Verbrechermenschen (Untertitel: Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen) lautet der Titel eines zuerst 1984 im Campus Verlag (Frankfurt am Main) erschienenen Buches des österreichischen Philosophen Peter Strasser, in dem der Autor sich kritisch mit biologistischen, täterorientierten Varianten der Kriminologie, vor allem mit Cesare Lombrosos Konzept des „Verbrechermenschen“ („L’uomo delinquente“), auseinandersetzt. Im Jahre 2005 erschien das Werk in einer zweiten, um ein neues Vorwort und ein abschließendes Kapitel („Das neue Kontrolldenken in der Kriminologie“) erweiterten Auflage.

Ursprung des Begriffes „Verbrechermenschen“ Erstmals hat Cesare Lombroso seinem 1876 erschienenen Buch den Titel „L’uomo delinquente. In rapporto all’antropologia, alla giurisprudenza ed alle discipline carcerarie“ gegeben. Der Bestandteil „L’uomo delinquente“ kann wörtlich mit „Verbrechermensch“ übersetzt werden. In dem 1984 von dem österreichischen Rechtsphilosophen Peter Strasser veröffentlichten Buch „Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen“ wird der Begriff erneut als Buchtitel verwendet. Bereits durch die Wortwahl, dem Zusammenfügen der Worte Verbrecher und Mensch, wird deutlich, dass Strasser sich u. a. mit den Lehren Lombrosos auseinandersetzt. Durch die Verschmelzung der beiden Substantive grenzt Peter Strasser den Gegenstand seiner Betrachtung gegen Theorien der umweltbedingten Straffälligkeit (Kriminalitätstheorien) und wissenschaftlichen Analysen des normalen Menschen, des „Homo sapiens“, ab.

Leitgedanken des Buches „Ziel der vorliegenden Studie ist es, am Modell einer der politische einflussreichsten Ordnungs- und Disziplinierungswissenschaften unseres Jahrhunderts das Zusammenspiel von Vernunft, Mythos und Moral zu untersuchen“ (Strasser 2005, Seite 7). Er selbst bezeichnet im Vorwort sein Buch als zunächst unbeabsichtigt tendenziell destruktiv und definiert den im Buch verwandten Kriminologiebegriff als primär täterbezogen und auf die Ätiologie des Rechtsbruches abgestellt. Die erweiterte Neuauflage von 2005 enthält zusätzlich zu dem ansonsten unverändert gebliebenen Buch ein Kapitel über Strassers Beurteilung der neuesten Entwicklungen innerhalb der Kriminologie. Kapitel I: Das Objekt der Kriminologie Konfiguration der Motive In diesem Kapitel beschäftigt sich Strasser zunächst mit der Konfiguration der Motive. Er stellt fest, dass einem Tatmotiv sowohl eine kausale als auch eine moralische Dimension innewohnt. Die kausale Dimension beschreibt die äußeren Umstände, die zur Tat führen, die moralische das in der Person liegende „Böse“, das den Täter zur „Bestie“ werden lässt. In der Ursachenerforschung versucht die Kriminologie, den Verbrecher wissenschaftlich empirisch in allen Facetten zu analysieren; sie bedient sich dazu der Hilfe der Verbrecherbiologie, -psychologie, -pathologie, -physiognomik und -soziologie. An dieser Stelle unterstellt Strasser der Kriminologie, dass sie sich in Teilen der Forschung mit dem Ziel widmet, der Kriminalpolitik zu dienen. Verbrechenserklärungen und Strafkonzeptionen Als Nächstes widmet sich Strasser Verbrechenserklärungen und Strafkonzeptionen. Nachdem in früheren Jahrhunderten der Verbrecher öffentlich bestraft worden ist, weicht bereits Ende des 18. Jahrhunderts die körperliche Bestrafung nach und nach der Freiheitsstrafe. Aus dem autonom agierenden Verbrecher, dessen Handlung als Ausdruck göttlicher Gerechtigkeit öffentlich bestraft worden ist, wird zunehmend ein Wesen ohne freien Willen, das aufgrund seiner abnormen Persönlichkeit handelt und therapeutischer Hilfe bedarf. Diese Abnormität spiegelt sich laut Lombroso, dem Erstvertreter dieser Richtung, u. a. in der Physiognomie wider. Die verbrecherische Handlung selbst wird durch äußere Reize ausgelöst. Die Thematik der Willensfreiheit eines Verbrechers wird in der Kriminologie der Gegenwart kaum noch diskutiert. Einen anderen Delinquentenbegriff hat die sog. Défence sociale. Hier wird der Verbrecher losgelöst von seiner Tat betrachtet; es reichen schon Indizien, die ihn zu einem potentiellen Verbrecher machen, um ihn unbegrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Ein weiterer Ansatz, sich den Ursachen des Verbrechens zu nähern, stammt aus der Psychologie. Es wird versucht, die Intentionen der Handlungen unter Berücksichtigung u. a. der individuellen Motive, Wünsche, Hoffnungen, Wahrnehmungen und Bewusstseinslagen zu erforschen. Nur im Ausnahmefall handelt der Verbrecher unter Zwang. Auch die Psychoanalyse versucht, sich den Ursachen für Verbrechen zu nähern und hat sich des aus der Unterschicht stammenden Kriminellen angenommen und bei ihm Überich-Schwächen und -lücken festgestellt, die ihn zum Verbrecher werden lassen. Eine abschließende Lösung für eine Strafkonzeption bietet Strasser an dieser Stelle nicht an.

