Johann Bernhard Gottsleben, auch Johann Bernhard Gottsleb (* um 1595 in Herborn; † 1. November 1635 in Dillenburg) war evangelischer Geistlicher in Frohnhausen und Dillenburg.
Leben Gottsleben wurde als zweites Kind des Pädagogearchen und Professors Johannes Gottsleben und der Anna Maria Hoen um 1595 geboren. Mit seinen vier Geschwistern Matthias, Andreas Jacobus, Jodocus Wilhelm und Margarete wuchs er in Herborn, der Heimatstadt seiner Mutter, dann in Siegen, in der Residenzstadt Dillenburg und in Krombach bei Siegen auf. In Herborn und Siegen lehrte sein Vater von 1587 bis zum Wintersemester 1599/1600 an dem von Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg gegründeten Pädagogium und der Hohen Schule Herborn. Nach seiner Lehrtätigkeit wurde der Vater in Dillenburg zum Hofprediger und geistlichen Inspektor der Dillenburger Kirchenklasse bestellt und wirkte danach als Pfarrer in Krombach. Johanns Mutter entstammte der angesehenen Beamtenfamilie Hoen.
Nach Besuch der Herborner schola civica wechselte Gottsleben 1607 auf das nach dem Tod des Grafen Johann VI. wieder von Herborn nach Siegen verlegte Pädagogium. Zwei Jahre nach dem Tod des Vaters legte er im Frühjahr 1614 unter Aufsicht des Pädagogearchen Heinrich Gutberleth beim Präzeptor der ersten Klasse, Christian Baum (1580–1626), die Reifeprüfung ab. Am 11. Mai 1614 begann er ein Theologiestudium an der Hohen Schule Herborn. Aus seiner Klasse studierten Johannes Molitor, Jacobus Schmollius, Johannes Wichelshausen, Johannes Langenhorst, Godfridus a Stolzenberg, Andreas Textor, Henricus Lanius und Johannes Polichius ebenfalls in Herborn. Gottslebens Leistungen am Pädagogium und während des Theologiestudiums waren sehr vielversprechend für eine spätere Anstellung im gräflich-nassauischen Schul- und Kirchendienst.
Studium der Theologie in Herborn (1614–1619) Der Unterricht an der Hohen Schule Johannea war sehr praxisorientiert und hatte die Anwendung des Lehrstoffes in der täglichen Praxis der künftigen Lehrer, Pfarrer und Juristen als Ziel. Oratorik, Rhetorik, Eloquenz und praktische Übungen (exercitia) hatten einen hohen Stellenwert in der Ausbildung. So waren Disputationen fest in den Stundenplan eingebaut. Für die Theologiestudenten kamen in kürzerer Zeit auch noch Predigtübungen hinzu. Der Kampf der Konfessionen erforderte rhetorisch bestens geschulte Abgänger der Hohen Schule, die sowohl in Kirche wie Schule die Untertanen in verständlicher und überzeugender Weise belehren konnten, zugleich aber auch in der Lage sein mussten, die eigene dogmatische Position, sei es im Gespräch oder in schriftlicher Form, gegen den Anhänger einer anderen Konfession zu vertreten.
Als weiteres Ziel des Unterrichts galt die Ausbildung der Urteilsfähigkeit des Studenten (judicium). Gegenüber der Ausbildung des judicium trat die Memorierfähigkeit, die dem Studenten im traditionellen Schulsystem beigebracht wurde, zurück und wurde nur insoweit entwickelt, wie sie zur Förderung des judicium dienlich schien. Die hohe Bewertung des judicium verlangte vom Studenten die Entwicklung des eigenen Denkvermögens und gewährte ihm ein für die Zeit weit entwickeltes Maß an freier Entfaltungsmöglichkeit. Diese bewegte sich allerdings in festgelegten Grenzen. So waren die Studenten in Disputationen – und besonders bei denjenigen, die später in Druck gingen – an die theologisch-dogmatischen wie wissenschaftstheoretischen Vorgaben des Ramismus gebunden, die in den Schulgesetzen festgelegt waren und deren Einhaltung der Senat streng überwachte. Den Studenten wurde im letzten Viertel einer Unterrichtsstunde Gelegenheit gegeben, durch Fragen nach dem Lehrstoff das Verständnis des Dargebotenen zu erhellen und zu vertiefen. Die offene Art der Lehre drückte sich auch in einem durchaus nahen persönlichen Verhältnis zwischen Dozent und Student aus.
