mini|Bronzetafel am Ort der Kindergräber der Ausländerkinder-Pflegestätte in Velpke: Wenn das Echo ihrer Stimmen verhallt – werden wir zugrunde gehen (Text) Eine Ausländerkinder-Pflegestätte war eine Einrichtung des nationalsozialistischen Deutschen Reiches für schwangere polnische, ukrainische und russische Zwangsarbeiterinnen in der Zeit von 1943 bis 1945.

Die Zwangsarbeiterinnen sollten keine Kinder aufziehen, da diese in der Nazi-Terminologie als „rassisch minderwertiger Nachwuchs“ galten. Schätzungsweise wurden an die 100.000 Kinder sowjetischer und polnischer Zwangsarbeiterinnen durch Abtreibung oder durch kalkulierte Vernachlässigung nach der Geburt getötet.Krieg gegen Kinder. Zum Schicksal der Zwangsarbeiterkinder 1943–1945, ohne Datum, abgerufen am 15. Juli 2022. In: Birdstage

Name Ursprünglich wurde von Kindersammelstätten gesprochen. Ihre Errichtung und ihr euphemistischer Name als Ausländerkinder-Pflegestätte wurde am 27. Juli 1943 durch einen Erlass des Reichsführers SS Heinrich Himmler verfügt. Es sollten Kinderpflegestätten einfachster Art werden.Krieg gegen Kinder: Trennungs-Erlasse, ohne Datum, abgerufen am 15. Juli 2022. In: Birdstage Die NSDAP erweckte mit dem offiziellen Namen den Schein der Existenz tatsächlicher Säuglingspflegeheime, in denen gleichzeitig der unausgesprochene Zweck erfüllt wurde, die unerwünschten Kinder rasch sterben zu lassen.Christian Eggers, Dirk Riesener: Ein guter Stein findet sich allhier. Zur Geschichte des Steinhauens in Velpke. Herausgegeben von der Gemeinde Velpke mit freundlicher Unterstützung des Landkreises Helmstedt. Gemeinde Velpke, Velpke 1996, S. 77 f.

Die „Heime“ erhielten aufgrund von Erlassen, Dekreten und Verordnungen unterschiedlicher Träger laut Raimund Reiter, dem Autor des Buches Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg verschiedene Namen wie„Aufzuchtraum für Bastarde“, „Ausländerkinderpflegeheim“, „Ausländerkinderpflegestätte“, „Ausländerkinder-Pflegestätte“, „Ausländer-Kinderverwahranstalt“, „Kinderverwahranstalt“, „Ausländer-Kleinkinderpflegestätte“, „Ausländer-Säuglingsanstalt“, „Ausländer-Wöchnerinnenheim“, „Entbindungsheim“, „Entbindungslager“, „Entbindungsstation“, „Fremdvolk-Kinderheim“, „Heim“, „Kinderheime“, „Kinderaufbewahrungsstelle“, „Kindernest“, „Kinderpflegestelle“, „Kindersammelstelle“, „Kinderheimstation“, „Kinderstätte“, „Kleinkinderbetreuungseinrichtungen“, „Nest“, „Ostarbeiter-Säuglingskrippe“, „Sondereinrichtung“, „Einrichtung“, „Wöchnerinnenbaracke“.

Einige Bezeichnungen wurden lediglich regional verwendet, andere folgten Vorgaben in Erlassen. Manche Begriffe wurden auch von anderen Einrichtungen verwendet. „Aufzuchtsraum für Bastarde“ wurde nur im Gau Baden, „Fremdvolk-Kinderheime“ nur von der Volksdeutschen Mittelstelle und „Sammelentbindungsheime“ nur vom Landesarbeitsamt Niedersachsen verwendet. „Entbindungsheime“ und „Ausländerkinderpflegestätte“ nannten die Deutsche Arbeitsfront und die Behörde für Arbeitseinsatz diese Einrichtungen. Kreisbauernschaften benutzten die Begriffe „Pflegestätten“ und „Pflegenester“. Unterschiedliche Stellen setzten unspezifische Bezeichnungen wie „Heime“, „Kinderheime“ und „Sondereinrichtungen“ ein, die schon für andere Einrichtungen und Zwecke verwendet wurden. Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 181