Zur Konstitution des Objektes Unter dieser Überschrift stellt Strasser zunächst als Objekt kriminologischen Diskurses die Erforschung von Ursachen, Wesen und Wirksamkeit der Kriminalität fest. Dieses Objekt ändert sich je nach Herangehensweise. Allerdings ist für ihn die naturalistische Methode, die den Menschen als Biomaschine sieht, genauso wenig Ziel führend, wie die intentionalistische, die dem Täter einen freien Willen unterstellt und die Tat als solche nachvollziehen kann oder die moralistische, die die verbrecherische Handlung als „böse“ mit „bösen Ursachen“ einstuft und als Einheit betrachtet. Welche Sichtweise die Forschung jeweils für adäquat hält, hängt für Peter Strasser davon ab, wie auf Rechtsbrüche reagiert werden soll: mit klassischer Strafe bei intentionalistischer Betrachtung und Therapie bzw. Resozialisierung bei naturalistischer.

Das Labyrinth der Kriminologie Dieser Absatz geht zunächst auf die bereits angerissene Thematik der Automie des handelnden Verbrechers ein, die für die Art seiner Behandlung maßgeblich ist. Eine Möglichkeit, die Autonomie im Handeln zu erkennen, ist das Abstellen einer Handlung auf den Zwangscharakter, dem sie unterliegt. Eine abschließende Beantwortung der Frage bleibt offen. Die Autonomie ist aus dem Grund besonders wichtig, weil von ihr die moralische Bewertung der Handlung abhängt, in die die kriminologische Forschung verstrickt ist. Strasser vertritt die Auffassung, dass die einzige Möglichkeit, die Wertung „böse“ von dem Verbrecher zu trennen und den Umgang mit ihm zu humanisieren, darin besteht, Handlung und Täter strikt voneinander zu trennen. Einen solchen Versuch unternimmt der Etikettierungsansatz, bei dem bestimmte Handlungen eines Individuums als Verbrechen bezeichnet werden. Der naturalistische Ansatz trennt zwar die Handlungen nicht vom Handelnden, versucht aber teilweise, das „Böse“ in jedem Menschen zu identifizieren oder den Verbrecher mit einem anderen Ausdruck zu belegen, um ihn so der Wertung „böse“ zu entziehen. Strasser stellt am Schluss die nicht beantwortete Frage, ob kriminologische Forschung ohne Wertung überhaupt möglich ist.

