Ein Spielabbruch im Handball ist die Entscheidung des Schiedsrichters, ein Spiel abzubrechen und dieses nicht innerhalb der regulären Spielzeit zu Ende zu führen.

Regelung Die Entscheidung über einen Spielabbruch fällen die Schiedsrichter oder im Fall von nur einem Unparteiischen, der Schiedsrichter. In den Handballregeln wird dies durch Regel 17:12 wie folgt geregelt:handballregeln.de, Regel 17: Die Schiedsrichter

Wann ein Handballspiel abzubrechen ist, liegt weitgehend im Ermessensspielraum der Schiedsrichter. Die Gründe hierfür können sehr vielfältiger Natur sein. Die Handballregeln geben als möglichen Abbruchgrund nur bezüglich der Anzahl der Spieler in Regel 4:1 einen Hinweis, der aber ebenso im Ermessensspielraum der Schiedsrichter liegt:handballregeln.de, Regel 4: Mannschaft, Auswechselung, Ausrüstung

Einige Handballverbände geben in ihrer Schiedsrichterordnung Richtlinien für Spielabbrüche. Der Landesverband Rheinhessen gibt beispielsweise Folgendes vor:

Beispiele für Spielabbrüche Beispiele für die Ursachen von Spielabbrüchen sind: Durch Zeitstrafen bedingt zu wenige Spieler einer Mannschaft auf der SpielflächeUnion Handball St. Pölten Zu wenige Spieler einer Mannschaft wegen Disqualifikationen Durch Verletzungen zu wenige spielfähige Spieler einer Mannschaft Akute schwerwiegende Erkrankung eines Spielers während des Spiels Schwere akute Verletzung eines Spielers während des Spielshsv-hockenheim.de, Teufel HG, Spielabbruch überschattet VSC - HSV Ib, abgerufen am 4. Januar 2007 Angst eines Trainers um die Gesundheit seiner SpielerRP-Online.de vom 21. November 2006, Handball brutal: Spielabbruch beim TVK Bedrohung des Schiedsrichters durch Betreuer Ausfall der Beleuchtungsanlage Undichtes Hallendach Schwerwiegende gesundheitliche Probleme beim Trainer Prügelei zwischen Spielern Der Gastgeber macht von seinem Hausrecht Gebrauch und untersagt die Fortführung des Spielshandball-world.com Harz: Spielabbruch in der Oberliga Niederrhein, vom 1. Oktober 2012 Der Trainer nimmt aus Protest seine Mannschaft vom Spielfeld

Konsequenzen eines Spielabbruchs Die Rechtsordnung des DHB gibt den Rahmen für die Konsequenzen eines Spielabbruches vor. Nach § 19 verliert die Mannschaft, die den Spielabbruch verschuldet hat. Die Kosten für einen Spielabbruch durch einen Verein oder eine Mannschaft regelt § 25.

Im Fall, dass Unsportlichkeiten der Grund des Spielabbruches waren, greift § 16:

In manchen Fällen können auch beide Mannschaften mit Punktabzug bestraft werden.

Einzelnachweise

Siehe auch Handballregeln der IHF (Stand 1. Juli 2010) (PDF; 1,5 MB)

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