Als feindliches Grün wird in Deutschland der Defekt einer Ampel bezeichnet, bei dem an zwei oder mehr sich überschneidenden Verkehrswegen einer Straßenkreuzung zeitgleich die Farbe Grün (oder auch Gelb) aufleuchtet. Da jeder Verkehrsteilnehmer annimmt, selbst Vorfahrt zu haben, entsteht ein Unfallrisiko.
Ein weiterer Fall von „feindlichem Grün“ liegt vor, wenn die Ampelanlage der Vorfahrtsstraße ausgeschaltet ist und lediglich auf der untergeordneten Straße das Lichtzeichen Grün leuchtet.Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2013 – 9 U 23/12 (Online bei openjur.de) = NVwZ-RR 2014, 331.
Unfälle durch „feindliches Grün“ stellen für die beteiligten Verkehrsteilnehmer ein unabwendbares Ereignis dar, wenn sich die jeweils anderen Verkehrsströme erst zeigen, wenn nicht mehr gehandelt werden kann.Amtsgericht Köln, Urteil vom 7. August 1987 – 266 C 715/86 = NJW-RR 1988, 28. Im Falle eines Unfalls bei „feindlichem Grün“ haftet der (staatliche) Betreiber nach Maßgabe des staatshaftungsrechtlichen Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs; es wird kein voller Schadensersatz i. S. d. BGB, sondern lediglich eine „angemessene Entschädigung“ geschuldet. Der Nachweis von „feindlichem Grün“ ist jedoch aufgrund der großen Unwahrscheinlichkeit einer solchen Fehlfunktion sehr schwierig, etwa durch Zeugen- oder Sachverständigenbeweis oder mit den Aufnahmen einer Dashcam.
Lichtzeichenanlagen sind zur Verhinderung von feindlichem Grün mit elektronischen Lampenstromüberwachungsschaltungen versehen.
In Deutschland muss nach DIN VDE 0832 eine Lichtzeichenanlage innerhalb von 300 ms nach Erscheinen feindlichen Grüns in den Zustand „Gelb Blinken Nebenrichtung“ (entspricht dem Aus-Zustand) geschaltet werden.
Siehe auch Phantomlicht
Literatur Rolf Jox: Zur Haftung bei fehlerhafter Ampelschaltung (sog. „feindlichem Grün“). In: NZV 1989, S. 133–137. Johannes Schwake: Zur rechtlichen Bewertung von „feindlichem Grün“ – Zugleich Besprechung des Urteils des LG Dresden vom 18.8.2006 (6 O 1536/04). In: VersR 2007, S. 1620–1624.
Einzelnachweise
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