Obwohl das monokratisch regierte, frühabsolutistische und calvinistische Nassau-Dillenburg – wie auch alle anderen reformierten Territorialstaaten – der Kirchendisziplin ein besonderes Augenmerk schenkte und auch in anderen Lebensbereichen die „Sozialdisziplinierung“ seiner Untertanen weit fortentwickelte, war an der Hohen Schule die freie Entfaltung des einzelnen Studenten eines der wesentlichen Prinzipien der pädagogischen Praxis. Weiter weisend war neben der Entfaltung der Urteilsfähigkeit vor allem die Betonung der Didaktik, wie sie im Erziehungskonzept des ehemaligen Studenten der Hohen Schule, Johann Amos Comenius, als zentrale Kategorie wieder aufgegriffen wurde. An der Hohen Schule begannen die Professoren Matthias Martinius und Johann Heinrich Alsted das Wissen der Zeit in geordneter und für den Unterricht wohl aufbereiteten Form vorzulegen. So entstanden die Entwürfe einer ersten deutschen Enzyklopädie, deren sieben Bänden Johann Heinrich Alsted 1630 in Herborn drucken ließ.
Trotz der geringen personellen Ausstattung mit lediglich drei theologischen, zwei juristischen und drei Lehrstühlen für Philosophie und Medizin war Herborn eines der herausgehobenen Zentren des Calvinismus. Ihren frühen guten Ruf verdankte die Hohe Schule in erster Linie Caspar Olevian, der die reformatorische Zentralfrage nach Erlangung des Heils mit dem Bundesschluss zwischen Gott und dem erwählten Menschen erklärte, um so – in Versöhnung durch den Bund – die Heilsgewissheit zu erlangen. Auch Johannes Piscator vertritt die Föderaltheologie, macht sie aber nicht zum zentralen Moment seiner Heilslehre. Durch die Juridifizierung der Heilslehre wies die Föderaltheologie entschieden über die Lutherische Dogmatik hinaus. Die bei den einzelnen Föderaltheologen benutzte Begrifflichkeit scheint mehr aus dem Repertoire des Juristen denn dem des Theologen entnommen zu sein. Und es ist deshalb nicht verwunderlich, dass weite Teile der staatstheoretischen Grundfiguren in Calvinismus und Puritanismus – samt dem hierbei benutzten begrifflichen Apparat – aus der Föderaltheologie herausgewachsen sind. Ein weiterer Schwerpunkt der Herborner Theologie liegt in der Kirchenrechtswissenschaft, die in ihrer reformierten Ausprägung an der Johannea überhaupt erst begründet wurde. Die praktische Ausbildung der Theologiestudenten umfasste in besonderem Maße Predigtübungen, für die Bernhard Textor in seinen 1599 gedruckten Pandectae sacrarum concionum die wichtigen Merkmale und Inhalte zusammenstellte.
Die Gottsleben prägenden Lehrer waren in der Theologie Johannes Piscator und Johann Jacob Hermannus, bei denen er 1614 und 1620 disputierte, in der Philosophie der junge Johann Heinrich Alsted, der zur geistigen Formung des von 1611 bis 1613 in Herborn weilenden Johann Amos Comenius entscheidend beigetragen hatte. Die zum Andenken an seinen verehrten Lehrer Johannes Piscator 1625 gedruckte Leichenpredigt bereicherte Gottsleben mit einem lateinischen Trostgedicht.
Rektor (Oberschulmeister) der Lateinschule in Dillenburg (1619–1626) Dank seiner guten Leistungen an der Hohen Schule wurde der 24 Jahre alte Gottsleben nach seinem Studium gleich zum Oberschulmeister in die Residenzstadt Dillenburg berufen. Dort trat er 1619 an der Lateinschule die Nachfolge von Philipp Textor, eines Sohnes des Herborner Theologieprofessors Bernhard Textor, an. Dritter Schulmeister war Christoph Meyer aus Straßburg im Elsass.