Typologie Trotz unterschiedlicher Sprachregelungen war diesen „Heimen“ gemeinsam, dass sie in der Regel nur polnische, ukrainische und russische Kinder aufnahmen. Selten wurden auch niederländische Kinder aufgenommen. Die Unterbringung der Kinder erfolgte zwangsweise, mehr oder weniger gegen den Widerstand der Mütter. Die Aufnahme der Kinder entstand durch die Erfordernisse des kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatzes von Zwangsarbeiterinnen, die durch die rassen- und bevölkerungspolitischen Vorstellungen der Nationalsozialisten bestimmt waren wie auch durch das „Verwaltungs- und Zuständigkeitschaos“ zwischen NSDAP, nationalsozialistischen Verbänden, Ämtern, Behörden und staatlicher Behörden.

Die aufgenommenen Kinder waren meist zwischen ein bis zwei Jahre alt. In Ausnahmefällen gab es ältere Kinder dort. Die Sterberate lag bei 50 bis 90 Prozent oder höher. Die Sterbeursache lag in der gewollten fehlenden oder mangelnden Ernährung und in den Epidemien, die durch Verwahrlosung und fehlende Hygiene entstanden waren.

Die Trägerschaft lag in der Regel bei der Deutschen Arbeitsfront, den Arbeitsämtern und in der Landwirtschaft bei der Kreisbauernschaft und bei den Kreisen. In Einzelfällen waren auch Rüstungsbetriebe Träger, beispielsweise des Ausländerkinder-Pflegeheims der Volkswagen GmbH (heute: Volkswagen AG) oder der Ausländerkinder-Pflegestätte Unterlüß der Rheinmetall-Borsig AG (heute: Rheinmetall AG).

Errichtet wurden alle „Heime“ in der Zeit des Jahreswechsels von 1942/1943 und sie wurden entweder kurz vor oder kurz nach Kriegsende aufgelöst. Es gab auch einige Heime, die früher aufgelöst wurden, beispielsweise die Ausländerkinder-Pflegestätte in Velpke. Geführt wurden sie meist von einer deutschen Heimleiterin mit ausländischen Helferinnen. Die Ausstattung war bewusst unzureichend. Die Versorgung und das Zusammenleben von Mutter und Kind waren zeitlich festgelegt, in den ersten Jahren war sie höher und gegen Ende des Krieges lag die Zeit bei acht bis zehn Tagen.

Meist dienten die „Heime“ als Unterkünfte zur Isolierung von „fremdvölkischen“ Kindern, die auf bäuerlichen Höfen geboren wurden, die ohne Entbindungen betrieben wurden. In den großen „Heimen“ in den industriellen Zentren fanden auch Entbindungen statt, die auch die höchsten Sterberaten hatten.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichen Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover, Hannover 1993, hrsg. von der Historischen Kommission Niedersachsen: 39. Niedersachsen 1933–1945: Band 3. ISBN 3-7752-5875-2. S. 182–183

Schwangere Zwangsarbeiterinnen mini|Vor dem Abtransport nach Deutschland wurden die arbeitsdienstverpflichteten Frauen (hier aus der Ukraine) untersucht In der ersten Phase des Zweiten Weltkriegs zielte der Zwangsarbeitseinsatz auf eine höchstmögliche Arbeitsleistung zu niedrigsten Kosten. In den ersten Kriegsjahren wurden schwangere Zwangsarbeiterinnen kurz nach der Entbindung nach Hause geschickt. Im Kriegsjahr 1943 verbot Fritz Sauckel, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, diese Abschiebungen, weil „wertvolle“ Arbeitskräfte verloren gingen. Diesen Frauen wurden nun in der Regel die Kinder weggenommen oder sie mussten vorher in eine Abtreibung einwilligen.Zwangsarbeit im Raum Herford (PDF 3,6 MB), von 2009. In: Zellentrakt, S. 9.