Kapitel II: Der Mythos als Wissenschaft Homo Delinquens In diesem Kapitel geht Strasser hauptsächlich auf den Erklärungsansatz Lombrosos ein. In dem Abschnitt „Homo Delinquens“ beschreibt er zunächst die Entdeckung, die seine Lehre begründet. An dem Schädel des Räubers Vilella entdeckt er eine Hinterhauptsgrube, die sonst nur bei niederen Säugern vorkommt. Lombroso schreibt daraufhin Verbrechern bestimmte anatomische Merkmale an Gesicht und Körper sowie Unempfindlichkeit gegen Schmerz zu, so dass sie anhand dieser Merkmale sowie Tätowierungen leicht erkennbar sind. Da diese Merkmale angeboren sind und vielfach atavistischer Natur, ist der Verbrecher für Lombroso ein moralisch irrsinniges atavistisches Wesen, in dem das Böse wohnt. Diese Stigmata gelten nicht für Frauen, die generell als Verbrecherinnen geboren werden, jedoch vom Mann leicht von Verbrechen abgehalten werden können. Die grundsätzliche Einstufung der Frau entspricht dem christlich-abendländischen Weltbild, in dem die Frau komplementär zum Mann die dunkle Seite, die Unvernunft und Verführung verkörpert. Mythos als Wissenschaft Der Abschnitt „Zur Struktur des Mythos als Wissenschaft“ geht auf den philosophischen Hintergrund von Lombrosos Forschung ein. Das archaische, mythische Züge tragende Wesen des Verbrechers hat demnach verschiedene Erscheinungsformen. So teilt Lombroso verschiedene Gesichtskonturen unterschiedlichen Verbrechen zu. Der Dieb unterscheidet sich bereits in der Physiognomie vom Mörder. Diese unterschiedlichen Merkmale haben für ihn symbolischen Charakter, die für einen bestimmten Verbrechertypus stehen. Jedes Merkmal repräsentiert wie im Mythos eine Spielart einer hier bösen Wesenseigenschaft. Dadurch, dass er versucht, die individuellen körperlichen Merkmale kausal und funktional mit dem jeweiligen Delikt zu verknüpfen, wird die mythische Betrachtung zur wissenschaftlichen Analyse.

Logos des Bösen In „Der Logos des Bösen“ ordnet Strasser den Verbrecher in das Weltbild Lombrosos ein. Dieser hat den Verbrecher als kulturelle Bedrohung konzipiert. Jedoch nicht der Verbrecher selbst, sondern das Böse, dessen Macht er symbolisiert, ist die Bedrohung für die Ordnung. Kommt man dieser Macht zu nahe, besteht die Gefahr, selbst von ihr ergriffen zu werden und ebenfalls „böse“ zu werden. Diese Argumentation bereitet den Boden für die Défence sociale, das präventive Wegsperren der Verbrecher, die aufgrund der Forschung Lombrosos aufgrund ihrer Stigmata leicht erkennbar sind. Durch das aktuelle Strafrecht, das zunächst vom freien Willen des Täters ausgeht, bis das Gegenteil bewiesen ist, wird der Verbrecher entmythifiziert. Er ist nicht grundsätzlich eine Bestie, sondern nur, wenn seine Tat dazu Anlass gibt. Zur Entmythifizierung trägt darüber hinaus die Beweisaufnahme und -würdigung im Strafverfahren bei. Durch die Unschuldsvermutung unterscheidet den Verbrecher nichts von anderen Menschen, die Kriminalätiologie Lombrosos wird daher an dieser Stelle ausgehebelt.

Kapitel III: Schattenspiele der Freiheit Mythische Revivals Hier stellt Strasser fest, dass kriminologische Forschung ursprünglich das Ziel verfolgte, das Verbrechen und den Verbrecher zu entmythifizieren. Die Verbrechen werden als in jedem Menschen schlummernd definiert, als sich darstellende Geisteskrankheit oder Zuschreibung durch die Gesellschaft. Es entsteht u. a. der Psychopath, ein Geisteskranker, dessen Krankheit sich durch sein mitunter bestialisch mythisches verbrecherisches Verhalten äußert. Sein Verhalten jedoch unterliegt dem freien Willen, was den Verbrecher „böse“ werden lässt und ins Reich der Mythen bringt. Diese Auffassung wird u. a. in der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes von 1966 deutlich, die einen Täter dann für seine Tat verantwortlich macht, wenn sie Ausfluss eines Charaktermangels und nicht Folge einer Geisteskrankheit ist. In der neueren Rechtsprechung wirken sich Charaktermängel strafmildernd aus.

Freier Wille