Den Grundstein für die Dillenburger Lateinschule hatte bereits Graf Johann V. am Weihnachtsabend des Jahres 1501 gelegt. Zur Ausbildung einiger begabter Knaben, die bei den verschiedenen gottesdienstlichen Obliegenheiten, insbesondere beim Messesingen gebraucht wurden, gründete er eine Stipendienstiftung. Um dem Gottesdienst eine bessere Ordnung zu geben, änderte Johanns Sohn, Graf Wilhelm, die Stiftung und bestimmte 1523 den geeignetsten der sieben Priester an der Stadtkirche zum Schulmeister. Von diesem ließ er „6 fromme dienliche arme Knaben“, die auf gräfliche Kosten im Schlosse beköstigt wurden, in der Schule ausbilden. In den Jahren 1535 bis 1538 formte Johann Bernhard Gottslebens Urgroßvater, der hoch angesehene Magister Jost Hoen die lateinische Schule im Sinne der lutherischen Reformation um. Jost Hoen rückte alsbald zum Leiter der Hofschule und Erzieher des inzwischen ins 6. Lebensjahr gekommenen, späteren Prinzen Wilhelm von Oranien auf, doch bestimmte seine Bestallung ausdrücklich, dass er nebenbei „auch ein mit insehens uff die schull zu Dillenburg haben“ soll. Die Schulräume befanden sich seit etwa der Mitte des 16. Jahrhunderts auf dem Speicher der Stadtkirche. Die Besoldung für den ersten Schulmeister betrug 50, für den zweiten 32 Gulden jährlich. Die Lehrerschaft wechselte oft, da die meisten Präzeptoren ihren theologischen Studien entsprechend das Schulamt als den Übergang in eine besser besoldete Pfarrstelle ansahen.
Nach dem Tod Wilhelms fiel die Regentschaft 1559 an seinen zweiten Sohn, Graf Johann VI. Wie kaum ein anderer Landesfürst seiner Zeit war er um eine religiöse und sittliche Formung und Hebung der Bildung seiner Untertanen bemüht. Seine engen Beziehungen zu den Niederlanden, in die ihn der wechselvolle Befreiungskampf seines Bruders, des Prinzen von Oranien, geführt hatten und auch zur Pfalz, der Hochburg des Calvinismus, aus der er sich seine zweite Gemahlin holte, brachten ihm das reformierte Bekenntnis näher. Mit Ablösung der lutherischen durch die reformierte Lehre, die in den Jahren 1576 bis 1581 erfolgte und anfangs wesentlich durch religiöse Flüchtlinge aus Kursachsen und der Pfalz verbreitet wurde, wollte Graf Johann VI. eine freiere Entwicklung des kirchlichen Lebens und seiner Formen in Nassau-Dillenburg erreichen.
Auch das Schulwesen erfuhr eine durchgreifende Umgestaltung im reformierten Sinne. Um die Dillenburger Lateinschule haben sich in dieser Zeit vor allem der Superintendent der Grafschaft, der aufgeklärte und gelehrte Marburger Geistliche Gerhard Eobanus Geldenhauer, genannt Noviomagus, und der Junker Otto von Grünrade, der aus konfessionellen Gründen Sachsen verlassen hatte und als Hofmeister der Söhne Graf Johanns zugleich dessen Berater in Schulfragen geworden war, verdient gemacht. In einer von Geldenhauer 1581 vorgelegten Denkschrift Anstellung und Verbesserung dero Schuhl zu Dillenburgk, Bedenken wie zu Dillenburg eine ahnsehnliche guthe Schul zu bestellen wird detailliert dargelegt, wie der Unterricht in Griechisch, Latein und Französisch zu gestalten ist und die Schüler zu führen sind.
Nachdem Geldenhauer und Grünrade aus den gräflichen Diensten ausgeschieden waren, mangelte es an einer straffen Aufsicht über die Schule. Graf Johann musste die Schulaufsicht immer wieder selbst in die Hand nehmen, um den guten Namen und Ruhm, den die Schule innerhalb und außerhalb der Grafschaft genossen, durch die sich in den Schulbetrieb einschleichenden Nachlässigkeiten nicht in Gefahr zu bringen.