsaufbau wirkungsgeschichtlich auch als einen frühneuzeitlichen Beitrag zur Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips erkennbar machen.