Diese Frauen mussten in der deutschen Wirtschaft unter harten Lebens- und Arbeitsbedingungen arbeiten; trotz dieser Verhältnisse wurden Zwangsarbeiterinnen schwanger und gebaren Kinder.Bernhild Vögel: „Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen“. Braunschweig, Broitzemer Straße 200. In: Kleine Historische Bibliothek. 3, Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts, Hamburg 1989, ISBN 3-927106-02-X (nahezu textgleiches Digitalisat aus dem Jahr 2005, PDF 2,6 MB) In: Birdstage. S. 3/4.

Zwangsabtreibungen In der Folge eines Erlasses von Heinrich Himmler von 27. Juli 1943, der auch Rückkehr- oder Trennungserlass genannt wurde, wurden viele Zwangsarbeiterinnen zur Zwangsabtreibung genötigt,, Ausstellung: Von Gebärhaus und Retortenbaby – 175 Jahre Frauenklinik Erlangen. und die Sterblichkeit der Kinder in den Ausländerkinder-Pflegestätten lag zwischen 80 und 90 Prozent insbesondere in den größeren Pflegestätten.Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im zweiten Weltkrieg: Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und Nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. 34, Niedersachsen 1933–1945, Hanover: 1993, zit. n. Holocaust Memorial Museum, S. 78 (siehe Literatur). Ausgewählte Babys und größere Kinder wurden durch „arische“ Familien adoptiert.

Polinnen und Ostarbeiterinnen konnten bis zum vierten Monat der Schwangerschaft und im Einzelfall bis zum sechsten abtreiben. Die Anträge auf Schwangerschaftsabbruch sollten selbst gestellt werden, kamen aber auf entsprechenden Druck zustande. Manche Betroffene versuchte sich zu widersetzen oder versuchten zu fliehen.Janet Anschütz, Stephanus Fischer, Irmtraut Heike, Cordula Wächtler: Gräber ohne Namen. Die toten Kinder Hannoverscher Zwangsarbeiterinnen. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-207-X, S. 31/32. Abtreibungen deutscher Frauen waren verboten und wurden hart bestraft. Die Abtreibungskosten wurden von den Arbeitsämtern bezahlt. Schwangerschaftsabbrüche fanden in Krankenhausbaracken oder speziellen Entbindungsbaracken für Ostarbeiterinnen statt. Die Arbeitgeber und die Unternehmen sollten die Möglichkeiten zur Entbindung schaffen. Für die Entbindung sollten „Ostärzte“ zuständig sein, die auch für mehrere Lager zuständig sein konnten. Die Bezahlung der Ärzte war geregelt.Janet Anschütz, Stephanus Fischer, Irmtraut Heike, Cordula Wächtler: Gräber ohne Namen. Die toten Kinder Hannoverscher Zwangsarbeiterinnen. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-207-X, S. 33.

Ausländerkinder mini|Zwangsarbeiterinnen mit ihren Babys (Propagandaaufnahme) In den Vorstellungen der Nationalsozialisten sollten die ausländischen Mütter ihre eigenen Kinder nicht aufziehen. Sie sollten möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Aufgezogen werden sollten die Säuglinge keineswegs von deutschen Frauen, sondern ausschließlich von ausländischen Zwangsarbeiterinnen. Die Nationalsozialisten nahmen den Müttern die Säuglinge und Kinder weg und brachten sie fernab in Ausländerkinder-Pflegestätten.Bernhild Vögel: „Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen“. Braunschweig, Broitzemer Straße 200. In: Kleine Historische Bibliothek. 3, Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts, Hamburg 1989, ISBN 3-927106-02-X (nahezu textgleiches Digitalisat aus dem Jahr 2005, PDF 2,6 MB) In: Birdstage. S. 32. Grundlage hierfür war Himmlers „Trennungserlass“ vom 27. Juli 1943.

„Schlechtrassige“ oder „gutrassige“ Kinder